die technischen Probleme mit der Mikrofonanlage während der gestrigen Plenarsitzung bedauern wir außerordentlich.
Das Alter der eingesetzten Technik birgt trotz Wartung leider die Gefahr von Ausfällen, die nun wirklich in den unpassendsten Momenten eingetreten sind. Dass hier unter Umständen verschiedenste Ursachen vorliegen, ist für Sie als Nutzer verständlicherweise unrelevant.
Es wurde heute sofort ein Dringlichkeitsgespräch zwischen Herrn Thürnagel, Herrn Rode seitens Landtag und Herrn Häusler, unserem zuständigen Fachingenieur, und mir geführt.
1. Nach Beendigung der aktuellen Sitzungswoche wird die Anlage einer umfangreichen Überprüfung durch unsere Vorort-Wartungstechniker mit Unterstützung von Beschallungsexperten unseres Unternehmens unterzogen.“
„2. Es wird herausgearbeitet, ob eine Reparatur möglich ist oder welche Anlagenteile erneuert werden müssen. Der Fokus wird dabei eindeutig auf Verfügbarkeit und Betriebssicherheit und nicht auf ‚lebensverlängernden Ausführungskompromissen‘ liegen.“
„Um zu dokumentieren, wie ernst wir die Angelegenheit nehmen und wie sehr wir an einer weiteren guten Zusammenarbeit interessiert sind, möchten wir Ihnen die Kostenübernahme für die gestern kurzfristig beschaffene Leihanlage sowie für die technische Überprüfung in der Kalenderwoche 44 anbieten.“
Wir stellen fest, dass die Haushaltsbelastung in diesem Punkte, was die rückwirkende Zeit angeht, nicht in Sicht ist. Nun hoffen wir auf ein gutes Ende des Ganzen.
Ich darf mich bei allen Anwesenden sehr herzlich dafür bedanken, dass wir nun doch noch zu einem guten Ende kommen. Ich darf festhalten, dass der nächste Tagungsabschnitt vom 20. bis 22. November stattfinden wird. Sie erhalten - wie immer nach Festlegung von Zeit, Stunde und Tagesordnung rechtzeitig die Einladung. Ich danke Ihnen, wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt und schließe die Sitzung.
Gefährdung des Niedersächsischen Amateur-Box-Verbandes durch Aufkündigung der Sponsoringvereinbarung durch die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH
Am 24. Juni 2001 wurde zwischen der TotoLotto Niedersachsen GmbH und dem Niedersächsischen Amateur-Box-Verband eine Sponsoringvereinbarung über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Aufgrund einer entsprechenden Förderzusage hat der Niedersächsische Amateur-Box-Verband erhebliche Investitionen in seinem zwischenzeitlich eröffneten Bundesleistungsstützpunkt in Gifhorn vorgenommen. Mit Schreiben vom 28. Mai 2002 hat nunmehr die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH nach einjähriger Laufzeit ohne Angabe von Gründen die Einstellung der für drei Jahre zugesagten Förderung verfügt, obwohl der Box-Verband stets seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfange nachgekommen ist. Die Aufkündigung durch die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH hat zur Folge, dass der Niedersächsische Amateur-BoxVerband in nicht unerhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät und damit eine Gefährdung der Existenz des Bundesstützpunktes Gifhorn verbunden ist.
Wie Zeitungsberichten zu entnehmen ist, etwa dem Kicker vom 21. Mai 2002, hat die Landesregierung, ggf. über den Anteilseigner NORD/LB, Einfluss auf das Sponsoringkonzept der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH genommen. So habe Ministerpräsident Sigmar Gabriel höchstpersönlich eine Förderung in Höhe von 250 000 Euro für die HSG Nordhorn über entsprechende Sponsorengelder der TotoLotto GmbH ermöglicht.
1. Hat sie gegenüber der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH entsprechend dem Anliegen des Niedersächsischen Amateur-Box-Verbandes Einfluss genommen, wie nachweislich und dokumentiert in anderen Fällen auch?
3. Wenn nein, warum nimmt sie billigend in Kauf, dass der Niedersächsische AmateurBox-Verband in nicht unerhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät und eine Gefährdung der Existenz des Bundesstützpunktes Gifhorn zu befürchten ist?
Zu 1 und 3: Wie bereits bekannt, hat das Land Niedersachsen mit Vertrag vom 2. Juli 1997 und Wirkung vom 1. Januar 1997 seinen Anteil an der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (TLN) zu gleichen Teilen an die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale (NORD/LB) und an die Fördergesellschaft des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes verkauft. Das Land Niedersachsen ist damit nur noch mittelbar als Minderheitsgesellschafter der NORD/LB an der TLN beteiligt. Eine Einflussnahme auf das operative Geschäft von TLN ist damit weder möglich noch zulässig.
Dies vorausgeschickt, habe ich gleichwohl die Geschäftsführung von TLN um eine Stellungnahme zu Ihrer Frage gebeten. Anders als in der Anfrage dargestellt, hat TLN mit dem Niedersächsischen Amateur-Box-Verband lediglich eine Sponsoringvereinbarung für ein Jahr, nämlich für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zum 30. Juni 2002 abgeschlossen. Ein Folgevertrag wurde u. a. auch von einer Beibehaltung des bisherigen Sponsoringkonzepts der TLN abhängig gemacht. Wie Ihnen bekannt ist, hat TLN sein Sponsoringkonzept geändert und deshalb keinen weiteren Sponsoringvertrag mit dem Niedersächsischen AmateurBox-Verband abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung des operativen Geschäfts, auf das die Landesregierung aus den bereits genannten Gründen keinen Einfluss nehmen kann.
„Flickschusterei“ bei der Unterrichtsversorgung der Grundschulen – Privilegierung der „Verlässlichen Grundschule“ zulasten der übrigen Grundschulen
Im Rahmen der von mir angebotenen Aktion „Sorgentelefon“ in Bezug auf die Schulsituation im Landkreis Rotenburg-Wümme bin ich
auch auf die Besserstellung der „Verlässlichen Grundschule“ zulasten der übrigen Grundschulen angesprochen worden. Es erfolgen in erheblichem Maße Abordnungen der verbleibenden Grundschulen zu den „Verlässlichen Grundschulen“, um dort das Versprechen des vollen Unterrichts zu erfüllen. Landesseitig wird ja auch die „Verlässliche Grundschule“ regelmäßig mit 102 % besetzt, was zulasten der Unterrichtsversorgung der anderen Grundschulen geht. Eltern bezeichnen dies als „Flickschusterei“. Hier werde ein neues Loch aufgerissen, um ein anderes zu stopfen.
1. Warum lässt sie es zu, dass die „Verlässlichen Grundschulen“ mit 102 % Unterricht versorgt werden, während die verbleibenden Grundschulen in aller Regel nicht einmal eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung erreichen, sondern nur Werte zwischen 95 und 98 %?
2. Warum stellt sie die Unterrichtsversorgung der „Verlässlichen Grundschule“ nicht durch zusätzliche Lehrkräfte sicher, statt zum Mittel der Abordnung und damit der Schlechterstellung der verbliebenen Grundschulen zu greifen?
3. Warum setzt sie sich durch diese Abordnung zulasten der Unterrichtsversorgung der verbleibenden Grundschulen dem Vorwurf aus, „Flickschusterei“ zu betreiben, indem ein neues Loch aufgerissen werde, um ein anderes zu stopfen?
Für die Unterrichtsversorgung der Verlässlichen Grundschulen ist geregelt, dass bei diesen die Stunden des Grundbedarfs und die Überhangstunden der Lehrkräfte mit mehr als 26 zu erteilenden Unterrichtsstunden, soweit nicht anders einsetzbar, durch die Zuweisung von Lehrerstunden vollständig abzudecken sind. Für die über den Grundbedarf hinaus anerkannten Lehrer-Soll-Stunden sind entsprechend dem Planungswert für den Bereich Grundschulen, Orientierungsstufen, Hauptschulen und Realschulen Lehrerstunden zuzuweisen.
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass der feste Zeitrahmen der Verlässlichen Grundschule eingehalten werden kann.
Überhangstunden ergeben sich in der Grundschule insbesondere durch vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die ohne Anrechnungsstunden eine Unterrichtsverpflichtung von 28,0 bzw. 29,0 Stunden bei Teilnahme am Ar
beitszeitkonto haben. Der Einsatz von Vollzeitlehrkräften stellt in jeder Grundschule besondere Anforderungen an die Gestaltung des Stundenplans. In den „normalen“ Grundschulen führte das in der Regel zu gestaffelten Unterrichtszeiten, d. h. wechselnden Anfangs- bzw. Schlusszeiten für den Unterricht. Diese für Eltern und Kinder oft recht unerfreuliche Situation konnte durch die Einführung der Verlässlichen Grundschulen nunmehr an diesen Schulen vermieden werden. Die festen Schulzeiten machen es jedoch erforderlich, den Verlässlichen Grundschulen die Lehrerstunden, die von Lehrkräften über 26,0 Stunden hinaus erteilt werden müssen und nicht anders einsetzbar sind, zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Die noch nicht umgewandelten Grundschulen werden die Vorteile eines festen Zeitrahmens für den Unterricht erhalten, wenn sie Verlässliche Grundschulen geworden sind.