Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass das Mittel Apomorphin derzeit in keinem anderen Bundesland gespritzt wird, sodass wir uns auf Neuland befinden. Wenn man so etwas einführt, muss man dies einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Sie haben hier den Eindruck erweckt, als ob es einen Masseneinsatz gegeben hat. In Osnabrück hat es acht Fälle gegeben, wovon vier erfolgreich waren. Das Mittel ist nur in Osnabrück und in keiner weiteren Stadt in Niedersachsen eingesetzt worden. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nunmehr nicht mehr vor. Ich schließe die Debatte. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses und der entsprechenden Abstimmung darüber.
Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3751 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3115 für erledigt erklären möchte, den bitte um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Tagesordnungspunkt 19: Einzige (abschließende) Beratung: Umsatzsteuerbetrug international noch besser bekämpfen - Vorbild „Schwetzinger Erklärung“ zur deutsch-französischen Amtshilfe auch im deutsch-niederländischen Verhältnis sinnvoll - Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/3590 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten - Drs. 14/3788
Dieser Antrag der Fraktion der CDU wurde am 29. August 2002 an den Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten überwiesen.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Wortmeldungen liegen mir auch nicht vor. Ich schließe damit die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Drucksache 3788 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Einzige (abschließende) Beratung: eJustice - Sicherer elektronischer Rechtsverkehr für eine moderne und bürgernahe Justiz - Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 14/3600 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 14/3753
Dieser Antrag wurde am 29. August 2002 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen. Eine Berichterstattung ist auch zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Meine Damen und Herren, dann rufe ich den Kollegen Dr. Biester auf, der sich ebenfalls zu Wort gemeldet hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Bockmann hat bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt ein neues Bewertungskriterium eingeführt, indem sie gesagt hat, man sollte Anträge vorab mit der Fragestellung prüfen, ob es sich bei einer Beratung über den Antrag nicht um Vergeudung von parlamentarischen Ressourcen handelt. Ich finde, wenn die Sozialdemokratische Partei diesen Antrag, den wir jetzt beraten, vor Einbringung an diesem Kriterium gemessen hätte, dann wäre er vielleicht nicht gestellt worden. Dieser Antrag ist letztlich nichts anderes als ein Hinterherhinken hinter einer0 Entwicklung, die seitens der Landesregierung bereits vollzogen worden ist, was selbstverständlich war, weil es nicht anders geht.
Die elektronische Kommunikation, meine Damen und Herren, hat im Wirtschaftsleben seit langer Zeit Einzug gehalten. Anwaltskanzleien korrespondieren und kommunizieren auf diese Weise miteinander. Aber auch im Verwaltungsbereich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass z. B. zwischen einem Liegenschaftsamt einer Kommune und einem Notar Vertragsentwürfe per E-Mail versandt werden. Es ist deshalb nur natürlich und zu begrüßen, dass sich die Justiz dieser Entwicklung öffnet.
Wir müssen aber sehen - der Antrag trägt dem Umstand auch Rechnung -, dass wir bei der Justiz erst am Beginn einer derartigen Entwicklung sind. Es bedarf noch der Klärung vieler offener Fragen sowie sächlicher, finanzieller und personeller Voraussetzungen.
Wir diskutieren den Antrag ausschließlich unter dem Gesichtspunkt elektronische Kommunikation. Das kann jedoch nur der Anfang sein. Wir brauchen im Ergebnis die elektronische Aktenverwaltung bis hin zur elektronischen Sachbearbeitung, damit die mit dieser Technik verbundenen Einsparmöglichkeiten vollständig genutzt werden. Dazu bedarf es noch einer ganzen Anzahl von Vorgaben, die wir einmal miteinander erörtern sollten.
Wir brauchen auf der Seite der Gerichte die entsprechende Hardware. Diese ist zwar bereits vorhanden, aber der PC muss ans Internet angeschlossen sein. Ferner muss er über die entsprechende Aufrüstung verfügen, damit die elektronische Signatur beigefügt werden kann sowie Verschlüsselungen und Entschlüsselungen - Stichwort: Datenschutz - vorgenommen werden können. Das,
Herr Minister Pfeiffer, wird Geld kosten. Wir müssen die Anwender in der Justiz rechtzeitig schulen und auf diesen Vorgang vorbereiten. Auch das wird Geld kosten. Es wird auch Zeit kosten, Zeit, die für die Bearbeitung der normalen laufenden Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Ich erinnere sehr nachdrücklich an die Probleme bei der Einführung des Kostenprogrammes P 53 und an die aktuellen Probleme bezüglich des elektronischen Grundbuches. Das, was z. B. beim Amtsgericht Wolfenbüttel passiert ist, dass nämlich ein Grundbuchamt praktisch einen Monat lang nicht arbeitsfähig war, weil man die Art und Weise, wie man die Einführung vornehmen sollte, nicht so vorgeplant hat, dass der laufende Betrieb weitergeführt werden kann, ist ein klassisches Beispiel dafür, was nicht geschehen darf. Die Gerichte, insbesondere im Bereich der Geschäftsstellen, sind bis an die Grenze des Vertretbaren belastet. Sie können zusätzlich auf sie zukommende Aufgaben nicht verkraften. Die Einführung einer neuen Technologie ist, bis es tatsächlich zu einer Einsparung kommt, zunächst einmal eine zusätzliche weitere Belastung.
Sie müssen des Weiteren, Herr Minister, einige Festlegungen treffen, z. B. welches Dateiformat zugelassen wird und wie die elektronische Akte, die es in Zukunft geben wird, verwaltet wird; das kennen wir unter dem Begriff Aktenordnung; die Papierakte passt nicht auf die elektronische Akte. Sie müssen bundesweit Festlegungen treffen, damit in Deutschland kein elektronischer Flickenteppich entsteht, und Sie müssen einen ständigen Austausch mit den Anwendern dieser neuen Technologie organisieren, also mit den Anwälten.
In der Einführungsphase wird sich den Geschäftsstellen eine neue Aufgabe stellen, die sie so nicht kennen. Ich will das mit einem Beispiel verdeutlichen: Der Anwalt macht von der Möglichkeit Gebrauch, den Scheidungsantrag auf elektronischem Weg, per E-Mail, an das Familiengericht zu richten. Empfänger dieses Antrages soll die Ehefrau sein, die derzeit noch nicht über einen Internetzugang verfügt und in dieser Phase anwaltlich auch noch nicht vertreten ist. In diesem Fall muss aus einer elektronischen Post eine papierene Post gemacht werden. Das muss die Geschäftsstelle durchführen. Die Anwälte werden sich freuen; die müssen also nicht die ganze Stempelei machen, die für die Zustellung erforderlich ist. Das sind Dinge,
Wenn dann die Dame, die den Antrag bekommen hat, auf papierene Art und Weise antwortet, muss der Prozess wieder rückwärts ablaufen. In diesem Fall muss aus der papierenen Antwort wieder ein elektronisches Dokument gemacht werden, um es dann dem Anwalt per E-Mail zukommen zu lassen.
Es gibt also eine Fülle von Problemen, denen wir uns in diesem Zusammenhang stellen müssen, die sich aber auch den ausgewählten Gerichten stellen.
Ich stelle für die CDU-Fraktion fest, dass auch für die Justiz die Tür zum Internet-Zeitalter aufgeschlossen ist; geöffnet ist sie aber - wie gesagt noch nicht, weil es noch einer weiteren Erprobungsphase bedarf, deren Einführung wir als CDU-Fraktion begrüßen.
- Er hatte eine Besuchergruppe. Das ist jetzt natürlich schwierig; wenn die Sitzung nicht übertragen wird, dann hört man das nicht. - Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal für Ihre Großzügigkeit bedanken, obwohl ich es ja nicht mit Absicht gemacht habe, aber das ist eben der Fluch der Technik. Wir hätten das sonst sicherlich anders lösen können.
Das Thema unseres Antrages, meine Damen und Herren, lautet eJustice, d. h. elektronischer Rechtsverkehr. Wir sind der Auffassung, dass durch diese neue Technik die Justiz der Zukunft sicherer, aber auch moderner und leistungsfähiger werden kann und muss. Unser Antrag weist auf erhebliche Veränderungen in diesem Bereich hin, deren Ziel es sein wird, die Justiz zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu verbessern.
Meine Damen und Herren, wir kennen es alle aus unseren Wahlkreisen: Gerichtsverfahren dauern häufig recht lange. Hier setzt eJustice an. Wir
wollen feststellen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten durch den Einsatz elektronischer Medien geben kann. Wir werden es in den nächsten Jahren im Bereich der Familiensachen - hier insbesondere im Scheidungsverfahren und den sich daraus ergebenen Folgeverfahren - erproben.
Jede Chance birgt aber auch Risiken; so auch in diesem Bereich. Auf zwei Punkte haben wir in unserem Antrag hingewiesen.
Zunächst einmal ist es für uns sehr wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in diesen Reformprozess einzubinden. Hierzu gehört für uns die umfassende Beteiligung der Personalräte und ein umfassendes Angebot für die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Aufgabe als Landtag wird es sein, die finanziellen Mittel hierfür bereitzustellen.
Meine Damen und Herren, das zweite Thema heißt Datensicherheit. Wir sagen hier sehr deutlich: Bereits vor der Erprobung der neuen Techniken muss sicher sein, dass Manipulationen und unbefugte Zugriffe auf den Datenbestand und die Datenübertragung verhindert werden müssen. Das muss von Anfang an feststehen. Nur dann - da sind wir uns sicher - wird bei allen Beteiligten, nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch bei den Anwälten und anderen Institutionen, das notwendige Vertrauen sicherzustellen sein. Dann erwarten wir eine Akzeptanz hierfür, aber auch nur dann.
Meine Damen und Herren, was erwarten wir von eJustice? Wir erwarten eine größere Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit unserer Justiz. Wir erwarten, dass das Verfahren künftig zügiger und transparenter sein wird. Wir erwarten weniger Aktenbewegungen, weniger Schriftverkehr und weniger Wartezeiten, kurz: eine moderne Justiz.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, und meine Fraktion freut sich ebenfalls, dass unser Antrag einstimmige Zustimmung in dem zuständigen Fachausschuss gefunden hat.
Diese Entscheidung aller Fraktionen zeigt für uns, dass es entgegen mancher öffentlicher Äußerung im Bereich der Justizpolitik in diesem Hause erhebliche Gemeinsamkeiten gibt. Ich hoffe, dass dies auch im Wahlkampf so sein wird und nicht von der allgemeinen Unruhe übertönt wird.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird Niedersachsen führend in Deutschland sein. Schönen Dank.
Das gehört zur Arbeitsplatzbeschreibung. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Besser spät als nie“ ließe sich unsere Haltung zu diesem Antrag überschreiben. Die SPD legt uns erneut einen Antrag vor, mit dem wir ein Modellprojekt des Justizministeriums begrüßen und begleiten, das eigentlich längst entschieden und aufs Gleis gesetzt ist.
Im Gegensatz zu den Worten meines Vorredners meine ich, dass wir in Niedersachsen keinen Grund haben, allzu stolz auf das zu sein, was wir bisher auf diesem Gebiet erreicht haben. Das Stammland der weltgrößten Computermesse, der CeBIT, sieht nämlich in solchen Fragen nicht besonders gut aus. Den Einsatz von IuK-Techniken gerade in der Justiz würde ich im Verhältnis zu anderen Behörden und zur Verwaltung, aber auch zur Wirtschaft insgesamt mal so beschreiben: Es verhält sich ungefähr so wie die Lautsprecheranlage dieses Landtages zu einer modernen Übertragungsanlage, also sprich 20 Jahre Entwicklungsvorsprung.
Schauen wir uns einmal in der Landschaft um, wie das Ranking ist, das Niedersachsen in diesem Bereich hat. Der Bundesgerichtshof hat im November letzten Jahres die Möglichkeit geschaffen, Schriftsätze per E-Mail auszutauschen. Beim Finanzgericht in Hamburg gibt es einen solchen Modellversuch, Finanz- und Steuerprozesse elektronisch abzuwickeln, bereits seit dem Jahre 2000. Insgesamt haben die Einführung der elektronischen Unterschrift im August letzten Jahres und die entsprechende Änderung der Zivilprozessordnung generell die Möglichkeit geschaffen, auf rechtlicher Ebene Schriftsätze ebenso wie mit der Handschrift elektronisch unterschrieben an die Gerichte weiterzuleiten. Probieren Sie es mal aus in Nieder
Aber auch auf anderen Gebieten sind die Erfolge nicht gerade überwältigend. Ich möchte mich hier mal positiv auf Bayern beziehen. Auch dafür gibt es einen Grund,