Protocol of the Session on October 23, 2002

Ich habe bereits gesagt, dass wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen werden. Ich möchte noch einige Bemerkungen sachlicher Art zum Inhalt des Gesetzes machen. Herr Minister, wir haben in die Entschließung die Verbuschung an der Elbe angesprochen. Dies ist ein schwerwiegendes Problem. Wir wissen, dass wir bei entsprechendem Hochwasser jetzt schon - ich habe es mir angesehen Verlandungen in der Verbuschung haben, sodass das Elbufer allmählich hoch wächst. Dies können wir uns nicht leisten. Wir haben es in der Entschließung angesprochen. Es ist aber nicht genügend deutlich geworden. Für die Zukunft müssen wir daran arbeiten. Aus Hochwasserschutzgründen werden wir darum nicht herumkommen.

Der zweite Punkt ist agrarischer Art. Meine Damen und Herren, es gibt drei Zonen. In der Zone C, die - so sagen wir - Naturschutzzone ist, sind Landwirte unterschiedlich stark betroffen. Als Beispiel sage ich: unser Betrieb mit 4 % und mein Nachbar mit 60 %. Dies führt zu unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe. Wir haben in die Entschließung aufgenommen, dass ein landwirtschaftlicher Arbeitskreis aus Vertretern der Kammern und des Landes eingerichtet wird. Sollte

es dort zu Schwierigkeiten kommen - diese werden erst in drei bis vier Jahren deutlich werden, nämlich dann, wenn wir den Biosphärenreservatsplan haben -, dann muss darüber im Umweltausschuss diskutiert werden, und dann müssen Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Wir werden das beobachten. Dann kann das wohl in Ordnung gehen. Ich glaube, dass die starken Betriebe Bewegungseinschränkungen, die dieses Gesetz für die Region zweifellos bringen wird, verkraften können. Das gilt aber nicht für alle Betriebe. Wir brauchen viele Betriebe, um die Natur dort in Ordnung zu halten.

Da ich noch eine Minute Redezeit habe, will ich noch ein Wort zu dem Geist sagen, in dem ich mir dieses Gesetz vorstelle. Dafür möchte ich ein Beispiel nennen. Es gibt an der Elbe eine Ausbeutungsfläche von Lehm und Ton. Dort ist ein herrliches Wasserbiotop mit einer Insel entstanden. Dieses Grundstück ist an den Bauern zurückgegangen, weil er das als Grundstückseigentümer so im Vertrag festgelegt hatte, obwohl der BUND das Grundstück haben wollte. Der Bauer hat dieses Grundstück dann an einen Angelverein verpachtet, der die Pflege und Nutzung betreibt. Dies ist mit der Zeit - 15 Jahre ist das her - zu einem herrlichen Biotop geworden. Auf dieser Insel brütet nun seit zwei Jahren der Kranich. Seitdem will unsere untere Naturschutzbehörde - ich sage nichts über das Land - den Anglern das Betreten verbieten. Nach dem Gesetz könnte dort ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Wenn wir das Gesetz verabschiedet haben, wird in der Zone C unsere Biosphärenreservatsverwaltung dafür zuständig sein. Ich wünsche mir, dass sie die Flexibilität haben wird, dies weiter zuzulassen, dass wir die Menschen in den Naturschutz mitnehmen und dass dort nicht ein Schild angebracht wird mit der Aufschrift: „Betreten verboten“. Das würde vielleicht auch der Kranich lesen und abhauen. Diese Flexibilität wünsche ich mir von der Verwaltung. Dann wird das an der Elbe gut gehen.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Frau Kollegin Harms, jetzt sprechen Sie zu dem Gesetzentwurf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was heute zu Ende gebracht, wird hat in der Tat eine sehr lange Vorgeschichte. Ich teile die Ein

schätzung des Kollegen Wojahn, dass viele der Schwierigkeiten beim Zustimmungs- und Koordinationsprozess begründet waren durch Fehler, die diese Landesregierung aus der Zeit zu verantworten hat, in der versucht wurde, dort den Nationalpark einzurichten. Ich bedaure, dass das damals nicht geklappt hat. Ich bin aber ausgesprochen zufrieden, dass wir heute endlich so weit sind, diese herrliche Landschaft unter Schutz stellen zu können.

Von dem Zeitpunkt bin ich noch mehr begeistert. Denn zeitgleich ist es jetzt endlich geglückt, im Koalitionsvertrag festzuzurren, dass der Ausbau der mittleren Elbe - der Reststrecke, die genau im Biosphärenreservat Elbtalaue liegt - ad acta gelegt wird. Dieses Timing ist hervorragend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich meine, dass mehr Zustimmung in der Region zu dem Projekt Biosphärenreservat deshalb möglich war, weil klargestellt worden ist, dass es einerseits um den Schutz der Natur geht, dass aber andererseits die weitere Entwicklung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Entwicklung in der Region nicht vernachlässigt wird. Wenn wir einmal in dieses Gesetzeswerk hineinschauen, meine Damen und Herren, dann müssen wir aber darüber nachdenken, warum sich eigentlich diese Abstimmung mit der Region so schwer wiederfinden lässt. Dieses Gesetz ist in weiten Teilen nicht nur detailliert, sondern geradezu detaillistisch. So mancher Paragraf entspricht nicht dem Geist des Biosphärenreservatsgedanken, sondern zeugt eher von Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern oder auch umgekehrt.

Ich hoffe, dass in der Zukunft dieses Misstrauen oder der Eindruck von Misstrauen durch eine lebendige Auseinandersetzung in der Region aus der Welt geschaffen werden kann und dass, wenn wir Regelungen überprüfen oder neue schaffen, sich die Vorstellungen derjenigen, die das Land schützen wollen, und derjenigen, die es nutzen wollen und müssen, in dem Gesetz wiederfinden. Vielleicht wird das Gesetz eines Tages überflüssig.

An dieser Stelle möchte ich eine Regelung unbedingt herausgreifen, weil mir überhaupt nicht klar ist, wie sie umgesetzt werden soll. Das ist die meiner Meinung nach für Niedersachsen erfundene Regelung zur Intervalljagd auf Wasservögel. Ich empfehle allen, die an Gesetzestexten Spaß haben, diesen Text einmal zu lesen und dann darüber zu

urteilen, ob das erstens naturschutzkonform, zweitens zweckmäßig, drittens durchführbar ist und ob viertens irgendjemand in der Lage sein wird, das zu kontrollieren. Meine Damen und Herren, ich meine, dass diese Regelung zur Intervalljagd eine der ersten Regelungen sein könnte, über die wir in diesem Landtag im Zusammenhang mit Verbesserungen nach praktischen Erfahrungen reden werden.

(Beifall bei den GRÜNEN – Wern- stedt [SPD]: Ist das verständlich?)

- Dazu muss man in die Karten schauen, denn es ist nicht einfach, sich da zurechtzufinden. Aber, Herr Landtagspräsident, Sie interessieren sich ja auch für die Form von Gesetzen, für die Zugänglichkeit für die Bevölkerung und für die Frage, ob sie verständlich sind oder nicht. Lesen Sie einmal dieses Gesetz. Sie werden Ihre Freude haben.

Wichtig ist, dass die Fraktionen, die sich einig sind, ergänzend zum Gesetz heute einen Antrag eingebracht haben, damit noch klarer wird, auf welche Rahmenbedingungen wir uns in den langen Beratungen verständigt haben.

Ein besonderes Anliegen von mir betrifft einen Punkt, der auch für die Akzeptanz in der Region ein entscheidender Punkt sein wird. Es geht um das Flächenvorkaufsrecht des Landes. Anders als die sozialdemokratische Fraktion es immer wieder sagt, ist mit diesem Vorkaufsrecht bisher nicht sensibel umgegangen worden.

Darüber hinaus sind die Pachtbedingungen, die die Domäne Landwirten immer wieder anbietet, sehr oft nicht akzeptabel. Meiner Meinung nach sollte die naturverträgliche Entwicklung der Landwirtschaft durch Förderung der Umstellung dieser Betriebe in der Region erreicht werden. Ich bin der Meinung, dass artgerechte Tierhaltung und auch die Produktion von Biomilch sehr gut an die Elbe passen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass Sie durch die Förderung von Biogasanlagen und anderem mehr erreichen können als durch die Politik, die über Flächenkauf und die Domänen in diesen Regionen betrieben wird.

Sie kennen das Modellprojekt „Region aktiv“ der Bundesregierung. Das ist ein sehr guter Vorstoß. Allerdings bringt ein einzelnes Modellprojekt für die ganze Region noch relativ wenig. Es ist deshalb ein sehr erfreuliches Zeichen, dass das Bundesamt für Naturschutz einen neuen Anlauf in Sachen „Dannenberger Marsch“ nehmen will.

Gleichzeitig erinnert uns die „Dannenberger Marsch“ daran, wie viel an guten Ideen und gutem Willen in dieser Region schon auf der Strecke geblieben ist.

Wir brauchen in Zukunft unbedingt die Gelder aus der zweiten Säule, um unsere Region, um unsere Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen. Gute Worte - Herr Minister Bartels ist jetzt leider nicht da - fallen sehr oft über Biomilch, über Solarsiedlungen in der Region, über nachwachsende Rohstoffe oder auch unser einzigartiges Brennnesselprojekt in Lüchow-Dannenberg.

Fällt Ihnen eigentlich noch auf, dass all dieses Lob und all diese Versprechungen, die nachhaltige Entwicklung dieser Region zu fördern, bisher versandet sind? Wer will, dass dieses Projekt Biosphärenreservat Elbtalaue - ich hoffe, es heißt jetzt wirklich Elbtalaue - ein Erfolg wird, der muss dafür sorgen, dass Mittel nicht immer nur versprochen werden, sondern dass solche viel gelobten Projekte auch tatsächlich verwirklicht werden können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, jetzt hat Herr Minister Jüttner um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass ich am heutigen Tage voller Genugtuung bin, was die Bilanz des Naturschutzes in den letzten fünf Jahren - in dieser Wahlperiode - angeht. Herr Inselmann hat darauf hingewiesen: zwei Nationalparke auf neue Füße gestellt, die Vogelschutzgebiete aktualisiert, die FFH-Richtlinie umgesetzt und jetzt das letzte große Schutzgebiet, das überfällig war für eine Gesamtbetrachtung und für eine Gesamt-UnterSchutz-Stellung, und dann auch noch einstimmig im Niedersächsischen Landtag. Ich finde das ist eine großartige Arbeit, eine großartige Entwicklung.

Dass bei der Gelegenheit die Oppositionsfraktionen noch ein paar kritische Bemerkungen machen, gehört wahrscheinlich zum angemessenen Rollenverhalten. Das finde ich auch ganz in Ordnung.

Aber, meine Damen und Herren, was in der begleitenden Entschließung steckt, nimmt eigentlich

alle diese Punkte auf. Es sind Forderungen an die Landesregierung, die bei uns nicht auf Ablehnung stoßen, sondern die eigentlich das begleiten, was wir in den letzten Jahren gemacht haben. Das fängt beim Programm „Dannenberger Marsch“ an, wo es durch Anstöße aus dem Parlament, durch praktische Arbeit auf der Seite der Exekutive gelungen ist, im Zusammenwirken mit dem Bundesamt für Naturschutz

(Frau Harms [GRÜNE]: Auch auf der Seite der Opposition!)

- ja, sage ich doch auch, aus dem Parlament, ganz gezielt natürlich von Rebecca Harms, völlig klar – einen zweiten Schub für ein Projekt zu bekommen, das aus rechtlichen Gründen in der Zwischenzeit an die Wand gefahren war.

Auch die landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Projekte für diese Region müssen Zukunft haben. Wir haben mit dem Projekt Regionalmanagement, das ich mit der Regierungspräsidentin im letzten Jahr verabredet habe, genau den Rahmen geschaffen, in dem die einzelnen Projekte definiert werden. In den nächsten Wochen wird sowohl eine Mittelkonzentration als auch eine Projektbeschreibung vorgenommen, die dann mit den Verantwortlichen vor Ort in der Region abgewickelt wird.

Das sagt auch etwas über die begleitende Leistung derer aus, die in der Landtagsverwaltung, in den Fraktionen, im Umweltausschuss die Arbeit getragen haben. Wir haben das erste Mal im bundesdeutschen Naturschutzrecht einen neuen Paragrafen „Biosphärenreservat“ überhaupt angewandt.

Herr Wojahn, Sie sagen, das hätten wir alles schon früher haben können. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es dieses Biospärenreservat, das Sie gleich beschließen werden, erst seit 1998 gibt. Deshalb spare ich mir die ganze Vorgeschichte: Ihre Kritik an meiner Vorgängerin, Ihre vorgeblichen Vorstöße, dass sie angeblich immer schon solch ein Biosphärenreservat haben wollten. Im Kern ist es egal.

(Zuruf von Frau Zachow [CDU])

Nach meiner Einschätzung hätten wir diese Entwicklung, diese Chancen für die Region schon früher haben können, nach meiner Meinung auch mit dem Begriff „Nationalpark“. Das war im Streit. Da haben die Gerichte abschließend entschieden. Deshalb haben wir keinen zweiten Versuch gemacht.

Wir haben, wie ich finde, die zweitbeste Lösung entwickelt. Die bekommen wir jetzt im Einvernehmen. Es liegt an uns, es liegt aber, meine Damen und Herren, vor allem an denen in der Region, aus dieser zweitbesten Lösung eine richtig gute Lösung zu machen. Die Voraussetzungen dafür sind da. Die naturschutzfachliche Seite gewährleistet, dass wir unseren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Entwicklungsperspektiven werden über das Regionalmanagement entschieden.

Deshalb bin ich der Meinung, dass heute ein guter Tag für die Region ist. Das Einvernehmen ist über viele Aktivitäten herbeigeführt worden. Die Detailtreue in diesem Gesetz ist in der Tat eher Ausdruck des noch vorhandenen Misstrauens. Ich glaube, das muss man so sehen. Jetzt wird es darauf ankommen, dieses Misstrauen durch gutes Tun in den nächsten Monaten und Jahren zu zerstreuen. Ich bin ganz zuversichtlich, dass das geschieht.

In den letzten Monaten lag die Arbeit bei Ihnen. Ich bedanke mich ganz herzlich dafür. Ich meine, es ist meine verdammte Pflicht, den Ausschuss in den nächsten Wochen mal zum Mittagessen einzuladen. Herzlichen Dank für die Arbeit. Die Einladung kommt.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, mit dieser Einladung des Herrn Ministers an den Ausschuss schließe ich jetzt die Beratung, weil mir auch keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung, meine Damen und Herren.

Ich rufe den Ersten Teil mit den §§ 1 bis 9 einschließlich der Anlagen 1 bis 7 auf. Wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Ergebnis der ersten Abstimmung war die Mehrheit. Sie haben so, wie der Ausschuss empfohlen hat, beschlossen.

Ich rufe den Zweiten Teil auf, die §§ 10 bis 12. Wenn Sie hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimm

enthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Dritten Teil auf, die §§ 13 bis 32. Möchten Sie hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben? Dann bitte ich ebenfalls um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen, meine Damen und Herren.

Ich rufe den Vierten Teil auf, die §§ 33 bis 36. Wenn Sie hier der Ausschussempfehlung zustimmen wollen, dann bitte ich ebenfalls um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie auch hier einstimmig beschlossen, meine Damen und Herren.

Ich rufe den Fünften Teil auf, die §§ 37 bis 40. Wenn Sie hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Sechsten Teil auf, die §§ 41 bis 44. Wenn Sie auch hier der Ausschussempfehlung zustimmen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie auch hier einstimmig beschlossen.

Ich rufe die Gesetzesüberschrift auf. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich zu erheben, wenn Sie in der Schlussabstimmung diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen. – Wenn jemand dagegen stimmen möchte, dann bitte ich ihn, sich zu erheben. - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.