Protocol of the Session on September 26, 2002

Das nach dem Vergabehandbuch vorgeschriebene Aufklärungsgespräch ist am 5. November 2001 durch das Straßenbauamt geführt worden. Dabei wurde festgestellt und dokumentiert, dass zum einen die Kosten der offenbar nicht kostendeckenden Einheitspreise in anderen Preisen eingerechnet waren. Maßgeblich für den Abstand von 16 % zum nächstfolgenden Bieter war zum zweiten vor allem die Tatsache, dass dem Unternehmen zuvor bereits die Baumaßnahmen auf der Gegenfahrbahn der A 7 übertragen worden waren. So konnten die vor Ort befindliche Baustelleneinrichtung, das Baubüro, der Lagerplatz und die Brechanlage auch für die nunmehr anstehende Maßnahme genutzt werden.

Hinweise auf eine mangelnde Fachkunde des Bieters waren nicht gegeben.

Die Vergabe des Auftrages ist somit vergaberechtlich einwandfrei erfolgt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Ja, das Straßenbauamt hat das Angebot des Bieters hinsichtlich der Kalkulation geprüft und festgestellt, dass keine Zweifel an der Fachkunde des Bieters bestanden.

Zu 3: Die Probleme, die letztendlich zur Insolvenz des Bieters geführt haben, waren zur Zeit der Wertung der Angebote für das Straßenbauamt Hannover nicht erkennbar und konnten somit bei der Auswahlentscheidung auch nicht berücksichtigt werden.

Anlage 27

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 35 des Abg. Ehlen (CDU):

Anordnung von Untersuchungshaft für gewalttätige Punker in Rotenburg

Nach einem Bericht der Rotenburger Kreiszeitung vom 21. August 2002 kam es anlässlich des so genannten „Beach-Cups“ am 17. August 2002 auf dem Pferdemarkt in Rotenburg zu der Begehung von Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und weiterer Straftaten durch drei Punker im Alter von 22 und 23 Jahren. Die drei Punker warfen zunächst dem Bürgermeister einen Gegenstand an den Kopf. Später kam es zu Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten. So wurden die Beamten von den Punkern mit den Worten bedroht: „Wir fackeln Dein Haus ab und wissen, wo Deine Tochter zur Schule geht.“ Als im weiteren Verlauf des Abends gegen die drei Punker wegen des Verdachts der Beschädigung eines Fahrzeuges ermittelt wurde, bedrohte einer der Punker die Polizeibeamten mit einem Säbel und einem Morgenstern. Bereits Ende Juli 2002 waren zwei der Punker von der Polizei bei dem Versuch gestellt worden, einen Lieferwagen in Rotenburg durch einen Wurf mit einem Gullydeckel aufzubrechen. Dabei kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit einem Angestellten eines Sicherheitsdienstes und zu Widerstandshandlungen gegen die eingreifende Polizei.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die drei Punker nach ihrer polizeilichen Festnahme nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Aufnahme ihrer Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurde gegen die drei Straftäter keine Untersuchungshaft angeordnet?

2. In welchem Zeitraum ist mit einer strafrechtlichen Verurteilung der drei Punker zu rechnen?

3. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung erforderlich, um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor solchen Straftätern zu schützen?

Nach dem derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Am 27. Juli 2002 wurden zwei Beschuldigte von einem Zeugen, einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, angetroffen, nachdem sie unter Einsatz eines Gullydeckels die Scheibe eines Lkw aufgebrochen hatten. Da sie aggressiv wurden, setzte der Zeuge gegen die Beschuldigten Pfefferspray ein und alarmierte die Polizei. Weil sie sich auch gegenüber den einschreitenden Polizeibeamten als sehr renitent erwiesen und körperlichen Widerstand leisteten, wurde einer der Beschuldigten daraufhin fixiert. Auch später zeigten sich beide Beschuldigte sehr aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten. Beide waren stark alkoholisiert. Bei einem der Beschuldigten wurde eine Atemalkoholkonzentration von 2,38 ‰ ermittelt.

Am 17. August 2002 gegen 19 Uhr kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden vorgenannten Beschuldigten und einem weiteren Beschuldigten mit dem Bürgermeister der Stadt Rotenburg. Sowohl der Bürgermeister als auch seine Ehefrau sollen durch die Beschuldigten stark beleidigt worden sein. Einer der Beschuldigten habe den Bürgermeister auch verbal bedroht. Außerdem habe einer der Beschuldigten ihn mit einem „Döner“ beworfen, wodurch seine Kleidung beschmutzt worden sei.

Im weiteren Verlauf des Abends, kurz nach Mitternacht, warf ein bis dahin unbekannter Täter mit einem Gullydeckel und einem Kalksandstein die Scheibe eines Pkw ein. Da die vorgenannten Beschuldigten in zeitlicher und örtlicher Nähe zu dem Tatort gesehen worden waren, wurde die Wohnung eines der Beschuldigten durch die Polizei in Rotenburg aufgesucht. Nach mehrmaliger Aufforderung öffnete er schließlich die Tür und hielt dabei einen Säbel in der Hand. Als man ihm den Grund der Anwesenheit der Polizei mitteilte und ihn aufforderte, zum Funkstreifenwagen zu kommen, verschwand er wieder im Haus. Nach nochmaliger mehrmaliger Aufforderung öffnete er erneut die Tür. Diesmal hielt er wieder den Säbel in der einen Hand und in der anderen Hand einen Totschläger.

Auch nach mehrmaliger Aufforderung legte er diese Waffen nicht ab, worauf sie ihm mit einfacher körperlicher Gewalt abgenommen wurden.

Freiwillige Atemalkoholtests ergaben am 17. August 2002 bei diesem Beschuldigten eine Atemalkoholkonzentration von 2,31 ‰. Bei dem auf einem Nachbargrundstück angetroffenen weiteren Beschuldigten wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,14 ‰ festgestellt. Ein dritter Beschuldigter konnte im Zusammenhang mit dieser Tat nicht angetroffen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Ermittlungen befinden sich derzeit noch im Anfangsstadium. Die Staatsanwaltschaft in Verden ist auf die Vorkommnisse erst durch Presseberichte und aus Anlass der vorliegenden Anfrage eingeschaltet worden. Die örtlichen Polizeibehörden ermitteln noch.

Vor diesem Hintergrund und bei einer vorläufigen Bewertung der Vorgänge war es daher unsicher, ob insbesondere hinsichtlich des Verdachts des versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall genügende Haftgründe i. S. d. § 112 StPO vorlagen.

Da alle drei Beschuldigten, die zum Zeitpunkt des Vorfalls erheblich alkoholisiert waren, über einen festen Wohnsitz verfügten, kam der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht. Auch für den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gab es keine ausreichenden Anhaltspunkte, da die Tatbestände aufgeklärt waren. Außerdem war der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (§ 112 Abs. 1 StPO). Auch die einschreitenden Polizeibeamten haben eine entsprechende Bewertung der Sach- und Rechtslage vorgenommen und sich nicht mit der Staatsanwaltschaft in Verden wegen der Frage, ob Haftbefehlsanträge gestellt werden sollten, in Verbindung gesetzt.

Zu 2: Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und nach Übersendung der Akten wird die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Strafprozessordnung zu prüfen haben, ob hinreichender Tatverdacht zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht. Im Falle der Anklageerhebung obliegt die weitere Verfahrensgestaltung dem zuständigen Gericht. Auf diese richterlichen Entscheidungen hat die Landesregierung wegen der verfassungs

rechtlich garantierten Unabhängigkeit der Rechtsprechung keinen Einfluss.

Zu 3: Die konsequente und schnelle Verfolgung von Straftaten gehört zu den Leitlinien der niedersächsischen Polizei. Bei dem dargestellten Fall wurden die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen getroffen. Daneben kommt der Verhütung von Straftaten ein hoher Stellenwert zu. Eine wirksame und nachhaltige Reduzierung der Kriminalität und damit eine Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung ist nur bei gleichzeitiger Intensivierung der ursachenorientierten kriminalpräventiven Bemühungen zu erreichen. Die Polizei leistet in diesem Zusammenhang aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse über Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen der Kriminalität einen wesentlichen Beitrag. Erst das koordinierte Zusammenwirken der staatlichen und kommunalen Institutionen, z. B. in Form von Sicherheitspartnerschaften, und darüber hinaus mit den gesellschaftlichen Gruppen in Präventionsräten führt zum gemeinsamen Ziel, die Kriminalität einzudämmen und damit die objektive und subjektive Sicherheit zu verbessern. In örtlichen Präventionsräten werden zielgenaue Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Sicherheitslage entwickelt und umgesetzt. In Niedersachsen gibt es bereits in mehr als 130 Kommunen derartige Gremien. Auf Landesebene besteht seit 1995 der Landespräventionsrat, der diese Präventionsgremien berät und unterstützt.

Ein kriminalpräventiver Rat in der Stadt Rotenburg ist im Aufbau. Im Rahmen ohnehin stattfindender Gespräche zu kriminalpräventiven Maßnahmen mit der Stadt Rotenburg wurden die beschriebenen Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Auftreten von Punkern im Stadtgebiet Rotenburg erörtert, um Ansätze zur Unterbindung ähnlicher Vorkommnisse zu entwickeln.

Anlage 28

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 36 der Abg. Frau Litfin (GRÜNE):

Ganztagsschulen - Ladenhüter der Niedersächsischen Landesregierung ?

Die Landesregierung hat noch im März 2002 verkündet, binnen fünf Jahren ein flächendeckendes Netz von 500 Ganztagsschulen schaffen zu wollen. Am 2. September 2002 hat sie jedoch darüber informieren müssen, dass die

Antragsfrist für das kommende Jahr um dreieinhalb Monate verlängert werden muss, weil bislang nur 28 genehmigungsfähige Anträge vorliegen. Es ist der Landesregierung damit nicht gelungen, die Schulen und die Schulträger von der Sinnhaftigkeit und Tragfähigkeit ihres Ganztagsschulkonzeptes zu überzeugen. Dieses Konzept entspricht offenkundig nicht den Bedürfnissen der Schulen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat sie den Schwerpunkt ihres Ganztagsschulkonzeptes auf den Sekundarbereich I gelegt, obwohl im Grundschulbereich ein deutlich größeres Interesse an einer Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen zu bestehen scheint?

2. Wie will sie den Schulen vermitteln, dass ihr Ausbau zu Ganztagsschulen für die Verbesserung ihres Bildungsangebotes sinnvoll und notwendig ist, wenn sie zugleich bei ihren Bedarfszahlen primär auf das Interesse von Eltern an zusätzlichen Betreuungsangeboten abhebt?

3. Welche Kosten werden durch die Einrichtung von zusätzlichen Ganztagsschulen dauerhaft auf die Kommunen zukommen, und wie sollen die Kommunen diese Kosten decken?

Im Rahmen der Bildungsoffensive für Niedersachsen soll in den nächsten fünf Jahren ein flächendeckendes Netz von insgesamt 500 Ganztagsschulen entstehen, damit der vermehrte Elternwunsch nach zusätzlichen Bildungs- und Erziehungsangeboten erfüllt werden kann.

Die neuen Ganztagsschulen bieten im Rahmen von acht Zeitstunden an vier Nachmittagen Unterricht und Wahlangebote sowie ein Mittagessen in der Schule an. An mindestens zwei Nachmittagen finden Förderunterricht, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften und Verfügungsstunden und an zwei Nachmittagen außerunterrichtliche Angebote statt. Die Schulen können sich auch für drei oder vier verpflichtende Nachmittage entscheiden. Es ist gleichfalls möglich, an Halbtagsschulen Ganztagsschulzüge einzurichten. Dann haben die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Wahlmöglichkeit zwischen Klassen mit und ohne die ganztagsspezifischen Angebote. Diese Form der Ganztagsschule wird vor allem dort eingeführt, wo Halbtagsschulen der gleichen Schulform weiter entfernt liegen. Ganztagsschulen eines Standorts sollen zusammenarbeiten, um personelle, sächliche und räumliche Ressourcen schulübergreifend zu nutzen, die Vielfalt und Qualität der ganztagsspezifischen Angebote zu erhöhen und sie nach Möglichkeit für

Schülerinnen und Schüler aller Schulformen zu öffnen. Dazu schließen sie miteinander eine Vereinbarung, in die ggf. auch Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe einbezogen werden können.

Die neuen Regelungen schaffen verbesserte Voraussetzungen, nicht zuletzt dafür, dass neben Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerschulischer Träger im Ganztagsbereich auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen eingesetzt werden können. Die Öffnung der Ganztagsschulen zum regionalen Umfeld wird verstärkt, und es werden mehr qualifizierte Angebote von Vereinen, Betrieben sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen ermöglicht. Mittelkontingente und Budgets bieten die materiellen Voraussetzungen und den Gestaltungsspielraum, der erforderlich ist, um auch die Ergebnisverantwortung der einzelnen Schule zu stärken und zu entwickeln.

Die zusätzlichen Ganztagsschulen sind vorrangig für den Bereich der Schuljahrgänge 5 bis 10 gedacht. In einzelnen Fällen, z. B. wenn ein Bedarf an Schulen im Bereich des Programms „Soziale Stadt“ vorliegt, wenn die Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen gewährleistet ist oder bei einem besonderen pädagogischen Konzept, sollen künftig auch Grundschulen berücksichtigt werden.

Die Planung einer neuen Ganztagsschule erfordert je nach den örtlichen Gegebenheiten eine unterschiedlich lange Vorlaufzeit. Von mehreren Schulträgern ist bekannt, dass vor Ort umfängliche Bedarfserhebungen durchgeführt und Prioritätensetzungen vorgenommen werden.

Die Frist für die Beantragung des Ganztagsbetriebes zum Beginn des kommenden Schuljahres ist deshalb verlängert worden, nachdem zahlreiche Anfragen von interessierten Schulen und Schulträgern eingingen, die ihre Anträge wegen der erforderlichen Abstimmung vor Ort bis zum 1. September noch nicht vorlegen konnten.

Die bereits vorliegenden Anträge und die zum 1. August 23002 erteilten Genehmigungen zeigen, dass von Schulpraktikern und Schulträgern das neue Konzept des Ganztagsschulangebotes als Chance für eine Weiterentwicklung vor Ort erkannt und umgesetzt werden wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Dem Interesse von Erziehungsberechtigten an verlässlichen Unterrichts- und Betreuungszeiten in der Grundschule ist durch die beinahe abgeschlossene Einführung der Verlässlichen Grundschule entsprochen worden. Die Behauptung, dass an Grundschulen ein „deutlich größeres Interesse an einer Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen zu bestehen scheint“, kann bisher nicht bestätigt werden; unter den jetzt bestehenden 155 Ganztagsschulen aller Schulformen befinden sich lediglich 16 Grundschulen.