Protocol of the Session on September 26, 2002

nicht ausgeschöpft oder

überschritten worden (unabhängig davon, ob und wie die Überschreitung durch planmäßi- ge oder über-/außerplanmäßige Deckung aus anderen Positionen ausgeglichen werden konnte)?

Die Erstellung der Mittelfristigen Planung (MiPla) für die Jahre 2002 bis 2006 einschließlich eines integrierten Handlungskonzepts zur kurz-, mittelund langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts unterscheidet sich in der Komplexität und zeitlichen Enge grundlegend von einem normalen Haushalts- bzw. Mipla-Aufstellungsverfahren, weil in kürzester Zeit Antworten auf deutlich verschärfte fiskalische Anforderungen gefunden werden müssen.

Angesichts der Brisanz der finanzwirtschaftlichen neuen Ausgangssituation des Landes insbesondere der verschärften Rahmen- und Finanzbedingungen wie

- der Steuerschätzung vom 14. bis 16. Mai 2002,

- des Nationalen Stabilitätspaktes vom 21. März 2002, in dem Bund, Länder und Gemeinden verabredet haben, die Ausgaben von Ländern und Gemeinden künftig um max. 1 % steigen zu lassen sowie

- des sich auf Grund der Rückzahlungen an die BEB ergebenden Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2001

mussten schnellstmöglichst alle Optionen gesichtet werden, die eine nachhaltige Konsolidierung der Landesfinanzen ermöglichen.

Die Auftragsvergabe an Roland Berger hat angesichts der Komplexität und des Arbeitsvolumens dieser Aufgabe daher insbesondere zum Ziel, das

Land als Auftraggeber bei der Erarbeitung eines Konsolidierungskonzeptes kompetent zu unterstützen und zu begleiten. Als Ergebnis der Unterstützung wurde unter Mitwirkung von Roland Berger ein Strategiekonzept zur Haushaltskonsolidierung erstellt, um im Jahre 2003 (Nachtrag) bzw. ab 2004 wirkungsvolle haushaltsmäßige Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Insgesamt wurden in dieser Legislaturperiode neun Aufträge für Gutachten mit einem Gesamtwert von 3,9 Millionen Euro an die Fa. Roland Berger vergeben, wobei das Gutachten für den Tiefwasserhafen Wilhelmshaven an das Projektkonsortium Tiefwasserhafen GbR, bestehend aus Roland Berger & Partner sowie Freshfields Bruckhaus Deringer und Lahmeyer International Gruppe, vergeben wurde:

1. Ressort/ Etat 2. Datum 3. Titel 4. Euro-Betrag o. UST

5. 6. 7. 8.

9. StK 10. 11. 12. 13. 0201 TGr. 66 14. 23.12.19 98 15. Beratung IuK Versorgung der Landesverwaltung 16. 173.757

17. 0201 TGr. 69 18. 19.10.19 99 19. Konzeptionsberatung Innovationsfonds 20. 199.538

21. 0201 TGr. 66 22. 06.09.20 00 23. Neuausrichtung des Landesgesundheitsamtes 24. 173.757

25. 0201 TGr. 66 26. 15.12.20 00 27. Bestandsaufnahme Mittelinstanz, Perspektiven, Alternativen 28. 132.160

29. 0202 TGr. 66 30. 27.02.20 01 31. Bestandsaufnahme Mittelinstanz, Perspektiven, Alternativen 32. 66.080

33. 34. 35. 36. 745.292

37. MW 38. 39. 40.

41. 0830 TGr. 61 42. 21.08.20 01 43. Ökonomische, technische und juristische Grundlagen für den Tiefwasserhafen Wilhelmshaven 44. 2.450.000

45. 46. 47. 48.

49. MF 50. 51. 52. 53. 1302 TGr. 70 54. 11.06.20 02 55. Prüfung Konsolidierungspotenziale im Horizont der Reformagenda 2007 56. 516.000

57. 1321-54701 58. 10.07.20 02 59. Ermittlung des betriebsnotwendigen Liegenschaftsvermögens für drei Hochschulen, die in Stiftungen überführt werden sollen 60. 103.200

61. 1321-54702 62. 04.09.20 02 63. Ermittlung des betriebsnotwendigen Liegenschaftsvermögens für drei weitere Hochschulen, die in Stiftungen überführt werden sollen 64. 113.400

65. 66. 67. 68. 732.600

69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. Gesamtsumme in Euro 76. 3.927.892

Die Maßnahmen wurden aus den jeweiligen Ressorthaushalten bezahlt.

Zu 2 und 3: Eine Beantwortung der Fragen 2 und 3 setzt eine Umfrage bei sämtlichen Ressorts einschließlich aller nachgeordneter Dienststellen voraus, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu realisieren ist.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Wirtsschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 34 der Abg. Dinkla und Haselbacher (CDU):

Nachlässigkeiten bei der Vergabe Ursache für Baustopp auf der A 7?

Anfang September 2002 sind die Bauarbeiten an der Autobahn A 7 zur Verbreiterung auf sechs Spuren zwischen den Anschlussstellen Hannover-Anderten und Laatzen in Richtung Kassel vorläufig zum Stillstand gekommen, weil der Auftragnehmer, ein Hamburger Tiefbauunternehmen, Tochter einer sächsischen Straßenbaugesellschaft, seine Arbeiten eingestellt hatte. Hierdurch ist eine Verzögerung der Fertigstellung zulasten der Autofahrer eingetreten.

Der Verband der Bauindustrie für Niedersachsen hat als Ursache für diesen Baustopp die Ende 2001 getroffene Vergabeentscheidung des Straßenbauamtes Hannover identifiziert.

Der spätere Auftragnehmer sei mit seinem Angebot über 16 Prozent billiger als der nächstbietende Unternehmer gewesen. Dieses niedrige Preisniveau hätte nicht nur nach dem so genannten 10-Prozent-Erlass des Landes zu einer Untersuchung führen müssen, wie die Abweichungen zustande gekommen sind, sondern hätte der Anlass für eine weitergehende Prüfung sein müssen, die dann hätte erkennen lassen können, dass der Bewerber auf anderen Baustellen bereits gravierende Probleme gehabt habe und deswegen berechtigte Zweifel an seiner Sachkunde bestanden. Der Verband der Bauindustrie hat zumal bezweifelt, ob das Unternehmen beim Einsatz der Arbeitskräfte aus Sachsen entsprechend dem geltenden Tariftreueerlass die in Niedersachsen geltenden Lohntarife eingehalten hat.

In der Tat nützen die bestehenden Regelungen Niedersachsens zum öffentlichen Vergabewesen nichts und wird auch das vor kurzem verabschiedete Vergabegesetz keine Verbesserung bringen können, wenn die öffentlichen Hände diese Regelungen nicht in der Praxis konsequent anwenden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Lag in dem hier beschriebenen Fall der spätere Auftragnehmer mit seinem Angebot im Rahmen der Ausschreibung um über 16 Prozent billiger als das nächstbietende Unternehmen?

2. Hat das Straßenbauamt Hannover das niedrige Preisniveau zum Anlass genommen, das Angebot des Bieters konkret daraufhin zu untersuchen, wie die Abweichungen zu erklären sind, ob die Lohn-, Material- und Gerätekosten der konkreten Bauaufgabe abgedeckt sind und ob es möglicherweise Probleme des Bewerbers auf anderen Baustellen gibt, die zu Zweifeln an der Sachkunde des Bewerbers führen?

3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass nach Auffassung des Geschäftsführers des Verbandes der Bauindustrie die Vergabestelle die - später zumindest festgestellten - gravierenden Probleme des Bewerbers auf anderen Baustellen fehlerhafterweise nicht als fehlende Sachkunde bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt hat?

Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Hannover-Nord und dem Autobahndreieck Hannover-Süd hat das Straßenbauamt Hannover im Auftrag des Bundes Ende 2001 das besagte Hamburger Tiefbauunternehmen mit dem Ausbau des Streckenabschnitts zwischen Anderten und Hannover-Süd Fahrtrichtung Kassel beauftragt. Grundlage für die Vergabe der o. a. Leistungen war neben den Vergabebestimmungen der VOB das Handbuch für die Ver

gabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, aufgestellt vom BMVBW und den Straßenbauverwaltungen der Länder.

Dieses Vergabehandbuch enthält folgende Regelungen über die Prüfung und Wertung der Angemessenheit von Preisen: Nach Abschnitt 2.4 Nr. 44 des Vergabehandbuchs ist eine Aufklärung der Ursachen zwingend vorgeschrieben, wenn die Angebotsendsummen der aus dem Rahmen fallenden Angebote um mehr als 10 % von den nächsthöheren abweichen. Die Einzelheiten, die dabei zu beachten sind, entsprechen sinngemäß den Bestimmungen des sogenannten 10-%-Erlasses in Niedersachsen.

Darüber hinaus müssen die Bieter im Angebotsschreiben erklären, dass

- sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern erfüllt haben,

- sie nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe verurteilt sind oder mit einer Geldbuße belegt sind,

- sie keine Absprachen über Preise getroffen haben.

Diese Erklärungen sind im vorliegenden Fall vom Bieter abgegeben worden.

Das nach dem Vergabehandbuch vorgeschriebene Aufklärungsgespräch ist am 5. November 2001 durch das Straßenbauamt geführt worden. Dabei wurde festgestellt und dokumentiert, dass zum einen die Kosten der offenbar nicht kostendeckenden Einheitspreise in anderen Preisen eingerechnet waren. Maßgeblich für den Abstand von 16 % zum nächstfolgenden Bieter war zum zweiten vor allem die Tatsache, dass dem Unternehmen zuvor bereits die Baumaßnahmen auf der Gegenfahrbahn der A 7 übertragen worden waren. So konnten die vor Ort befindliche Baustelleneinrichtung, das Baubüro, der Lagerplatz und die Brechanlage auch für die nunmehr anstehende Maßnahme genutzt werden.