Am Schulzentrum Langen (Haupt- und Real- schule mit Orientierungsstufe sowie Gymna- sium) werden zurzeit in 46 Klassenverbänden 1 150 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Schulassistentenstelle ist seit der Verrentung des vorherigen Stelleninhabers nicht wieder besetzt worden. Dabei hatte die Bezirksregierung Lüneburg die Stelle für die Wiederbesetzung als vorrangig eingestuft.
1. Sieht sie die Notwendigkeit der Wiederbesetzung der Schulassistentenstelle am Schulzentrum Langen, und wann wird sie dementsprechend reagieren?
3. Wie vereinbart sich eine Ablehnung der Wiederbesetzung der Schulassistentenstelle am Schulzentrum Langen mit der angekündigten Bildungsreform der Niedersächsischen Landesregierung?
Alle freigewordenen und alle freiwerdenden Schulassistentenstellen werden wiederbesetzt. Damit soll erreicht werden, dass in allen größeren Schulstandorten ein Mindestbestand an Schulassistentinnen und Schulassistenten für die dringendsten Aufgaben zur Verfügung steht, die von Lehrkräften nur eingeschränkt wahrgenommen werden können.
Zu 1: Die Versorgung der Schulen im Landkreises Cuxhaven mit Schulassassistentinnen und Schulassassistenten lag mit 3,0 % deutlich über dem Landesdurchschnitt von 2,5 %. Betrachtet man nur die Schulen in Langen und den benachbarten Gemeinden, so war dort ein Versorgungsgrad von 2,0 % festzustellen. Somit besteht für die Hauptund Realschule mit Orientierungsstufe Langen und dem Gymnasium Langen der Bedarf an einer Stelle für Schulassistentinnen und Schulassistenten, die jetzt zugewiesen wird.
Zu 3: Die Schulreform erfordert besonders zusätzliche Lehrerstellen, um Programme, wie z. B. den Ausbau der Ganztagsschulen, den Ausbau der Verlässlichen Grundschule oder die Hochbegabtenförderung, auszustatten, aber auch die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern. Der Stellenwert der Schulassistenz wird aus der oben genannten Entscheidung deutlich.
Neues Ganztagsschulangebot wenig nachgefragt - nur 12 von 140 „Optionen“ zum Schuljahresbeginn eingelöst
Die Landesregierung hat auf der Basis des neu in Kraft getretenen Erlasses die Einrichtung weiterer Ganztagsschulangebote angekündigt. Landesweit wurden unter konkreter Bezugnahme auf die einzelnen Gebietskörperschaften 140 „Optionen“ in Aussicht gestellt, worunter in aller Regel Schulstandorte mit mehreren zusammenarbeitenden Schulen zu verstehen sind. Wenn jede teilnehmende Einzelschule mitgezählt wird, geht die Landesregierung davon aus, dass bis zu 500 Schulen Ganztagsangebote machen werden, wobei es zu einer Zweiklassengesellschaft zwischen Ganztagsschulen nach altem und Ganztagsschulen nach neuem Recht kommt.
Zum Schuljahresbeginn 2002 sind nach Aussagen der Landesregierung 21 weitere Schulen mit Ganztagsangeboten bedacht worden. Da es sich dabei in aller Regel um Kooperationsprojekte von einzelnen Schulen handelt, sind zu diesem Schuljahresbeginn aber lediglich 12 von 140 möglichen „Optionen“ eingelöst worden - eine Beteiligung von nur gut 8,5 %!
1. Welche Mängel des neuen Ganztagsschulerlasses sind schon jetzt absehbar, die zu dieser geringen Akzeptanz der von der Landesregierung vergebenen „Optionen“ für Ganztagsschulangebote geführt haben?
2. Will die Landesregierung bestreiten, dass mit der Einrichtung von Ganztagsschulangeboten auf die ohnehin finanziell unterversorgten niedersächsischen Kommunen weitere Folgelasten zukommen, sodass die mehr als schleppende Akzeptanz des Ganztagsschulangebotes der Landesregierung auch auf die vom Land mit zu verantwortende chronische Unterfinanzierung der niedersächsischen Kommunen zurückzuführen ist?
3. Wann wird die Ungleichbehandlung zwischen verhältnismäßig gut ausgestatteten Ganztagsschulangeboten etwa an Integrierten Gesamtschulen und Ganztagsschulangeboten auf der Basis des neuen Erlasses vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsprinzips endlich beendet?
Im Rahmen der Bildungsoffensive für Niedersachsen soll in den nächsten fünf Jahren ein flächendeckendes Netz von insgesamt 500 Ganztagsschulen entstehen, damit der vermehrte Elternwunsch nach zusätzlichen Bildungs- und Erziehungsangeboten erfüllt werden kann. Die neuen Ganztagsschulen bieten im Rahmen von acht Zeitstunden an vier Nachmittagen Unterricht und Wahlangebote an sowie ein Mittagessen in der Schule. An mindestens zwei Nachmittagen finden Förderunterricht, Arbeits- und Übungs
stunden, Arbeitsgemeinschaften und Verfügungsstunden und an zwei Nachmittagen außerunterrichtliche Angebote statt. Die Schulen können sich auch für drei oder vier verpflichtende Nachmittage entscheiden. Es ist gleichfalls möglich, an Halbtagsschulen Ganztagsschulzüge einzurichten. Dann haben die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Wahlmöglichkeit zwischen Klassen mit und ohne die ganztagsspezifischen Angebote. Diese Form der Ganztagsschule wird vor allem dort eingeführt, wo Halbtagsschulen der gleichen Schulform weiter entfernt liegen.
Ganztagsschulen eines Standorts sollen zusammenarbeiten, um personelle, sächliche und räumliche Ressourcen schulübergreifend zu nutzen, die Vielfalt und Qualität der ganztags-spezifischen Angebote zu erhöhen und sie nach Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen zu öffnen. Dazu schließen sie miteinander eine Vereinbarung, in die ggf. auch Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe einbezogen werden können.
Die Planung einer neuen Ganztagsschule erfordert je nach den örtlichen Gegebenheiten eine unterschiedlich lange Vorlaufzeit. Um den Schulträgern eine längerfristige Bedarfsplanung zu ermöglichen und diejenigen Schulen nicht zu benachteiligen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Einführung des Ganztagsbetriebs erfüllen, sind Errichtungsoptionen für das Gebiet der Landkreise und kreisfreien Städte vergeben worden. Die Schulträger gehen bei der Wahrnehmung der Optionen unterschiedlich vor. So haben die Landkreise Hildesheim und Oldenburg bereits in diesem Jahre mit jeweils drei neuen Ganztagszentren die ihnen zugewiesenen Optionen zunächst ausgeschöpft und beantragen darüber hinaus zusätzliche Standorte. Der Landkreis Diepholz dagegen hat als Schulträger dem ansonsten genehmigungsfähigen Antrag einer Haupt- und Realschule nicht zugestimmt und sich auch zum nächsten Schuljahresbeginn gegen eine Genehmigung zweier weiterer Schulen ausgesprochen, gleichzeitig aber mitgeteilt, dass er nach Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Ende des Jahres 2003 alle ihm zugewiesenen fünf Errichtungsoptionen umgehend in Anspruch nehmen will. Von mehreren Schulträgern ist bekannt, dass vor Ort Bedarfserhebungen durchgeführt und Prioritätensetzungen vorgenommen werden.
Die Einrichtung von Ganztagsschulen zum 1. August 2002 ist lediglich für Schulen ermöglicht worden, die sich trotz der kurzen Vorbereitungszeit zu einer Konzepterstellung bis zum 1. Februar 2002 in der Lage sahen. Die Anträge und die erteilten Genehmigungen zeigen bereits, dass von Schulpraktikern und Schulträgern das neue Konzept des Ganztagsschulangebotes als Chance für eine Weiterentwicklung vor Ort erkannt und umgesetzt werden wird. Die neuen Regelungen schaffen verbesserte Voraussetzungen, nicht zuletzt dafür, dass neben Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerschulischer Träger im Ganztagsbereich auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen eingesetzt werden können. Die Öffnung der Ganztagsschulen zum regionalen Umfeld wird verstärkt, und es werden mehr qualifizierte Angebote von Vereinen, Betrieben sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen ermöglicht. Mittelkontingente und Budgets bieten die materiellen Voraussetzungen und den Gestaltungsspielraum, der erforderlich ist, um auch die Ergebnisverantwortung der einzelnen Schule zu stärken und zu entwickeln.
Zu 1: Das Interesse von Schulen und Schulträgern an der Einrichtung von Ganztagsschulen ist erfreulich und macht deutlich, dass die Verbindung von verpflichtendem ganztagsspezifischem Unterricht und zusätzlichen außerunterrichtlichen Angeboten der Nachfrage der Erziehungsberechtigten entspricht und den Schulen erweiterte Möglichkeiten zur Realisierung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags bietet.
Zu 2: Die Einrichtung von Ganztagsschulen erfordert je nach den örtlichen Gegebenheiten einen unterschiedlich hohen Investitionsaufwand des Schulträgers, insbesondere für die Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Angebot eines Mittagessens, höheren Raum-, Ausstattungs- und Materialbedarf sowie zusätzliche Kosten im Rahmen der Schülerbeförderung. Insoweit ist zu begrüßen, dass zahlreiche Schulträger diese Zukunftsinvestition zu leisten bereit sind und ihre Schulen bei der Konzeptentwicklung und Antragstellung unterstützen. Sie tun dies offensichtlich nicht zuletzt deshalb, weil an dieser Stelle eingesetzte Gelder nicht nur direkt den Jugendlichen und Kindern sowie den Eltern und Erziehungsberechtigten zugute kommen, sondern ebenso geeig
net sind, die allgemeine Attraktivität der Gemeinde als Wohn- wie als Wirtschaftsstandort zu erhöhen.
Wie bekannt ist, wird die Bundesregierung mit dem Programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ im Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro in den Jahren 2003 bis 2007 insbesondere die investiven Kosten der Schulträger bezuschussen, sodass zeitlich parallel zum Programm der Niedersächsischen Landesregierung die Schulträger eine deutlich spürbare Unterstützung erfahren werden.
Zu 3: Die Ausstattung bestehender und künftig zu genehmigender Ganztagsschulen hängt mit unterschiedlichen Arbeitsweisen, veränderter Zielsetzung und einem neuen Verfahren der Zuweisung von personellen Ressourcen (über Lehrerstunden und ein Budget) zusammen. Deshalb kann von einer „Ungleichbehandlung“ nicht gesprochen werden. Der Erlass vom 8. März 2002 sieht in Nr. 9.3 vor, dass zum Zeitpunkt des In-KraftTretens bestehende Ganztagsschulen im Einvernehmen mit dem Schulträger die Arbeit nach neuem Ausstattungsmodell beantragen können.
In welcher Weise die Weiterentwicklung der bestehenden Ganztagsschulen erfolgen soll, wird nach einer externen Evaluation entschieden. Unter den 134 am Ende des Schuljahres 2001/2002 bestehenden Ganztagsschulen sind im Übrigen lediglich 27 Integrierte Gesamtschulen.
Einem kürzlich veröffentlichten Pressebericht war zu entnehmen, dass nach Einschätzung des Vorsitzenden des Verbandes VdSBildungsmedien, Wolf Dieter Eggert, die Etats für Lernmittel derart gering seien, dass in mehr als einem Drittel der Mathematikbücher in Deutschland auch
in kommenden Jahren noch mit der Deutschen Mark gerechnet werde. Eggert weist darauf hin, dass die Anbieterseite, also die Verlage, die Bücher laufend aktualisiert hätten. Besonders an den Grundschulen werde die Problematik deutlich, man dürfe Rechenanfängern nicht zumuten, anhand der D-Mark
mit der Mathematik vertraut zu werden, zumal sich die Kinder - ähnlich wie die Erwachsenen - gerade an den Euro gewöhnt hätten.
Die Lehrbuchverleger verwiesen auch darauf, dass in den Bereichen Wirtschaftskunde, Geographie und Fremdsprachen häufig die zwischenzeitlich ungültige Währungseinheit genannt werde.
1. Ist ihr bekannt, in wie vielen Schulen welcher Schulart in Niedersachsen noch mit alten Mathematikbüchern gearbeitet wird, die die D-Mark als Währung beinhalten?
2. In welchem Umfang wird sie auf die Schulen einwirken, dass diese möglichst sofort neue Büchersätze ordern, die der jetzigen Situation Rechnung tragen?
3. Welche Kosten kommen durch die Umstellung von der D-Mark auf den Euro im Zusammenhang mit den Schuletats auf das Land Niedersachsen oder auf die Eltern zu?
Schon in der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage (LT- Drs. 14/2616 vom 5. Juni 2001) „Zusätzliche Lernmittelkosten durch Umstellung von DM auf Euro“ zum gleichen Thema ist darauf hingewiesen worden, dass es nicht notwendig ist, alle Schulbücher in allen Fächern infolge der Euro-Umstellung sofort durch neue Lernmittel zu ersetzen. Auch vorhandene Mathematikbücher können weiter benutzt werden, weil es für den mathematischen Vorgang in der Regel unerheblich ist, ob in DM- oder Euro-Beträgen gerechnet wird. Im Übrigen enthalten längst nicht alle Aufgaben in Mathematikbüchern DM- oder Euro-Beträge, sondern vielfach auch andere Maßoder Recheneinheiten. Allein im Primarbereich empfiehlt es sich, Mathematikbücher möglichst bald durch Ausgaben mit der Umstellung auf die Währungseinheit Euro zu ersetzen. Die Mittel stehen den Schulen aus dem jeweiligen Budget zur Verfügung.
Selbstverständlich sollen die Kinder mit dem Euro vertraut gemacht werden. Dass die Schulbuchverleger eine sofortige und komplette Ausstattung mit neuen Euro-Ausgaben wünschen, ist aus ihrer Sicht verständlich. Wie schnell aber Mathematikbücher oder andere Fachbücher durch EuroAusgaben ersetzt werden müssen, richtet sich nach Schuljahrgang und Fach, aber auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Hinblick auf das Schulbudget.
Zu 1: Nein. Die Schulen erhalten über die Bezirksregierungen ein Budget u. a. für Lernmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Eine Berichtspflicht über die eingeführten Schulbücher würde dem Ziel der Landesregierung, die Selbständigkeit der Schulen zu stärken, zuwiderlaufen. Eine Umfrage wäre mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem dadurch gewonnenen Nutzen stünde.