Protocol of the Session on August 30, 2002

Die Nordwest-Zeitung Oldenburg berichtete am 15. Juli 2002 von dem begonnenen Urlaub des Ministerpräsidenten Gabriel. Die NWZ schreibt: „In der Nähe des mondänen Ferienorts Marbella unterhält Hannovers Prominentenanwalt Götz von Fromberg einen Feriensitz. Dorthin will Gabriel sich zurückziehen. (...) Am 4. August wird Gabriel in der Staatskanzlei zurückerwartet.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat der Ministerpräsident während seines diesjährigen Aufenthalts in Spanien im Haus von Herrn von Fromberg gewohnt bzw. sich dort aufgehalten? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

2. Gibt es geschäftliche, dienstliche oder sonstige vertragliche Beziehungen des Landes Niedersachsen zu Herrn von Fromberg als Rechtsanwalt, Notar oder in anderer Funktion bzw. hat es derartige Beziehungen in der Vergangenheit gegeben? Wenn ja, welche?

Zu 1: Nein.

Zu 2: Da diese Frage in offensichtlichem Zusammenhang zur unzutreffenden Meldung der NWZ steht, erübrigt sich eine Antwort.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 31 des Abg. Hogrefe (CDU):

Folgekosten des „Integrationsplans für Einwanderer“

Laut Presseberichten hat die Landesregierung einen so genannten „Integrationsplan für Einwanderer“ beschlossen. Im Haushalt sollen dafür im kommenden Jahr 12,5 und von 2004 an jährlich 31,1 Mio. Euro bereitgestellt

werden. Damit sind diese Maßnahmen offensichtlich weder im Landeshaushalt 2003 noch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes umfassend abgesichert. Ungeklärt bleiben auch die Folgelasten für die niedersächsischen Kommunen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Einzelmaßnahmen sollen jeweils in welcher Höhe in welchem Haushaltsjahr mit welcher Zielsetzung gefährdet werden?

2. Inwieweit sind diese Maßnahmen jeweils im geltenden Landeshaushalt 2002/2003 in welchen Haushaltstiteln bereits gedeckt, und inwieweit müssen diese in einem Nachtragshaushalt 2003 erst noch finanziert werden?

3. Welche zusätzlichen Belastungen für die niedersächsischen Kommunen sind als Folge dieses „Integrationsplans für Einwanderer“ zu verzeichnen?

Zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft hat die Niedersächsische Landesregierung im Mai 2000 ein Interventionsprogramm „Integration“ beschlossen.

Am 13. August 2002 hat die Niedersächsische Landesregierung dem niedersächsischen Integrationsplan zugestimmt, der das „Interventionsprogramm“ aus 2000 aufnimmt und das am 20. Juni 2002 beschlossene Zuwanderungsgesetz mit zahlreichen Maßnahmen für Niedersachsen ergänzt.

Das im Integrationsplan genannte Ausgabevolumen setzt sich zusammen aus den Maßnahmen des Interventionsprogramms „Integration“, den Maßnahmen zur Sprachförderung von Kindern in Kindertagesstätten und spezifischen Sprachkursen im letzten halben Jahr vor der Einschulung. Hinzu kommen die Kosten für Aufbausprachkurse nach dem Zuwanderungsgesetz ab 2003. Der ab dem HJ 2004 insgesamt erforderliche Mehrbedarf ist bei der Aufstellung der Mipla 2002 – 2006 berücksichtigt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung die mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1: (Bei der Beantwortung der Frage 1 wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Wort „gefährdet“ um einen Schreibfehler handelt und „gefördert“ gemeint ist.)

Mit dem Integrationsplan und den darin aufgenommenen Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, die hier lebenden Migrantinnen und Migranten sowie künftige Zuwanderinnen und Zuwanderer in die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Ordnung gleichberechtigt einzugliedern. Folgende konkrete Einzelmaßnahmen sollen gefördert werden:

Interventionsprogramm „Integration“ mit folgenden Einzelmaßnahmen

Präventions -und Integrationsprogramm PRINT 2 009 000 Euro

(Kap. 05 73 Titelgruppen 76 und 90)

Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen KMN 2 219 000 Euro

(Kap. 05 02 Titel 632 81, 684 81 und 684 82)

Außerschulische Hausaufgabenhilfe 1 022 000 Euro

(Kap. 07 07 Titelgruppe 74)

Fördermaßnahmen für Aussiedlerinnen und Aussiedler 585 000 Euro

(Kap. 03 02 Titel 684 10, 684 12 und 981 02 sowie Kap. 03 20 Titel 422 01)

Aufsuchende Sozialarbeit mit ausländischen Gefangenen 271 000 Euro

(Kap. 11 05 Titel 681 14)

insgesamt 6 106 000 Euro

Interventionsprogramm „Integration“* 6 152 000 Euro

(Haushaltsstellen siehe 2002)

Sprachförderung für Kinder im Elementarbereich 3 400 000 Euro

(wird in Kap. 05 72 außerplan mäßig eingerichtet)

Sprachförderung Zuwande rungsgesetz 3 000 000 Euro

(Kap. 06 80 Titel 633 10 und 684 10)

insgesamt 12 552 000 Euro

Interventionsprogramm „Integration“ 6 152 000 Euro

Sprachförderung für Kinder im Elementarbereich 22 000 000 Euro

Sprachförderung Zuwande rungsgesetz 3 000 000 Euro

insgesamt 31 152 000 Euro

Zu 2: Die zur Umsetzung des Interventionsprogramms „Integration“ erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Landeshaushalt für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 in entsprechender Höhe bereit.

Die Sprachförderung im Elementarbereich und die Sprachkurse im letzten halben Jahr vor der Einschulung beginnen im Jahr 2003. Die erforderlichen Mittel werden im Halbjahr 2003 erwirtschaftet. Ein Nachtragshaushalt ist daher aus diesem Anlass nicht erforderlich.

Für die Aufbausprachkurse nach dem Zuwanderungsgesetz weist der Landeshaushalt für das HJ 2003 im Einzelplan des MWK bei Kapitel 06 80 - Erwachsenenbildung – entsprechende Haushaltsmittel aus.

Zu 3: Als Folge des Niedersächsischen Integrationsplans sind keine zusätzlichen Kosten für die Kommunen zu verzeichnen.

Anlage 26

Antwort