Protocol of the Session on August 30, 2002

Zu 1: Nein. Die Schulen erhalten über die Bezirksregierungen ein Budget u. a. für Lernmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Eine Berichtspflicht über die eingeführten Schulbücher würde dem Ziel der Landesregierung, die Selbständigkeit der Schulen zu stärken, zuwiderlaufen. Eine Umfrage wäre mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem dadurch gewonnenen Nutzen stünde.

Zu 2: Das Kultusministerium hat es für ausreichend angesehen, lediglich für den Primarbereich einen baldigen Austausch der alten Mathematikbücher zu empfehlen. Im Übrigen wird aus Gründen der Eigenverantwortlichkeit nur dann auf Schulen eingewirkt, wenn Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verletzt werden. Dies ist aus o. a. Gründen nicht der Fall, wenn Schulbücher noch weiter benutzt werden, die DM- Beträge enthalten.

Zu 3: Keine. Die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel war nicht erforderlich, weil im Haushaltsjahr 2001 Budgetmittel in Höhe von über 9 Millionen Euro nicht verausgabt wurden und eine sukzessive Beschaffung von Euro-Ausgaben aus den laufenden Budgetmitteln der Schulen möglich ist.

Da es sich um Lernmittel im Sinne der Lernmittelfreiheit handelt, die aus Landesmitteln gekauft werden, kommen auch auf die Eltern insoweit keine Kosten zu.

Anlage 29

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 35 der Abg. Frau Körtner (CDU):

Lehrermangel zum Schuljahresbeginn 2002/2003

Nach Angaben der Niedersächsischen Kultusministerin Jürgens-Pieper (SPD) konnten zum Schuljahresbeginn 61 Lehrerstellen insbesondere in ländlichen Regionen des Regierungsbezirkes Lüneburg überhaupt nicht besetzt werden. Darüber hinaus häufen sich Meldungen von Schulen, dass ausgeschriebene Stellen mit Bewerbern anderer Fächerkombinationen, anderer Lehramtsqualifikation oder aber mit externen Bewerberinnen und

Bewerbern ohne Lehramtsqualifikation besetzt worden sind.

Die Problematik war bereits Gegenstand der Landtagssitzung vom 18. September 2001 in Bezug auf eine ähnliche Anfrage meines Fraktionskollegen Busemann zum Schuljahresbeginn 2001/2002.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche Lehrerstellen an welchen allgemein und berufsbildenden Schulen konnten zum Stichtag Schuljahresbeginn 2001/2002 nicht besetzt werden?

2. Welche Lehrerstellen an welchen allgemein und berufsbildenden Schulen konnten zum Schuljahresbeginn 2002/2003 nicht mit der gewünschten Fächerkombination oder der gewünschten Lehramtsausbildung besetzt werden?

3. Welche Stellen an welchen allgemein und berufsbildenden Schulen wurden zum Schuljahresbeginn 2002/2003 mit externen Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehramtsqualifikation mit oder ohne Zustimmung der zuständigen Personalräte besetzt?

Die Bezirksregierungen hatten zum Schuljahresbeginn 2002/03 über 1 870 Lehrkräfte neu in den Schuldienst einzustellen, was wie in den Vorjahren zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung führte. Diese haben die Bezirksregierungen mit großem Einsatz bewältigt, damit bei dem geringer werdenden Bewerberangebot möglichst viele der neuen Lehrkräfte unmittelbar nach den Sommerferien mit dem Unterricht der Schülerinnen und Schüler beginnen konnten.

Allgemein muss darauf hingewiesen werden, dass es unrealistisch ist, zu meinen, Lehrereinstellungsbedarf und Lehrerangebot könnten jederzeit übereinstimmen. Allein die zeitliche Differenz zwischen den Ausbildungsentscheidungen der Lehramtsstudienanfängerinnen und -anfänger vor sieben und mehr Jahren und den heutigen Feststellungen von ca. 1 500 Schulen zum aktuellen Einstellungsbedarf lässt dies kaum zu. Auch für die Ausbildung der Lehrkräfte gilt die Freiheit der Berufswahl, die nur in begrenztem Umfang durch Empfehlungen zum zukünftigen Lehrereinstellungsbedarf und die Kapazitäten an den Hochschulen gesteuert werden kann. Der Einstellungsbedarf wird auch durch aktuelle bildungspolitische Beschlüsse beeinflusst, wie z. B. Einführung von Englisch an der Grundschule, die bei den Studienempfehlungen vor zehn Jahren noch nicht vorausgesehen werden konnten. Nur in Zeiten

eines sehr geringen Einstellungsbedarfs wie in den 80er-Jahren mit einem hohen Lehrerüberangebot konnten die Schulen davon ausgehen, dass genügend Lehrkräfte mit den benötigten Lehrämtern und Fächern vorhanden sind, um alle Stellen bedarfsgerecht zu besetzen.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Zum Schuljahresbeginn 2001/02 waren an den allgemein bildenden Schulen 85 Lehrerstellen nicht besetzt, da das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Das waren 4,2 % der zu besetzenden Stellen. Für 43 Stellen konnten innerhalb des ersten Monats des neuen Schuljahres noch Lehrkräfte gefunden werden. Die übrigen Stellen wurden spätestens zum 1. November 2001 besetzt. Weitere Angaben sind der Antwort der im Vorspann zitierten Kleinen Anfrage zu entnehmen.

Zum Beginn dieses Schuljahres konnten die Bezirksregierungen das Auswahlverfahren für 61 Lehrerstellen an den allgemein bildenden Schulen noch nicht abschließen; das sind 3,6 % aller vorgesehenen Einstellungen. Von diesen Stellen wurden inzwischen drei gestrichen, weil der Bedarf entfallen ist. Zum jetzigen Zeitpunkt sind nur noch zehn Stellen frei geblieben, die erst zum 1. November 2002 mit neuen Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes besetzt werden können. Die Bezirksregierung Lüneburg berichtete, dass zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber noch auf günstigere Schulorte und Schulformen gewartet und dann nach Schuljahresbeginn doch die verbleibenden Angebote angenommen hätten.

Die Stellen im einzelnen sind in der der Fragestellerin zugegangenen Anlage 1 aufgeführt.

Im Bereich der berufsbildenden Schulen standen zum Schuljahresbeginn 2002/2003 insgesamt 207 Stellen für die Besetzung mit Lehrkräften des höheren Dienstes zur Verfügung. Die besetzbaren Stellen konnten alle besetzt werden; davon fünf Stellen mit spanischen Lehrkräften. Allerdings sind im Bereich der Bezirksregierung Braunschweig zunächst zehn Stellen unbesetzt geblieben. Ein genaue Übersicht ist in der der Fragestellerin zugegangenen Anlage 5 dargestellt. Die Bewerbersituation gestaltete sich im Regierungsbezirk Braunschweig ungünstiger, da die Bewer

berinnen und Bewerber oftmals örtliche Präferenzen geltend machten und andere Einsatzorte nicht akzeptierten. Die nicht besetzten Stellen konnten aber in den anderen drei Bezirken besetzt werden (Hannover 3 Stellen für die BBS Multimedia, BBS Springe und Kreishandelslehranstalt Rinteln, Lüneburg 5 Stellen für die BBS Osterholz- Scharmbeck 2, BBS Stade III, BBS Buxtehude und BBS Lüneburg I und Weser-Ems 2 Stellen für BBS Ammerland und BBS Brake).

Zu 2: An den allgemein bildenden Schulen wurden 96 mit zwei Fächern bekannt gegebene Stellen mit Lehrkräften besetzt, die nur in einem der beiden Fächer ausgebildet waren; das sind 5,7 % aller Neueinstellungen. 76 Stellen an den allgemein bildenden Schulen wurden mit Lehrkräften besetzt, die in keinem der ausgeschriebenen Fächer ausgebildet waren (4,5 %). In vielen Fällen wurde anstelle des bekannt gegebenen Bedarfsfaches eine Lehrkraft mit einem anderen Bedarfsfach gefunden.

Als fachgerecht bewertet wurden das 3. Fach bei den Lehrämtern an Grund-, Haupt- und Realschulen und an Realschulen und das Bezugsfach zum Fach Sachunterricht. Beim Lehramt für Sonderpädagogik wurde nur die jeweils bekannt gegebene Fachrichtung mit den Fachrichtungen der Lehrkräfte verglichen; eine Lehrkraft, die neben der Fachrichtung auch noch eine Ausbildung in den gewünschten allgemeinen Fächern hat, ist in der Regel nicht zu finden.

Die Stellen im einzelnen sind in der der Fragestellerin zugegangenen Anlage 2 aufgeführt.

An den berufsbildenden Schulen konnten 19 der ausgeschriebenen Stellen nicht in der ausgeschriebenen beruflichen Fachrichtung besetzt werden. Die Bezirksregierungen haben die Stellen in einer anderen beruflichen Fachrichtung besetzt, wenn hierfür ein Unterrichtsbedarf bestand. Die so besetzten Stellen sind in der der Fragestellerin zugegangenen Anlage 6 aufgelistet.

Mit einer anderen Lehramtsausbildung wurden an den allgemein bildenden Schulen 36 Stellen besetzt, davon

- 15 mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen an Sonderschulen und

- 21 mit dem Lehramt an Gymnasien an Realschulen und Hauptschulen.

Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen haben seit dem 1. November 2001 auch die Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen können seitdem auch an Realschulen eingesetzt werden. Stellen für eines dieser Lehrämter, die mit Lehrkräften des anderen Lehramtes besetzt worden sind, wurden deswegen nicht ausgewertet.

An den Orientierungsstufen unterrichten Lehrkräfte mit den Lehrämtern an Grund- Haupt- und Realschulen, an Realschulen und an Gymnasien. Wenn für eine Stelle, die für eines dieser Lehrämter bekannt gegeben wurde, eine Lehrkraft mit einem anderen dieser Lehrämter ausgewählt wurde, ist diese nicht gezählt worden. Die Stellen im einzelnen sind in der der Fragestellerin zugegangenen Anlage 3 aufgeführt.

Zu 3: An den allgemein bildenden Schulen wurden seit dem Schuljahresbeginn 2002/03 17 Stellen mit Lehrkräften besetzt, die keine Lehramtsausbildung haben, und zwar zehn an Hauptschulen und Realschulen sowie sieben an Gesamtschulen. Die Stellen im einzelnen sind in der der Fragestellerin zugegangenen Anlage 4 aufgeführt. Zu den bisher abgeschlossenen Einstellungsverfahren liegt die Zustimmung der örtlichen Personalräte vor.

An den berufsbildenden Schulen wurden auf 33 der 207 Stellen Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung als Lehrkräfte eingestellt. Eine Übersicht über die eingestellten Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung ist in der der Fragestellerin zugegangenen Anlage 7 beigefügt. Hierzu ist zu erläutern, dass die so besetzten Stellen alternativ für Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsbefähigung ausgeschrieben worden sind. Eine alternative Einstellung war nur möglich, wenn keine geeigneten Lehramtsabsolventinnen und -absolventen zur Verfügung standen.

Neben Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen konnten, wie schon in der Vergangenheit, nachrangig nach § 12 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung (Bes. NLVO) Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, die ein Studium der Agrarwissenschaften, Chemie, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik, Medizin, Pädagogik, Pharmazie, Physik oder Psychologie in einem Studiengang an einer Hochschule - ausgenommen

sind Fachhochschulen - durch Prüfung (mit Aus- nahme einer Lehramtsprüfung) abgeschlossen und danach eine der Vorbildung entsprechende praktische hauptberufliche Tätigkeit von vier Jahren ausgeübt haben.

Außerdem konnten zum Einstellungstermin 1. August 2002, wie bereits zu den vorangegangen Einstellungsterminen, zur Deckung eines dringenden Unterrichtsbedarfs in den beruflichen Mangelfachrichtungen Drucktechnik und Farbtechnikund Raumgestaltung, für die geeignete Laufbahnbewerberinnen und -bewerber nicht zur Verfügung standen bzw. zur Deckung des Unterrichtsbedarfs im IT-Bereich, auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingestellt werden, die über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der beruflichen Mangelfachrichtung oder einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im ITBereich verfügen.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 36 des Abg. Dinkla (CDU):

Bundesweiter Ausschreibe- und Vergabestopp für Bundesfernstraßen

Nach Pressemitteilungen muss Bundesverkehrsminister Bodewig wegen eines Milliardenlochs bundesweit hunderte von vorgesehenen Ausschreibungen und Vergaben, insbesondere für Ortsumgehungen, stoppen.

Begründet wird diese Maßnahme durch die nicht zustande kommenden Einnahmen aus der Lkw-Maut ab 1. Juni 2003. bislang hatte die Bundesregierung entsprechende Kritik aus der CDU/CSU noch abgewiegelt, doch nunmehr muss Bodewig den Offenbarungseid leisten. Denn nach dem Haushaltsgesetz darf keine Vergabe von Baumaßnahmen erfolgen, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Dies betrifft hauptsächlich Maßnahmen des Anti-Stau-Programms der Bundesregierung.

Damit ist die Bundesregierung auch verkehrspolitisch am Ende. Angesichts von hunderttausenden von arbeitslosen Bauarbeitern und zehntausenden vor der Insolvenz stehenden Bauunternehmen ist der Ausschreibeund Vergabestopp eine Katastrophe für Wirtschaft und Arbeitsmarkt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Straßenbauvorhaben, insbesondere Ortsumgehungsmaßnahmen, in Niedersach

sen sind von dem bundesweiten Ausschreibeund Vergabestopp betroffen?

2. In welcher Größenordnung verschieben sich auf diese Weise die diesbezüglichen öffentlichen Investitionen?

3. Welche volkswirtschaftlichen Effekte und Auswirkungen auf Steuereinnahmen lassen sich aus dem Ausschreibe- und Vergabestopp errechnen?

Die Kleine Anfrage stellt in der Einleitung auf ein Statement ab, das auf Pressemitteilungen zurückgeht. Diese Darstellung ist nicht korrekt. Es handelt sich hier lediglich um eine Pressemitteilung, nämlich um die vom 8. August 2002 des stellvertretenden verkehrspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Herrn Georg Brunnhuber, MdB. Herr Abgeordneter Dinkla hat diese Pressemitteilung seines süddeutschen Kollegen – fast wörtlich – zu einer Kleinen Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung umfunktioniert.