Im aktuellen Schulverwaltungsblatt vom August 2002 geht die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper in ihren Mitteilungen aus dem Kultusministerium auch auf die für das Land Niedersachsen beschämenden Ergebnisse aus der so genannten PISA-EStudie, die bundeslandspezifische Erweiterung der PISA-Untersuchung, ein. Sie führt dazu aus: „Dieses Ergebnis wird erst genauer zu analysieren sein, wenn uns im Dezember die Datensätze aller Schulformen vorliegen. Tendenziell ist zu vermuten, dass wir massive Qualitätsprobleme bei den Schülerleistungen in den Sonderschulen haben und bei den 15Jährigen, die noch nicht die Klasse 9 erreicht haben.“
Die Sonderschulen waren jedoch in der bundeslandspezifischen erweiterten Untersuchung überhaupt nicht enthalten. Die PISAStudie führt auf Seite 19 vielmehr aus:
„Aufgrund der erschwerten Testbedingungen in Sonderschulen wurde bei der Festlegung der Länderstichproben für den innerdeutschen Vergleich (PISA-E) jedoch darauf verzichtet, den PISA-Test in weiteren Sonderschulen dieses Typs durchzuführen. Da der Anteil der Sonderschüler an allen 15-Jährigen im Bundesdurchschnitt 4 % beträgt, sinkt der Ausschöpfungsgrad der Zielpopulation für die Länderstichprobe durch diesen Ausschluss auf 96 %.“
1. Wie kann sie in Bezug auf die PISA-EUntersuchung von „massiven Qualitätsproblemen bei den Schülerleistungen in den Sonderschulen“ sprechen, wenn diese laut Untersuchungsbericht an der erweiterten Studie überhaupt nicht teilgenommen haben und die Ergebnisse für die 15-Jährigen im Bundesvergleich Sonderschülerinnen und Sonderschüler überhaupt nicht einbeziehen?
2. Wie können überhaupt die Sonderschulen, die nur gut 4 % der Schülerinnen und Schüler beschulen, für „massive Qualitätsprobleme“ verantwortlich sein und damit auch ursächlich für das miserable Abschneiden Niedersachsens im Vergleich der Bundesländer?
3. Wenn es „massive Qualitätsprobleme bei den Schülerleistungen in den Sonderschulen“ gibt, ist dieses nicht vielmehr darauf zurückzuführen, dass in Verantwortung der Landes
regierung die Sonderschulen über die schlechteste prozentuale Unterrichtsversorgung aller Schulformen verfügen, für Sonderschul-Lehramtsstudiengänge trotz großer Nachfrage und erheblichen Lehrerbedarfs immer noch ein harter Numerus clausus an niedersächsischen Hochschulen gilt und dass offene Sonderschullehrerstellen im ländlichen Raum überhaupt nicht besetzt werden können?
Die internationale Stichprobe der OECD-Studie PISA umfasst die 15-Jährigen, genauer gesagt, die Schülerinnen und Schüler, deren Alter zu Beginn des Testzeitraums zwischen 15 Jahren/drei Monate und 16 Jahren/zwei Monate lag. Ausschlüsse aus der Zielpopulation waren nur im begrenztem Umfang aus ethischen oder Gründen der technischen Durchführbarkeit möglich und durften 5 % der Zielpopulation des Landes nicht überschreiten. Deshalb durften in Deutschland lediglich Schulen für geistig, körperlich und mehrfach Behinderte sowie Kranke, nicht aber Schulen für Lernbehinderte oder Verhaltensauffällige ausgeschlossen werden.
Zu 1: Richtig ist, dass die Sonderschülerinnen und Sonderschüler im nationalen Teil der PISA Studie nicht untersucht worden sind, weil das Testen dieser Schülergruppe große Schwierigkeiten ergab, wie auf Seite 19 der Veröffentlichung zu den Länderergebnissen ausgeführt. Dort wird auf Seite 20 weiter dargestellt, dass die Länderergebnisse für die 15-Jährigen rechnerisch um den Leistungsanteil der Sonderschülerinnen und Sonderschüler ergänzt worden sind, um die Ergebnisse der Bundesländer international einordnen zu können. Dieses ist auf der Grundlage der Kenntnisse über die Leistungen der Sonderschülerinnen und -schüler aus der internationalen zahlenmäßig sehr viel kleineren deutschen Stichprobe erfolgt. In den Länderergebnissen der 15-Jährigen sind also die Sonderschülerinnen und - schüler berücksichtigt worden.
Zu 2: Die Formulierung in den „Mitteilungen aus dem MK“ im Schulverwaltungsblatt sollte sich darauf beziehen, dass die Probleme bei den 15jährigen Schülerinnen und Schülern vermutet werden, die den 9. Schuljahrgang noch nicht erreicht haben, und nicht in dem Maße bei den Sonderschülerinnen und -schülern.
Zu 3: Im Bundesvergleich ist die Versorgung der Sonderschule für Lernhilfe (8,9 Schüler je Lehr- kraft) nicht schlechter als die der anderen Länder. Nimmt man die erteilten Lehrerstunden, dann ist Niedersachsen mit 2,68 Lehrerstunden je Schülerin und Schüler sogar besser als die anderen Länder. Die Klassenfrequenz ist mit 10,5 deutlich geringer als der Bundesdurchschnitt von 12,0 Schülerinnen und Schüler je Klasse.
Seit Jahren werden in Niedersachsen Sonderschullehrerstellen in dem Umfang ausgeschrieben, wie in Niedersachsen ausgebildete Lehrkräfte als mögliche Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. So wurden z. B. allein in den beiden vergangenen Jahren bei 391 Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes 399 Stellen für Sonderschullehrkräfte ausgeschrieben.
Der prognostizierte Einstellungsbedarf von jährlich ca. 200 Sonderschullehrkräften in Niedersachsen kann bis zum Jahr 2010 gedeckt werden, wenn zusätzlich zu den in Niedersachsen ausgebildeten Sonderschullehrkräften weitere Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern eingestellt werden. Eine weitere Verbesserung der Unterrichtssituation an den Sonderschulen ist erst dann zu erwarten, wenn die Zahl der am Arbeitsmarkt verfügbaren Lehrkräfte mit dieser Ausbildung steigt.
Die Landesregierung unternimmt auch weiterhin erhebliche Anstrengungen, den Schülerinnen und Schülern die benötigte Anzahl qualifizierter Sonderschullehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Bekannt ist aber auch, dass es gelegentlich schwierig ist, für ländliche Regionen Lehrkräfte zu gewinnen. So wurden 15 Stellen an Sonderschulen zum 1. August 2002 mit Lehrkräften mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen besetzt. Gleichzeitig blieben aber 53 Sonderschullehrkräfte aus Niedersachsen ohne Einstellung, weil sie nur in zentralen Orten unterrichten wollen bzw. können.
des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 28 der Abg. Frau Pawelski und des Abg. Dr. Winn (CDU):
In Niedersachsen bestehen 204 Krankenhäuser. Das verabschiedete Fallpauschalengesetz wird die Krankenhausstruktur in Deutschland und besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen grundlegend verändern. Bundesweit werden nach Schätzungen 400 und in Niedersachsen 40 Krankenhäuser nicht mehr weiter bestehen können. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung in den betroffenen Regionen. Räumliche und zeitliche Gegebenheiten zu den nächst erreichbaren Krankenhäusern und das Vorhalten der Grunddisziplinen Innere Medizin, Chirurgie, Kinder- und Frauenheilkunde müssen berücksichtigt werden.
1. Welche Maßnahmen hat sie oder wird sie ergreifen, um ein Krankenhaussterben in Niedersachsen zu verhindern?
2. Beabsichtigt sie, rechtzeitig vor Einführung der Fallpauschalen eine Versorgungsstrukturplanung für den stationären Bereich zu erstellen?
3. Gibt es bereits Vorstellungen über Kooperationen von Krankenhäusern und/oder Fachabteilungen mit dem Ziel der Schwerpunktbildung spezieller Disziplinen?
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unterliegt aufgrund der sich weiterentwickelnden medizinischen, technischen wie letztlich auch rechtlichen Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel. Das Anfang des Jahres verabschiedete Fallpauschalengesetz stellt eine weitere rechtliche Rahmenbedingung dar, die auf die fortwährende Weiterentwicklung des Leistungsangebotes der Krankenhäuser Einfluss nimmt. Ziele sind ausdrücklich die Begrenzung der Ausgaben im Gesundheitswesen und die Verbesserung der Qualität der Behandlung. Wie in der Vergangenheit werden sich die Krankenhausträger auf die veränderten Bedingungen einstellen und auch in Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sicherstellen.
Seriöse Schätzungen, die als Folge des Fallpauschalengesetzes 40 Krankenhausschließungen belegen, sind der Landesregierung bisher nicht bekannt geworden. Solche in der Fragestellung formulierten Aussagen müssen als rein spekulativ zurückgewiesen werden.
Unabhängig davon ist sich die Landesregierung bewusst, dass die Einführung eines diagnosebezogenen Fallpauschalensystems im Krankenhausbereich zu Strukturveränderungen führen wird, die
in Einzelfällen auch die Schließung von Krankenhausabteilungen oder auch ganzen Krankenhäusern zur Folge haben kann. Diese Tatsache ist nicht ungewöhnlich: Seit 1995 haben in Niedersachsen zwölf Krankenhäuser im Einvernehmen mit dem Land ihren Betrieb eingestellt, ohne dass bisher Anzeichen von Versorgungsengpässen sichtbar geworden wären. Im Gegenteil kann die Schließung von einzelnen Krankenhäusern zu einer Effizienzsteigerung und Qualifizierung der verbleibenden Krankenhäuser führen. Eine Gefährdung der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen wird nicht gesehen.
Zu 1: Keine, da die Landesregierung keine Maßnahmen auf der Grundlage rein spekulativer Aussagen ergreift. Die vom Fallpauschalengesetz zu erwartenden Auswirkungen können erst beurteilt werden, wenn die hierfür maßgebenden Grundlagen bekannt sind. Informationen über die Verteilung der Fallpauschalen auf die einzelnen Krankenhäuser in Niedersachsen liegen noch nicht vor. Sowohl die Vorgaben von Mindestmengen für einen Katalog planbarer Leistungen als auch die Empfehlungen für bundeseinheitliche Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnisqualität müssen erst erarbeitet werden. Erst wenn die genannten Unterlagen vorliegen, können qualifizierte und verwertbare Analysen über die Auswirkungen auf die Angebotsstruktur in Niedersachsen durchgeführt werden.
Zu 2: Die Fragestellung geht an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Es ist vielmehr so, dass sich die Krankenhausplanung der Landesregierung an den Grundlagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes orientiert. Die für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser werden in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen. Die in Niedersachsen gesetzlich vorgegebene jährliche Fortschreibung des Krankenhausplans trägt den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung im erforderlichen Umfang flexibel Rechnung und ermöglicht eine zeitnahe Anpassung an sich ändernde Voraussetzungen.
Zu 3: Ja. Die Kooperationsbereitschaft zwischen den Krankenhäusern sowie den Krankenhäusern und anderen Versorgungssektoren ist in Niedersachsen nachweislich seit Jahren überdurch
schnittlich ausgeprägt. Die Landesregierung hat zuletzt im März 2001 mit dem Ziel eines weiteren Ausbaus der kooperativen Regionalisierung der Krankenversorgung in Niedersachsen Arbeitsunterlagen für sektorenübergreifende Strukturgespräche erstellt. Diese umfassenden Informationen helfen den Krankenhäusern, ihr Leistungsangebot untereinander abzustimmen und vertragliche Kooperationen bis hin zu Fusionen einzugehen. Die nur auf freiwilliger Basis möglichen Veränderungen haben schon in vielen Fällen zu positiven Ergebnissen geführt.
Das Emssperrwerk bei Gandersum soll am 6. September durch Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeweiht werden. Nach Zeitungsberichten wird aber die tatsächliche Inbetriebnahme erst im November dieses Jahres erfolgen können.
1. Trifft es zu, dass das verwaltungstechnische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und daher ohne einen Betriebsplan keine Inbetriebnahme am 6. September möglich ist?
2. Hat die Landesregierung diesem symbolischen Akt zugestimmt, weil sie damit dem amtierenden Bundeskanzler Gerhard Schröder ein „Abschiedsgeschenk“ bereiten will?
Das Emssperrwerk ist nahezu fertiggestellt und geht seiner Vollendung entgegen. Die Einweihung findet am 6. September 2002 statt und wird auf Einladung des Projektteams Emssperrwerk des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz von Bundeskanzler Gerhard Schröder vorgenommen, der noch als damaliger Niedersächsischer Ministerpräsident vor rd. vier Jahren am 17. September 1998 den „1. Rammschlag“ zum Bau des Emssperrwerkes ausgeführt hat. Im Anschluss an seinen Besuch des Niedersächsischen Hafentages in Emden wird er sich ein persönliches Bild von der Küstenschutzanlage machen und die Sperrtore nacheinander erstmals in Bewegung setzen.
Zu 2: Die Landesregierung begrüßt die Einweihung durch den Bundeskanzler ausdrücklich. Von einem „Abschiedsgeschenk“ kann nicht die Rede sein. Hier ist allein der Wunsch des Fragestellers Vater des Gedankens.
Die Nordwest-Zeitung Oldenburg berichtete am 15. Juli 2002 von dem begonnenen Urlaub des Ministerpräsidenten Gabriel. Die NWZ schreibt: „In der Nähe des mondänen Ferienorts Marbella unterhält Hannovers Prominentenanwalt Götz von Fromberg einen Feriensitz. Dorthin will Gabriel sich zurückziehen. (...) Am 4. August wird Gabriel in der Staatskanzlei zurückerwartet.“