Ja, meine Damen und Herren, was denken Sie, wie schön der Tag für uns heute ist. Sie glauben das gar nicht.
Ich will Ihnen eines an dieser Stelle sagen: Die Länge des Klopfens verbessert Ihre Umfragewerte nicht!
31 % unterstützen das CDU-Modell eines direkten Übergangs in die weiterführenden Schulen ohne Förderstufen nach der 4. Klasse.
16 % folgen dem Vorschlag der Grünen. 48 % folgen unserem Vorschlag: Klassen 5 und 6 Förderstufe mit allem Drum und Dran. Es wird ein schöner Tag für unser Land. Das sage ich Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Statistik ist immer etwas Interessantes. Die Frage ist aber, auf welcher Grundlage und mit welchen Menschen man Schulen in Niedersachsen nach vorn bringt. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Tausender-Umfrage handelt. Allenfalls könnte es eine Zweitausender-Umfrage sein. Wenn die nur an Schulen durchgeführt worden wäre, wenn nur Pädagogen gefragt worden wären,
Herr Plaue, es ist zwar für die Wahl vielleicht nicht relevant, darüber nachzudenken. Wer aber Schule reformieren will, wer etwas für Kinder und für Lehrer tun will, der darf über die Meinung derjenigen, die in den Schulen arbeiten, nicht hinweggehen.
Meine Damen und Herren, ich darf damit die allgemeine Aussprache schließen. Ich erbitte Ihre Aufmerksamkeit für die Abstimmungen. - Vielleicht macht das Fernsehen freundlicherweise hier
Ich lasse bei den Artikeln 1 bis 3 jeweils zunächst über die Änderungsanträge der SPD-Fraktion, die Ihnen vorliegen, abstimmen. Dann werden wir über die Änderungsempfehlungen des Ausschusses, soweit sie nicht erfasst sind, beschließen.
Ich rufe Artikel 1 auf. Hierzu liegt der Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage, wer dagegen ist. - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses, soweit sie von dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion nicht betroffen ist. Wir stimmen also über die Ausschussempfehlung im Übrigen ab. Wer für die Ausschussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Auch hier war das Erste die Mehrheit. Damit ist Artikel 1 angenommen.
Wir kommen zu Artikel 2 einschließlich Anlage. Hierzu liegt ebenfalls ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor, über den ich abstimmen lasse. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.
Jetzt lasse ich über die Ausschussempfehlung im Übrigen zu Artikel 2 einschließlich Anlage abstimmen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.
Zu Artikel 3 liegt ebenfalls ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3494 vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, der Änderungsantrag ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung im Übrigen über die Ausschussempfehlung. Wer ihr folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, der Ausschussempfehlung ist gefolgt.
Zu Artikel 4 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dage
Zu Artikel 5 liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Zu Artikel 6 liegt die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zu Artikel 6/1 einschließlich Anlage. Auch hier lasse ich über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit. Der Artikel ist mit Mehrheit angenommen.
Zu Artikel 7 liegt ebenfalls die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Auch dieses ist mit Mehrheit beschlossen.
Wer nunmehr dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 14/3210 mit den Änderungen, die wir gerade beschlossen haben, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist dieses Gesetz mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, wir haben noch einige Abstimmungen durchzuführen. Zunächst einmal müssen wir noch über Nr. 2 und Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses abstimmen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses zustimmen will und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3320 (neu) ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
- Meine Damen und Herren, ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir von der Regierungsbank weder von rechts noch von links Beifallsbekundungen gebrauchen können. Ich bitte Sie weiterhin um Aufmerksamkeit.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich frage nach Gegenstimmen. - Ich frage nach Stimmenthaltungen. - Das Erste war die Mehrheit.
Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt beenden. - Ich bitte darum, dass es beim Verlassen des Plenarsaals etwas leiser zugeht. Es wäre auch sehr schön, wenn sich die letzte Reihe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas lichten würde.
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Entlassung von Finanzminister Heiner Aller - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3445
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Antrag gestellt, Finanzminister Aller zu entlassen, weil sich im Finanzministerium inzwischen eine Reihe von Pannen und Pleiten zugetragen hat, die der Minister zu verantworten hat und die nicht mehr hingenommen werden kann. Ich möchte mich auf wenige Beispiele beziehen, weil wir nicht so viel Zeit haben.
Ich beginne mit P 53. Als eine neue Software für die Landesverwaltung und insbesondere für das Finanzministerium eingeführt werden sollte, gab es mehrere Anbieter. Nachdem eine Expertenkommission zweimal einen anderen Anbieter in die engere Wahl gezogen hat, ist aufgrund eines Machtwortes des damaligen Ministerpräsidenten Herrn Schröder eine Softwarefirma beauftragt worden, die inzwischen nicht mehr existiert. Das wurde damals nur so gemacht, damit man im Wahlkampf sagen konnte, dass es in Niedersachsen 2 000 Arbeitsplätze am Standort Hannover gibt. Es ist nie gelungen, diese Software zum Laufen zu bringen. Als wir das kritisiert haben, haben
Ihre Herren Staatssekretäre immer wieder gesagt, dass sich die Beamten, immer wenn man etwas Neues in die Landesverwaltung einbringen würde, dagegen sperrten und nicht bereit seien, es mitzumachen. Fakt ist, dass Sie es nicht geschafft haben, diese Software vernünftig zum Laufen zu bringen.
Folgendes hat der Landesrechnungshof u. a. festgestellt: Die wichtigen Ressorts wurden nicht eingebunden. Die Qualifikation des Personals war unzureichend. Das lag nicht am Personal, sondern daran, dass man das Personal nicht fortgebildet und geschult hat. Ihr Projektmanagement war überfordert. Ein Controlling hat es nicht gegeben, oder es war unzureichend. Dann hat man auch noch eine Zusatz-Software für 4,5 Millionen DM eingekauft, die man aber nie in Anspruch genommen hat. Hier wurden also nur Mittel verschwendet.
Fakt war, dass Mahnungen lange Zeit nicht versandt wurden - allein bei den Finanzämtern waren es mehr als 200 000. Sie haben dann in Grafiken dargestellt, dass es 213 000 offene Forderungen gab. Diese sind nach einem Jahr abgearbeitet worden. Später gab es dann wieder offene Forderungen. Daraufhin haben Sie Rückstandsanzeigen zugegeben. Wir wollten das im Protokoll des Haushaltsausschusses nachlesen, weil sich der Haushaltsausschuss schon seit längerer Zeit damit beschäftigt. Wir verfügen bisher noch nicht über das Protokoll dieses Haushaltsausschusses: Dort haben uns Ihre Leute gesagt, dass die Software inzwischen funktionieren würde, und das ist dann auch dementsprechend protokolliert worden, weil es ja so gesagt wurde. Nun verhandeln Landesregierung und Protokollführer, wie diese falsche Äußerung aus dem Protokoll gestrichen werden kann. Deshalb können wir im Protokoll nicht nachlesen, was im Haushaltsausschuss darüber gesagt wurde. Das ist ein unglaublicher Vorgang, den es vorher noch nicht gegeben hat. Treten Sie bitte vor den Haushaltsausschuss, und sagen Sie dort die Wahrheit. Versuchen Sie nicht, über das Protokoll Änderungen einzubringen.