will ich mich dennoch über die Verteilung von Ausländerkindern auf die Grundschulen in Hannover unterhalten. Wir haben Kenntnisse darüber, dass es durchaus benachbarte Schulen gibt, die sehr unterschiedliche Ausländerquoten haben. Das können wir Ihnen an einigen Stellen auch belegen.
(Möllring [CDU]: Wie kann das denn sein? Wer regiert denn in Hannover? - Frau Pawelski [CDU]: Ich weiß das sehr wohl!)
- Wenn Sie das wissen, dann ist es ja gut. - Wenn das benachbarte Schulen sind, dann hat das mit kurzen oder langen Wegen gar nichts zu tun.
Dann ist doch der Schulträger zu fragen, wie er seinen Schulbezirk geschnitten hat, dass solche Problematiken überhaupt entstehen können. Das ist doch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir die Förderstunden im Augenblick zu finanzieren haben, eine berechtigte Frage und ein berechtigtes Anliegen.
Wir im Schulbereich tragen doch im Moment die Last, die sich durch die Integrationsproblematik ergibt. Wir sind uns doch einig darin, dass das Problem die Schule trägt. Wenn es benachbarte Schulen gibt, die sehr unterschiedliche Ausländerquoten haben, wird man doch mit dem Schulträger darüber reden dürfen.
Ich hatte die Quote nicht parat, habe sie aber eben gehört. Insgesamt hat Hannover natürlich eine hohe Quote. Wie hoch schätzen Sie sie denn? Sie kennen sich doch aus. Ich habe sie mir sagen lassen, weil ich mich nicht so gut auskenne. Sie beträgt 23,6 %.
Das ist ein hoher Anteil. Aber die spiegelt doch nicht die Situation in den Schulen wider, in denen dieser Anteil 50 bis 60 % beträgt. Deshalb ist das eine Ungleichverteilung, über die man doch reden können muss. Was ist denn daran so schlimm? Hören Sie doch auf, hier gleich irgendwelche Gebilde an die Wand zu schreiben! Warum haben Sie ein Problem damit, dass die Landesregierung diese Problematik aufgreift und versucht, ein Konzept zu erstellen?
Lassen Sie uns doch die Problematiken vor Ort erst einmal im Einzelnen anschauen! Dafür habe ich den Auftrag, und das werde ich auch tun.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass auch schon andere Vorstöße des Ministerpräsidenten - ich erinnere an seine so genannte Blue-card-Initiative - glorios gescheitert sind, frage ich Sie: Auf welcher Rechtsgrundlage glauben Sie eigentlich die Kinder aus Migranten- oder Aussiedlerfamilien auswählen zu können, die Sie dann auf andere Schulstandorte verteilen? Wäre das denn rechtlich überhaupt machbar, oder ist das wieder einmal ein Vorschlag von Herrn Gabriel, der ihm einfach so aus dem Kopf gefallen ist?
Mir steht ja nicht an, Wortwahlen zu kritisieren. Ich glaube, eben das Wort „Blutbad“ verstanden zu haben. Ist das richtig? Ich glaube, eben am Anfang etwas falsch verstanden zu haben.
- Entschuldigung. Ich bitte um Verzeihung. Ich habe mich verhört. - Meines Erachtens habe ich ausreichend deutlich gemacht, dass der Ministerpräsident einen aus meiner Sicht wichtigen Punkt aufgegriffen hat.
Sie fangen jetzt an, die Rechtsproblematik zu diskutieren. Ich habe Ihnen bereits gesagt, wohin das rechtsproblematisch führen muss. Das muss man mit den Schulträgern diskutieren, weil das gar nicht in unserer Zuständigkeit liegt.
Rechtsproblematisch geht es um die Frage, wie Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche geschnitten sein müssen. Wenn es z. B. um benachbarte Schulen geht, muss doch die Frage erläutert werden, auf welcher Grundlage der Schulträger seine Entscheidung getroffen hat und wo er die Grenzen in einem Wohnbezirk zieht. Das sind die Fragen, die sich daraus ergeben, um z. B. über Quoten zu reden.
Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie die Ausländerförderung um 300 Vollzeitlehrerstellen gekürzt haben, die Ausländerdoppelzählung abgeschafft haben und jetzt 230 zusätzliche Lehrer einsetzen, frage ich Sie, was der enge Kontakt, den Sie zum Ministerpräsidenten gehabt haben, bewirkt hat.
Ihre Regelung zur Sprachförderung an Schulen, die Sie jetzt in das Schulgesetz hineingeschrieben haben, steht in krassem Gegensatz zu der Quotenregelung des Ministerpräsidenten.
Ich frage Sie, wie Sie das mit jemandem vereinbaren können, der die Richtlinien der Politik in Niedersachsen bestimmt.
Ich weise zurück, dass unsere Regelung über die Sprachförderung im Schulgesetz, die die Fraktion hier morgen zur Diskussion und Verabschiedung stellt, in einem krassen Gegensatz zu der Problematik steht, die wir eben erörtert haben. Das kann ich bildungspolitisch überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
(Beifall bei der SPD - Widerspruch bei der CDU - Klare [CDU]: Sie wollen verteilen, Frau Ministerin!)
Zunächst einmal stelle ich klar, dass für die Sprachförderungsmaßnahmen 280 Stellen und nicht 230 zur Verfügung gestellt werden. Außer
dem stelle ich klar, dass diese Lehrerstellen ganz anders verwendet werden. Ich will Ihnen das noch einmal erläutern; denn schließlich verabschieden wir morgen das Schulgesetz, und ich hätte es eigentlich ganz gern gehabt, wenn wir uns über das, was wir da verabschieden werden, alle klar wären.
Ich werde es morgen noch einmal versuchen. Aber ich kann die Erläuterung ja schon einmal auf heute vorziehen. Wir werden diese 280 Stellen für die Dauer eines halben Jahres für Sprachkurse einsetzen, und zwar fünf Tage lang drei Stunden am Vormittag für Kinder an bestimmten Standorten
- ich habe gesagt: an bestimmten Standorten -, weil man - das habe ich Ihnen auch erklärt - nicht an allen Schulen relevante Gruppengrößen wird bilden können. Auf dem Land wird das garantiert nicht der Fall sein. Von daher werden wir diese Gruppen an bestimmten Standorten haben. Dort werden die Sprachförderlehrer für die Dauer eines halben Jahres eingesetzt, und, falls diese Maßnahme nach einem halben Jahr noch nicht erfolgreich gewesen sein sollte, wird sie natürlich auch an der Schule weitergeführt werden. Dafür haben wir einen Ansatz und ein Konzept gewählt. Das alles ist nachzulesen. Ich kann es Ihnen gern nochmals zur Verfügung stellen.