Protocol of the Session on June 12, 2002

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 1 c liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Debatte über den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2: 44. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3440 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3485 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3486

Im Ältestenrat haben die Fraktionen, wie üblich, vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe also zunächst die Eingaben aus der 44. Eingabenübersicht in der Drucksache 3440 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 3440 abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer insofern den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Das ist bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit so beschlossen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung abgaberechtlicher Vorschriften für öffentliche Spielbanken - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3284 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3406

Dieser Gesetzentwurf wurde am 11. April 2002 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung überwiesen.

Die Fraktionen sind übereingekommen, dazu nicht zu reden. Es soll aber die Berichterstattung erfolgen. Ist das so? - Herr Kollege McAllister wäre dann dran. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil die Fraktionen übereingekommen sind, zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zu sprechen, bitte ich um Erlaubnis, diesen Bericht kurz vortragen zu dürfen.

Der federführende Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Dieses Votum wird auch von den mitberatenden Ausschüssen für Rechts- und Verfassungsfragen und für Haushalt und Finanzen getragen.

Da der Gesetzentwurf direkt an die Ausschüsse überwiesen und deshalb im Plenum noch nicht behandelt worden ist, will ich seinen wesentlichen Inhalt kurz skizzieren:

Der direkt in die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf hat zum Ziel, rückwirkend eine unmittelbare gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Zusatzleistungen und Troncabgaben von den Spielbanken zu schaffen, die durch das Spielbankgesetz von 1973 zugelassen worden waren. Die Spielbanken hatten seinerzeit, wie vom Spielbankgesetz 1973 vorgesehen, die Zusatzleistungen auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen und die Troncabgaben auf der Grundlage einer Verordnung entrichtet. Diese Form der Abgabenerhebung hat der Niedersächsische Finanzhof auf Klagen der Spielbankbetreiber wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung für verfassungswidrig erachtet und dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmä

ßigkeit der einschlägigen Vorschriften des Spielbankgesetzes 1973 zur Entscheidung vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf vor, eine auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Spielbankgesetzes 1973 zurückwirkende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Damit sollen die Vorschriften, deren Wirksamkeit aufgrund der Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichtes zweifelhaft ist, durch rechtlich einwandfreie Erhebungstatbestände ersetzt werden. Die im Gesetzentwurf festgelegten Abgabesätze und Erhebungsmodalitäten sollen im Vergleich zur ursprünglichen Regelung inhaltlich unverändert bleiben. Deshalb stehen der mit der beabsichtigten Regelung verbundenen Rückwirkung nach Auffassung des federführenden Ausschusses keine zugunsten der Betreiber eingreifenden Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes entgegen.

Mit dieser Zielsetzung hat der Gesetzentwurf in den Ausschüssen allgemeine Zustimmung gefunden. Daher bitte ich namens des Ausschusses für innere Verwaltung, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 3406 zu beschließen. - Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Das, was Sie hier vorgetragen haben, hat das Haus sehr beeindruckt.

(Heiterkeit)

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich darf dazu sagen, dass ich es bewusst nicht habe klingeln lassen, weil aus dem Protokoll hervorgehen wird, dass das Gesetz möglicherweise einstimmig beschlossen werden wird. Ich kenne nur die Reaktion von Herrn Schwarzenholz noch nicht. Die anderen drei Fraktionen aber wollen den Gesetzentwurf gemeinsam beschließen.

Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Unverändert.

§ 4. - Unverändert.

§ 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das Gesetz ist einstimmig beschlossen worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt, nachdem wir vereinbart haben, den Tagesordnungspunkt 4 heute Vormittag zuletzt zu behandeln, zu

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3360 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen - Drs. 14/3427

Dieser Gesetzentwurf wurde am 25. April dieses Jahres an den Ausschuss für Medienfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Kollege Viereck ist Berichterstatter und erhält jetzt das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Medienfragen schlägt Ihnen in der Drucksache 3427 einstimmig vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung anzunehmen und damit zugleich dem Staatsvertrag zuzustimmen. Die mitberatenden Ausschüsse tragen diese Empfehlung mit. Ich bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses für Medienfragen um Ihre Zustimmung und gebe den restlichen Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Der Ihnen vorliegende umfangreiche Staatsvertrag enthält in erster Linie Anpassungen des geltenden Rechts an neuere europarechtliche Vorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und an neue bundesrechtliche Vorschriften zum Datenschutz bei Mediendiensten. Daneben werden die Vorschriften zur Medienkonzentrationskontrolle mit dem Ziel verfeinert, eine genauere Betrachtung des Einzelfalles zu ermöglichen. Außerdem wird klargestellt, dass der Grundversorgungsauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten die Nutzung aller Übertragungswege einschließen soll.

Durch eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages soll die Information der Landtage über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Rundfunkanstalten und ihrer Beteiligungsunternehmen verbessert werden. Der Gesetzgebungsund Beratungsdienst wies hierzu darauf hin, dass sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente insoweit für eine Neuregelung eingesetzt hätten; aus deren Sicht könne die im Staatsvertrag vorgesehene Regelung nur als eine Teillösung angesehen werden.

Schließlich enthält der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Ergänzung des Niedersächsischen Mediengesetzes im Hinblick auf die digitale Technik. Spätestens ab dem 1. Januar 2010 soll demnach Fernsehen terrestrisch ausschließlich in digitaler Technik übertragen werden.

Auf Antrag der Ausschussmitglieder der SPDFraktion wurde in Artikel 2 noch eine weitere Änderung des Mediengesetzes aufgenommen. Damit sollen die Möglichkeiten öffentlich-rechtlicher Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, sich an Projekten des Bürgerfunks zu beteiligen, erweitert werden. Die für öffentlich-rechtliche Körperschaften und für Zeitungsverleger geltenden Beteiligungsgrenzen werden dadurch nicht geändert.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Wiegel hat jetzt das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute liegt wieder einmal ein Rundfunkänderungsstaats

vertrag vor uns. Es ist der sechste in seiner Reihe. Wenn ich ihn mir so ansehe, dann fällt mir das Bild vom kreißenden Berg ein, der am Ende eine Maus gebar. Ich könnte auch sagen: Es ist der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich die Ministerpräsidenten aller Bundesländer geeinigt haben, ein Minimalwerk. Nun, es ist ja nicht ungewöhnlich, dass viele Kompromisse geschlossen werden müssen, wenn 16 Köche den Brei rühren. Meiner Meinung nach ist das aber diesmal besonders augenscheinlich, denn wir hören allenthalben von so großem Regelungsbedarf in der Rundfunklandschaft und in unserer Kommunikationsgesellschaft. Wir werden darauf hingewiesen, in welchem rasanten Tempo die verschiedenen Medien zusammenwachsen und es zu völlig neuen Konstellationen kommt.

Immer wieder ist der Ruf nach einer neuen Medienordnung zu hören. Auch dieser Landtag hat dazu seine Forderungen und Erwartungen formuliert. In diesem Sechsten Änderungsstaatsvertrag ist davon nur wenig wieder zu erkennen. Er wickelt die technischen und redaktionellen Anforderungen ab, die sich seit dem letzten, dem Fünften Änderungsstaatsvertrag, ergeben haben - Anforderungen, die in Brüssel und in Berlin festgelegt wurden.

Die Antworten auf Fragen, die als die drängenden definiert wurden, finden wir in diesem Werk nicht. Zwei der unerledigten Themenkomplexe, meine Kolleginnen und Kollegen, möchte ich gerne nennen. Da ist zum einen die Erwartung einer gemeinsamen Jugendschutzeinrichtung aller Medien und zum anderen eine neue Gebührenstruktur für unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese beiden, so scheint es mir, wurden bewogen und für zu schwer befunden. Die Suche nach einer neuen Gebührenstruktur, die dem Zusammenwachsen aller Medien gerechter wird als die heutige, wurde in einen Arbeitskreis gesteckt. Da wird gebrütet. Da sind noch manche Fragen offen. Das ist der aktuelle Stand. Die Ausgestaltung eines Jugendschutzgremiums ist auch in Arbeit - immerhin -, konnte aber nicht termingerecht fertig gestellt werden. Also ist uns alsbald ein Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gewiss.

Nun aber zum vorliegenden Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In ihm werden Änderungen vorgenommen, die den Rundfunkstaatsvertrag, den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und vor allem den Mediendienstestaatsvertrag berühren. Ich habe es schon angesprochen: In die Verträge werden die

Festlegungen auf der europäischen Ebene - das sind die EU-Fernsehrichtlinie und die Vereinbarungen zum E-Commerce - und auf der nationalen Ebene - das ist das neue Teledienste-Datenschutzgesetz - übernommen.

Analog zu diesen Änderungen wurde auch das Niedersächsische Mediengesetz angepasst. Dort, im Landesmediengesetz, ist eine Umstiegsermächtigung der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Veranstalter vom analogen zum digitalen Sendebetrieb geschaffen worden. Die Digitalisierung ist ja schließlich beschlossene Sache.

Deshalb müssen noch die Übergangsbestimmungen geschaffen werden. Wir haben das endgültige Umschalten auf Digitalbetrieb nun auf das Jahr 2010 festgelegt. Damit wissen die Veranstalter jetzt, welchen zeitlichen Spielraum sie haben. Ihnen wird ermöglicht, nach Vorankündigung den Analogbetrieb abzuschalten, um danach für höchstens ein Jahr den sehr teuren Simulcastbetrieb, d. h., das Senden in beiden Systemen, fahren zu müssen. Diese Festlegungen waren von den Betroffenen gewünscht worden.

Im neuen Rundfunkstaatsvertrag gibt es eine nennenswerte Änderung. Sie betrifft die privaten Fernsehveranstalter. Die Verpflichtung der Sender, ab einer bestimmten Größe Sendezeiten für unabhängige Dritte im eigenen Programm einzuräumen, ist neu zugeschnitten worden. So werden alle Programme eines Unternehmens zusammen betrachtet und ihr Zuschaueranteil bewertet. Außerdem wird das Engagement von Veranstaltern in Regionalprogrammen positiv angerechnet.

In den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag - das ist der zweite Staatsvertrag, der geändert wird - ist eine Regelung neu aufgenommen worden, die uns als Länderparlamentarier zufrieden stellen kann. ARD, ZDF und Deutschlandradio werden künftig gegenüber den Landtagen eine eigene Stellungnahme zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage abgeben. Bisher wurde nur der Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der KEF, vorgelegt.

Im dritten Vertrag, dem Mediendienstestaatsvertrag, werden Aussagen zum so genannten Herkunftslandprinzip konkretisiert, die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter für die ermittelten Inhalte festgelegt, die Durchleitung von Informati