Für die Universität Göttingen entstanden Flugkosten in Höhe von 6 039,23 Euro pro Person (für die Flüge von Frankfurt/Main über Bangkok nach Sydney, von Canberra nach Melbourne, von Mel- bourne über Bangkok nach Frankfurt/Main) sowie Übernachtungskosten von 1 154,00 Euro pro Person. Für die Universität Oldenburg entstanden Flugkosten in Höhe von 6 049,34 Euro (für die
Flüge von Hannover über Frankfurt/Main und Bangkok nach Sydney, von Canberra nach Melbourne, von Melbourne über Bangkok und Frankfurt/Main nach Hannover) sowie Übernachtungskosten von 1 154,00 Euro. Für die Universität Osnabrück entstanden Flugkosten in Höhe von 6 049,34 Euro (für die Flüge von Hannover über Frankfurt/Main und Bangkok nach Sydney, von Canberra nach Melbourne, von Melbourne über Bangkok und Frankfurt/Main nach Hannover) sowie Übernachtungskosten von 1 154,00 Euro. Für die Medizinische Hochschule Hannover entstanden Flugkosten in Höhe von 6 049,34 Euro (für die Flüge von Hannover über Frankfurt/Main und Bangkok nach Sydney, von Canberra nach Melbourne, von Melbourne über Bangkok und Frankfurt/Main nach Hannover) sowie Übernachtungskosten von 1 154,00 Euro. Für die Fachhochschule Osnabrück entstanden Flugkosten in Höhe von 6 358,66 Euro (für die Flüge von Schanghai nach Sydney, von Canberra nach Melbourne, von Melbourne über Perth und Bangkok nach Frank- furt/Main) sowie Übernachtungskosten von 936,00 Euro.
Für Herrn Minister Oppermann entstanden Flugkosten in Höhe von 6 020,87 Euro (für die Flüge von Frankfurt/Main über Bangkok nach Sydney, von Canberra nach Melbourne, von Melbourne über Bangkok nach Frankfurt/Main). Für die Mitarbeiterinnen des MWK entstanden Flugkosten in Höhe von 5 323,34 Euro pro Person (für die Flüge von Hannover über Frankfurt/Main und Bangkok nach Sydney, von Canberra nach Melbourne, von Melbourne über Bangkok und Frankfurt/Main nach Hannover). Insgesamt entstanden dem MWK Übernachtungskosten in Höhe von 3 462,00 Euro.
Weiterhin sind in Australien Transferkosten für die gesamte Delegation in Höhe von 3330,23 Euro sowie Gebühren für Sondergepäck (Gastgeschen- ke) in Höhe von 330,80 Euro angefallen. Im Einzelfall können noch weitere, geringfügige Kosten verspätet eingereicht werden. Die Höhe dieser Kosten kann zurzeit noch nicht quantifiziert werden.
Zu 3: Australien gilt im internationalen Vergleich als eines der fortschrittlichsten Länder in Bezug auf eine effektive Steuerung des Hochschulsystems. Die einzelnen Instrumente, insbesondere solche der Hochschulfinanzierung, sind zwar do
kumentiert und teilweise auch online verfügbar. Gerade bei den im Internet recherchierbaren Unterlagen handelt es sich allerdings zumeist um offizielle Präsentationen zum Zweck der werbenden Selbstdarstellung. Dies bedingt eine Einseitigkeit in der Darstellung, die eine Beantwortung der aus niedersächsischer Sicht relevanten Fragen nicht möglich macht. Interessante Details und kritische Stellungnahmen über die Auswirkungen von Konzepten und Maßnahmen sowie zukunftsgerichtete Überlegungen konnten wie erwartet nur in persönlichen Gesprächen in Erfahrung gebracht werden. Im Übrigen hat sich nicht zuletzt aus Sicht der mitreisenden Hochschulvertreter bestätigt, dass Kontakte effektiver vor Ort angebahnt und gepflegt werden können.
Umgekehrt trägt der Besuch einer Delegation dazu bei, in einem Land wie Australien, in dem internationale Hochschul- und Wissenschaftspolitik überwiegend auf den asiatisch-pazifischen Raum und die USA fokussiert ist, das Interesse einer Fachöffentlichkeit auf die Bundesrepublik zu richten und für den Hochschulstandort Niedersachsen zu werben.
Aufgrund der Unterschutzstellung haben sich die Kormoranbestände in Niedersachsen in den letzten 20 Jahren extrem ausgebreitet. Der Kormoran ist zu einer ernsthaften Gefahr für viele heimische Fischarten geworden.
In Kenntnis dieser Sachlage hat Landwirtschaftsminister Bartels am 28. April 2001 auf dem Sportfischertag erklärt, er werde die Sportfischer in Weser-Ems beim Kampf um Abschussregelungen für Kormorane unterstützen und sehe angesichts der gewaltigen Schäden und der Gefährdung auch geschützter Fischarten durch Kormorane gute Chancen, dieses auch politisch durchzusetzen. Nach der Sportfischertagung ist zwar der Erlass für Vergrämungsabschüsse an Teichwirtschaften nachgebessert worden, für die Fische und die Fischerei an freien Gewässern ist jedoch nichts geschehen. Beobachter der Szene gehen davon aus, dass sich Landwirtschaftsminister Bartels gegenüber dem Umweltministerium bisher nicht durchsetzen konnte und das Umweltministerium bemüht ist, die dramatische Situation
zu verharmlosen und weitergehende Maßnahmen zur Begrenzung der Kormoranbestände letztlich zu verhindern.
1. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kormoranvorkommen in Niedersachsen dar (Brut- paare und Durchzügler)?
2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über fischwirtschaftliche und fischökologische Schäden durch Kormorane an Teichwirtschaften sowie an freien Gewässern, und wie bewertet sie diese Schäden einschließlich der Betroffenheit des Berufsstandes der Fluss- und Seenfischer in Niedersachsen?
3. Wie bewertet sie die Forderung der Fischer, endlich den Rückstand des Landes gegenüber anderen Bundesländern bei der Abwehr von Kormoranschäden aufzuholen?
Zu 1: in Niedersachsen haben im Jahre 2001 1 245 Kormoranpaare gebrütet, davon 540 Brutpaare im Binnenland. Eine 1996/97 vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie durchgeführte Zählung der durchziehenden Vögel ergab eine Gesamtzahl von 6 000. Aus technischen Gründen kann eine solche Zählung nicht jährlich durchgeführt werden. Das Niedersächsischen Landesamt für Ökologie schätzt, dass die Zahl der durchziehenden Kormorane seit 1996/97 nicht zugenommen hat.
Zu 2: Es gilt als gesichert, dass Kormorane in Teichwirtschaftsbetrieben erhebliche Schäden anrichten können. Darauf hat die Landesregierung mit den Erlassen des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 29. Januar 1997 und 3. August 2001, die den Abschuss von Kormoranen zur Vermeidung von Schäden regeln, reagiert.
Fischereiwirtschaftliche und fischökologische Schäden an freien Gewässern lassen sich methodisch weniger gut erfassen. Die Landesregierung nimmt die Existenzsorgen der Fischerei und die Schutzwürdigkeit der Kormorane ernst und ist bereit, diese Frage weiter zu prüfen.
Zu 3: Eine Umfrage des Niedersächsischen Umweltministeriums bei den zuständigen obersten Naturschutzbehörden der anderen Länder hat ergeben, dass in den Ländern Saarland, RheinlandPfalz, Berlin, Hamburg, Bremen und SachsenAnhalt Erlasse oder Verordnungen zum Kormoranabschuss nicht beabsichtigt sind. Hessen und Nordrhein-Westfalen haben mit Niedersachsen vergleichbare Vorkehrungen getroffen. In Sachsen gibt es keine Regelung der obersten Behörde. Als
einziges Bundesland leistet Sachsen jedoch bei Kormoranschäden in Teichwirtschaftsbetrieben Schadenersatz. Baden-Württemberg und Thüringen haben durch Verordnung festgelegt, dass die unteren Behörden Gewässer festlegen können, an denen Vergrämungsabschüsse erlaubt werden. Brandenburg hat den Abschuss von Kormoranen in Teichwirtschaften durch eine Verordnung geregelt. Das Landesumweltamt kann diese Regelung im Einzelfall auf natürliche Gewässer ausdehnen. In der Sache ähnlich, jedoch ohne Verordnung, wird in Schleswig-Holstein verfahren. Wesentlich weitergehende Bestimmungen als Niedersachsen haben lediglich Bayern und MecklenburgVorpommern erlassen. In Bayern wird der Abschuss mit Ausnahme zahlreicher namentlich genannter großer stehender Gewässer und im Einzelnen benannter Flussabschnitte landesweit erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern können Kormorane außerhalb von befriedeten Bezirken, Nationalparken und Naturschutzgebieten an Fischereigewässern sowie Flächen innerhalb eines Radius von 500 m um bestehende Brutkolonien zur Abwehr von Kormoranschäden geschossen werden. Keine der befragten Umweltbehörden konnte gesicherte Informationen darüber liefern, dass seit In-KraftTreten der Abschussregelungen die fischereiwirtschaftlichen Erträge wieder angestiegen sind.
Die Ergebnisse der Umfrage können dahin gehend zusammengefasst werden, dass die Zahl der Kormoranbrutpaare, der durchziehenden Vögel, die Größe und Verteilung der Gewässer und Teichwirtschaftsbetriebe sowie die Bedeutung der Binnenfischerei in den Bundesländern so verschieden sind, dass direkte Vergleiche nicht weiterführen. Jedes Bundesland ist bezüglich der Handhabung der Kormoranproblematik gehalten, Regelungen zu treffen, die der jeweils spezifischen Situation angemessen sind. Beispielsweise erlaubt Niedersachsen als einziges Bundesland den Kormoranabschuss in begründeten Fällen auch in Naturschutzgebieten und für Jungvögel während der Schonzeit.
Insgesamt ist festzustellen, das in mehreren Flächenländern, die über größere Wasserflächen verfügen, Verordnungen erlassen worden sind. Die Landesregierung wird daher prüfen, ob eine Verordnungsregelung zu einer Verbesserung der Rechtslage führt.
Trotz Kenntnis des Tarifvertrages keine finanzielle Vorsorge des Landes für Mehrkosten im Schulbereich durch Änderung des BAT
Am 29. Oktober 2001 ist der BAT mit Wirkung zum 1. Januar 2002 dahin gehend verändert worden, dass öffentliche Arbeitgeber nicht länger Arbeitsverträge außerhalb des Geltungsbereiches des BAT abschließen können. Dies hat u. a. zur Folge, dass an den so genannten Verlässlichen Grundschulen keine so genannten 630 DM-Verträge mehr abgeschlossen werden können. Die Landesregierung schätzt die dadurch entstehenden Mehrkosten auf mindestens 27 Millionen Euro, hat dafür aber keine entsprechende Vorsorge im Landeshaushalt getroffen. Die Landesregierung ist über das Niedersächsische Finanzministerium Mitglied der Tarifkommission der Länder, wusste also sechs Wochen vor Verabschiedung des Landeshaushaltes 2002/2003 genau, dass der BAT keine 630 DM-Kräfte mehr zulässt und dass dadurch erhebliche Mehrbelastungen auf das Land zukommen würden. Dennoch wurden diese Mehrkosten nicht im Landeshaushalt 2002/2003 oder in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen, auch im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgte keine entsprechende Konsequenz seitens der Landesregierung.
1.Welche zusätzlichen Kosten kommen in welchem Haushaltsjahr jeweils auf das Land Niedersachsen zu, differenziert
c) in Bezug auf weitere entsprechende Verpflichtungen, beispielsweise im Rahmen des Ganztagsschulkonzeptes, wenn keine 630 DMVerträge mehr abgeschlossen werden können, sondern nur noch reguläre Arbeitsverhältnisse entsprechend dem geltenden Tarifvertrag?
2. Wie sollen diese Mehrkosten, die vom Land zunächst nur in Höhe von 27 Millionen Euro angegeben werden, landesseitig jeweils aufgebracht werden?
3. Warum hat die Landesregierung einen Haushaltsentwurf 2002/2003 vorgelegt und im Rahmen der Haushaltsberatungen keinerlei Konsequenzen gezogen, obwohl ihr die finan
ziell weitaus schwerer wiegenden Folgen regulärer BAT-Arbeitsverhältnisse bekannt waren und sie damit billigend in Kauf genommen hat, dass ein weitaus geringeres Finanzvolumen im Landeshaushalt ausgewiesen wurde, als zur Erfüllung der tarifvertraglichen Pflichten des Landes erforderlich wäre?
Der 77. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 29. Oktober 2001, der zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurde nunmehr im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 9/2002 vom 20. März 2002 (Seite 125) veröffentlicht. Er bewirkt u. a. für die bisherigen sog. 630 DM-Verträge zur Betreuung und Vertretung an Verlässlichen Grundschulen die Umwandlung in BAT-Arbeitsverhältnisse. Eine betragsgenaue Berücksichtigung evtl. Mehrausgaben durch diese bundesweite Tarifänderung war während der parlamentarischen Beratung des von der Landesregierung am 19. Juni 2001 beschlossenen und am 17. September 2001 förmlich vom MF eingebrachten Entwurfs des Haushaltsplans 2002/2003 nicht mehr möglich, da die konkrete eingruppierungs- und arbeitszeitrechtliche Ausgestaltung der bisherigen Verträge noch ausstand. Eine Etatreife war somit nicht gegeben; die Mehrbelastung stand zwar dem Grund nach, nicht jedoch in der Höhe fest.
Zu 1: Bei gleichbleibendem Personalkörper und Grad der Mittelinanspruchnahme kann davon ausgegangen werden, dass sich durch die Umstellung auf BAT-Arbeitsverträge die Ausgaben um ca. 48 % erhöhen. Für die derzeit 1 100 Verlässlichen Grundschulen wären statt des jeweils berücksichtigten Betrages von 26 144 953 Euro für 2002 und 2003 nunmehr 38 654 338 Euro zu kalkulieren. Statt der für 2002 und 2003 zusätzlich angenommenen 500 und 265 Schulen (4 951 696 Euro bzw. 13 508 469 Euro) fallen für die nunmehr 2002 erwarteten weiteren 250 Schulen Ausgaben in Höhe von 3 660 449 Euro und in 2003 für die zusammen mit den dann restlichen 515 neuen Verlässlichen Grundschulen insgesamt 16 325 601 Euro an. Statt der bislang für Vertretung und Betreuung veranschlagten 30 738 542 Euro (einschließlich EU-Mittel) ist für 2002 mit 42 314 786 Euro und 2003 mit 54 979 938 Euro (statt 38 315 000 Euro) zu rechnen. Ganzjährig ab 2004 führt die Umstellung zu Ausgaben von 65 536 672 Euro (statt bisher ange- nommen 41 725 000 Euro).
An Ganztagsschulen beschäftigte das Land auch bislang keine sog. 630 DM-Kräfte. Auch im Rahmen des Ausbaus des Ganztagsschulangebote sind keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen
Zu 2: Der Mehrbedarf für die Umstellung bestehender Beschäftigungsverhältnisse ab 1. Januar 2002 sowie für die Neueinstellungen ab 1. August 2002 ist nach den derzeitigen Annahmen im Rahmen des Personalkostenbudgets für den Schulbereich von rd. 3,1 Milliarden Euro aufzufangen. Der durch die Streichung des § 3 n BAT entstehende Mehrbedarf von max. 11,5 Millionen Euro, das sind weniger als 0,4 % der Personalkostenbudgets der Schulkapitel 07 10 bis 07 20 von rd. 3,1 Milliarden Euro, dürfte dadurch gedeckt werden können. Sollte es dennoch – wider Erwarten – zu einer geringfügigen Überschreitung des Personalkostenbudgets kommen, greift § 8 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes 2002/2003. Die Überschreitung wäre zulässig bei Einhaltung des Beschäftigungsvolumens; die Deckung ergäbe sich im Gesamthaushalt gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 LHO einschließlich der Personalverstärkungsmittel.
Die Landesregierung wird im Rahmen der Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans für das Jahr 2003 prüfen, inwieweit eine Anpassung der Haushaltsansätze vorzunehmen ist.
Zu 3: Zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans waren Mehrausgaben aus Anlass der BAT-Änderung nur dem Grunde nach bekannt. Eine betragsmäßige Veranschlagung war damals aber noch nicht möglich. Auf die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 18. Oktober 2001 wird hingewiesen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.