Protocol of the Session on April 25, 2002

Teilnahme von Landesbeamten an SPDVeranstaltungen zur Schulstrukturreform

Im Bersenbrücker Kreisblatt, einer Regionalausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung, wurde am 16. März 2002 folgende Pressemitteilung veröffentlicht.

„Wie verändert sich die Schullandschaft? Schüler, Eltern und

Lehrer lädt die SPD-Fraktion des Samtgemeinderates am Dienstag um 19 Uhr zu einer schulpolitischen Diskussion in den Schützenhof ein. Renate Baethge, Leitende Regierungsschuldirektorin, informiert über die geplanten Änderungen der Schullandschaft. Die Schulstrukturreform in Niedersachsen, die Chance, eine Ganztagsschule in der Samtgemeinde Artland einrichten zu können, die Auswirkungen der PISAStudie und viele andere Aspekte sollen behandelt werden.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Hält sie es für richtig, für klug und mit dem Beamtenrecht vereinbar, wenn Landesbeamte in ihrer dienstlichen Funktion bei Parteiveranstaltungen auftreten?

2. Wollte die niedersächsische Kultusministerin mit ihrer Neujahrsrede im Kultusministerium am 14. Januar 2002, bei der sie laut Zeugenaussagen mitteilte, Papiere für den SPDParteitag zur Orientierungsstufe-Stufe seien im Kultusministerium verfasst worden, die Beamten es Landes, die ihrer Partei angehören, zu erhöhtem parteipolitischen Engagement auffordern.

3. Erwartet die Landesregierung von Beamten, die anderen Parteien angehören, nun auch verstärktes parteipolitisches Engagement mit ihren dienstlichen Funktionen und Dienstbezeichnungen?

Im Rahmen der Schulreform des Landes Niedersachsen sind an die Landesregierung eine Vielzahl von Anfragen und Bitten von Schulträgern, Elternvertretern, Verbänden und Parteien herangetragen worden. Die Beamten der Landesregierung sind in allen Fällen, in denen das möglich war, dem Wunsch nach Beratung und Information nachgekommen. Die Zusagen waren nicht abhängig von der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbänden oder Parteien.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Beamte des Landes Niedersachsen dürfen auch in ihrer dienstlichen Funktion von Parteien zu Informationsveranstaltungen als Referenten eingeladen werden. Sie haben dann die notwendige Zurückhaltung walten zu lassen.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Nein. Das Engagement von Beamten der Landesregierung sollte nicht und ist auch nicht von der Parteizugehörigkeit abhängig.