Zu 1: Um die Stellenobergrenzen im gehobenen Dienst auszuschöpfen, wären zusätzlich insgesamt 107 Hebungen erforderlich, und zwar acht Stellenhebungen von BesGr. A 12 nach BesGr. A 13, 23 Stellenhebungen von BesGr. A 11 nach BesGr. A 12, 56 Stellenhebungen von BesGr. A 10 nach BesGr. A 11 und 20 Stellenhebungen von BesGr. A 9 nach BesGr. A 10.
Zu 3: Die bereits genannten 76 Beförderungsmöglichkeiten umfassen 60 Möglichkeiten aufgrund neuer Beförderungsstellen und 16 Stellenhebungen, die sich mit jeweils acht Hebungen auf die Jahre 2002 und 2003 verteilen. Für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 sind bisher insgesamt 14 weitere Hebungen geplant. Die Stellenobergrenzen werden auch dadurch nicht ausgeschöpft. Es wird ein Ausschöpfungsgrad von 68 % in BesGr. A 13 und je 74 % in BesGr. A 12 und A 11 erreicht. In Haushaltsjahr 2002 sind die Obergrenzen in BesGr. A 13 zu 53 %, in BesGr. A 12 zu 73 % und in BesGr. A 11 zu 62 % ausgeschöpft. Beförderungsmöglichkeiten aufgrund durchstrukturierter neuer Stellen wird es in den Jahren 2004 und 2005 voraussichtlich nicht geben.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren für den nächsten Doppelhaushalt soll jedoch versucht werden, weitere Stellenhebungen für den gehobenen Dienst zu finanzieren. Ziel wird es sein, die Obergrenzen mittelfristig Schritt für Schritt auszuschöpfen.
Qualifikation von Betreuungskräften in Verlässlichen Grundschulen - lässt das Land die Schulen allein?
Von der Erwachsenenbildung der Katholischen Kirche und von der Volkshochschule werden mit großem Erfolg Kurse für die Ausbildung von Betreuungskräften an Verlässli
chen Grundschulen angeboten. Die große Nachfrage nach diesen Kursangeboten macht deutlich, dass von den Betreuungskräften ein hoher Qualifizierungsbedarf gesehen wird. Von der Landesregierung werden bislang keine Kosten für diese Kurse übernommen.
1. Wird sie den mit diesen Kursangeboten deutlich werdenden Qualifizierungsbedarf für Betreuungskräfte in Verlässlichen Grundschulen zum Anlass nehmen, um höhere Qualifikationsanforderungen an diese Betreuungskräfte festzulegen?
2. Ist sie bereit, gemeinsam mit den Anbietern von Qualifizierungskursen ein Qualifizierungskonzept für Betreuungskräfte in Verlässlichen Grundschulen zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechendes Qualifizierungsangebot in ausreichendem Umfang geschaffen wird?
3. Ist sie - gerade auch im Hinblick darauf, dass Betreuungskräfte nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig werden können - bereit, die Kosten für die Qualifizierungsangebote zu übernehmen?
An den 1 100 Verlässlichen Grundschulen gibt es im 2. Halbjahr des laufenden Schuljahres insgesamt ca. 3 000 Betreuungsgruppen mit durchschnittlich etwa 13 Kindern pro Gruppe. Dabei schwankt die Gruppengröße zwischen vier und 26 Kinder. Die Betreuungsgruppen werden jahrgangsübergreifend, jahrgangsbezogen und klassenbezogen gebildet. Allein diese Angaben zeigen, dass die Anforderungen an die Betreuungskräfte von Schule zu Schule sehr unterschiedlich sind. Die Betreuungskräfte werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern der Verlässlichen Grundschulen eingestellt, die damit auch über die Eignung der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber für diese Aufgabe entscheiden.
Von schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten aus den Bezirksregierungen sowie Schulleiterinnen und Schulleitern ist ein Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen für Betreuungskräfte angemeldet worden. Bedarf und mögliche Inhalte von Fortbildungsmaßnahmen für Betreuungskräfte waren Inhalt einer Arbeitstagung des Niedersächsischen Landesinstituts für Schulentwicklung und Bildung (NLI) zum Thema „Vertretungs- und Betreuungskonzepte in Verlässlichen Grundschulen“. An dieser Tagung haben u. a. auch Betreuungskräfte teilgenommen. Das NLI hat darüber hinaus eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Handreichungen für Vertretungs- und Betreuungskonzepte
erstellt. Diese Handreichungen sind zur Unterstützung der Betreuungskräfte gedacht. In den Bezirksregierungen ist in Zusammenarbeit mit Fachberatungen, Schulleitungen, Fortbildungsbeauftragten sowie Dezernentinnen und Dezernenten ein Unterstützungssystem für Vertretungs- und Betreuungskräfte aufgebaut worden.
Den Bezirksregierungen wurden über das NLI zusätzliche Mittel für die Organisation und Durchführung von Fortbildungsangeboten für Betreuungskräfte in Verlässlichen Grundschulen im Rahmen der Regionalen Fortbildung in Höhe von bis zu 100 000 DM für das Kalenderjahr 2001 und bis zu 50 000 Euro für das Kalenderjahr 2002 zur Verfügung gestellt. Eine kurzfristige Abfrage bei den Bezirksregierungen hat ergeben, dass es schon im Kalenderjahr 2001 zahlreiche Fortbildungsangebote für Betreuungskräfte in Verlässlichen Grundschulen gab.
Auch im Kalenderjahr 2002 haben bereits zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden bzw. sind solche geplant (siehe Anlage).
Außer der katholischen Kirche und den Volkhochschulen unterbreiten auch andere Träger der Erwachsenenbildung Fortbildungsangebote für Betreuungskräfte in Verlässlichen Grundschulen. Allerdings können nur Angebote im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung mit den o. g. Mitteln finanziert werden.
Zu 1 und 2: Nein. Vorgegebene Qualifikationsanforderungen schränken die Entscheidungsfreiheit der Schule ein. Mit der Einstellung einer Betreuungskraft entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter auf der Grundlage des Betreuungskonzeptes und in Kenntnis der zu betreuenden Kinder darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber für diese Aufgabe geeignet ist. Die Betreuungskräfte werden nach Einstellung durch bedarfsbezogene Fortbildungsangebote unterstützt.
Zu 3: Es gibt im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung ein vielfältiges kostenloses Fortbildungsangebot für Betreuungskräfte.
In der Pressemitteilung Nr. 48 des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 22. März 2002 wurde berichtet, dass Herr Minister Oppermann mit einer Delegation zu einer einwöchigen Australienreise aufgebrochen sei. Unter anderem gehörten der Delegation Prof. Kern (Präsident der Universität Göttin- gen), Prof. Grubitzsch (Präsident der Univer- sität Oldenburg), Prof. Mielenhausen (Präsi- dent der Fachhochschule Osnabrück) und Prof. Busch (Vizepräsident der Universität Osna- brück) an.
Von besonderem Interesse für Niedersachsen seien die Themen Hochschulfinanzierung, Internationales Hochschulmarketing und Kooperationen mit australischen Hochschulen.
1. Welche weiteren Personen aus welchen Bereichen gehörten ebenfalls der Delegation an, insbesondere seitens der Verwaltung und seitens welcher Hochschulen?
2. In welcher Höhe sind durch diese Reise Kosten entstanden, die vom Land beziehungsweise von den Hochschulen selbst getragen werden müssen?
3. Welche wie verwendbaren Erkenntnisse hat die Australienreise für das Land Niedersachsen und seine Hochschulen gebracht, die in Zeiten moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail und Internet nicht auch weniger (Kos- ten-) aufwendig erarbeitet werden könnten?
Australien ist weltweit eines der erfolgreichsten Beispiele für den Umbau eines vorwiegend staatlich reglementierten und finanzierten Hochschulsystems in ein vorwiegend markt- und wettbewerbsorientiertes System. Es liegt im Interesse des Landes Niedersachsen, Erfahrungen aus diesem grundlegenden Umbau des Hochschulsystems für eine niedersächsische Politik der Entstaatlichung der Hochschulen nutzbar zu machen. Dies ist in besonderer Weise möglich bei Fragen des Hochschulzugangs und der Hochschulfinanzierung.
- Staatliche Mittel werden belastungsorientiert (Grundfinanzierung) und leistungsorientiert (Forschung) vergeben.
- Die Studierenden werden an den Kosten des Studiums durch staatlich festgesetzte Beiträge oder hochschulindividuelle Studiengebühren beteiligt.
Aus den Erfahrungen mit diesen Ansätzen lassen sich Schlussfolgerungen für die deutsche bzw. niedersächsische Hochschulpolitik ziehen, zumal sich die Problemfelder in Australien und der Bundesrepublik ähneln (Grenzen staatlicher Finanzie- rung, Brain Drain, Internationalisierung als Stand- ortfaktor, Exzellenzsicherung).
Das in Australien 1989 eingeführte Gebührenbzw. Beitragsmodell, das mit einem Darlehensmodell mit einkommensabhängiger Rückzahlung gekoppelt ist, gilt international zu Recht als vorbildlich. Trotz der Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Modells (Beitragshöhe) und der kontroversen Diskussion über die Auswirkungen der Beitragsbemessung auf das Studierverhalten (Bil- dungszugang, Chancengleichheit) wird das Modell grundsätzlich akzeptiert. Das Grundprinzip des australischen Beitragsmodells dürfte als tragfähiger und sozialverträglicher Ansatz eine hiesige Diskussion um Studiengebühren bereichern.
Die Auswirkungen des Modells der volumen- und leistungsorientierten Vergabe staatlicher Mittel (u. a. Fehlsteuerungen aufgrund starker Gewich- tung des Parameters Studienplätze) geben konkrete Hinweise für die Konzeption eines Mittelbemessungsmodells für die niedersächsischen Universitäten.
Die Leitungsstrukturen australischer Universitäten unterscheiden sich von denen deutscher Hochschulen insbesondere durch die Integration von Konzil, Senat und Hochschulrat in ein einziges Gremium, den Senat, der mit Mitgliedern der Hochschule (Professoren, Mitarbeiter, Studieren- de), Regierungsvertretern und externen Sachverständigen besetzt ist und dem die strategische Steuerung der Universität obliegt. Dieses anscheinend gut funktionierende australische Modell hat seine inhaltliche Entsprechung in der im neuen NHG vorgesehenen Straffung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen der niedersächsischen Hochschulen.
Bildung ist inzwischen der zweitgrößte Exportfaktor Australiens und hat damit die Wollindustrie als traditionelle Exportindustrie überflügelt. Aust
ralien hat sich neben den USA als erfolgreicher Mitbewerber um Studierende aus dem asiatischpazifischen Raum positioniert. 2000/2001 sind durch ausländische Studierende 4,1 Milliarden A-$ an Studiengebühren und Ausgaben für Lebenshaltung ins Land geflossen. Der Bildungsexport wird von der Regierung als Wirtschaftsfaktor begriffen und forciert, und die australischen Universitäten betrachten Internationalisierung als wichtige Strategie der Finanzierung.
Die diesbezüglichen Konzepte australischer Universitäten (Profilbildung durch internationale Aus- richtung, Marketing, Fundraising über Stiftungen etc.) liefern wertvolle Anregungen für die Arbeit der niedersächsischen Hochschulen, die das neue NHG u. a. mit aufgaben- und leistungsorientierter Finanzierung und der Option des Rechtsformwandels in eine Stiftung konfrontieren wird. Es wird insbesondere zu prüfen sein, wie sich niedersächsische Hochschulen, den australischen vergleichbar, auf internationalen Märkten positionieren können, so vor allem im osteuropäischen Raum. Dies gilt sowohl für die Frage von Ausgründungen als auch für die Steigerung der Attraktivität des Studiums in Niedersachsen durch Einrichtung von PathwayColleges und gezielten Sprachprogrammen im Ausland.
Zu 1: Neben dem Minister gehörten der Delegation der Präsident der Universität Göttingen, der Präsident der Universität Oldenburg, der Präsident der Fachhochschule Osnabrück, der Vizepräsident der Universität Osnabrück, der Leiter des Geowissenschaftlichen Zentrums der Universität Göttingen sowie eine Vertreterin der Medizinischen Hochschule Hannover an. Die Delegation wurde begleitet von einer Referentin des MWK (Referat 21: Hochschulreform, Qualitätssicherung, Hochschul- recht) sowie einer Mitarbeiterin des Ministerbüros.