Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag geht es um die Lebensbedingungen von mehr als 100 000 Menschen in Niedersachsen. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren sehr viel stärker zunehmen, als das in den zurückliegenden zehn Jahren der Fall war. Das hat mit dem Altersaufbau, der wachsenden Zahl hoch
Deshalb ist es gut, dass wir heute im Plenum über dieses wichtige Thema sprechen. Das ist auch ein persönliches Verdienst der Kollegin Müller, die sich schon im Ausschuss sehr engagiert um das Thema des Betreuungsrechtes gekümmert hat.
Meine Damen und Herren, Probleme, wie sie eben beschrieben worden sind, treten in der gesamten Bandbreite des Betreuungsrechts auf. Zehn Jahre nach In-Kraft-Treten der Reform müssen wir heute über eine Reform der Reform sprechen. Vonseiten der Betreuten wird vor allem über Konflikte mit dem eingesetzten Betreuer geklagt. Auch beschweren sich Angehörige, dass sie nicht ausreichend beteiligt werden. Zum Teil werden spektakuläre Fälle öffentlich, in denen Betreuer ihre Position missbrauchen und auch das Vermögen der Betreuten veruntreuen. Hier werden wir über bessere Kontrollmöglichkeiten sprechen müssen.
Aber nicht nur aufseiten der Betreuten gibt es Unstimmigkeiten. Der im Gesetz vorgesehene Normalfall der ehrenamtlichen Betreuung tritt immer mehr in den Hintergrund. Berufsbetreuer gewinnen an Bedeutung, was ganz gravierende finanzielle Auswirkungen für den Landeshaushalt hat. Frau Müller hat darauf bereits hingewiesen.
Es fehlt an einem klaren Berufsbild eines Betreuers. Es werden keine Mindestanforderungen gestellt. Umgekehrt bemängeln die Berufsbetreuer, dass die Rechnungslegungspflichten gegenüber den Gerichten zu umfangreich seien und dass sie zum Teil unverhältnismäßig lange auf ihre Vergütung warten müssen. Zum Teil hat sich in der Justiz eine geradezu groteske Abrechnungsbürokratie entwickelt, wobei die Dauer von Telefongesprächen, die der Betreuer führt, minutengenau aufgeführt werden muss oder mit Hingabe über die Notwendigkeit einzelner Fotokopien hin und her korrespondiert wird.
Ein weiteres wichtiges Problem ist die finanzielle Entwicklung. Hier ist die Hauptursache in der vermehrten Anzahl der zu entgeltenden Berufsbetreuer zu sehen. Das Berufsvormündervergütungsgesetz hat nicht die Klarheit gebracht, die wir damals erwartet haben. Ein entscheidender Schritt zur Begrenzung des Kostenanstiegs – er liegt sicherlich auch im Interesse der Betreuten – ist die vermehrte Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer.
Deswegen ist es geradezu grotesk, meine Damen und Herren, dass im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen über die Zuschüsse an die Betreuungsvereine gestritten wurde. Sie haben die vorgesehene Kürzung quasi in letzter Minute rückgängig gemacht, wobei wir mit Überraschung zur Kenntnis nehmen mussten, dass während der Beratungen im Sozialausschuss über einige tausend Euro für die Betreuungsvereine gestritten wurde, während gleichzeitig ein zweistelliger Millionenbetrag im Justizhaushalt aufzuwenden war.
In meinen Augen ist es ein Unding, meine Damen und Herren, dass wir in Niedersachsen nach wie vor den Streit führen müssen, ob in einem Landkreis ein, zwei, drei oder vier Betreuungsvereine zugelassen sind und gefördert werden können. Wir brauchen sehr viel mehr engagierte ehrenamtliche Betreuungen. Diese ehrenamtlichen Betreuer brauchen deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen. Dazu gehört, dass diese Menschen natürlich überfordert sind, wenn sie beispielsweise für psychisch Kranke eine Betreuung übernehmen müssen und überhaupt nicht fachlich - weder durch Kurse noch durch Anleitungen - darauf vorbereitet werden können.
Dazu gehört auch, dass es für ehrenamtliche Betreuer natürlich eine schwierige Entscheidung ist, auf unbefristete Zeit, möglicherweise über sehr viele Jahre, eine Betreuung übernehmen zu müssen, weil ihre eigene Lebensplanung gar nicht so weit reicht. Es fällt leichter zu sagen, man ist bereit, für zwei, drei oder vielleicht auch für fünf Jahre eine Betreuung durchzuführen, als dies mit dem Wissen zu tun, dass das - wenn Sie an jüngere psychisch Kranke denken - 10 oder 20 Jahre lang dauern kann.
Neben der Förderung der ehrenamtliche Betreuung besteht Reformbedarf auch an vielen anderen Punkten. Das ist vorhin dargestellt worden. Dass dies so ist, ist bereits hinlänglich bekannt. Im Oktober 2000 hat es Vorschläge einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bundestages dazu gegeben. Im Jahr 2001 hat sich die Justizministerkonferenz mit diesem Thema befasst. Bisher ist es aber nicht zu solchen Initiativen gekommen. Von daher ist es gut, dass uns heute dieser Antrag vorliegt und wir ihn gemeinsam im Ausschuss diskutieren. Die Vorschläge, die darin gemacht werden, sind auch in meinen Augen sinnvoll und richtig.
um die Lebensbedingungen von hunderttausenden von Menschen geht: In der Öffentlichkeit wird diese Debatte wahrscheinlich kaum stattfinden. Dafür ist das Thema viel zu sachbezogen und zu wenig zum politischen Schaukampf geeignet.
Es ist gut, dass wir daran arbeiten. Wir werden uns dann hinterher wieder vorhalten lassen müssen, wir würden uns vor allem um den Bau von Kreisstraßen und um die Gestaltung parlamentarischer Abende kümmern. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit dem anfangen, womit Herr Schröder aufgehört hat. Es ist gut, dass der Antrag da ist. Es ist gut, dass wir darüber im Rechtsausschuss miteinander reden. Vielleicht gelingt es uns - wir drei Fraktionen sind uns ja im Prinzip einig -, Bewegung in die Sache zu bringen.
Das Betreuungsrecht ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Frau Müller hat darauf hingewiesen, dass es sich im Großen und Ganzen auch bewährt hat. Ziel des Gesetzes war es damals, die gesetzlichen Vertretungen, wie sie damals durch Vormundschaften und Pflegschaften gegeben waren, zurückzudrängen und die Fremdbestimmung abzuschaffen.
Bei der Einführung des Betreuungsgesetzes ist der Gesetzgeber vom Grundsatz der Ehrenamtlichkeit und der kostenlosen Betreuung ausgegangen. Die Praxis hat sich jedoch ganz anders entwickelt. Frau Müller hat die Zahlen genannt: 80 Millionen DM bundesweit für Betreuung. Es gibt immer mehr Berufsbetreuer und immer weniger ehrenamtliche Helfer. Damit sind die Kosten - von den Ländern zu tragen - in unverantwortlicher Weise gestiegen.
Die frühere CDU-Bundesregierung hat mit dem Erlass des Betreuungsrecht-Änderungsgesetzes 1998 schon erste Maßnahmen zur Verbesserung des Betreuungsrechts eingeleitet. Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der Betreuungspraxis und der weiter ansteigenden Betreuungszahlen besteht erneut die Notwendigkeit, das Betreuungsrecht zu ändern. Bedauerlicherweise hat die rot
grüne Bundesregierung in diesem Bereich bislang nichts unternommen. Es liegt lediglich ein Eckpunktepapier einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vor, das von der Bundesregierung bislang noch nicht umgesetzt worden ist. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich auch von uns zu begrüßen. Die CDU-Fraktion hält es für notwendig, dass insbesondere durch Bundesratsinitiativen gegenüber der Bundesregierung auf eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts hingearbeitet wird.
Manche Betreuungen, meine Damen und Herren, führen häufig zu Unzufriedenheit und zu Unzulänglichkeiten, die wir dann im Rechtsausschuss schmerzlich erfahren. Die Zahl der Petitionen hat im Rechtsausschuss von Jahr zu Jahr zugenommen. Frau Müller hat vorhin ein ganz extremes Beispiel geschildert, das uns im Ausschuss sehr bewegt hat. Der Inhalt dieser Petitionen fordert eine Fortentwicklung des Betreuungsrechts geradezu heraus. Manchmal beschweren sich die Petenten über die Art und Weise, wie die Betreuer mit ihnen unkontrolliert umgehen. Manchmal beklagen sich Verwandte, dass man sie bei der Bestellung der Pfleger völlig übergangen hat - wenn familienfremde Betreuer bestellt werden -, manchmal auch über mangelnde Zusammenarbeit der Betreuer mit den Familien. Die Reihe der Beschwerden ließe sich fortsetzen.
Von meinen beiden Vorrednern ist schon darauf hingewiesen worden, dass in der Bundesrepublik zurzeit mehr als eine Million Menschen unter Betreuung stehen, mit zunehmender Tendenz. Die Menschen in unserer Gesellschaft werden immer älter, und das, was früher durch die Familien aufgefangen wurde, wird heute nicht mehr geleistet.
Das Betreuungsrecht geht ausdrücklich von der Erforderlichkeit und der Subsidiarität aus. Erst wenn keine Bevollmächtigung vorliegt oder wenn andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen, soll die Betreuung eingeleitet werden. Der Grundsatz der Subsidiarität und der Grundsatz der Notwendigkeit der Betreuung müssen meines Erachtens aber viel ernster genommen werden. Es muss in der Praxis auch zu einer stärkeren und noch stringenteren Überprüfung der Erforderlichkeit kommen.
Vor allem ist zur Vermeidung von Betreuungen die bereits wiederholt erwähnte Vollmacht notwendig. Die im Gesetz vorgesehene Betreuungsvollmacht ist in weiten Teilen der Bevölkerung noch nicht hinreichend bekannt. Der Vorteil dieser Vollmacht
liegt darin, dass der Vollmachtgeber die Person, zu der er Vertrauen hat, selbst bestimmt, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem er die Tragweite einer solchen Vollmacht in vollem Umfang selbst überblicken kann. Es würden dann auch viel mehr Ehrenamtliche in diesem Bereich tätig.
Das Justizministerium sollte meines Erachtens gezielte Öffentlichkeitsarbeit leisten und die Bürger auf die Möglichkeit hinweisen, dass jeder Bürger vorsorglich Anordnungen für den späteren Fall einer Betreuung treffen kann. Derartige Betreuungsverfügungen können z. B. die Betreuerauswahl, aber auch die Gestaltung der späteren Lebensführung betreffen. Sie sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Betroffenen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren Willen nicht mehr selbständig äußern können. Ich rege auch an, dass Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, solche Verfügungen bei dem für den Wohnort zuständigen Vormundschaftsgericht kostenfrei zu hinterlegen.
Zur Vermeidung von Betreuungen ist es auch möglich, so genannte andere Hilfe in Anspruch zu nehmen und andere soziale Dienste mit der Betreuung zu beauftragen. Deshalb dürfen diese anderen sozialen Systeme nicht weiter ausgedünnt werden. Vielmehr sind Betreuungsvereine und dergleichen ausdrücklich mehr zu stärken, um auch hier ehrenamtliches Engagement zu haben.
Fehlt eine solche andere Hilfe oder fehlt eine Betreuungsvollmacht, meine Damen und Herren, dann bleibt nach dem Gesetz nichts anderes übrig, als Pflegschaften anzuordnen. Meines Erachtens hat sich hier eine Lücke gezeigt. Nach unserem geltenden Zivilrecht gibt es keine - außer der Vertretung von Minderjährigen - gesetzlichen Vertretungsbefugnisse. Hier wäre zu überlegen, ob man im Betreuungsrecht nicht eine gesetzliche Vertretungsbefugnis für Angehörige schafft, beispielsweise für ganz bestimmte Angelegenheiten, wie die Gesundheitsvorsorge, möglicherweise auch für Vermögensangelegenheiten mit gewissen Kontrollfunktionen durch die Gerichte. Warum sollte gerade den Menschen, die dem Betreuten am nächsten stehen - wie Ehegatten oder Kinder -, diese Möglichkeit nicht eingeräumt werden? In der Regel werden nämlich diese Menschen durch ihre enge Bindung an den Vater oder die Mutter bzw. an den Ehegatten die beste Sorge für den Erkrankten einbringen. Die wenigen Fälle des Missbrauchs will ich einmal unberücksichtigt lassen.
Auch bei der Bestellung der Betreuer müsste eine stärkere Einbindung der Familienmitglieder erfolgen. Das halten viele Familienmitglieder in Verkennung der Rechtslage häufig sogar für gegeben, das ist aber nicht der Fall. Häufig werden die Betreuer über die Köpfe der Familienmitglieder hinweg bestimmt. Sie setzen sich auch bei der Arbeit nicht mit den Familienmitgliedern ins Benehmen. Wollen Verwandte - wie Eltern oder Kinder - eine Betreuung übernehmen, so ist keineswegs vorgesehen, dass das auch so kommen muss. Auf die verwandtschaftlichen Beziehungen ist bei der Bestellung der Betreuer lediglich Rücksicht zu nehmen. Hier sollten die Familienbande eine größere Rolle spielen und in der Regel die nahen Verwandten mit der Pflegschaft betraut werden. Auch hier halte ich eine zusätzliche rechtliche Änderung für erforderlich.
Es könnte viel häufiger eine punktuelle Pflegschaft angeordnet werden, die nur ganz bestimmte Lebensbereiche umfasst. Wenn diese erledigt sind, könnte die Pflegschaft enden.
Vor allem ist aber auch eine bessere inhaltliche Kontrolle der Betreuungen herbeizuführen. Bei der Vielzahl der Betreuungen ist eine Kontrolle der Betreuer durch das Vormundschaftsgericht nicht immer in der gewünschten Intensität möglich. Frau Müller hat darauf hingewiesen, dass es manchmal zu keinerlei Überprüfungen kommt, wie viele Betreuungen ein Betreuer zu erledigen hat. Dabei geht die Übersicht dann vollständig verloren. Gerade eine inhaltliche Kontrolle ist aber dringend notwendig, um der Schutzfunktion des Betreuungsrechts nachzukommen.
Wir haben im Ausschuss am Rande auch darüber gesprochen, ob man nicht einen Beauftragten oder eine Beauftragte für das Betreuungswesen installieren könnte. Ich bringe dies nur als Anregung mit ein. Das war keine ernsthafte Diskussionsgrundlage.
Wenn es zur Fremdpflegschaft kommt, meine Damen und Herren, ist der ehrenamtliche Bereich viel stärker zu berücksichtigen und sind nicht sofort Berufsbetreuer zu bevollmächtigen. Die Bestellung von Berufsbetreuern ist sehr viel einfacher und erleichtert die Arbeit, ist aber nicht im Sinne des Betreuungsrechts und erhöht die Kosten Besorgnis erregend.
Vielen Dank, Herr Kollege Heinemann. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen demzufolge zur Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Antrag dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung zu überweisen und den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen mitberatend zu beteiligen. Andere Wünsche sehe ich nicht. - Dann ist dies so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Fraktionsführungen hatten sich bemüht, noch einen Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Das ist nicht gelungen. Demzufolge haben wir eine lange Mittagspause, in die wir jetzt eintreten. Wir sehen uns, wie vereinbart, um 14.30 Uhr wieder.
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Statt Gefängnisneubauten mehr Initiativen zur Haftvermeidung - Landesregierung zieht falsche Konsequenzen aus menschenunwürdiger Überbelegung der Haftanstalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3295
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von Überbelegung kann hier in diesem Raum im Augenblick weiß Gott nicht die Rede sein. Aber wie
Sie wissen, sieht es in den niedersächsischen Haftanstalten ganz anders aus. Bei allem Respekt vor den vielseitigen Aktivitäten unseres Herrn Justizministers konnte man bisher leider nicht den Eindruck gewinnen, dass ihm dieses Problem der Überbelegung besonders dringlich am Herzen liegt. Jetzt wird er durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum nachträglichen Rechtsschutz von Gefangenen bei Doppelbelegung in Einzelhafträumen eindrücklich daran erinnert. Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung lassen sich im Augenblick noch gar nicht richtig überblicken und werden uns voraussichtlich noch eine ganze Weile beschäftigen.
In dem Fall, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde lag, ging es darum, dass ein Gefangener zusammen mit einem Mitgefangenen in einer Einzelzelle im Transporthaus der JVA Hannover untergebracht war. Diese Zelle war genau 7,6 m² groß, ausgestattet mit einem Etagenbett, einem Tisch, zwei Stühlen, einem Schrank und - ohne Abtrennung - Waschbecken und Klosett. Die Unterbringung war nicht auf einige Stunden am Tag begrenzt, sondern die beiden saßen 23 Stunden am Tag darin - eine Stunde durften sie heraus zum Hofgang -, und zwar über mehrere Tage hinweg. Bei dieser Unterbringung kann man zu Recht bezweifeln, ob sie noch unserem Bild der Menschenwürde im Sinne des Grundgesetzes entspricht oder ob hier nicht die Grenzen des Ertragbaren für alle Beteiligten - übrigens nicht nur für die Gefangenen, sondern auch für die Bediensteten des Vollzuges - überschritten worden sind.
Dieses Beispiel aus dem Transporthaus der JVA Hannover ist gewiss ein krasses Beispiel. Aber in vielen Anstalten ist seit einer ganzen Reihe von Jahren die Notbelegungsfähigkeit überschritten. Bei sinkender Kriminalität werden die Gefängnisse immer voller. Im Jahre 2001 hatten wir in Niedersachsen wieder so viele Gefangene wie Ende der 60er-Jahre, vor In-Kraft-Treten der großen Strafrechtsreform.