(Beifall bei der SPD - Fischer [CDU]: Manchmal ist es zweckmäßiger, wenn Reden zu Protokoll gegeben werden!)
Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich möchte Sie bitten, sehr konzentriert zuzuhören, weil es ja sehr viel und sehr differenziert ist. - Herr Kollege Schirmbeck, es wäre gut, wenn auch Sie das täten.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Punkt 15. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 3178 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist das so angenommen worden.
Abstimmung zu Punkt 16: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 3179 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2658 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen worden.
Abstimmung zu Punkt 17: Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 3181 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3023 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls so abgestimmt worden.
Wir kommen nun zu den Ausschussüberweisungen, zunächst zu Punkt 18. Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sein, mitberatend der Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen, der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, der Ausschuss für Medienfragen und der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen.
Ausschussüberweisung zu Punkt 19: Federführend soll der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen sein, mitberatend die Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr und für Haushalt und Finanzen. Wer stimmt dem so zu? - Wer ist dagegen? - Niemand. Das ist damit so entschieden.
Ausschussüberweisung zu Punkt 20: Federführend soll der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen sein, mitberatend der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Ausschuss für innere Verwaltung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Mir liegt nunmehr die Wortmeldung des Kollegen Schwarz zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung vor. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pawelski hat mir vorgeworfen, ich hätte die Anträge der CDU nicht richtig bzw. überhaupt nicht gelesen und würde sie mir vorlesen bzw. durch andere lesen lassen. Denn Sie hätten schließlich Bundesratsinitiativen beantragt. Ich will Sie nur auf Folgendes hinweisen. Sie haben in Ihrem Antrag „Neuordnung des Arbeitsmarktes“ geschrieben:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, Maßnahmen zur Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel einer Steigerung der Effektivität zu ergreifen.“
und dass Sie etwas Derartiges anstreben, kommt in Ihrem Antrag kein einziges Mal vor. Wenn Sie es gewollt hätten, hätten Sie es hineinschreiben müssen. Das war in diesem Hause bisher so üblich, meine Damen und Herren.
Wir sind 20 Minuten über dem vereinbarten Eintritt in die Mittagspause. Ich schlage daher vor, dass wir die Mittagspause eine Viertelstunde später enden lassen, also um 14.45 Uhr.
Liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Bearbeitung unserer Tagesordnung fort mit
Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Beteiligung des Landtages an EUVorhaben, zu denen die Landesregierung dem Landtag gemäß Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat; hier: Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: „Europäisches Regieren“ KOM(2001) 428 endg.; Ratsdok. 11574/01; BR-Drs. 727/01 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten - Drs. 14/3167 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3223
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schaffen es ja irgendwie immer, zu einem Zeitpunkt über Europa zu debattieren, zu dem man nicht unbedingt vor vollen Rängen sprechen kann. Das ist sehr bedauerlich.
- Herr Kollege Wenzel, Sie kommen gleich auch noch dran. - Dabei möchte ich Ihnen heute berichten, dass wir hier ein Novum im Landtag erleben, nämlich die erstmalige Ausnutzung des § 62 a der Geschäftsordnung des Landtages. Das ist, soweit ersichtlich, auch in anderen Länderparlamenten noch nicht passiert. Der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten hat nämlich die Möglichkeit, ohne einen Entschließungsantrag, ohne eine Kleine oder Große Anfrage in eilbedürftigen Angelegenheiten selbst das Landtagsplenum mit einer Beschlussempfehlung zu befassen, wenn dies nötig ist. Die Notwendigkeit dieses Vorgehens möchte ich gerne begründen.
Der Bundesrat muss sich bekanntlich bis Ende März 2002 mit einer Äußerung zum Weißbuch der EU-Kommission befassen. Thema dieses Weißbuchs ist das „Europäische Regieren“. Dieser Titel umschreibt das Projekt einer ganz weitreichenden EU-Verwaltungsreform, die mit Sicherheit auch auf unsere nationale Ebene durchschlagen wird und an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit orientiert ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns als Landtag in diesem Plenum nicht mit diesem Thema befassen würden, dann könnte die Stellungnahme des Landtages in den Erörterungen des Bundesrates nicht weiter berücksichtigt werden. Das erklärt auch die Notwendigkeit, dass wir uns hier heute dazu äußern.
Wir haben, wie gesagt, das Sonderrecht des Ausschusses aus dem zitierten Paragrafen der Geschäftsordnung in Anspruch genommen und - das ist für manche sicherlich gewöhnungsbedürftig eine Stellungnahme zu diesem zitierten Weißbuch der EU-Kommission „Europäisches Regieren“ abgegeben.
Meine Damen und Herren, ich erbitte die Unterstützung des Plenums zu dieser Beschlussempfehlung, die wir mit den Stimmen der beiden großen Fraktionen vorbereitet haben. Der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen, der heute auf den Tisch gekommen ist, ist für uns so nicht akzeptabel. Wir bedauern es außerordentlich, dass wir bei dieser erstmaligen Gelegenheit nicht die Chance hatten, eine einstimmige Beschlussempfehlung vorzulegen.
Die Grünen haben hier ein zusätzliches Klagerecht der Kommunen beantragt. Das würde, lieber Kollege Wenzel, nach unserer Auffassung eine Pro
zesslawine auslösen. Ich erinnere Sie nur mal an das Thema FFH. Da hatte fast jede betroffene Kommune zumindest das Gefühl, sie müsse dagegen vorgehen. Wenn wir diese Klagemöglichkeiten für die Kommunen in diesen Bereichen eröffnen würden, dann hätten wir in der Tat einen Stillstand der Rechtspflege. Wir haben noch nicht einmal ein Klagerecht für den Ausschuss der Regionen, das wir natürlich fordern.
Wenn man in diesem Stadium einen derart weit reichenden Vorschlag macht, dann können wir das bedauerlicherweise nicht mittragen.
Meine Damen und Herren, worum geht es konkret? - Wir wollen aus der Sicht deutscher Länderparlamentarier die Stellungnahme der deutschen Länderregierungen unterstützen, aber dennoch ganz spezifische Länderparlamentsgesichtspunkte in die anstehende Stellungnahme des Bundesrats zu dem erwähnten EU-Weißbuch einfließen lassen.
Ich möchte nicht missverstanden werden: Wir tragen die Stellungnahme der deutschen Länder inhaltlich voll mit. Da wir aber wiederholt feststellen mussten, Herr Minister Senff, dass alle Länderäußerungen regelmäßig und systemkonform eine strukturelle Unwucht beinhalten - sie sind nämlich tendenziell exekutivlastig und argumentieren auch so -, wollen wir mit dieser Stellungnahme sozusagen prophylaktisch die Position der deutschen Länderparlamente mit darstellen.
Wir haben deshalb drei wesentliche Ergänzungen zu der deutschen Stellungnahme gefordert. Die sprechen für sich. Ich möchte sie nur ganz kurz darstellen.
Der erste Punkt ist die stärkere Berücksichtigung der Länder- und Regionalparlamente, die ich eben schon begründet habe. Die Kommission stellt im Wesentlichen auf die stärkere Beteiligung der so genannten Organisationen der Zivilgesellschaft im Prozess der Willensbildung der EU ab. Darunter versteht die Kommission vor allem Gewerkschaften, Arbeitgeber, Nichtregierungsorganisationen, ohne dass aus der Sicht von Brüssel Länder- und Regionalparlamente überhaupt erwähnt werden. Die politischen Parteien fehlen als Mediatoren der politischen Willensbildung ebenso völlig, auch die Institutionen der Länderparlamente. Dabei sind wir, auch im Gegensatz zu den anderen genannten
Der zweite Punkt, den ich hervorheben möchte, ist die Beschleunigung und Verbesserung der Rechtssetzung. Selbstkritische Äußerungen der Kommission wegen zu großer Regelungsdichte und Undurchsichtigkeit von europäischem Recht werden von uns geteilt. Wir müssen schließlich als Länder einen Großteil der Regelungen umsetzen und haben deshalb auch mitzuwirken.
Der dritte und letzte Punkt ist: Wir erheben vehement Widerspruch gegen die Absicht der Kommission, weitere so genannte europäische Agenturen mit Entscheidungsbefugnissen einzuführen.
In diesem Weißbuch „Europäisches Regieren“ nimmt die Feststellung der Kommission einen breiten Raum ein, dass der Reformprozess der EU von der Idee geleitet sein muss, dass sich alle europäischen Organisationen und Organe auf die Kernaufgaben der EU konzentrieren müssen. Wir beobachten deshalb mit Argwohn, dass hier auch völlig systemwidrig neue EU-Regulierungsagenturen geschaffen werden sollen, die nicht hinreichend parlamentarisch kontrolliert werden können und auch nicht hinreichend transparent sind.
Meine Damen und Herren, wir erwarten von der Debatte im Bundesrat, dass unsere Parlamentsstellungnahme mit umgesetzt wird,