Was uns zurückbringt zum vorliegenden Antrag, bei dem wir natürlich nicht nur Gemeinsamkeiten haben, wobei ich beim Lesen des Antrags auch nicht schlecht gestaunt habe, Umverteilung von oben nach unten, das habe ich so klar von der CDU noch nicht gelesen. Sonst werfen Sie uns ja gern vor, wir würden nur ans Umverteilen denken und nicht dabei bedenken, dass jeder Euro erst einmal erwirtschaftet werden muss.
Wir sind – und das wissen Sie ja – mitten im Prozess der Bürgerbeteiligung. Der Minister hat das ausgeführt. Dieses Bürgerbeteiligungsgesetz soll einfacher, flexibler und zielgenauer werden. Und wir wollen die Spielräume, die uns als Land inzwischen gegeben sind, nutzen, besser nutzen. Ihr Antrag greift da leider – und das hat der Minister ausgeführt – der eigentlichen Novelle vor.
Wollen wir Photovoltaik berücksichtigen? Ja. Aber beim Wie werden wir noch Diskussionen haben. Die Idee einer Strompreiserlösgutschrift ist ja nicht ganz neu und im BüGem-Bereich bereits mitgedacht gewesen als ver
günstigte Strompreise, als eine Form, wie man Bürgerinnen und Bürger beteiligen kann. Aber so eine Strompreiserlösgutschrift ist eben nicht ganz einfach umzusetzen. Sie machen sich das jetzt etwas einfach, indem Sie sagen, M-V-Koalition, macht mal, lassen aber erhebliche Fragen offen.
(Daniel Peters, CDU: Dafür habt ihr euch doch wählen lassen! Gott, oh Gott, oh Gott! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Stichwort „Erlösgutschrift“ selbst: Je nachdem, wie viele Menschen um so einen Windpark herum wohnen, je nachdem gibt es erhebliche Ungleichheiten in Ihrem Modell.
Nehmen wir als Beispiel einmal ein einziges Windrad an. 6 Megawatt Leistung im Binnenland, 2.800 Volllaststunden, 0,1 Cent Umlage, wären 16.800 Euro bei der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern, und unter Berücksichtigung der 1.000 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung würden 1.155 Menschen sich diese Umlage teilen, knappe 30 Euro pro Haushalt und Jahr. Wohnen da aber nur 50 Menschen in 25 Haushalten, und ja, auch solche Regionen gibt es in MecklenburgVorpommern, dann gibt es 672 Euro im Jahr. Ich weiß ja nicht, ob die Belastung durch ein Windrad 20-mal höher wäre, wenn da weniger Menschen leben. Ich glaube, nicht. Ich bin mir sicher, dass Sie bei der Grundidee noch einmal auf „Start“ zurücksollten und einen ausgewogenen Vorschlag ausarbeiten sollten.
In Hessen und auch in Bayern überlegt man aktuell, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien bei der Grundsteuer deutlich zu entlasten. Allerdings werden dort solche Flächen als Gewerbeflächen bei der Grundsteuer betrachtet, nicht als landwirtschaftliche Flächen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir in einer Wettbewerbslage, in der andere Bundesländer klar auf eine Beschränkung der Belastung hinarbeiten, jetzt einen Sonderweg M-V gehen sollten, zumal dieser nicht zwingend notwendig ist.
Es ist nämlich nicht so, dass Gemeinden nicht an der Erzeugung erneuerbarer Energien partizipieren, denn auf Bestreben insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns wurde 2021 die Regel zur Zerlegung der Gewerbesteueranteile neu geregelt. Das dürfen wir uns beide auf die Fahnen schreiben, Herr Waldmüller. Es verwundert mich ein wenig, dass Sie das nicht getan haben.
Die Neuregelung drehte sich primär um die Definition der Betriebsstätte. Ohne Beschäftigung vor Ort, was bei Wind- und Solarparks häufiger der Fall ist, wurde die Gewerbesteuer zu hundert Prozent am Stammsitz fällig,
was bei Wind- und Solarparks tatsächlich lange Zeit dazu führte, dass Gemeinden leer ausgingen. Das ist jetzt geändert. Nur noch zehn Prozent der Gewerbesteuer werden nach Nachfrage von Beschäftigungsverhältnissen verteilt. 90 Prozent der installierten Leistung verbleiben damit bei der Standortgemeinde selbst. Das sind dann erhebliche Summen gerade für die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum.
Ihrem Antrag werden wir heute nicht zustimmen. Wir freuen uns aber auf eine konstruktive Debatte, auch mit der Opposition, ausdrücklich im Wirtschaftsausschuss zur Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes,
Herr Beitz, ich war etwas verwundert. Sie sagten ja, wir sollen uns noch mal zu Wort melden, gleichwohl haben Sie meine Frage nicht zugelassen. Deshalb wähle ich jetzt das Instrument der Kurzintervention.
Erst einmal danke schön, dass Sie das auch einmal so klargestellt haben, dass wir die Einzigen quasi sind, die diese Ausbauziele nicht teilen als AfD. Sie sagten ja, die CDU sagt nicht das Wie, sondern das Ob, und die CDU teilt eben auch diese Ausbauziele. Wir als AfD-Fraktion sind da dagegen und meinen, dass das die Leute überlasten würde, die Bürger vor Ort.
Es wäre eine Verdreifachung der Windkraftanlagen im ländlichen Raum, und da wird noch einiges auf uns zukommen.
Das ist aber nicht der Grund meiner Frage, Herr Beitz. Ich wollte Sie fragen, es gibt ja das Bürgerbeteiligungsgesetz von 2016, das haben Sie gerade hier als Erfolg dargestellt. Wir haben ja gehört von verschiedenen Rednern, auch mein Kollege Herr Schmidt hat ausgeführt, dass es ja in ganz geringem Maße genutzt wurde. Also ganz wenige Kommunen haben darauf zugegriffen, Bürger haben sich beteiligt.
Wie sehen Sie oder wo sehen Sie da die Erfolge des Bürgerbeteiligungsgesetzes? Ansonsten müssten wir es ja auch gar nicht mehr anfassen, wenn das alles so gut geklappt hat.
Ich habe deutlich ausgeführt, dass das Gesetz Schwächen hatte, dass es mit der Anzahl der Beteiligung nicht den gewünschten Effekt hatte. Und genau deshalb befinden wir uns in einer Novellierung, die wir hier in diesem Hause debattieren werden, nicht mehr und nicht weniger.
Und dass wir als erstes Bundesland uns auf den Weg gemacht haben, Bürger zu beteiligen, das, denke ich, kann man lobend erwähnen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Richtig! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)