Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3411 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Jutta Wegner zur Schriftführerin.
Weiterhin gestatten Sie mir einen Hinweis zur Tagesordnung. Zwischen den Fraktionen bestand Einvernehmen, die Tagesordnungspunkte 19 und 29 zu tauschen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Und ein weiterer Punkt, auf den ich Sie aufmerksam machen will: Die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/3536 zum Thema „Politische Indoktrinierung und exekutive Übergriffe an Schulen beenden – Beutelsbacher Konsens einhalten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 17 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht –, Drucksache 8/1712, sowie Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2023 – Landesfinanzbericht 2023, Drucksache 8/2683, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/3408. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3527, der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3528 sowie der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3529 vor.
Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 8/1712 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2023 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2023 – Drucksache 8/2683 –
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Auch hierzu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vorab möchte ich an dieser Stelle gleich dem Landesrechnungshof um Frau Präsidentin Dr. Martina Johannsen nicht nur für den sehr guten Landesfinanzbericht, sondern auch für die sehr konstruktiven Ausschussberatungen danken. Es war
Im Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss wurde die hier vorliegende Beschlussempfehlung zur Entlastung der Landesregierung sowie zur Entlastung des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2021 erarbeitet. Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss in einer Entschließung, wie die Landesregierung die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zukünftig noch besser gewährleisten kann.
Gemäß der Verfassung und der Landeshaushaltsordnung unseres Landes hat uns der Landesrechnungshof mit seinem Landesfinanzbericht 2023 die Prüfergebnisse zum Haushaltsabschluss 2021 nebst weiterer Prüfung vorgelegt. Der Finanzausschuss hat federführend den Prüfbericht ausführlich mit dem Rechnungshof und den jeweiligen geprüften Ressorts erörtert. Zum allgemeinen Teil und zur Prüfung der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht haben wir keine Handlungsempfehlungen erarbeitet. Wir empfehlen dem Landtag, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Ich möchte aber wie schon beim Jahresbericht 2022 herausstellen, was die Präsidentin wieder im Vorwort erwähnt und nach wie vor auch Gültigkeit hat, dass infolge der Dauerkrisen die öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen stehen. Dazu gehören unter anderem die Inflation, ein höheres Zinsniveau und nicht zuletzt eine schwächelnde Wirtschaft. Das trifft nicht nur die Menschen und Unternehmen im Land, sondern auch den Staatshaushalt. Die Einnahmen steigen nicht wie gewünscht, und gleichzeitig sind Mehrausgaben unter anderem im Sozialen für Personal und für Zinsen zu erwarten. Ich stimme der Landesrechnungshofpräsidentin zu, dass eine restriktive und zielgerichtete Ausgabenpolitik in den kommenden Jahren zwingend erforderlich sein wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben aus den vielen Empfehlungen des Rechnungshofes zu den Prüfungen der Landesverwaltung einige Aufgaben der Landesregierung mit auf den Weg gegeben. Sie sind alle in der vorliegenden Beschlussempfehlung enthalten. Ich möchte einige benennen oder ich möchte sie benennen:
Erstens. In Bezug auf die Textzahlen 151 bis 183 wird die Landesregierung gebeten, im Rahmen der Zentralisierung der IT-Systeme die sichere Migration der Fachverfahren zu gewährleisten und im Rahmen der Migration eine zukunftsfähige Betriebsstrategie für Fachverfahren zu entwickeln. Dabei sollte die deutsche Verwaltungscloud als mögliche Betriebsumgebung geprüft werden.
Zweitens. In Bezug auf die Textzahlen 395 bis 424 wird die Landesregierung beauftragt, den Aufsichtsrat der LEKA MV, unterstützt durch das neue kooperative Beteiligungsmanagement, zu bitten, der LEKA MV eine auf konkreten Kriterien beruhende abrechenbare Zielvorgabe vorzugeben, um auf diese Weise auch nach außen hin belegbare Erfolgskontrollen durchführen zu können.
Drittens. In Bezug auf die Textzahlen 455 bis 494 wird die Landesregierung gebeten zu prüfen, wie die Wasser- und Bodenverbände stärker in den Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie eingebunden werden können, um den Umsetzungsprozess zu beschleunigen.
Es ist weiter zu prüfen, wie insbesondere Bundesmittel aus dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ für wasserwirtschaftliche Vorhaben eingeworben werden können.
Viertens. In Bezug auf die Textzahlen 775 bis 783 wird die Landesregierung beauftragt, den Finanzausschuss über den Sachstand der Vertragsumstellung auf das höhere Mindestnutzungsentgelt sowie die Entwicklung der Leistungsvergütung der Landgesellschaft MecklenburgVorpommern mbH für die Verwaltung der Nutzungsverträge bis zum 31. Dezember 2024 zu informieren.
Fünftens. In Bezug auf die Textzahlen 814 bis 815 wird die Landesregierung beauftragt, den Finanzausschuss über die Regelungen der Aufsichts- und Durchgriffsrechte gegenüber der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH sowie die Festlegung entsprechender Prüfungs- und Kontrollmaßstäbe beziehungsweise Verfahren bis zum 31. Dezember dieses Jahres zu informieren.
Sechstens. In Bezug auf die Textzahlen 834 bis 846 stellt der Finanzausschuss fest, dass die Landesregierung die Hinweise des Landesrechnungshofes zur Prüfung der Einhaltung von Zielgruppenquoten und zur Festlegung von Bindungszeiträumen umgesetzt hat. Darüber hinaus wird die Landesregierung beauftragt, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass sich der Anteil der Zielgruppenmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Inklusionsbetrieben erhöht.
Ich möchte an dieser Stelle ein weiteres Thema ansprechen, das in den Medien bereits heiß diskutiert wurde. Der Rechnungshof hat kritisiert, dass herausgehobene Stellenbesetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß erfolgt sind. Auch das haben wir im Finanzausschuss diskutiert, auch sehr intensiv, sogar in einer einzelnen Sitzung. Das Finanzministerium hat dazu erklärt, dass die Stellenbesetzungsverfahren in den Ressorts derzeit sehr unterschiedlich sind. Das wurde auch kritisiert. Die Vorschläge des Landesrechnungshofs werden aber in den Personalreferentenkonferenzen mit den Ressorts ausgewertet und Verbesserungen umgesetzt. Der Finanzausschuss wird halbjährlich über den Umsetzungsstand informiert.
Abschließend möchte ich betonen, dass alle geprüften Behörden die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes weitgehend anerkannt und viele der Anregungen des Landesrechnungshofes schon im Anschluss an die Prüfungsverfahren umgesetzt beziehungsweise mit der Umsetzung begonnen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses und um Zustimmung zum Antrag des Finanzministers auf die Entlastung des Landesrechnungshofes, nein, der Landesregierung – Entschuldigung! – für das Haushaltsjahr 2021.
Ihnen liegen auch drei Änderungsanträge vor, einmal von den GRÜNEN, von der CDU und von der FDP. Die waren sehr, sehr ausführlich, sind sehr ausführlich. Das zeigt auch, dass sich intensiv damit beschäftigt wurde.
Was ich aber schon gesagt habe, viele von den Dingen, die auch da angesprochen werden, in den Änderungsan
trägen, werden bereits umgesetzt, sind anerkannt durch die einzelnen Ministerien. Deswegen haben wir uns darauf konzentriert, in der Koalitionsfraktion inhaltlich die Schwerpunkte zu setzen, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe. Und von der Warte her darf ich Sie darum bitten, die Änderungsanträge abzulehnen und der Beschlussempfehlung zu folgen. – Vielen Dank!
An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums im Landkreis Rostock. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Die Entlastungsdebatte ist immer eine politische Debatte, und vor allem müssen wir die Lehren daraus ziehen, wenn wir das behandelte Jahr resümieren.
Die AfD-Fraktion lehnt die Entlastung der größtenteils SPD-CDU-Landesregierung und des Landesfinanzministers für das Jahr 2021 jedenfalls ab.
Das Jahr 2021 war geprägt durch die unsinnigen Ausgaben aus einem verfassungswidrigen Sondervermögen. Der kreditfinanzierte sogenannte Corona-Schutzfonds hat etliche Millionen Euro in den Sand gesetzt für Angelegenheiten, die eben nichts mit der Pandemie zu tun hatten oder längst in regulären Haushalten hätten abgebildet werden müssen.
Eine Regierung, die sich durch eine herbeigedichtete vorgetäuschte Notwendigkeit für eine exzessive Verschuldung auszeichnet und die Gunst der Stunde nutzte, die kann eben nicht entlastet werden.
Zunächst einmal müssen wir verstehen, dass Schulden nicht aus dem Nichts entstehen. Jeder Kredit bedeutet eine Belastung für die zukünftigen Generationen. Jeder Euro, den wir heute leihen, der muss morgen mit Zinsen zurückgezahlt werden. Diese Zinsen bedienen nur den Schuldendienst und binden zukünftige Haushaltsmittel, die an anderer Stelle dringend benötigt werden könnten, sei es für Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur.