Protocol of the Session on May 12, 2023

Ganz anders sieht das offensichtlich unser Innenminister. In seiner Antwort vom 03.04.2023 auf meine Kleine Anfrage zum Verhalten des Oberbürgermeisters von Greifswald erklärt er lapidar,

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

es sei „keine Rechtsnorm bekannt, die … einem Oberbürgermeister Gespräche mit Personen untersagt, die bestimmte Vorstellungen in Bezug auf die Angelegenheiten der … Gemeinschaft haben,“

(Rainer Albrecht, SPD: Recht hat er.)

„und zwar auch dann nicht, wenn diese Personen ihre Vorstellungen mit rechtswidrigen Mitteln durchsetzen wollen.“

Der Minister redet damit absolut am Problem vorbei. Es geht nämlich nicht um bestimmte Vorstellungen zu allgemeinen Angelegenheiten, es geht darum, wie ein Bürgermeister im Rechtsstaat auf die Androhung von Straftaten zu reagieren hat. Die Bürger sind mehr ganz anderer Meinung als der Minister. Da bin ich mir absolut sicher.

(Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Na, wenn das so ist, dass Sie

sich sicher sind! – Zuruf von

Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Erklärung des grünen Oberbürgermeisters, er sehe sich nicht erpresst, weil die Forderungen weder seine Person schädigen noch seiner eigenen Position widerstreben, kommentiert ein Leser im „Nordkurier“ so, Zitatanfang: „Ein solches Demokratieverständnis und Verantwortungsbewusstsein sind schon ein Offenbarungseid. Was zählen hier schon Rechte und Gesetze, Hauptsache, die politische Richtung stimmt! Und mit dieser Haltung darf ein Oberbürgermeister weiterhin die Geschicke der Stadt leiten. Was für ein Armutszeugnis für die Demokratie!“ Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, zutreffender hätte ich es auch nicht sagen können. Es geht hier um etwas sehr Grundsätzliches. Es ist unerheblich, dass sich der grüne Oberbürgermeister nicht erpresst fühlt, weil er ja wohl die Gesinnung der Straftäter teilt. Maßgeblich ist, dass ihm mit neuen Straftaten gedroht wurde, wenn er nicht auf bestimmte Forderungen eingeht, und dass er daraufhin einen Deal ausgehandelt hat. Das ist rechtlich eine klare Nötigung und politisch eine klare Erpressung. Und das darf nicht der Stil im politischen Diskurs in diesem Lande sein! Wenn die Landesregierung das alles für in Ordnung befindet, dann besteht umso mehr Anlass für diesen Landtag, hier ein klares Signal zu setzen, dass ein solches Verhalten eben nicht in Ordnung ist und keine Nachahmung erfahren darf. Es ist ein Fall für die Kommunalaufsicht, einzugreifen und einen vom Weg der Rechtsstaatlichkeit abtrünnigen Oberbürgermeister

(Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auf den Pfad des Rechts zurückzuholen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Zum Schluss noch ein kurzes Gedankenspiel zur Entscheidungshilfe. Was wäre eigentlich, wenn eine rechte Gruppierung in gleicher Weise und mit denselben Aktionen gegen die illegale Migration in unsere Sozialsysteme demonstrieren und die Autobahnen an unseren Grenzen blockieren würde?

(Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

Wie sagte der „Nordkurier“-Leser? „Hauptsache, die politische Richtung stimmt!“

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Ich fürchte oder bin mir fast sicher, Sie werden das heute hier wieder bestätigen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Förster, Sie müssen sich entscheiden, ob Sie an diesem Pult Jura machen wollen oder Politik. Zumindest abschnittsweise bei den Argumentationsmustern muss ich mich dazu entscheiden. Wenn ich Jura betreibe, gibt es eine notwendige Grundvoraussetzung, wenn ich an der Uni nach festen Sachverhalten arbeite. Ich muss erst den Sachverhalt ermitteln. Und wenn ich den ermittelt habe, kann ich auf der Grundlage rechtliche Schlüsse ziehen. Der rechtliche Schluss droht falsch zu sein und ins Fehlerhafte zu gehen, wenn ich den Sachverhalt nicht ermittle. Ich glaube, Ihnen ist an der Sachverhaltsermittlung hier gar nicht gelegen, weil der grüne Oberbürgermeister natürlich ein willkommenes Ziel für ein grundsätzliches Ablehnungsprozedere ist. Ich empfehle sehr, wenn wir hier Jura machen und Sie wollen Rechtsaufsicht ansprechen, dann machen Sie schlicht Jura, erst Sachverhalt, dann Rechtsfolge!

Aber Sie wollten gerne eine Mischung machen. Sie wollten den großen Topf rühren, das Ganze mit einem juristischen Anschein garnieren, den ehemaligen Amtsgerichtsdirektor draufsetzen und sagen, das muss doch juristisch wahr und richtig sein.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Und dann ist da ganz viel Politik drin. Deswegen ist dieser Antrag, davon war ich ausgegangen, zunächst mit dem großen kritischen Werbefeldzug gegen Klimaschutzpolitik an sich garniert worden. Es musste mindestens der herbeigeredete Wahn, Klimaschutz betreiben zu wollen, dazukommen. Es musste Medienschelte dabei sein, die ich im Übrigen in Teilen teile. Aber Sie werden sich dann auch den Schuh anziehen müssen, dass Sie genau den gleichen Weg gehen. Die Medienschelte lautete, gebt denen nicht so viel Aufmerksamkeit, denn genau das ist es, warum sie die Aktion betreiben, freundlich formuliert.

(Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP)

Das Gleiche tun Sie auch. Ich unterschreibe aber Ihre Kritik. Das ist die kostengünstigste Medienreichweite, die ich kenne. Und nahezu kein gewerbliches Produkt erreicht diese Medienweite, selbst wenn Sie Millionenbeträge in Werbung stecken würden, was hier gelingt.

(Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Aber noch mal: Sie verfolgen die gleiche Linie, Sie unterstützen das.

Aber jetzt springen wir mal zurück in die juristische Variante, die Sie ja berechtigterweise anfragen. Und darauf haben Sie eine Antwort bekommen, zu der ich zu 110 Prozent weiterhin stehe. Denn die Frage ist: Ist jemand erpresst, ist jemand genötigt worden, und wenn er es nicht wäre, sollte und durfte er dann reagieren als Amtsträger – und das ist ein Oberbürgermeister –, wie er es getan hat?

Und jetzt ordne ich, bevor ich Jura mache, gern politisch ein, damit wir da gar nicht im Dissens sind, das habe ich an dieser Stelle übrigens bereits einmal getan. Die Vorgehensweise, die da an den Tag gelegt wird, egal, ob Sie von Extremisten, Aktivisten sprechen, ist völlig wurscht. Die Vorgehensweise widerspricht jeder Form von demokratischen Grundsätzen. Punkt!

Mit dem Satz hätten wir im Übrigen Ihre Einleitung hinbekommen. Sie hätten sogar den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Herrn Dr. Fassbinder, zitieren können. Die ersten drei Punkte, die ja sehr umfänglich sind, hätten wir in einem Satz, Zitat des Oberbürgermeisters, ersetzen können. Und das Zitat des Oberbürgermeisters lautet – und besser und treffender könnte ich es auch nicht formulieren –: „Drohungen sind kein akzeptables Mittel der politischen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft.“ Punkt!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Noch mal: das Zitat des eben kritisierten Oberbürgermeisters, den ich dafür nicht kritisiere, sondern von dem ich mich in seinen Worten in Gänze wiedergegeben fühle.

Der Oberbürgermeister hat dann ein Gespräch geführt, und das ist der Punkt, den Sie kritisieren, aber genau eingeleitet mit einer öffentlich verlautbarten, bis heute jederzeit nachlesbaren Äußerung, die ich eben genannt habe, mit dem ganz klaren Hinweis, er lässt sich nicht erpressen, er lässt sich nicht bedrohen. Aber mit verschiedenen Kritikern spricht er, und das hält er auch aus mit Personengruppen, die er hier ins Gespräch eingeladen hat. Er hat sich danach im Übrigen auch zu keiner Zusage, zu keinem Deal, zu keiner Aussage zwingen lassen. Auch das lässt sich … Und jetzt sind wir wieder dabei: erst Sachverhalt, Tatbestand nennen die Juristen das, dann rechtliche Würdigung.

Der Tatbestand, den Sie zugrunde legen, ist falsch. Er hat keinen Deal geschlossen, sondern er hat auch nach dem Gespräch ganz klar den eben genannten Satz wiederholt, erstens. Zweitens, er hat ganz klar gesagt, Bürgerräte, die einen Bundestag ersetzen, sind kein gangbares Mittel. Er hat ganz klar das Primat der demokratischen Institutionen und Entscheidungsprozesse betont. Das hat er auch öffentlich getan. Er hat aber – und das ist im Übrigen, wenn Sie seine Vorgehensweise auch in Greifswald anschauen, ihm nicht fremd –, er hat gesagt, dass er durchaus Bürger in entsprechende Gremien zusammennimmt, um die Dinge begutachten zu lassen, was Greifswald in einem Bürgergutachten im anderen Kontext im Übrigen umfangreich getan hat. Er hält das für ein durchaus kluges Mittel, wie Politik sich Impulse von außen holt – und dann kommt das Komma –, aber

natürlich nicht ersetzend für den allein zur Entscheidung berufenen Deutschen Bundestag, im Zweifel auch den Bundesrat und den dahinterstehenden Zusammenschluss von Wählerinnen und Wählern, also das deutsche Staatsvolk.

Von daher, es gibt rechtsaufsichtlich nichts zu bemängeln und zu kritisieren. Ich schließe mich dem Satz des Oberbürgermeisters, der ihn durch alle Gespräche geleitet hat und die er im Übrigen im Pressegespräch neben den Beteiligten, denen Sie Erpressung vorwerfen, stehend wiederholt hat: „Drohungen sind kein akzeptables Mittel der politischen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft.“ Und wenn wir gemeinsam mal versuchen würden, dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit zu geben, dann hoffte ich auch, dass manches ein bisschen nachließe.

(Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Ich glaube, dass gesellschaftliche Mechanismen leider momentan völlig falsches Handeln – da stimme ich ihm zu – bestärken und verstärken. Und das sollten wir in diesem Hohen Hause jetzt nicht auch noch mitmachen. Es wird also kein rechtsaufsichtliches Handeln geben, weil es kein rechtswidriges Handeln gibt. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schreiben den 01.12.1955. Rosa Parks sitzt in einem Bus in Alabama, USA. Rosa Parks ist Afroamerikanerin. Als ein weißer Mitfahrer den Bus betritt, wird die 42jährige Parks vom Busfahrer aufgefordert, sich zu erheben und den Platz, eigentlich sogar die gesamte Sitzreihe freizumachen. Rosa Parks kommt dieser Aufforderung nicht nach. Sie bleibt sitzen. Es ist die Zeit der Rassentrennung in den USA. Rosa Parks wird schließlich verhaftet. Ihr Verhalten gilt als ein Fixpunkt der schwarzen Bürgerbewegung. Rosa Parks wird von den Klimaaktivisten der Letzten Generation als deren Vorbild genannt, ein leuchtendes Beispiel des zivilen Ungehorsams, eine kleine Aktion, die eine Gesellschaft verändert.

Ob dies wirklich vergleichbar ist, wird einmal die Geschichte zeigen. Rein rechtlich lässt sich sagen, Rosa Parks verstieß gegen ein damaliges Gesetz, welches das Problem selbst war und was heute wie damals gegen unser Grundgesetz und die Menschenrechte verstoßen würde.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)