Protocol of the Session on September 24, 2020

dass in der Praxis der Epidemiebekämpfung die be

rechtigte Perspektive der Kinder außer Acht gelassen wurde,

dass Kinder als Superverbreiter dargestellt und in der

Folge als Objekte des Infektionsschutzes angesehen wurden, dadurch wurde, ich zitiere, „Kinderschutz“ zum „Schutz vor Kindern“, Zitatende,

dass die Durchsetzung der Quarantäneregeln in der

Praxis vereinzelt zu unmenschlichen Forderungen geführt habe.

Des Weiteren haben Kinderärzte auf psychische Belastungen der Kinder aufgrund des Schürens von Ängsten vor Corona-Infektionen hingewiesen.

Ich frage Sie, wie haben Sie sichergestellt, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Kinderrechte bei der Erarbeitung der Anti-Corona-Maßnahmen in Kitas und Schulen hinreichend Berücksichtigung gefunden haben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Jess! Kinderrechte sind selbstverständlich auch in Krisenzeiten zu achten, wenn nicht sogar dort ganz besonders. Wir haben uns sehr verantwortungsbewusst für die Kontaktverbote ausgesprochen. Zu Beginn der Pandemie war ein schnelles Handeln erforderlich, die Landesregierung hat sich also bewusst hier für begrenzte zeitliche Maßnahmen für alle Kinder entschieden. In der Folge haben wir jeweils abgewogen, ob die Einschränkungen des persönlichen Lebensrechts der Kinder oder der Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung zu überwiegen haben, und sind mit schrittweisen Wiedereinstiegen in den Regelbetrieb auf diese Pandemiebedingungen eingegangen.

Für die Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit, wie Jugendklubs, Outdoorspielplätze und so weiter, waren bereits frühzeitig Regelungen dann im Mai geschaffen. Dabei hat das Sozialministerium die Träger immer mit Hinweisen für Hygieneschutz bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt und jeweils das geringste Mittel der Einschränkung gewählt. Aber auch während der Schul- und Kitaschließungen wurde die Notfallbetreuung insbesondere auch für Kinder in Kita und Schule, bei denen aus Gründen des Kindeswohls oder aufgrund eines besonderen Betreuungsbedarfs das erforderlich war, gewährleistet.

Wir haben über die Kontaktstelle Kinderschutz, über die Kinderschutzhotline, das Kinder- und Jugendtelefon, das Elternstresstelefon, Abfragen beim KSV zu Vorkommnissen in stationären Einrichtungen, Statistiken des Landeskriminalamts, Beratungsstellen, die Notfallbetreuung in Kita und Schule über das Bündnis Kinderschutz und das Beratungstelefon von Schabernack e. V. Informationen in das tägliche Lagebild im Krisenstab einfließen lassen, auch über die von Ihnen gestellte Frage, und während des Lockdowns konnten keine Anhaltspunkte für eine Erhöhung der Gefährdungslage festgestellt werden. Die Jugendämter haben ihre Kinderschutzaufgaben umfassend fortgeführt.

Gleiches gilt auch für die stationären und teilstationären Hilfen der Erziehung, die bei uns nie geschlossen waren. Nichtsdestotrotz haben wir über die Homepage des Sozialministeriums regelmäßig Informationen und Unterstützungsangebote auch für die Eltern und die Kinder, die zu Hause betreut wurden, gegeben. Informationen sind über die Familien-Info-Seite geflossen, Anregungen beispielsweise für Online-Spiel-, Spaß- und Erholungsangebote und einen Fragen- und Antwortkatalog auch mit Maßnahmen der Jugendarbeit und der Familienförderung. Zudem waren die vom Land geförderten Projekte „Beteiligungsnetzwerk“ und „Digitale Jugendbeteiligung“ auch während dieser Zeit aktiv, sodass immer ein Rückschluss zu der aktuellen Situation der Kinder und Jugendlichen im Land gewährt war.

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Eine Nachfrage, Herr Dr. Jess?

Ja, hätte ich gerne. Vielen Dank!

Sind Ihnen eigentlich besondere Härtefälle gemeldet worden ins Ministerium?

Die besonderen Härtefälle sind über die Jugendämter dann auch ans Sozialministerium gemeldet worden und sie sind weiterhin in den Einrichtungen oder über die teilstationären oder stationären Hilfen zur Erziehung weiter betreut worden, auch in den Zeiten des Lockdowns.

Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Ich bitte den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum...

Nein, Entschuldigung, ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Ich bitte den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister! Gewalt gegen Kolleginnen und Kollegen im Zugbegleitdienst ist leider an der Tagesordnung, und ein Vorschlag der Bundesregierung sorgt nun für zusätzliche Verunsicherung, denn statt eines Bußgelds, das Polizei und Ordnungsamt bislang einfordern müssen, sollen die Zugbegleiter von den Fahrgästen ohne Maske einen Aufpreis auf ihr Ticket kassieren. Meine Gewerkschaft EVG befürchtet, dass dies die Lage für die Zugbegleiter noch verschlimmern wird, und vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft, wie die Landesregierung diese Frage beurteilt und wie sie sich diesbezüglich positioniert hat beziehungsweise in weiteren Gesprächen mit dem Bund noch positionieren wird.

Ja, vielen Dank, Herr Foerster! Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin!

Zunächst erst mal ist es grundsätzlich ein Thema im Bereich des Verkehrsministers, was die Fragen des Zugs und der Zugbegleitung betrifft. Wir selbst sind für die ordnungsrechtlichen Maßnahmen und deren Umsetzung gemeinsam mit den Kommunen zuständig.

Eine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung im Rahmen der Maskenpflicht durch das Zugpersonal wird derzeit nicht gesehen. Auch wird die bundesweite Einführung geltender Vertragsstrafen gegenüber Maskenverweigerern über die Verordnung für die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnverkehrsordnung als nicht zielführend erachtet.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht nach Paragraf 8 Absatz 6 in Verbindung mit der Anlage 41 der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juli die Pflicht zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung innerhalb öffentlicher Verkehrsmittel, also

Straßenbahnen, Bussen, Taxen. Nach Paragraf 11 dieser Verordnung sind Verstöße gegen diese Pflicht bußgeldbewährt.

Der Paragraf 9 der Lockerungsverordnung sieht neben dem Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 2 Infektionsschutzausführungsgesetz auch die örtlichen Ordnungsbehörden nach Paragraf 3 über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Durchführung dieser Verordnung zuständig, also sprich der Ahndung. Die örtlichen Ordnungsbehörden der Kommunen des Landes nehmen diese Verantwortung derzeit auch wahr, beispielsweise führen die kommunalen Ordnungsdienste der kreisfreien Städte Rostock und Schwerin fast täglich Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den Bussen und den Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs durch.

Im Bereich des Schienenpersonenverkehrs, also Bahnanlagen der Eisenbahn des Bundes, Bahnhöfe et cetera, wird die Auffassung vertreten, dass insbesondere die Bundespolizei berechtigt ist, die Maskenpflicht bei der Bahnbenutzung zu kontrollieren, bei Verstößen Ermittlungsbehandlungen im Sinne des Paragrafen 63a aufzunehmen und soweit erforderlich an die zuständigen Behörden zur weiteren Ahndung, also Einleitung eines Bußgeldverfahrens abzugeben. Folgerichtig hat die Verkehrsministerkonferenz am 9. September den Bund aufgefordert, die Bundespolizei zur bundesweiten und konsequenten Durchsetzung der Maskenpflicht des Schienenpersonenverkehrs heranzuziehen beziehungsweise zu verpflichten.

Danke schön!

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich bitte die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ja, das Lager Moria ist abgebrannt, auch auf Samos hat es gebrannt,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Brandstiftung!)

und in dieser Regierung

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Dr. Ralph Weber, AfD)

wurden durch die Ministerpräsidentin Stimmen laut, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Menschen aus Moria aufnehmen müsste, aufnehmen soll. Meine Frage geht jetzt dahin: Wann wird das geschehen, wird das geschehen und um wie viele Menschen wird es sich handeln?

Also zunächst erst mal hat die Frage ja mehrere Facetten. Dann müsste ich die komplett behandeln, damit hier keine falschen Zahlen entstehen, denn die ganzen Ereignisse haben ja ein Stück Vorlauf. Es geht ja eben nicht nur um den Brand in Moria – da sollte das auch nicht immer alles festgemacht werden, weil es so als ein Stück Diskussionsdruckmittel verwendet wird –, sondern es ist so, dass es zunächst insgesamt zu verteilende Personen des Bundes gab auf Grundlage des Koalitionsbeschlusses vom 8. März 2020.

Deswegen wollen wir Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage – 1.000 bis 1.500 Kinder auf den griechischen Inseln – unterstützen. Es handelt sich dabei um Kinder, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 sind. Das war zunächst der Ausgangsbeschluss zur Aufnahme und weiteren Verteilung dieses Personenkreises innerhalb Deutschlands unter bevorzugter Berücksichtigung der Länder, die eine über den Königsteiner Schlüssel hinausgehende Bereitschaft zur Aufnahme erklärt haben.

Die Planungen des Bundes waren insgesamt zu verteilende Personen 928, davon behandlungsbedürftige Kinder 242 und davon Familienangehörige 686. Mecklenburg-Vorpommern hat damals Aufnahmebereitschaft für 8 Personen erklärt, Stand 8. September. Es sind 99 Kinder aufgenommen worden, insgesamt 574 Personen, also Kinder und Familien. 200 kranke Kinder befinden sich im Prüfverfahren. Nächste Einreise ist für den 29. September geplant und den 6. Oktober. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine irakische Familie mit zwei Kindern und Eltern aufgenommen.

Dann ging es um die Aufnahme von weiteren 400 sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Planung des Bundes nach Brand in Moria: Aufnahme von 100 bis 150. Mecklenburg-Vorpommern hat Aufnahmebereitschaft für bis zu 15 Personen in Abstimmung mit meiner Kollegin des Sozialministeriums erklärt. Unterstützung durch das THW Mecklenburg-Vorpommern war geplant, Aufnahme erfolgt nach gleichem Verfahren wie bei behandlungsbedürftigen Kindern.

Aufgrund der besonderen Notsituation in Griechenland wurde auf europäischer Ebene dann ein Verfahren für die Aufnahme von Schutzsuchenden durch andere Mitgliedsstaaten abgestimmt. Kern des Aufnahmeverfahrens ist, dass alle Schutzsuchenden ein Asylverfahren durchlaufen. Rechtsgrundlage bildet der sogenannte Selbstantritt gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung. Laut Auskunft des BAMF gestaltet sich das Aufnahmeverfahren schwierig, die Abläufe in Griechenland sind derzeit nicht stabil, also störungsanfällig. Verfahren wird in Absprache mit den Ländern, also der Bund als auslösendes Instrumentarium justiert die Maßnahmen regelmäßig mit den Ländern nach.

Und dann gibt es die Absprache zur Aufnahme von bereits in Griechenland als schutzbedürftig anerkannten Personen. Die Planung des Bundes nach dem Brand in Moria ist die Aufnahme von 1.553 Personen. Das sind 408 Familien. BMI hat die Aufnahmebereitschaft der Länder hier noch nicht abgefragt, BMI will Aufnahmeprogramme, Rechtsgrundlage noch nicht geklärt, wahrscheinliche Bundesaufnahmeprogramme, geprüft wird vom BMI nach Paragraf 24 Absatz 1. Das Land MecklenburgVorpommern hat dazu erklärt, dass wir im Rahmen des Königsteiner Schlüssels bereit sind, auch hier Flüchtlinge aufzunehmen.

Letzte Bemerkung: Es gibt keine darüber hinausgehende Eigenständigkeit der Länder. Das ist auch nicht für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, weil es ist eine klare Absprache, dass es eine Einhelligkeit mit dem Bund geben muss, ein Einvernehmen über aufzunehmende Flüchtlinge, und das können eben nicht einzelne Länder für sich entscheiden. Und da dies einvernehmlich erzielt wird, bleiben wir nach wie vor dabei, dass der Bund die

grundsätzlichen Regelungen auf europäischer Ebene abschließt und wir dann entsprechend dem Abschluss des Bundes im Rahmen unserer Verpflichtungen des Königsteiner Schlüssels nachkommen.

Vielen Dank, Herr Minister!

Eine Nachfrage, Frau Larisch?

Es dauert ja jetzt schon sehr lange, bis Europa eine einheitliche Lösung findet. Was glauben Sie, wie lange das noch dauert?

Sie konnten ja lesen, wie lange ich schon Innenminister bin, und in dem Zeitraum ist noch keine einheitliche Lösung gefunden. Insofern hält sich mein Glaube, dass das in den nächsten Jahren sich schnell löst, sehr in Grenzen.

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Ich bitte den Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.