Und deswegen, Herr Butzki, kommt der Sanierungsstau natürlich dazu, weil keiner weiß, gibt es meine Schule in den nächsten zwei Jahren noch. Deswegen haben die Schulträger aufgrund der Bildungspolitik dieses Landes nicht,
Und ich habe Sie jetzt so verstanden – und ich hoffe, dass ich Sie falsch verstanden habe, Frau Martin –, die Schulträger alleinezulassen. Das finde ich nicht richtig. Es gab bis 2003 ein Schulbauprogramm, da gab es auch eine Richtlinie. Jetzt verabschiedet man sich auch von dem Wort „Richtlinie“, um eben die Verbindlichkeit nicht mehr zu haben, die es aber mal gegeben hat in diesem Land, und zwar bis 2003 gab es die Verbindlichkeit in Form einer Richtlinie.
Und das ist etwas, wenn Herr Butzki sagt, es gibt keine Schulen, für die man sich schämen muss. Selbstverständlich gibt es überall Schulen und haben wir einen ganz großen Sanierungsbedarf an den Schulen, und diese 2 Milliarden oder auch 1,5 Milliarden, die sind immer noch da. Das hat nichts damit zu tun, und das haben wir in keiner Weise geleugnet, dass Millionen und Hunderte Millionen in die Schulen über viele Jahre geflossen sind, das hat keiner bestritten. Aber trotzdem haben wir verdammt noch mal, ich sage, alleine in Nordwestmecklenburg 300 Millionen Euro Sanierungsstau.
Und wenn Sie sagen, die Zahlen sind nicht hergeleitet, dann habe ich gehofft, Sie lesen die Antworten der Landesregierung, denn in der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage haben die Kommunen geantwortet und da haben sie im Durchschnitt 300 Millionen Sanierungsstau, und zwar ab 2020, so haben wir gefragt. Da ist also alles gut, was bis jetzt in die Schulen geflossen ist, aber wir brauchen ein Programm, was verstetigt wird, und nicht, wenn Sie sagen, diese 200 Millionen Schulpaket, das möchte ich mal so sagen, das sind nicht 200 Millionen, das sind 200 Millionen in vier Jahren. Dann müssen Sie es auch so sagen, dann können wir das auch auf zehn Jahre anlegen, dann ist es noch ein bisschen mehr. Das sind 50 Millionen für die Schulen pro Jahr und davon sind 10 Millionen oder 12,5 – mit den zusätzlichen 10 –, 12,5 Millionen für den Schulbau.
Ich habe vorhin gesagt, was die Sanierung des GerhartHauptmann-Gymnasiums – und ich rede nicht von einem Neubau – in Wismar kostet: 17 Millionen für eine einzige Schule von den 504 öffentlichen, die wir haben!
Und für mich ist es auch wirklich erschreckend, im letzten Jahr in der „Ostsee-Zeitung“ zu lesen, dass ein Kind
gemeinsam mit seinen Eltern und der örtlich zuständigen Schule über die Presse Spendengelder einsammeln muss. Der Schulträger sagt, er hat das Geld nicht für den Fahrstuhl, der für das Kind mit Behinderung in SteinhausenNeuburg gebraucht wird, und sagt, der Haushalt ist bestätigt, der ist vorbei, zusätzliche Kosten in dieser Höhe kann so eine kleine Gemeinde nicht stemmen. Da wurden wochenlang Spendengelder eingeworben. Die Spenden, Spenden dafür, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wurde, es müssen Spendengelder eingeworben werden, damit ein Kind am inklusiven Unterricht teilnehmen kann! Das finde ich nicht richtig,
zumal die Expertenkommission 2012 gesagt hat, jede Schule soll eine inklusive Schule werden. Jede Schule! Das Land sollte landeseinheitliche Mindeststandards für diese Schulen festlegen, das hat die Expertenkommission gesagt. Und hier müssen Eltern zusammen mit dem Schulträger betteln gehen, damit diese Pflicht umgesetzt werden kann.
„Wochenlang wurde die Spendentrommel gerührt, obwohl es Aufgabe des Landes ist, die Bedingungen zu schaffen.“
„Bildungsministerin Bettina Martin und Energieminister Christian Pegel haben nach möglichen Fördertöpfen gesucht und sie gefunden. Die Landesregierung hat der Gemeinde Geld zugesichert und wird den Förderbescheid demnächst übergeben, verspricht der SPDLandtagsabgeordnete Tilo Gundlack.“
Jetzt warne ich mal davor, dass Gelder für Schulbauten und sogar für inklusive Maßnahmen als Promotiontour, welcher Partei auch immer, genutzt werden. Die baulichen Mängel oder Defizite gibt es doch nur, weil die gleichen Parteien das so lange Zeit eben nicht für ernst genommen haben und es kleingeredet haben.
Das hat mich, es hat mich wirklich entsetzt zu sagen, diese 40.000 Euro, um die ging es, dass man da nicht gleich sagt, und da vermisse ich auch unsere gemeinsame Arbeitsgruppe Inklusion, wenn wir das einer Schule zur Verfügung stellen, damit Klara da jetzt zur Schule geht, was sehr gut ist, dann müssen wir es auch für andere Schulen zur Verfügung stellen.
Und dann brauchen wir dort auch eine Richtlinie und wir brauchen auch ein gemeinsames Vorgehen, brauchen wir keinen Strategiefonds oder sonst etwas dafür. Das muss für alle sein. Nein, das muss für alle gleichermaßen da sein, und deswegen brauchen wir auch diese Schulbaurichtlinie, damit man weiß, was kostet ein Fahrstuhl. Und wenn der Schulträger das weiß, und wenn sich dieser Gesundheitszustand des Kindes immer weiter verschlechtert, dann ist der Schulträger, glaube ich, der letzte, der nicht sagt, alles, was ich möglich machen kann, stelle ich dafür in den Haushalt ein. Aber man kann eben auch nicht über den Haushalt hinweg entscheiden, das geht auch nicht, und deswegen ist es wichtig, dass man nicht so tut, als würde es das alles nicht geben und als würde es nicht ungleiches Handeln geben. Und das ist ganz wichtig, dass wir sagen, wir brauchen insgesamt für alle Schulen, ob Neubauten, ob Erweiterungsbauten, ob Sanierungen, brauchen wir eine einheitliche Richtlinie, die über Raumgrößen zum Beispiel Auskunft gibt.
Die neue Empfehlung sagt, 2,3 Quadratmeter für ein Kind. Die Kapazitätsverordnung sagt, 1,9 Quadratmeter für ein Kind, 2,6 Quadratmeter für inklusiven Unterricht. Wir müssen doch hier einfach einmal gemeinsam festlegen, was gilt, was ist verbindlich. Ich rede hier auch als Schulträger. Wir müssen auch die Grundschule erneuern. Das Geld, was unser Anteil ist, ist da, aber uns wird beständig gesagt, wir haben auch alles schon in der Schublade liegen, Planungsunterlagen und, und, und, dass wir vorbereitet sind, wenn das Nächste kommt. Aber da muss man sagen: Was brauchen wir? Was muss eine Schule haben, wenn wir jetzt schon einen Erweiterungsbau machen, um hervorragenden Unterricht gerade in strukturschwachen Regionen zu bieten, denn dort, wo eine Schule ist, dort siedeln sich auch Menschen an. Dort bleibt das Leben erhalten, dort bleibt der Kindergarten, da bleibt der Supermarkt, da sind die Ärzte. Und das muss alles für uns doch eine Möglichkeit sein, dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen. Oder aber auch die Brandverhütungsschauen, die wir an den Schulen hatten: Die Schulen können nicht die Maßnahmen umsetzen für sichere Schule, weil sie das Geld nicht haben in ihren Haushalten.
Da antwortet selbst der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung: „Für alle drei Schulen … wurden Brandschutzkonzepte erstellt. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind sehr kostenintensiv und werden sich voraussichtlich über mehrere Jahre in Abhängigkeit der Finanzierungsmöglichkeiten … hinziehen.“ Also bestätigt die Landesregierung, dass ich nur so viel Brandschutz an den Schulen haben kann, wie ich Geld habe. Das ist falsch, das Geld muss da sein, um den Brandschutz zu gewährleisten, genauso wie für die Hygienemängel.
Ich bitte Sie, unseren Antrag nicht abzulehnen, sondern lassen Sie uns gemeinsam, wie es hier heute auch er
wähnt wurde, im Bildungsausschuss darüber diskutieren. Ich stelle den Antrag, unseren Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen. Gemeinsam können wir sicherlich hier einiges bewirken und das alles in die richtige Richtung bringen, damit wir auch den Schulträgern künftig Sicherheit geben. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Oldenburg, liebe Simone, ich fand es ja schon mal schwierig, der Schulträger ist ja eigentlich dafür zuständig, dass auch die inklusive Beschulung umgesetzt wird. Und hier ging es ja auch darum, und ich habe mich nur gewundert, es geht da um die Schule in SteinhausenNeuburg, warum eigentlich Ihre Parteigenossin Frau Taumann, die war ja vorher da Bürgermeisterin, das nicht auch schon umgesetzt hat, und erst ein halbes, dreiviertel Jahr später, wohl nach der Neuwahl des Bürgermeisters, dass das aufploppte. Das hat uns ja alle ein bisschen wuschig gemacht und deswegen haben wir uns gefragt, warum eigentlich das nicht vorher umgesetzt wurde, weil die Schülerin ja schon vorher da an der Schule war.
Und wenn ich mich richtig erinnere, war es ja auch so, dass die Schülerin einen Fahrdienst hatte, der sie an eine Schule nach Schwerin bringen konnte. So, und dann habe ich mal mit dem Bürgermeister gesprochen, als dieses Problem medial aufploppte, und der hatte gesagt, Herr Gundlack, wir haben gar keinen Grund, das zu machen, erst mal, weil wir kein Geld haben, und die Gemeindevertretung hat dem einfach auch nicht zugestimmt. Das muss man auch mal so sagen. Die Gemeindevertretung wollte nicht, dass es eben kommt, der Fahrstuhl oder der Lift kommt. Und dann wurde ich ja auch gefragt: Wie viel können Sie uns denn geben? Ich sagte: Na ja, was kostet das denn eigentlich? Was brauchen Sie für Ihre Schule? Das ist ja keine neue Schule, das ist, glaube ich, eine sanierungsbedürftige Schule.
Und dann ist es so, dann fing er mit 10.000 an, und dann sagte er, na ja, das ist ja nur der Lift. Und dann kam noch die Toilette dazu, dann kam der Eingangsbereich der Sporthalle dazu, und dann muss man sich schon fragen: Wo ist eigentlich die Verantwortung des Schulträgers geblieben? Und dann hat Frau Martin natürlich auch zu Recht gesagt, wir geben Geld dazu, und auch Herr Pegel. Und dann haben wir auch gesagt, wo können wir denn da jetzt helfen, schnell, es ging ja um eine schnelle Hilfe.
Leider kann ich jetzt nichts weiter sagen, aber zumindest hat es mich erstaunt, dass Sie dieses Thema jetzt aufrufen, weil Sie ja auch medial
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Gundlack! Der Schulträger ist nicht alleine für einen inklusiven Schulbau zuständig. Das ist die UN-Behindertenrechtskonvention und da muss man den Schulträgern unter die Arme greifen. Es ist schon eine Herausforderung, wenn wir Kinder mit Sehschädigungen im gemeinsamen Unterricht haben, dass man dann, auch für 10.000/12.000 Euro mussten wir oder haben wir das auch gerade gerne getan, da muss ein extra Tisch, da muss eine extra Beleuchtung, eine integrierte Beleuchtung her. Das machen alles schon die Schulträger.
Und warum es nicht früher – sie heißt im Übrigen Frau Teichmann –, warum nicht früher das gemacht worden ist: So, wie ich es der „Ostsee-Zeitung“ entnommen habe, hat sich der Gesundheitszustand der Klara erst in den letzten Wochen und Monaten wohl so dramatisch verschlechtert, dass sie dann nicht mehr in der Lage war, Treppen zu steigen, und auf den Rollstuhl angewiesen war. Das beantwortet also die Frage von Ihnen.
Ich hatte medial damit nichts zu tun, weil es für mich klar war, dass ich niemals auf eine Betteltour gehe. Das finde ich auch vom Schulträger nicht richtig. Das habe ich auch damals gesagt, als die Anfrage an mich kam. Aber ich finde es nicht richtig, dass dann auf einmal Fördertöpfe gefunden werden und in dieser einen Schule, weil sie medial dann von Bedeutung war, da für dieses Kind etwas gemacht wird. Ich finde, das gehört für alle Kinder, denn alle Kinder haben ein Recht, dort unterrichtet zu werden, wo sie wohnen. Und auch wenn eine Gemeindevertretung dagegenstimmt, haben sie das vielleicht für mich unverständlich gemacht, weil sie nicht die Haushaltsmittel haben. Aber wir alle sind, glaube ich, so angezogen, dass wir es jedem Kind ermöglichen, dort unterrichtet zu werden, und gemeinsam mit den Freunden, wo das Kind auch lebt, ob es behindert ist oder ob es eben ein Kind ist ohne Behinderung. Und deswegen ist es wichtig, dass alle Schulträger und alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Voraussetzungen haben, und nicht nur einige wenige.