Protocol of the Session on August 27, 2020

dann können Sie das alles noch mal angucken,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schreiben Sie einen ordentlichen Antrag und dann ist es gut!)

wo sämtliche Firmen mit ihrem Projekt genau beschrieben werden,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und wo nicht bunte Bilder, wo zu diesem Produkt oder beziehungsweise zu diesem Ablauf dann natürlich auch Bilder sind, dass auf einer Messe etliche Menschen das verstehen, was da gemeint ist, wie eben in meinem kurzen Beispiel.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Menschen im Land sind klüger, als Sie vermuten.)

Wenn ich da einfach nur sage, ich habe hier eine WLANBox, darunter kann man sich nichts vorstellen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Wenn ich aber, ich sage jetzt einfach mal, ein Bild habe

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach!)

und auch vielleicht ein zweites Bild,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

wie das gesamte Gerät gebraucht wird,

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

dann können sich viele Menschen darunter etwas vorstellen. Das meinten wir damit.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Meinen ist nicht beantragen.)

Vielen Dank an die beiden Abgeordneten!

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5263. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? Vielen Dank! – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5263 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und LINKEN sowie der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung zum Thema „Eigenanteile in Pflegeheimen“.

Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Eigenanteile in Pflegeheimen

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat ein Thema auf die Tagesordnung setzen lassen, das viele Menschen im Land bewegt und zunehmend hart trifft. Ich spreche von den Kosten, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei einer vollstationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu tragen haben. Es geht um den Betrag, der nach Abzug des Festbetrages der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach Pflegegrad an Kosten bleibt und als Eigenanteil von den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Pflegeeinrichtung zu zahlen ist. Die Sorgen und Beschwerden von Angehörigen haben wir zum Anlass genommen, genau nachzufragen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage mit der Ziffer 7/5119 dieser Legislaturperiode zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli gab die Landesregierung Durchschnittswerte für das Land sowie die Landkreise und kreisfreien Städte an. Im Landesdurchschnitt mussten Pflegebedürftige mit Stichtag zum 1. Januar diesen Jahres 1.392,72 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Unterbringung in einem Pflegeheim zahlen. Die Landesvertretung der Ersatzkassen spricht einige Wochen später von 1.564 Euro, das seien rund 400 Euro mehr als noch 2018. Die Spannweite der Eigenanteile variiert, so haben wir recherchiert, von 900 Euro bis 2.000 Euro je nach Einrichtung und Region. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag in MecklenburgVorpommern liegt jedoch lediglich bei 1.210 Euro, im Jahr davor bei 1.207,59 Euro. Damit wird deutlich, dass die Entwicklung bei den Rentenzahlbeträgen eine Dynamik hat, die von der Entwicklung der Höhe der Eigenanteile deutlich übertroffen wird, und das führt selbstverständlich dann zu sozialen Spannungen.

Die Hansestadt Rostock ist mit durchschnittlichen Eigenanteilen – jetzt bin ich wieder beim Stichtag 1. Januar 2020 – von 1.555,45 Euro landesweit Spitzenreiter. Die sechs Landkreise variieren zu Beginn des Jahres zwischen monatlichen Eigenanteilen von 1.293 und 1.373 Euro. Die günstigsten Eigenanteile, so die Landesregierung, in der besagten Antwort, weise die Stadt Schwerin mit durchschnittlichen Eigenanteilen von 1.054 Euro auf. Das, meine Damen und Herren, erscheint jedoch wie eine Zahl aus längst vergangenen Tagen.

Worüber wir überrascht waren, ist, bei uns in der Fraktion gab es, nachdem die kleine, die Antwort auf – jetzt fange ich auch schon so an mit den kleinen Antworten auf …

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Der Lerche-Effekt!)

Nee, das war keine kleine Antwort, das war eine wirklich sehr, sehr akribische, da bedanke ich mich noch mal recht herzlich für. Diejenigen, die die Antwort zusammengestellt haben, haben sich da sehr viel Mühe gegeben. Das ist substanziiert und damit kann man durchaus was anfangen. Und wir sind davon ausgegangen, Mensch, da zeigt sich ein reales Problem. Dass es aber viel größer ist, ahnten wir an der Stelle aber noch nicht.

Wir haben sehr viele Reaktionen bekommen, aber dergestalt, dass sie sagten, also mit welchen Zahlen hantiert ihr denn da, die sind ja viel zu klein. Gucken Sie mal, und dann schickten die uns – teilweise anonymisiert, teilweise also so im Original – dann ihre Belege und die wiesen ganz andere Summen aus. Die ausgewiesenen Zahlen wurden also mehrfach uns gegenüber hinterfragt, dementiert, und mit anderen Summen sozusagen wurden wir konfrontiert. Oftmals sind es 70 bis hin zu 100 Prozent mehr, die wir konstatieren mussten zu den Durchschnittswerten. Das liegt an massiven Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren und teilweise um mehrere 100 Euro allein in diesem Jahr, die den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern aufgebürdet werden.

In einem Artikel in der „Ostsee-Zeitung“ vom 20. August wurde eine Pflegeberaterin zitiert, die von einem Anstieg der Kosten in einigen Pflegeeinrichtungen im Rostocker Umland von 800 Euro seit Jahresbeginn berichtet. Für eine andere Heimbewohnerin, die zitiert wurde, stiegen

die Kosten von 750 Euro im Jahr 2013 auf sage und schreibe 1.800 Euro in diesem Jahr!

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, was das für die Betroffenen bedeutet. Uns schilderte ein Einwohner aus Schwerin, dass für die Pflege und Betreuung seiner Frau in einem Pflegeheim durch einen Eigenanteil in Höhe von fast 1.700 Euro im Monat nicht nur die Rente der Ehefrau komplett draufgeht, sondern auch ein großer Teil seiner Rente. So bleibt neben der Sorge um seine Frauen nur noch wenig für sein Leben im Ruhestand. Das darf nicht sein, meine Damen und Herren! Der Begriff „Sozialstaat“ ist nicht zu vereinbaren mit einer Entwicklung, wo Pflegebedürftigkeit zur Gefahr für den persönlichen Ruin wird.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, erst wenn die Kosten durch Angehörige nicht getragen werden können, springen soziale Hilfen ein. Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen bundesweit erhalten Hilfe zur Pflege. Das geschieht jedoch erst, wenn alle anderen Leistungen, darunter Kranken- und Pflegeversicherung, Beihilfe, Rente, bereits ausgeschöpft und Unterhaltsansprüche gegenüber Ehepartnerinnen und Ehepartnern und Familienmitgliedern ersten Grades geklärt sind.

Mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres wurde die Einkommensgrenze für erwachsene Kinder auf 100.000 Euro Jahresbruttogehalt heraufgesetzt, was viele von einer Beteiligung ausschließen dürfte. Ehegatten gelten trotz der Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung als nicht getrennt lebend und werden als Bedarfsgemeinschaft gewertet. Das wiederum hat zur Folge, dass der nicht pflegebedürftige Ehepartner oder die Ehepartnerin einen erheblichen Teil des verbleibenden Einkommens für die Deckung der Pflegekosten einsetzen und gleichzeitig die laufenden Haushaltskosten tragen muss, was in der Realität schwierig bis unmöglich wird. Das heißt, sie sind gezwungen, ihren eigenen Lebensstandard auf ein Minimum zu reduzieren. Das untergräbt den gesellschaftlichen Anspruch, dass Rente lebensstandardsichernd sein soll.

Schauen wir uns an, woraus sich die Eigenanteile in der Pflege zusammensetzen. Da wären die Kosten für die Pflege und Betreuung, die bleiben, weil sie nicht in voller Höhe durch die Pflegeversicherung finanziert werden, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten, die Ausbildungsumlage sowie gegebenenfalls weitere Zusatzkosten. Die Ausbildungsumlage hat sich aktuell verdoppelt. Begründung sei der „Start der neuen generalistischen Pflegeausbildung“, so steht es in den Informationsschreiben an die Angehörigen. Wie die Kosten genau zustande kommen und wie eine Verdoppelung gerechtfertigt wird, das erläutert uns hoffentlich noch die Sozialministerin oder jemand anderes Kompetentes hier im Raum.

Ein deutlich größerer Batzen mit leider wenig Transparenz beim Zustandekommen der horrenden Summen sind die Investitionskosten. Diese beinhalten unter anderem die Kosten für Instandhaltung, Umbau, Ausbau, Modernisierung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden. Pflegeeinrichtungen, so stellt die Bundestagsfraktion DIE LINKE in ihrer Initiative zur Senkung der Eigenanteile aus dem Jahr 2018 fest, gelten internationalen Gesundheitskonzernen und global agierenden Fonds

als hochprofitabel. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Anteil privater Pflegeheimbetreiber bundesweit ansteigt, von 35 Prozent im Jahr 1999 auf 43 Prozent im Jahr 2018, Tendenz steigend. So wissen wir in einem Fall aus der Landeshauptstadt Schwerin von einer Umlage der Investitionskosten in Höhe von 600 Euro pro Monat, wohlgemerkt für eine Person, die sich ein Doppelzimmer mit einer weiteren pflegebedürftigen Person teilt. Wie um Himmels willen ist das gerechtfertigt?

Sehr geehrte Damen und Herren, nach Paragraf 9 des Elften Sozialgesetzbuches ist das Land rechtlich in der Position, auf Investitionskosten Einfluss zu nehmen. Hier hat die Landespolitik eine konkrete Handhabe, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die finanzielle Belastung durch die Investitionskosten zu nehmen. Ich fordere die Landesregierung auf, diese Möglichkeit vollumfänglich zu nutzen. Des Weiteren fordern wir eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung hin zu einer Pflegevollversicherung.

(Egbert Liskow, CDU: Oh!)

Wir fordern die Finanzierung der Pflegebedürftigenkosten in vollem Umfang und die Anpassung der Höhe der Pflegeleistungen an die reale Preisentwicklung. Eine flächendeckende tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte ist unerlässlich und langjährige Forderung meiner Fraktion. Diese darf jedoch nicht zulasten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gehen. Es muss also auch eine Entkopplung der Eigenanteile vom steigenden Personalbedarf und steigenden Gehältern in der Pflege geben. Um wiederum die Pflegeversicherung zu entlasten, ist auch die Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlungspflege durch die Krankenkassen denkbar.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Mit all diesen Möglichkeiten wollen wir erreichen, dass das Pflegesystem umgestellt wird. Darum geht es, Herr Liskow. Durch die Schaffung einer solidarischen Pflege- und Gesundheitsversicherung, in die alle einzahlen, kann das gelingen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Auf Nachfragen meiner Fraktion im Sozialausschuss vor mehreren Wochen wurde seitens des Sozialministeriums auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe verwiesen – heute spielte das ja in der Fragestunde auch noch mal eine Rolle –, die zu den Eigenanteilen in der Pflege ihre Beratungen aufnimmt. Dass die Landesregierung nun auch konkret die Deckelung der Eigenanteile will, konnten wir auch der Presse entnehmen. Einen Tag vor dem Pressebericht jedoch lehnte die SPD-Fraktion im Sozialausschuss eine entsprechende Forderung der Linksfraktion im Zusammenhang mit einer Beschlussempfehlung zum Bericht des Bürgerbeauftragten ab. Zwischen öffentlich Gesagtem und tatsächlichem Handeln liegen offensichtlich Welten! Umso wichtiger ist es, wenn durch den Druck und die Initiative der Linksfraktion endlich Fahrt aufgenommen wird. Zu lange ist nichts passiert, und das muss sich die Landesregierung aus SPD und CDU anheften. Sie hat über Jahre zugesehen, wie sich die Eigenanteile stetig und teilweise um mehr als das Doppelte erhöhen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich verlange an dieser Stelle von den Regierungshandelnden, also auch von Ihnen, Herr Liskow, dass Sie die Vorschläge der Linksfraktion für die Umstrukturierung im Finanzierungssystem aufnehmen und in die Beratungen der Bund-Länder-Gruppe maßgeblich einbringen und maßgeblich voranbringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Christel Weißig, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Koplin!

Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gleichstellung und Integration Frau Drese.