Protocol of the Session on August 26, 2020

Fakt ist doch eines, dass die konventionellen Medien, sowohl die Presse als auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk, zunehmend unter Druck geraten. Und hier soll nun Abhilfe geschaffen werden, denn im Internet haben sich alternative Medien entwickelt als freie und bisher vom Staat weitgehend unbeaufsichtigte und nicht gelenkte alternative Medien, durch die Informationen in die Öffentlichkeit gelangen, die man in den konventionellen Medien nicht mehr zu lesen bekommt. Und das soll jetzt geändert werden, deswegen soll das Internet verstärkt kontrolliert und an die Kandare genommen werden. Was anderes ist es doch an der Stelle überhaupt nicht!

Dann wird gesagt, man muss ja die Leute, die Öffentlichkeit schützen vor Fake News und vor Verschwörungstheorien. Wer legt denn fest, was Fake News und was Verschwörungstheorien sind?

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Die Meinungsfreiheit ist universell, das Grundgesetz unterliegt, das Grundgesetz unterscheidet bei der Meinungsfreiheit nicht zwischen Fake News und Verschwörungstheorien. Früher einmal war auch Galileo Galilei zum Beispiel ein Verbreiter von Verschwörungstheorien aus Sicht der damals Mächtigen.

(Thomas Krüger, SPD: Ah, da wird relativiert, alles klar!)

Aus der Sicht der damals Mächtigen! Heute wissen wir es besser, Gott sei Dank!

(Thomas Krüger, SPD: Na Gott sei Dank!)

Und was die hochgelobte traditionelle Presse angeht, auch da sind wir ja vor Fake News und vor Verdrehungen nicht gefeit. Ich erinnere da an die Schlagzeile in der „Ostsee-Zeitung“ vor ein paar Tagen, wo es hieß: „Deutsche Dogge von AfD-Politiker vergiftet …“, womit dann

ja insinuiert wurde, der AfD-Politiker hätte die Dogge umgebracht. Tatsächlich waren es aber Linksextremisten, die den Hund des AfD-Politikers vergiftet haben. Also da ist auch nicht alles so goldig, wie es aussieht. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass dankenswerterweise ja jedes Mal nach jedem Redner hier das Rednerpult desinfiziert wird. Das dauert eine gewisse Weile. Ich bitte also jeden aufgerufenen Redner, sich so lange zu gedulden, bis das Pult dann auch desinfiziert ist. Wir sollten dann denen, die hier so eifrig arbeiten, die Arbeit nicht unnötig schwer machen.

Und ich möchte,

(Beifall Tilo Gundlack, SPD)

ich möchte an dieser Stelle auch noch darauf hinweisen, dass auch jetzt wieder der letzte Redner aufgerufen wird. Das heißt für alle die Abgeordneten, die sich nicht im Plenarsaal befinden und an der Abstimmung teilnehmen wollen, sich jetzt auf den Weg zu machen.

Und ich rufe auf für die Fraktion der SPD den Abgeordneten Herrn da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Dezember 2019 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der jeweiligen Bundesländer einen Entwurf zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland gefasst, eine Antwort der Länder für eine zukunftsfähige Medienwelt. Nun steht unser Votum aus.

Ich bin mir bewusst, dass ich das Schlagwort „zukunftsfähig“ in meinen Redebeiträgen recht häufig verwende, in meinen Augen bringt es aber auf den Punkt, was wir uns in vielen Bereichen, wie wir uns den in neuen Zeiten gegebenen Herausforderungen stellen müssen. Der digitale Wandel ist in aller Munde, und demnach ist es eine logische Konsequenz, dass auch der Rundfunkstaatsvertrag sich verändern muss. In dieser Medienwelt gehören nämlich die Inklusion, der Schutz der Jugend, Transparenz, die regionale Vielseitigkeit sowie die Öffnung der Medienmärkte gleichermaßen dazu.

Wie bereits in der Problemstellung erläutert, verschwimmen die Grenzen zwischen der klassischen Medienwelt und Angeboten der digitalen Welt immer weiter. Das muss ich nicht behaupten, das merken wir in unserem täglichen Arbeiten andauernd. Dadurch resultiert ein Handlungsbedarf, der auch politisch eine entsprechende Steuerung benötigt. Seit über fünf Jahren wird nun also auf Bundesebene mit den Ländern an einer entsprechenden Lösung gearbeitet. Es wurden viele Akteurinnen und Akteure in diesen Prozess inkludiert und konnten frei Stellung beziehen. Gleichermaßen sind auch die Anforderungen durch die Maßgaben der Europäischen Union gewachsen, was ebenso ein natürlicher Prozess ist.

Herausgekommen ist in meinen Augen ein Entwurf, der den richtigen Schritt wagt. Der nun bislang seit 1991 Anwendung findende Rundfunkstaatsvertrag wird durch den Mantelstaatsvertrag zur Neuordnung der Medien ab

gelöst und bildet eine Grundlage, durch die klare Richtlinien gesetzt werden. Wer die Sinnhaftigkeit hinterfragt, sollte sich vor Augen führen, dass der bisherige Vertrag von einem dualen System, bestehend aus öffentlichen und privaten Fernseh- und Hörfunkanstalten, ausgeht. Eine neue Definition ist längst überfällig. Änderungen finden sich demnach auch in dem JugendmedienschutzStaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio-Staatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, so, wie im Antrag ausgeführt.

Doch schauen wir uns den konkreten Inhalt mit seinen Veränderungen ein wenig genauer an. Der komplette Vertrag ist neu geordnet und vereinfacht worden. Es geht also nicht nur um Änderungen im gesetzlichen Sinne, sondern gleichermaßen um überarbeitete Formulierungen. Hinzu kommt die inhaltliche Auseinandersetzung mit Online-Streaming-Angeboten, darunter auch Smart-TVs und Social-Media-Plattformen wie Facebook, YouTube und Co sowie Suchmaschinen. Die rechtliche Verantwortung gilt weiterhin ausschließlich für die Organisation.

Der Vertrag wirbt für Transparenz, verfolgt das Ziel, möglichst viele Anbieterinnen und Anbieter am Markt zu halten und Diskriminierungen jeglicher Form zu unterbinden. Vielmehr sollen eine Förderung der Angebotsauswahl sowie die Darstellung diverser Meinungen stattfinden, selbstverständlich unter der Maßgabe geltenden Rechts. Der Vertrag tritt dafür ein, dass unsere Jugend geschützt wird und Schleichwerbung als Werbemöglichkeit untersagt wird. Es gilt folgend eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots. Wo die Kontrolle stärker ausgebaut wird, soll aber auch eine Vereinfachung der Verfahrens- und Bewilligungsabläufe stattfinden, wie beispielsweise bei der Zulassungspflicht.

Rundum betrachtet stecken in diesem Vertrag viele gute Neuerungen. Ich möchte dabei nicht behaupten, dass der Vertrag in Stein gemeißelt ist, aber den aktuellen Stand gut darstellt und gesetzlich vereinfacht. So schnell, wie sich die mediale Welt entwickelt, wird sich mit Sicherheit auch dieser Vertrag in Zukunft verstetigen. Nun gilt es aber zunächst, eine zeitgemäße Lösung zu finden, die dem Standard entspricht. Dieser Vertrag ist ein wichtiger Grundstein. Es ist vielleicht gar nicht so verkehrt, von einem Meilenstein zu sprechen. Wir als SPD stehen für eine Reform der Medien ein. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zur Überweisung in den zuständigen Ausschuss, um die Gesetzgebung, um die Umsetzung in unserem Land voranzubringen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5241 zur Beratung...

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Wir sind in der Abstimmung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Wir sind in der Abstimmung, hatte ich schon versucht zu sagen, dachte ich, wäre auch zu hören.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5241 zur Beratung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, bei Ablehnung durch die Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und ebenfalls Zustimmung der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes, Drucksache 7/5256.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/5256 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Martin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anforderungen an die Qualifikationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern heute im Arbeitsleben haben sich enorm verändert und verändern sich ständig. Berufsbilder wandeln sich, die Digitalisierung verändert fast alle Bereiche unseres Lebens, vor allen Dingen im Beruf, aber auch insgesamt in der Gesellschaft. Laut Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit werden 60 Prozent von den Berufen in zehn Jahren dort sein, und die sind jetzt noch nicht mal bekannt. Also 60 Prozent der Berufe, die vielleicht unsere Kinder, die dann in die Berufswelt gehen, annehmen, werden Berufe sein, die es heute noch gar nicht gibt.

Man sieht also die hohe Bedeutung von Bildung, die nicht endet mit dem Schulabschluss oder mit dem Studienabschluss, sondern eigentlich dann erst losgeht, nämlich durch Weiterbildung, durch Fortbildung. Das begleitet...

Ich bitte um die Beachtung der Corona-Regeln, auch was die Abstände angeht. Ich hoffe, die beiden, die gemeint sind, wissen das dann.

(Andreas Butzki, SPD: Herr Lenz! Herr Lenz!)

Also lebenslanges Lernen, das ist ein Wort. Lernen wird die Menschen ständig begleiten, durch ihre Berufsbiografien hinweg. Doch damit nicht genug, weil unsere Welt, die sich so in diesem ständigen Wandel befindet, dieser Wandel, der erreicht auch den Alltag natürlich der Menschen. Weiterbildungen, Fortbildungen sind also nicht nur wichtig, um sich beruflich fit zu machen und ständig fit zu halten, sondern auch wichtig für unsere Demokratie, denn wer sich nicht ständig an die neuen Kompetenzen anpasst, nicht ständig auch den eigenen Wissensschatz erweitert, sich neugierig hält, der wird zurückgelassen.

Und deswegen ist es wichtig, dass wir Fortbildung auch unter dem Aspekt sehen, dass es nämlich auch ein Zutun für unsere Demokratie und für die Stabilität unserer Demokratie ist. Es geht um Teilhabe. Bildung ermöglicht Teilhabe. Und Fort- und Weiterbildung über die gesamte Berufsbiografie, aber auch über die gesamte Biografie hinweg bis ins Alter ist notwendig, auch für unsere demokratische Gesellschaft.

Das ist der Kontext, vor dem wir oder vor dem sich die Koalitionspartner im Punkt 257 des Koalitionsvertrages auf eine Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes geeinigt haben. Ziel ist es dabei, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur beruflichen Weiterbildung und zur politischen Bildung einfacher zu machen und bürokratische Hürden, die es da im Moment gibt, auch abzubauen, denn es mangelt natürlich keineswegs an spannenden, an guten Angeboten bei uns im Land. So werden beispielsweise auch in diesem Jahr wieder viele freie Träger der politischen Bildung zusammenkommen, um im Dezember die zweiten Tage der politischen Bildung durchzuführen.

Den Zugang zu solchen wichtigen Angeboten wollen wir unter anderem mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbessern. Das Vorhaben der Koalitionspartner hat mittlerweile natürlich auch die Verbandsanhörung durchlaufen und liegt Ihnen nun als Gesetzentwurf vor. Im Kern geht es darum, dass mit dem neuen Gesetz erstens der Freistellungsanspruch der Beschäftigten flexibler wird, und zweitens, dass wir die Mittel, die für diesen Freistellungsanspruch zur Verfügung stehen, zukünftig besser und vollständiger ausschöpfen können. Zusätzlich schaffen wir die Möglichkeit eines digitalen Antragsverfahrens, und wir wollen den Verwaltungsaufwand, wie ich schon gesagt habe, also die Bürokratie, abbauen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Antrag finden Sie viele Maßnahmen, um die eben genannten Ziele auch zu erreichen und umzusetzen. Zwei davon möchte ich hier kurz noch mal erläutern:

Erstens. Die künftige vollständige Inanspruchnahme der bereitgestellten Mittel wollen wir durch zwei Maßnahmen erleichtern und verbessern. Wir wollen die Mindestdauer der Veranstaltungen der politischen und auch ehrenamtsbezogenen Weiterbildungen von drei auf zwei Tage verkürzen, das heißt, dass damit auch kleinere Einrichtungen, kleinere Träger besser in Anspruch genommen werden.

Und zweitens wollen wir den Anteil der Mittel, die für die berufliche Bildung zur Verfügung stehen, der im Moment bei einem Drittel liegt, wollen wir, was das Budget insgesamt angeht für die Weiterbildung, auf 50 Prozent für die berufliche Weiterbildung erhöhen und damit dann auch die Inanspruchnahme der beruflichen Weiterbildung etwas erhöhen dadurch.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Hört, hört!)

Außerdem schaffen wir im Hinblick auf die Flexibilisierung von Freistellungsansprüchen die Möglichkeit, die Tage, die man hat – also im Moment sind es ja fünf Tage pro Jahr –, überjährig, also jeweils zwei Jahre überjährig auch anzuwenden. Ich kann also alle zwei Jahre auch zehn Tage Freistellung beanspruchen. Dieses Gesetz, diese Gesetzesänderung folgt damit auch Regelungen, die in anderen Bundesländern gut funktionieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin deshalb davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf bestens dafür geeignet ist, die wichtige Teilhabe an Weiterbildungen, an politischer und ehrenamtsbezogener Fortbildung im Land zu verbessern, und freue mich, dass ich diesen Gesetzentwurf heute hier Ihnen einbringen konnte. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin!