Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme jetzt auf das zurück, was Herr Kollege Ehlers in seiner Kurzintervention gesagt hat, weil das muss ich an dieser Stelle sagen, und da bin ich jetzt nicht nur als Abgeordneter gefordert, sondern das hängt auch mit meinem Selbstverständnis auch als Jurist zusammen.
Das, was Herr Förster hier eben gesagt hat, habe ich genau so verstanden, wie Herr Ehlers das auch verstanden hat, nämlich, Herr Förster, dass Sie tatsächlich hier nicht nur dieses Landesverfassungsgericht und die Rechtmäßigkeit und die Zusammensetzung dieses Landesverfassungsgerichts grundsätzlich infrage gestellt haben und damit letztendlich auch die Regelungen, die in unserer Landesverfassung für die Zusammensetzung und die Wählbarkeit für das Landesverfassungsgericht geregelt sind,
Und ich habe das vorhin in meinem Redebeitrag gesagt, meine Damen und Herren – und ich habe eigentlich geglaubt, dass das selbst in der AfD konsensfähig wäre –, dass die Verfassungsgerichte, anders als die ordentliche Gerichtsbarkeit, eben auch politische, nämlich gesellschaftspolitische Gerichte sind, weil nur ein gesellschaftspolitisches Gericht, das das wahrnimmt, was in der Bevölkerung auch an gesellschaftlichem Wandel stattfindet, ist in der Lage, überhaupt Verfassung und Verfassungsrecht auszulegen und der sich wandelnden Gesellschaft anzupassen.
Und, meine Damen und Herren, wenn ich mir vorstelle, wie das Grundgesetz entstanden ist, und das wäre nicht durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch weiterentwickelt worden...
Und, meine Damen und Herren, das Gleiche gilt auch für ein Landesverfassungsgericht. Die Zeit 2020 ist eine andere als die 1990, und natürlich ändert sich mit der Zeit auch die Wahrnehmung von Verfassungsrecht. Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass dort nicht jemand im Elfenbeinturm sitzt, sondern tatsächlich auch politische, aber nicht parteipolitische Überlegungen, bitte schön, mit einbringt.
Und deswegen ist es völlig legitim, völlig legitim, dass diejenigen, die nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland auch an der Meinungsbildung in diesem Staat mitwirken sollen, nämlich die Parteien, die dafür gewählt worden sind, dass die in einem Konsens sich darüber verständigen, wer an einem Verfassungsgericht tätig wird. Und die Sicherstellung dafür, meine Damen und Herren, dass das nicht parteipolitisch alleine in die eine oder andere Richtung geht, wird halt dadurch erreicht, dass nicht eine einfache Mehrheit dafür erforderlich ist, sondern dass eine Zweidrittelmehrheit in diesen Parlamenten erforderlich ist.
... dann will ich feststellen, dass ich Ihren Ausführungen zur gesellschaftskritischen Kompetenz vollkommen zustimme, aber nicht der Auffassung bin, dass die, wie die Praxis es uns lehrt, identisch ist mit Parteinähe oder Parteizugehörigkeit. Es gibt zum Beispiel auf verfassungsrechtlicher Ebene viele kompetente Vertreter, die nicht einer Partei zugehörig sind und nicht unbedingt Parteinähe haben, die kommen aber regelmäßig bei den Wahlen nicht mit ran. Also der Punkt ist der, gesellschaftliche Kompetenz ja, das ist aber entgegen
Meine Damen und Herren, das ist kein Widerspruch, Herr Förster. Natürlich gibt es in Parteien inkompetente Personen, und natürlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass diese auch nicht an ein Verfassungsgericht gewählt werden sollen. Ich gucke jetzt keinen an.
Aber, meine Damen und Herren, auch der Umstand, dass ich Mitglied einer Partei bin, spricht nicht dagegen, dass ich an ein Verfassungsgericht gewählt werde.
Und deswegen bleibe ich dabei, es gibt in den Verfassungen der Länder und des Bundes, dem Grundgesetz, klare Regelungen darüber, wie eine Verfassungswahl stattfinden soll,
Und, meine Damen und Herren, ich will das an einem ganz konkreten Beispiel noch mal deutlich machen: Ich, als ich studiert habe, habe unter anderem Verfassungsrecht gehört bei Herrn Professor Papier. Das wird jetzt dem einen oder anderen nichts sagen,
deswegen der freundliche Hinweis meinerseits, Herr Professor Papier war lange Zeit auch Mitglied des Bundesverfassungsgerichts.
Und Herr Papier war Mitglied der CDU. Und ich kann es mal ganz deutlich sagen: Natürlich teile ich nicht alle politischen Auffassungen, die er als Mitglied der CDU hat, und ich bin mir auch sicher, dass sein Wertekanon, der, der ihn auch zur Mitgliedschaft in der CDU gebracht
hat, auch bei seinen Entscheidungen mit eine Rolle gespielt haben wird, aber wo ich mir auch 100-prozentig sicher bin, ist, dass sein Parteibuch eben keine entscheidende Rolle bei seinen Entscheidungen war, und deswegen ist die Kritik, Herr Förster, die Sie anbringen, völlig haltlos.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Das weiß er doch auch!)