Also grundsätzlich kann man sagen, von bis zu neun vermieteten Betten, die nicht gewerblich angemeldet sind, kann man auch neun vermieten. Wer gewerblich angemeldet ist – und das gilt ab zehn, das gibt ja sozusagen die Rechtslage her –, der muss dann, 60 Prozent der Betten kann er vermieten und darüber hinaus nicht.
Einen Moment bitte, Herr Professor Weber, damit wir nicht durcheinanderkommen: Möchten Sie jetzt eine Nachfrage zu Ihrer ersten...
Der Betten, das heißt, wenn ich nur zwei von vier Betten in der Ferienwohnung vermiete, kann ich 30 Tage am Stück vermieten?
Ja, können Sie. Wenn Sie, das Entscheidende ist, wenn Sie gewerblicher Vermieter sind und über zehn haben, dann müssen Sie immer auf 60 Prozent kommen und dann können Sie eben auch mindestens sechs vermieten.
Jetzt wende ich mich an den Gesundheitsminister. Es geht um die Infektion mit Covid-19, und da ist meine erste Frage. Es wird immer nicht trennscharf unterschieden zwischen Personen, die „an“ Covid-19
verstorben sind oder „mit“ Covid-19. Und die Frage an Sie: Ist durch eine Obduktion trennscharf zu klären, nicht nur, wer positiv getestet ist, sondern auch, wer an diesem Virus tatsächlich verstorben ist, oder ist eine Obduktion dazu nicht in der Lage?
Das ist eine Frage an die Wissenschaft. Die Wissenschaft hat sich an uns gewandt und hat gesagt, es wäre ganz gut, wenn man herauskriegen könnte, ist man durch oder mit Covid-19 verstorben. Deswegen haben wir uns zu einem Pilotprojekt entschieden, und jeder, der an Covid-19 mit oder ohne Ursache verstorben ist, wird obduziert und dann wird geguckt, welche Anzeichen gibt es, und diese Auswertungen finden statt. Zurzeit wurden, glaube ich, 17 Verstorbene dann auch durch die Uni Rostock obduziert und die Ergebnisse kenne ich jetzt aber noch nicht. Jedenfalls haben wir gesagt, den Transport vom Versterbeort in die Uni und zur Beerdigung übernimmt dann das Land, um dann sozusagen die Kosten von den Angehörigen auch fernzuhalten.
Da der Minister eben gesagt hat, dass er die Ergebnisse nicht kennt, hat sich die Nachfrage erübrigt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Für die Erstellung der Agraranträge und für die Abgabe der Agraranträge wird unseren Landwirten in diesem Jahr eine Frist von 32 Tagen eingeräumt. Diesen Freitag, am 15., läuft diese Frist ab. Halten Sie es für angebracht, den Landwirten in der neben der Ernte jetzt arbeitsintensivsten Zeit des Jahres eine solche knappe Frist einzuräumen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich glaube, dass die Landwirte – ich kann Ihnen heute sagen, mit Stand von heute Morgen sind knapp 70 Prozent der Anträge eingegangen. Die Landwirte wissen seit Jahren, dass am 15. Mai die Anträge für die Zahlungsansprüche gestellt werden müssen. Und ich glaube, dass wir, was das System anbetrifft, auch ein neues Gesamtsystem aufgestellt haben. Da hat es am Anfang ein paar Laufschwierigkeiten gegeben, aber mittlerweile ist das komplett behoben. Und ich gehe davon aus, dass auch mit dem Bauernverband – im Übrigen in großem Einvernehmen – wir entschieden haben, wir halten die Frist des 15. Mai. Im Übrigen gehe ich davon aus, die arbeitsintensivste Zeit ist jetzt nicht vorhanden, sondern die kommt ja erst wirklich mit der Ernte, sodass im Übrigen die Landwirte selber von sich aus gesagt haben, sie möchten den 15. Mai halten, weil wir dann im Übrigen in der Lage sind, vor
Weihnachten diese round about 350 Millionen Euro an Direktzahlungen dann auch termingerecht auszuzahlen.
... eine Nachfrage durch Herrn Borschke, oder, Herr Minister, möchten Sie Ihre Antwort noch weiter ausführen?
Ja, eine Nachfrage: Sie haben es ja erwähnt, neues System, digital alles. Halten Sie es denn für möglich, den Landwirten eine Frist über den 15. hinaus zu gewähren?
Also, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn Sie sich mit den Unterlagen auseinandersetzen, dann ist es ja so: Die Landwirte haben jetzt, erstens, sie müssen das am 15. Mai beantragt haben, und dann haben sie tatsächlich bis zum 02.06. – 02.06.! – die Möglichkeit, Korrekturen ohne Sanktionen anzubringen. Und dann läuft noch mal eine Frist im Übrigen, die dann am 19.06. endet. Und da wird dann, wenn sie noch wieder Korrekturen vorlegen, dann müssen sie mit Sanktionen rechnen, nämlich von einem Prozent.
Und wenn Sie sich überlegen, an diesem Gesamtprojekt hängen 350 Millionen Euro pro Jahr an Direktzahlungen, glaube ich, ist der Landwirtschaft auch bewusst seit Jahren, dass sie diese korrekten Anträge stellen müssen. Und ich muss noch mal sagen, wir helfen den Landwirten mit einem System, sodass sie die kompletten Antragsunterlagen aus dem letzten Jahr vergleichen können mit denen von diesem Jahr. Und ich höre auch, dass, wenn sie sich eingearbeitet haben, man diese Anträge doch relativ schnell …
Schade, ich habe gedacht, Sie sind Nebenerwerbslandwirte. Und die Nebenerwerbslandwirte, auch die sagen mir – und ich habe mir den Antrag selber angeschaut –, wenn man sich eingelesen hat und das sauber abarbeitet, im Übrigen mit dem Einkaufskorb arbeitet, dann kommt man auch relativ zügig und schnell durch das System hindurch.
Die Fragen sind damit jetzt beantwortet. Sie haben die Nachfrage gestellt. Insofern danke ich dem Minister für
die Antworten. Wenn Sie weitere Nachfragen haben, gehe ich davon aus, dass der Minister selbstverständlich nachher auch noch zur Verfügung steht für Sie.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD, die Fragen zum Thema Nummer 11 und 12 zu stellen.
Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Welche Erfahrungen liegen bisher mit der Umsetzung des Hygieneplans Corona für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vor?
Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Schönen guten Morgen auch an alle anderen Herren und Damen Abgeordnete und an Sie! Ja, wir haben den Hygieneplan eng abgestimmt mit dem Professor Reisinger, mit dem LAGuS, haben das sehr frühzeitig auch kommuniziert. Die Schulen hatten gut Zeit, sich vorzubereiten.
Es ist natürlich eine große Herausforderung für alle Schulen, diese Hygienepläne mit den Abstandsregelungen, mit den Wegeführungen, mit all dem, was da auch erforderlich ist, umzusetzen: Händewaschen, Lüften, all das ist ja Teil des Hygieneplans. Insofern ist das keine triviale Sache für die Schulen, das wissen wir. Aber wir haben bisher sehr viel Rückmeldungen, dass das geordnet abläuft, auch gut vorbereitet war, und dort, wo es Hinweise gibt, dass etwas nicht den Regelungen entspricht, das ist nicht – es ist ja keine Wahl, die die Schulen haben, sondern das muss umgesetzt werden –, dort, wo es Hinweise gibt, muss das auch gemeldet werden, damit dann erst natürlich eine Möglichkeit geschaffen wird, dass der Schulträger das dann auch behebt, wenn zum Beispiel Seife nicht vorhanden ist, Handtücher, Papierhandtücher. Wenn es aber darüber hinaus Probleme gibt, dann ist das Gesundheitsamt gefragt. Aber wir haben bisher keine größeren Meldungen, dass es große Probleme vor Ort gibt.