(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Heute ist auch der 13.! – Heiterkeit bei Tilo Gundlack, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Entschuldigung, Frau Kollegin Oldenburg, aber da bin ich Ihnen bei dem Punkt wirklich dankbar für die Korrektur, also am 13. Mai.
Wir haben eine Situation gehabt, wo das Parlament ja gearbeitet hat. Und ich habe mir das mal raussuchen lassen, an welchen Tagen, weil immer so getan wird, der Landtag hätte nicht gearbeitet. Das ist jetzt kein Vorwurf an Sie, Frau Kollegin Bernhardt, das ist teilweise so in der Öffentlichkeit transportiert worden, das Parlament ruht und es ist jetzt nur noch die Zeit der Exekutive. Ich mache jetzt nicht die ganzen Ausschusssitzungen über alle Ausschüsse, aber alle Ausschüsse haben in der Zeit vom 25., nein, vom 17.03. habe ich hier noch stehen,
durchgehend über den März, April bis jetzt in den Mai getagt. Teilweise haben sie das als Telefonkonferenzen getan, was ich persönlich für eine nicht ganz zufriedenstellende Art der Ausschusssitzung halte. Das ist meine persönliche Meinung. Aber ich weiß, dass das viele hier im Haus eigentlich sogar noch über einen längeren Zeitraum gerne gehabt hätten in dem einen oder anderen Ausschuss. Aber sie haben getagt, sie haben auch unter Einbeziehung der Ministerien getagt und sie haben sich auch informieren lassen.
Die Ausschüsse haben auch darüber hinaus – auch das muss man an dieser Stelle sagen – dort, wo die Ausschüsse der Meinung waren, dass es mit einer Telefonkonferenz eben nicht geht, haben sie in Präsenz getagt. Ich habe selber an solchen Sitzungen teilgenommen. Das Beispiel nehme ich jetzt, zum Beispiel hier mit der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses im Zusammenhang mit dem Thema MV WERFTEN, nur als einzelnes Beispiel. Es gibt auch noch andere Sitzungen, die hier tatsächlich vor Ort stattgefunden haben.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – das ist der zweite Punkt –, also besteht durchaus die Möglichkeit, auch im bisherigen System, wenn es schnelle Entscheidungen geben muss, sich trotzdem informieren zu lassen.
Und dann muss man sich fragen, wenn ich eine – ich benutze wieder den Ausdruck „Notfall“, weil „Notstand“ ist halt was anderes –, wenn ich eine Notfallsituation habe wie jetzt diese Corona-Pandemie, wo es um relativ schnelles exekutives Handeln gehen muss, das aber auch sehr schnell wieder immer überprüft werden muss, dann,
Ach, das erlebe ich, meine … Nehmen Sie es mir doch mal nicht übel, wenn ich das jetzt mal deutlich sage: Wenn ich mit Ihnen zu tun habe, meine Herren von der AfD,
dann weiß ich doch, dass die nächste Sitzung frühestens in 14 Tagen stattfindet. Also ich erinnere mich nur daran, das Ansinnen aus Ihrer Fraktion, dass zum Beispiel der Untersuchungsausschuss, dem ich vorsitze, erst mal eine ganze Weile überhaupt nicht tagen sollte, bis sämtliche,
bis sämtliche Beschränkungen des Kontaktes aufgehoben werden. Wenn wir das machen würden, dann würden wir im Herbst dieses Jahres möglicherweise immer noch nicht tagen.
Das waren die öffentlichen Anhörungen, um die es ging. Und die öffentlichen Anhörungen haben in diesem Raum stattgefunden unter Einhaltung der Abstände. Da haben weniger Leute aufeinandergehockt, als das jetzt hier momentan während dieser Landtagsdebatte ist. Deswegen, das ist jetzt alles kein Problem und es ist nachher auch gemacht worden.
Aber, Frau Bernhardt, ich komme jetzt zu Ihnen und Ihrem Gesetzentwurf zurück und nicht zu den Einwänden, die von der AfD da sind. Wenn man das also wirklich ernst nimmt, dann ist, das Ansinnen kann ich nachvollziehen, aber es funktioniert eben gerade nicht in dieser Situation. Was ich für gut halte, was ich für gut halte, ist eine ganz andere Frage, und da sollte man vielleicht tatsächlich mal in diesem Haus darüber diskutieren, ist die Frage, wenn ich generell über die Frage von Verordnungsermächtigungen mich unterhalte, also losgelöst
von dieser konkreten Notfallsituation, ob ich dann nicht tatsächlich so etwas mache, wie es zum Beispiel im Bundestag gehandhabt wird, wo man sagt, da gibt es Zustimmungsvorbehalte, da gibt es Mitwirkungsvorbehalte, da werden auch normale Fristen mit berücksichtigt, weil dann weiß man, das, was Sie eigentlich erreichen wollen, sehr geehrte Kollegin, nämlich eine Beteiligung auch bei der Frage, wie weit geht zum Beispiel die Grundrechtseinschränkung, das können Sie bei solchen Fällen dann tatsächlich auch in Ruhe diskutieren, wenn es nicht darauf ankommt, ob das eine Woche früher oder eine Woche später der Fall ist.
Deswegen, nehmen Sie es mir bitte nicht übel, also ich hoffe, ich habe den Eindruck nicht nur erweckt, sondern auch tatsächlich deutlich machen können, dass ich mich ernsthaft sowohl mit Ihrem Gesetzentwurf als auch mit Ihrem Anliegen auseinandergesetzt habe.
das ist eine Situation, wo das eigentlich aus meiner Sicht ein ungeeignetes Mittel ist. Aber das ist der Situation geschuldet und nicht aus der grundlegenden Überlegung nach mehr Parlamentsbeteiligung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mir liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Kurzinterventionen vor. Herr Ritter, Sie haben das Wort.
Herr Kollege, Sie haben in einem Punkt recht, dass ich mich nicht aufregen soll, weil ich bin Risikogruppe.
Ich will noch auf eins verweisen: Sie haben sozusagen als Ablehnungsgrund für diesen vorgelegten Gesetzentwurf meiner Fraktion die Frage in den Raum gestellt: Was ist denn, wenn der Ausschuss gar keine Stellung nehmen will? Das ist normales Verfahren. Also kein Ausschuss in diesem Landtag ist verpflichtet, auch zu überwiesenen Gesetzentwürfen oder im Verfahren der Subsidiarität bei den EU-Vorlagen Stellung zu nehmen. Also die Frage ist sozusagen hinfällig.
Was mich aber viel mehr bewegt, sind sozusagen Ihre Vorstellungen von Parlamentsarbeit, von Mitbestimmung, Mitdiskussion des Parlaments. Ich will das mal deutlich machen: Sie sitzen als PGF mit in der Staatssekretärsrunde, zumindest war das zu unseren Zeiten so.
Die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen sitzen am Kabinettstisch. Die Koalitionsfraktionen sind also in alle Entscheidungen eingebunden. Selbst bei dem Teil des Fahrplanes zum Tourismus sind die Koalitionsfraktionen eingebunden, nämlich durch den Kollegen Waldmüller und durch die von mir sehr geschätzte Landtagspräsidentin. Die Opposition macht regelmäßig Neese. Nee, ganz so ist es nicht, weil ich kriege immer einen Tag später dann die Einladung zur Telefonkonferenz, wo man mir erzählt, was Sie in Ihren Runden beraten haben.
Das darf ich zur Kenntnis nehmen, weil Sie mich darüber informieren. Da bin ich auch sehr dankbar für. Aber dann ist es das auch schon.
Deswegen hat uns diese Überlegung dazu geführt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wie man das anders machen kann.
Dann ist es auch so, also ich habe dann abends die Telefonkonferenz mit der Ministerpräsidentin, einen Tag später habe ich die Telefonkonferenz im Innenausschuss. Da erzählt mir dann der Innenminister das Glei