Protocol of the Session on March 12, 2020

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4746. Wer dem zuzu

stimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

(Torsten Renz, CDU: Das ist aber deutlich.)

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4746 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und AfD und Enthaltung durch die fraktionslose Abgeordnete abgelehnt.

Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Bestellung der Wahlausschüsse gemäß Paragraf 26 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung, Drucksache 7/4775.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 26 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) – Drucksache 7/4775 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Schulte.

(Jochen Schulte, SPD: Kein Bedarf.)

Bitte?

(Jochen Schulte, SPD: Kein Bedarf.)

Die Fraktion der SPD hat zurückgezogen. Damit hat das Wort für die Fraktion der AfD Herr Professor Weber.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Ich kann das hier kurz machen. Ursprünglich war geplant, dass wir diese Wahlen hier im Plenum durchführen. Dann wurde im Ältestenrat eingebracht, dass die Wahl nicht im Plenum, sondern in diesem dem Rechtsausschuss angelagerten besonderen Wahlausschuss durchgeführt werden soll, ohne dass dann das Ergebnis der Wahl, wie zum Beispiel bei den Verfassungsrichtern und so weiter, wieder irgendwie rückgespiegelt wird ins Plenum, sodass hier die Möglichkeit genutzt wird, die unsere Geschäftsordnung gibt, abschließend entscheidende Ausschüsse – hier in Form dieses dem Rechtsausschuss zugelagerten Ausschusses – zu bilden.

Dagegen sind wir strukturell eingestellt. Das ist etwas, was uns nicht gefällt. Wir hätten gerne gehabt, dass hier im Plenum gewählt wird. Das konnten wir im Ältestenrat nicht durchsetzen. Deswegen muss hier darüber entschieden werden. Unserer Meinung nach ist es eine Frage, die das Plenum zu entscheiden hat. Wir wollen nicht, dass es in den Ausschüssen abschließend und endgültig geklärt wird, deswegen diese Aussprache, und deswegen werden wir der Verlagerung dieser Entscheidungskompetenz auch nicht zustimmen. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/4775. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/4775 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/4775 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der AfD abgelehnt, angenommen. Angenommen!

Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rechtsstaat Mecklenburg-Vorpommern gut aufstellen – juristische Ausbildung in MecklenburgVorpommern verbessern, Drucksache 7/4747.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Rechtsstaat Mecklenburg-Vorpommern gut aufstellen – juristische Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern verbessern – Drucksache 7/4747 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt heute abermals ein Antrag vor, um den Rechtsstaat in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig aufzustellen.

Wir wissen alle, es rollt eine Pensionierungswelle auf uns zu und es droht der nächste Fachkräftemangel, wenn wir jetzt nicht handeln. Das hat insbesondere noch einmal die hochkarätig besetzte Veranstaltung des Rostocker Anwaltsvereins gezeigt, dem ich an dieser Stelle ausdrücklich für sein Engagement danken möchte.

Zur Ausgangslage für alle, die nicht so im Thema stehen: Bis 2031 werden insgesamt 320 Richterinnen sowie Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den wohlverdienten Ruhestand gehen, also die Hälfte der derzeit tätigen RichterInnen und Staatsanwälte. Auf der anderen Seite kommen jährlich durchschnittlich sechs Absolventen nach, die die Zugangsvoraussetzungen für den Richterdienst oder zum Dienst als Staatsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Das sind in den nächsten zwölf Jahren insgesamt 72 AbsolventInnen. Also haben wir auf der einen Seite 320 Richter und Staatsanwälte, die in den Ruhestand gehen, und 72 Absolventen, die diese Stellen von der fachlichen Qualifikation her besetzen können, blieben sie im öffentlichen Dienst und blieben sie in Mecklenburg-Vorpommern.

Das macht das Problem bei den RichterInnen und Staatsanwälten deutlich. Der Bedarf ist viermal höher, als derzeit an Absolventen das Referendariat bestehen. Dabei ist noch nicht einkalkuliert, dass gerade den gut abschneidenden AbsolventInnen in der freien Wirtschaft gut bezahlte Jobs angeboten werden und somit nicht jeder gut ausgebildete Jurist im öffentlichen Dienst bleibt, und noch nicht der Umstand einkalkuliert, dass eben diese Absolventen auch in andere Bundesländer gehen, denn dort ist das Nachwuchsproblem ebenso groß wie in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Justizministerium hat bereits reagiert und einige Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbeamtung der Referendare, in die Wege geleitet. Eine weitere war die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zum öffentlichen Dienst als Richter oder Staatsanwälte auf ein gutes Befriedigend, wobei das nicht die Problemlösung für die Zukunft sein kann. Mit der Absenkung insgesamt kämen wir auf weitere hundert Absolventinnen und Absolventen in den nächsten zwölf Jahren, die die Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst erfüllen. All diese Maßnahmen werden aber am Ende nicht reichen, um den Bedarf zu decken.

Hinzu kommt, dass das eben Gesagte nur den öffentlichen Dienst betrifft. Es gibt aber noch weitaus mehr juristische Berufe in diesem Land, die alle wichtig für die Rechtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sind. Dort ist die Situation ähnlich prekär und da reden wir nicht nur von Absolventinnen und Absolventen mit besseren Examina.

Schauen wir uns beispielsweise die Rechtsanwälte an: Die Altersstruktur der in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Rechtsanwälte ist bedenklich. Schon jetzt zeigt sich hier das Nachwuchsproblem. Die Altersstruktur der Rechtsanwälte zeigt, dass 2019 nur zwei Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern waren, die jünger als 30 Jahre alt sind. 137 von den 1.484 Rechtsanwälten sind jünger als 40 Jahre, das ist ein Zehntel. Die Hälfte der Rechtsanwälte ist demgegenüber älter als 50 Jahre.

Die Rechtsanwaltskammer in Mecklenburg-Vorpommern teilte letzte Woche mit – und Sie alle konnten es der Presse entnehmen –, dass in den nächsten zwölf Jahren etwa 600 Rechtsanwälte fehlen werden, Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern in den Ruhestand gehen werden. Das ist mehr als ein Drittel der bisher tätigen 1.484 tätigen Rechtsanwälte. Mit den 320 RichterInnen und Staatsanwälten reden wir dann schon über 920 Juristen, die in den nächsten zwölf Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden werden, und es sind nur bisher die Zahlen der Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. Hier sind noch nicht mit eingezählt die Verwaltungsbeamten, Juristen in der Landesregierung, in den Wohlfahrtsverbänden oder Unternehmen, wo ebenfalls Juristen benötigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir, wie viele JuristInnen auf der anderen Seite ausgebildet werden, die dann die frei werdenden Stellen besetzen könnten, und dann wird der Handlungsbedarf mehr als deutlich. Sehe ich dann auf die überhaupt bestandenen zweiten Examina seit dem Jahr 2010, ergibt sich ein jährlicher Durchschnitt von etwa 55 Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Staatsexamens, wo nur ein kleiner Teil die Voraussetzungen für den richterlichen Dienst erfüllt. Auf die nächsten zwölf Jahre gerechnet sind das gerade mal 660 ausgebildete Juristinnen und Juristen.

Das macht das Problem noch mal deutlich, auf der einen Seite haben wir 1.000 Juristen, die in den nächsten zwölf Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen, und auf der anderen Seite bilden wir in den nächsten zwölf Jahren rund 660 Juristen aus. Das macht einen Bedarf von circa 400 bis 500 zusätzlich ausgebildeten JuristInnen deutlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen jetzt handeln, um den Rechtsstaat in Mecklenburg-Vorpommern zu wahren. Jeder, der Jura studiert hat oder sich damit

beschäftigt, weiß, dass die Regelstudienzeit vier Jahre beträgt. Dazu kommt das Referendariat von zwei Jahren. Wir reden also von sechs bis sieben Jahren, wo Auswirkungen deutlich werden, wenn wir heute handeln, und das beginnt beim Studium.

Derzeit ist die einzige Universität, wo Juristen ihr Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern ablegen können, die Universität in Greifswald. Die Universität hielt zum Wintersemester 2018/2019 für 222 Studienanfänger Plätze vor, wovon 220 Studienanfänger zu verzeichnen waren. Demgegenüber haben sich 2018 100 in das Erste Staatsexamen eingeschrieben, wovon 62 dieses dann auch erfolgreich bestanden haben. Diese Zahlen verdeutlichen, wir haben eine hohe Abbruchquote und eine hohe Durchfallquote. Und als ich im Januar bei der besagten Veranstaltung des Anwaltsvereins in Rostock zugegen war, wo auch Frau Bildungsministerin Martin im Podium saß, vertrat dort Frau Bildungsministerin die Position, die sie auch hier schon in der letzten Landtagsdebatte verdeutlicht hat, dass durch die Reduzierung der Abbrecher- und der Durchfallquote in Greifswald die Absolventenzahlen verdoppelt werden könnten.

Wir meinen, diese Rechnung wird nicht aufgehen, aber machen wir sie gern auf. In der Absenkung der Durchfallquote in der Pflichtfachprüfung sind keine so großen Reserven, als dass wir von einer Verdopplung, dass sie zu einer Dopplung beitragen könnte. Im Jahr 2018 lag Mecklenburg-Vorpommern mit einer Durchfallquote von 39,4 Prozent bundesweit leider an der Spitze. Sieht man sich den Bundesdurchschnitt von 29,1 Prozent an, stellt man fest, dass in dem Bereich nicht so viel rauszuholen ist. Da reden wir unterm Strich über eine Steigerung von 10 bis 15 Prozent, und schon dafür muss richtig Geld für die Qualitätsverbesserung an der Universität in Greifswald in die Hand genommen werden.

Kürzlich hatte ich eine Kleine Anfrage zur Situation des Jurastudiums an der Universität Greifswald gestellt. Aus der Antwort geht hervor, dass sich zum Wintersemester 2018/2019 insgesamt 222 Studienanfänger eingeschrieben haben und sich 835 Studierende in der Regelstudienzeit befanden. Demgegenüber hat es im Jahr 2018 insgesamt 315 Exmatrikulationen gegeben, von denen 185 in den ersten fünf Semestern erfolgten, und von diesen 185 Exmatrikulationen erfolgten 145, also fast 80 Prozent, wegen eines Hochschulwechsels, Abbruch des Studiums oder Streichung durch die Hochschule wegen fehlender Rückmeldung.

Meine Damen und Herren, diese Abbruchgründe müssen Sie genau hinterfragen, wenn ein Drittel der Studierenden ihr Studium abbrechen. Wer in den ersten fünf Semestern sein Studium abbricht, hat entweder festgestellt, dass Jura überhaupt nichts für ihn ist, oder er hat eigentlich nie vorher ernsthaft vorgehabt, dieses Fach tatsächlich zu studieren. Wer in dieser Zeit gestrichen wird oder die Hochschule wechselt, hatte nie wirklich vor, sein Studium in Greifswald zu Ende zu bringen.

Sie dürfen ja eins nicht vergessen: Wir leben nicht mehr in Zeiten, wo die ZVS, die zentrale Studienplätze vergibt, noch tätig ist. Heutzutage wird sich direkt bei der Universität eingeschrieben. Und wer sich dort einschreibt, der weiß, was er tut, der hat sich vorher informiert, der weiß, wie viele Lehrstühle es gibt, welche Schwerpunkte angeboten werden und wie die Bibliothek ausgestattet ist. Wer sich in einer Universität einschreibt und nach zwei oder

drei Semestern die Hochschule wechselt, wusste von Anfang an, was er will, und zwar an eine andere Hochschule wechseln, sobald das möglich ist. Es ist nun eben mal leichter, das Studium während des Studiums zu wechseln, als dass man erst zum ersten Semester sich irgendwo einschreibt und ungewiss ist, ob es dann auch klappt.

Das bedeutet unter dem Strich, dass es schwierig sein wird, diese 80 Prozent der Abbrecher in den ersten fünf Semestern in Greifswald zu halten. Insofern bringt es auch nicht den gewünschten Effekt, auf die Abbruchquote zu hoffen. Frau Bildungsministerin – sie ist ja heute nicht da, Frau Justizministerin, denke ich, wird wieder dazu reden –, ich hoffe, wir könnten hier auch Ihnen, dem Plenum deutlich machen, dass wir es mit dem Bemühen nicht schaffen werden, die Absolventen zum Ersten Staatsexamen in Greifswald zu verdoppeln. Wie man die Sache dreht und wendet, unter dem Strich wird es nötig sein, den Studiengang der Rechtswissenschaften auch wieder in Rostock anzubieten, und dafür werben wir mit diesem Antrag ausdrücklich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ralph Weber, AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat in Vertretung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Juristen gibt es mehrere in der Landesregierung. Ich bitte deshalb um Nachsicht, dass die Bildungsministerin mich gebeten hat, sie zu vertreten. Ich will an der Stelle mein Bestes geben und habe mir an ein, zwei Stellen sogar erlaubt – weil ich mir einbilde, Greifswalds Juraausbildung wenigstens einen Hauch zu kennen –, hier und da auch was einzustreuen. Ich hoffe, die Kollegin ist hinterher nicht todunglücklich mit dem, was ich tue.

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Bestimmt nicht!)

Es ist noch nicht allzu lange her, so glaubte ich mich zumindest zu erinnern, dass wir im vergangenen November auch in diesem Hohen Hause Ihre Forderung nach einer zweiten Juristischen Fakultät hier in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert haben. Und Sie werden jetzt nicht völlig überrascht sein, dass Sie auch dieses Mal nicht vollkommen abweichende Dinge im Rahmen dieser Rede von mir hören werden, die damals die Kollegin bereits vorgetragen hat. Das Problem ist aber unstreitig und klar, es fehlt in der Tat derzeit an juristischem Nachwuchs. Das ist im Übrigen kein landesspezifisches Problem, sondern Sie werden das auch in anderen Bundesländern bundesweit durchaus hören.

Und klar ist auch, wenn es um die personelle Ausstattung unseres Rechtsstaates und seines Justizsystems geht, bewegen wir uns in einem sehr sensiblen Bereich,