Meine sehr geehrten Damen und Herren, MecklenburgVorpommern ist Kinder- und Familienland. Warum? Weil wir herausragend sind in der Zahl der Ganztagsplätze, beim Betreuungsumfang, bei der Fachkraftquote und seit diesem Jahr auch bei der Elternbeitragsfreiheit,
die so umfänglich kein anderes Bundesland zu bieten hat. In der Kindertagesförderung haben wir eine bundesweite Vorreiterrolle, darauf können wir stolz sein. Die Elternbeitragsfreiheit ist auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, da durch das neue KiföG-Gesetz das komplizierte Finanzierungssystem durch klare Regelungen, Finanzströme und eine feste, kindbezogene Ge- meindepauschale ersetzt wird. Und sie ist auch fiskalisch eine kluge Entscheidung, denn jede teilweise Beitragsermäßigung wäre am Ende wieder durch Beitragserhöhung infolge von steigenden Kosten in den Kitas aufgefressen worden. Deshalb: Nein, wir lassen uns das neue Kindertagesförderungsgesetz nicht schlechtreden!
Richtig ist, dass wir die finanziellen Mittel aus dem GuteKiTa-Gesetz in die Beitragsfreiheit der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gesteckt haben. Wir haben darüber hinaus aber auch erhebliche finanzielle Mittel als Land dazugegeben, und zwar für die Beitragsfreiheit und für mehr Qualität in der Kindertagesförderung, für eine bessere, tarifgerechte Bezahlung der pädagogischen Fachkräfte, für verbesserte Fach- und Praxisberatung, für die Mentorenvergütung und für die Ausfinanzierung der mittelbaren pädagogischen Arbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kostenfreie Bildung von Anfang an in der Kindertagesförderung und in der Kindertagespflege, das entlastet junge Familien hier im Land. Ich habe vor Kurzem noch vor Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen in einer Kita gesprochen. Diese Eltern, von denen einige in der Gastronomie tätig sind, haben mir sehr deutlich gesagt, wie wichtig die Elternbeitragsfreiheit für die berufliche Tätigkeit der Eltern ist.
Sie haben aber auch betont, dass sie sehr wohl auf die Qualität in unseren Einrichtungen vertrauen. Und das können sie auch, denn wir sind ganz oben auf dem Treppchen, wenn es um die Qualifikation unserer Fachkräfte in der Kindertagesförderung geht. Mein Dank gilt deshalb den Erzieherinnen und Erziehern, den pädagogischen Fachkräften in unserem Land, die tagtäglich für eine gute frühkindliche Bildung für unsere Kleinsten sorgen. Diese tolle Arbeit lassen wir uns nicht von der AfD schlechtreden!
Frau Ministerin, eine Frage: Spielt der Betreuungsschlüssel für Sie gar keine Rolle? Ich habe bis jetzt kein Wort davon gehört.
Ich bin gut bei der Hälfte meiner Rede und bitte um etwas Geduld, ich komme zu Ihrem Betreuungsschlüssel.
In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern bei den Personalschlüsseln der größte Qualitätssprung im Kindergarten auch nach der Bertelsmann Stiftung gelungen ist, von 1 : 14,9 auf 1 : 13,2 im Zeitraum 2013 bis 2018.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem neuen KiföG haben wir nicht nur die Elternbeitragsfreiheit und damit frühkindliche Bildung für alle eingeführt, sondern auch das Finanzierungssystem vollständig umgestellt, und das ist eine epochale Reform. Und noch einmal in aller Deutlichkeit: Das Land beteiligt sich jetzt mit 54,5 Prozent an den Istkosten der Kindertagesförderung. Mit dieser Übernahme von 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch die Entlohnung der Fachkräfte in den Einrichtungen für ihre gute und wichtige Arbeit angepasst werden kann. Dieses neue KiföG ermöglicht mehr Tariferhöhungen bei den pädagogischen Fachkräften, und ich gehe fest davon aus,
dass auf kommunaler Ebene das Ziel einer tarifgerechten beziehungsweise tariforientierten Bezahlung ebenfalls er- folgen wird.
Deshalb werden die Kosten für die Kindertagesförderung in den nächsten Jahren weiter steigen, für alle Beteiligten, so, wie wir das zwischen Land und kommunaler Ebene beim langen Prozess der Erarbeitung des KiföGs vereinbart haben. Die Elternbeitragsfreiheit bezahlen wir als Land, die kontinuierlich steigenden Kosten der Kindertagesförderung – vor allem durch die steigenden Personalkosten – finanzieren Land und kommunale Ebene gemeinsam nach einem festgelegten Schlüssel. Gutes Geld für gute Arbeit, das muss selbstverständlich auch für die Beschäftigten in der Kindertagesförderung gelten. Das betone ich hier besonders.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag wird ein Betreuungsschlüssel gefordert und von Vollzeitäquivalenten ist die Rede. Es wird nicht ganz deutlich, worum es im Detail geht. Einen Betreuungsschlüssel – Sie meinten den Personalschlüssel, nehme ich an – ohne Bezug auf die Ausbildung und Qualität der Fachkräfte in den Raum zu stellen, ist kein geeignetes Mittel, um die Qualität der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern darzustellen. Das KiföG enthält deshalb auch keinen Personalschlüssel, sondern stellt auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis ab. Darin
ist im Unterschied zu einem bloßen Personalschlüssel auch die Zeit für die direkte pädagogische Interaktion mit dem Kind, die unmittelbare pädagogische Arbeit enthalten.
Wenn es mit dem Antrag nur darum gehen soll, mehr zu fordern, dann wäre es erforderlich, auch einmal darüber zu reden, woher die zusätzlichen Fachkräfte, die bei einem besseren Fachkraft-Kind-Verhältnis notwendig sind, kommen sollen. Würde der Landtag dem hier vorliegenden Antrag folgen, könnten Jugendämter gleich danach dazu übergehen, reihenweise Einrichtungen zu schließen, denn die pädagogischen Fachkräfte, die erforderlich wären, befinden sich noch in der Ausbildung oder müssen noch durch andere qualifizierte Maßnahmen gewonnen werden. Dies haben wir übrigens als eines der ersten Länder auf den Weg gebracht, indem wir die vergütete und praxisbegleitete Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-jährige Kinder
nunmehr im dritten Jahr auch über die Finanzierung des KiföGs eingeführt haben. Wir haben die Fachkräfteoffensive des Bundes unterstützt und werden im Rahmen unserer Fachkräfteanalyse die Grundlage für weitere Erkenntnisse gewinnen.
Eine solide Politik verlangt, dass nicht blind und mit dem Kopf durch die Wand, sondern unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren und damit handelnden Akteure Qualität verbessert wird, denn sonst ist es keine Qualitätsverbesserung. Wir reden mit den Fachkräften vor Ort, hören ihnen zu, analysieren gemeinsam, wo der Schuh drückt, hören aber auch, wo er schon passt. Und da denke ich zum Beispiel daran, dass der Anteil der unbefristet Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern in allen Altersstufen deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch das ist ein Qualitätsmerkmal für Beschäftigte in den Kitas.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, noch einmal darauf hinzuweisen, dass unsere pädagogischen Fachkräfte durchaus differenzieren können, was realistisch ist. Dieser Antrag ist es nicht. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich diesen Antrag gelesen habe, konnte ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln, weil er fachlich so falsch ist, dass wir ihm auf keinen Fall zustimmen können.
Das fängt schon in der Überschrift an, die da heißt: „Für unser Land und unsere Kinder“. MecklenburgVorpommern ist weder Ihr Land, Herren der AfD, noch sind es Ihre Kinder. Sie können noch nicht mal welche bekommen, wie wollen Sie dann überhaupt von Ihren Kindern sprechen?! Und wenn ich von dem Kinderbegriff
Weiter heißt es in der Überschrift: „Einführung eines landesweiten einheitlichen auskömmlichen Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen in MecklenburgVorpommern“. Einen landeseinheitlichen Personalschlüssel wollen wir auch, entsprechend haben wir auch im Rahmen der Kindertagesförderungsgesetznovelle 2019 einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, bei dem Sie sich enthalten haben, also kann Ihnen das Thema dann doch nicht wieder so wichtig sein. Einen Änderungsantrag von Ihnen habe ich 2019 dazu nicht gesehen. Oder gab es etwa wieder einen Einzelfall nach der Novellierung, wie gestern beim Ganztagsplatzanspruch für erziehende Eltern, wo Sie sich jetzt genötigt sahen, einen Antrag zu stellen?
Kommen wir dann zum Beschlussteil, denn dort geht es fachlich einfach krude weiter: Erstens wollen Sie im Kindertagesförderungsgesetz einen Betreuungsschlüssel festlegen. Gestern hatten wir einen Gesetzentwurf von Ihrer Fraktion zum Kindertagesförderungsgesetz. Warum haben Sie Ihr Anliegen nicht hier reinformuliert? Es gibt aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten: Entweder war es Ihnen zu mühsam, sich selber die Mühe zu machen, und Sie verlangen das nun lieber von der Landesregierung, oder aber, Sie wollen sich als Kümmerer der Kindertagesförderung darstellen, indem Sie mit zwei parlamentarischen Initiativen aufwarten – übrigens der Kindertagesförderung, die Herr de Jesus de Fernandes so darstellt, und ich wiederhole gern das Zitat von gestern: „Frau Schwesig will Mütter an Fließbändern sehen, die ihre Kinder in Kitas verwahren lassen. Das zerstört maßgeblich die Mutter-Kind-Bindung, das verhindert teilweise die Erziehung der Eltern in der Prägungsphase ihrer Liebsten.“
Sie reden bei Kitas von „Verwahranstalten“ auf der einen Seite und auf der anderen Seite stellen Sie sich hier als Bewahrer der Kitas hin. Das ist aus meiner Sicht einfach nur scheinheilig.
Sehr geehrte Damen und Herren – nee, Herren –, da weiß ich wirklich nicht, was Sie unter Punkt II.1 überhaupt wollen, so fachlich falsch ist er einfach nur. Sie schreiben, dass Sie einen Betreuungsschlüssel in der Krippe von 4,3 Vollzeitäquivalenten und 8,6 Vollzeitäquivalenten im Kindergarten wollen. „Vollzeitäquivalente“ ist die Bemessung von Arbeitszeit, nicht die der Kinder, sondern der Erzieher. Ein Vollzeitäquivalent sind 40 Arbeitsstunden pro Woche. Lesen Sie nach! Also bedeutet das, wenn ich Ihren Antrag irgendwie interpretieren sollte, 4,3 Erzieher in der Krippe und 8,6 Erzieher im Kinder
garten – in Bezug auf was, frage ich mich. Auf die jetzt geltenden Gruppengrößen im Kindertagesförderungsgesetz, auf eine Kita? Das geht leider aus Ihrem Antrag nicht hervor.
Ich unterstelle – und leider fehlt mir wegen der fehlenden Fachlichkeit des Antrages eine andere Bezugsgröße – jetzt mal,
dass dieser Personalschlüssel auf die Gruppengröße von Paragraf 14 KiföG gestellt ist, also 4,3 Erzieher auf 6 Kinder in der Krippe und 8,6 Erzieher auf 15 Kinder im Kindergarten. Dafür bedürfte es bei 22.995 Kindern in der Krippe und 39.006 Kindern im Kindergarten insgesamt 38.863 Erzieherinnen und Erzieher. Nur mal zum Verhältnis: Jetzt sind in den Betreuungsformen 15.885 Erzieher tätig. Das sind mehr als doppelt so viele Erzieher, wie derzeit tätig sind.
Bei dem Fachkräftemangel, der aktuell besteht und den Sie anerkennen, möchte ich mal von Ihnen wissen, wo Sie die Erzieher/-innen überhaupt herbekommen möchten. Ich glaube aber nicht, dass das das Ziel Ihres Antrages war. Deshalb lässt mich Punkt II.1 Ihres Antrags nur zu folgenden Schlussfolgerungen kommen: Entweder haben Sie keine Ahnung, was Betreuungsschlüssel sind oder was Vollzeitäquivalente sind