Einen kleinen Moment, Herr Abgeordneter! Jetzt haben Sie zunächst Pause. Jetzt ist die Fraktionsvorsitzende dran mit ihrer Kurzintervention.
Und Sie haben gesagt, es geht um einen Einzelfall. Und Sie müssten als Jurist wissen, dass Gesetze nicht für einen Einzelfall gemacht werden,
und deswegen ist zum Beispiel auch unsere Forderung: Ganztagsplätze für alle Kinder, ohne Wenn und Aber. Und das haben wir genau hier dargestellt, denn anders als Sie können wir uns daran erinnern, was wir fordern, was in unserem Wahlprogramm steht und was in unseren Anträgen steht.
Und ich würde ja sagen – ich habe ja jetzt gehört, was wir alles nicht sagen dürfen, aber da gehen Sie bitte noch mal in sich und überlegen, ich würde es als partielle Amnesie bezeichnen, die Sie haben, was Sie hier heute gesagt haben –, ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Er ist nicht wirklich … Dieses Haus hat es nicht verdient, sich mit so einem Antrag zu beschäftigen.
Also erstens: Nach Ihrem Antrag, das hat Kollege Professor Weber schon ausgeführt, hätten Sie an sich zustimmen müssen.
Zweitens habe ich den Einzelfall als Beispielfall erwähnt, und das müsste Ihnen nicht entgangen sein. Das muss ich auch nicht vertiefen, auf welche Diagnose das zuläuft, wenn Sie das nicht verstanden haben. Typischerweise erläutert man Probleme anhand von Fällen. Das war ein Beispielfall. So!
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Der Sie zum Anlass gebracht hat, hier diesen Gesetzentwurf zu bringen.)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Das können Sie gerne machen! Sie haben sich trotzdem wie ein Flegel benommen gegenüber meiner Vorsitzenden. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)
Herr Abgeordneter Ritter, ich weise Sie darauf hin, dass die Bezeichnung des Abgeordneten Förster als … – ich wiederhole den Begriff nicht – mindestens unparlamentarisch ist, wenn nicht sogar am Rande der Beleidigung. Ich bitte Sie, solche …
Wir haben jetzt schon öfter über solche unparlamentarischen Äußerungen gesprochen. Ich bitte Sie, doch wieder etwas runterzufahren und verbal ein bisschen abzurüsten.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4738 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie den Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen anwesenden Abgeordneten abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Änderung der Gewinnthesaurierung nach Paragraf 34a Einkommensteuergesetz, auf Drucksache 7/4022, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4763.
Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Änderung der Gewinnthesaurierung nach § 34a Einkommensteuergesetz – Drucksache 7/4022 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4763 empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4763 einstimmig angenommen worden.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4763 empfiehlt der Finanzausschuss, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/4022 abzulehnen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/4763 einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Ansiedlung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen, auf Drucksache 7/4740.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Ansiedlung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen – Drucksache 7/4740 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Tue Gutes und rede darüber!“ Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Bedeutung der Ansiedlung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz hervorheben. Warum ist es notwendig, dies mit einem Landtagsantrag noch mal zu unterstreichen?
Die Ansiedlung von Bundesbehörden und Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern war bisher eine Ausnahme. Sie stellt gewissermaßen einen Richtungswechsel dar und soll dazu beitragen, Lebensverhältnisse zwischen urbanen und ländlichen Regionen gleichwertiger zu gestalten. Die Grundlagen dafür wurden bereits in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD gelegt.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser ehemaliger Fraktionsvorsitzender, Vincent Kokert, bereits in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sich dafür eingesetzt hat, dass die Ehrenamtsstiftung des Bundes im Osten Deutschlands angesiedelt wird.
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode von CDU, CSU und SPD wurde sodann neben der Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ auch die Gründung einer Ehrenamtsstiftung vereinbart. Die Facharbeitsgruppe 6 der Kommission mit dem Titel „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“ beschäftigte sich dann auch schwerpunktgemäß mit dem Thema „Engagement und Ehrenamtsförderung“. Die neuen Bundesländer – insbesondere strukturschwache Räume – fanden dabei eine besondere Berücksichtigung, denn laut des Abschlussberichtes der Kommission steht das Ehrenamt gerade in ländlich geprüften Regionen in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite leistet es einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge und Lebensqualität, auf der anderen Seite sind seine Strukturen hier weniger vernetzt und ausgebaut als in urbanen Räumen.
Als konkrete Handlungsempfehlung hat die Kommission daher die Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt formuliert, die, ich zitiere, „ehrenamtlich Tätige durch Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt und bei der Digitalisierung unterstützt“. Zitatende.
Das Bundeskabinett hat diese Handlungsempfehlung schließlich mit Beschluss vom Juli beziehungsweise Oktober 2019 umgesetzt und dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt. Erfreulicherweise wurde darin auch Neustrelitz als Sitz der Stiftung vorgeschlagen. Damit wurde einer weiteren Forderung der Kommission gefolgt. Nämlich im Wege der Selbstverpflichtung wird der Bund Neuansiedlungen und Ausgründungen von Behörden und Ressortforschungseinrichtungen bevorzugt in strukturschwachen beziehungsweise vom Strukturwandel betroffenen Regionen vornehmen und dort vorrangig in Klein- und Mittelstädten.
Das sind, meine Damen und Herren, alles auch Forderungen, die Enquetekommission, Senioren und die Jugendvertretung beziehungsweise einzelne Akteure hier im Land aufgestellt haben. Nachdem der Bundestag dem Gesetzentwurf bereits am 30. Januar 2020 zugestimmt hatte, wurde die Ansiedlung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz abschließend durch den Bundesrat am 14. Februar 2020 beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erhoffen uns, dass von der Ansiedlung der Stiftung auch positive Effekte auf andere Bereiche ausgehen werden, wie zum
Beispiel zusätzliche Arbeitskräfte, mehr Kaufkraft und bundesweit mehr Bekanntheit für Neustrelitz, für die Region und natürlich auch Mecklenburg-Vorpommern insgesamt.
Im Vordergrund der Ansiedlung steht aber selbstverständlich die Stärkung des Ehrenamtes nicht nur bundesweit, sondern insbesondere auch in MecklenburgVorpommern und im ländlichen Raum, denn gerade im ländlichen Raum wird auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Unterstützung benötigt, um ehrenamtliches Engagement zu stärken und zu erhalten. Dafür braucht es entsprechende Strukturen. Unsere Erwartungen an die Ehrenamtsstiftung des Bundes gehen aus dem vorliegenden Antrag hervor.
Einen Beitrag dazu soll auch die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten, indem sie mit ihrer Engagementpolitik die Arbeit der Deutschen Stiftung dann unterstützt. Die Ehrenamtsstiftung des Bundes wird darüber hinaus bereits eine gute Arbeitsgrundlage vorfinden, denn mit der bestehenden Ehrenamtsstiftung des Landes wird sie einen verlässlichen und erfolgreichen Partner haben. Wir wünschen, dass sich aus den bestehenden Strukturen Kooperationsmöglichkeiten und Synergieeffekte ergeben. Und Herr Holze sagte mir, dass unsere Landeseinrichtung sich auf die Zusammenarbeit freue, wenn die Bundesstiftung ihre Arbeit aufnehmen kann.