Protocol of the Session on March 11, 2020

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ähnlich wie Frau Tegtmeier habe auch ich mich gewundert, dass wir hier eine Aussprache zu diesem Gesetzentwurf durchführen müssen, weil Ausführungsgesetze zu Bundesgesetzen in der Regel nicht die spannendsten Dinge hier im Landtag sind.

(Andreas Butzki, SPD: Richtig!)

Aber ich habe mich vor allen Dingen auch gewundert, weil, wenn ich mich recht entsinne, Frau Tegtmeier, es im Innenausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung gegeben hat, also auch die AfD-Fraktion hat dieser Beschlussempfehlung und damit diesem Gesetz zugestimmt.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Herr Kollege Kramer, vielleicht stimmen Sie sich dann das nächste Mal mit Ihrem PGF ab, denn von ganz unproblematischen Dingen, die der Kollege Weber hier aufgeführt hat, war seitens der AfD-Fraktion im Innenausschuss nichts zu hören.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Und insofern, da mag es vielleicht einen Meinungsbildungsprozess in der Zwischenzeit gegeben haben, aber der eigentliche Hintergrund ist ein anderer. Als wir im Rahmen des Ältestenrates gefragt haben ganz erstaunt, warum muss es denn eine Aussprache geben, ich kann jetzt den Inhalt nicht wiedergeben, weil nicht öffentliche Sitzung,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

will aber an der Stelle dann die Bezeichnung „individuelle Befragungstiefe“ als Ablehnungsgrund anführen. Also das, was Sie eben gesagt haben, so ähnlich haben Sie es dann auch im Ältestenrat formuliert, aber nur etwas drastischer, dann muss ich mir schon die Frage stellen, wer einerseits ein Lehreranschwärzportal in aller Öffentlichkeit schaltet

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Unsinn!)

und sich dann hier im Landtag gegen individuelle Befragungstiefe ausspricht, der kann ja wohl nicht ganz ernst genommen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Dezember vor zehn Jahren, genau am 18.12.2009, habe ich für

meine Fraktion damals kritische Anmerkungen zu dem damaligen Zensusausführungsgesetz vorgetragen, da ging es um datenschutzrechtliche Probleme und um Konnexitätsfragen. Heute, zehn Jahre später, sind alle Beteiligten in dem Prozess etwas schlauer geworden. Die datenschutzrechtlichen Belange sind aus unserer Sicht hier mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgeräumt, auch die Konnexitätsfragen sind geklärt. Insofern wird meine Fraktion jetzt diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 in MecklenburgVorpommern auf Drucksache 7/4445. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4762 anzunehmen.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 15 einschließlich der Anlage zu Paragraf 3 Absatz 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 15 einschließlich der Anlage zu Paragraf 3 Absatz 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/4762 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten

(Egbert Liskow, CDU: Und einer Enthaltung!)

und einer Enthaltung aus der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/4762 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/4762 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/4775 ein Antrag zum Thema „Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 26 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen, und zwei Drittel der Mitglieder des Landtages sind in diesem Falle 48. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zu einer Gegenrede gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt worden. Es besteht Einvernehmen darüber, diesen Antrag nach Tagesordnungspunkt 24 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/4780 ein Antrag zum Thema „Minderjährige Flüchtlinge zügig in Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird hier das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das wird nicht gewünscht. – Wird das Wort zu einer Gegenrede gewünscht, die ja eigentlich keine Begründung hat, von daher ist es schwierig, eine Gegenrede zuzulassen, aber möglicherweise gibt es ja Wortäußerungen? – Das ist auch nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. –

(Heiterkeit bei Dr. Ralph Weber, AfD: Danke, Herr Waldmüller!)

Gibt es Stimmenthaltungen oder wird gewünscht, dass wir die Abstimmung wiederholen? –

(Jochen Schulte, SPD, und Martina Tegtmeier, SPD: Nein!)

Nein, gut.

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)

Dann stelle ich fest, dass der Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt worden ist. Es besteht Einvernehmen darüber, diesen Antrag morgen vor Tagesordnungspunkt 18 nach der Mittagspause aufzurufen? – Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich bin etwas verwundert, weil wir noch nicht in die Mittagspause eintreten. Möglicherweise könnte man das dann ja …

(Minister Harry Glawe: Von der Zeit abziehen.)

Nicht von der Zeit abziehen, aber mich verwundert das schon ein bisschen, dass der Landwirtschaftsminister den Raum verlassen hat, was nämlich an dem Abstimmungsergebnis etwas ändern würde, selbst wenn es denn so ausfallen würde, wie es vorher ausgefallen ist.

(Andreas Butzki, SPD: Und der Innenminister auch.)

Und der Innenminister auch. Da es ja beides Abgeordnete sind,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es geht jetzt um euern Dringlichkeitsantrag!)

ist das natürlich etwas unerfreulich, weil wir hier ja immer noch in der Abstimmung über die Dringlichkeit sind.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Es geht jetzt um euern Dringlichkeitsantrag! – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Karen Larisch, DIE LINKE)

Ja, wir können fortfahren, wir können darüber abstimmen

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und dann kann ich Ihnen das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. Das können wir gern machen.

Meine Damen und Herren, von den Fraktionen der CDU und SPD …

Ich sehe einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön, Herr Waldmüller.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Kurze Sitzungsunterbrechung bitte!)

Die Fraktion der SPD hat eine kurze Sitzungsunterbrechung,

(allgemeine Unruhe – Zurufe aus dem Plenum: CDU!)