(Die Abgeordnete Simone Oldenburg bittet um das Wort für eine Anfrage. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Diese bestehen in unterschiedlichen Lebensbereichen und reichen unter anderem von Kommunikationshilfen bei Behördenterminen, steuerlichen Vergünstigungen, Schwerbehindertenrabatten über Ermäßigungen bei den Rundfunkgebühren bis zu kostenfreien Beförderungen beim ÖPNV. Da ist heute auch schon einiges genannt worden.
Nach Ihrer Logik heißt das, dass alle Anträge, die jetzt gestellt werden, bis zum nächsten Doppelhaushalt nicht mehr genehmigt werden können, weil der Doppelhaushalt ja im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen worden ist. Ist meine Annahme richtig?
Wenn Sie genau zugehört haben, habe ich gesagt, dass sich die Chancen, irgendwas zu verändern, nicht gerade erhöht haben. Das war meine Aussage.
Dann möchte ich präzisieren: Heißt das, dass für alle nachfolgenden Anträge die Chancen geringer werden, umgesetzt zu werden, aufgrund dessen, dass der Haushalt im Dezember 2019 beschlossen wurde?
Also noch mal, hörbehinderte Menschen verfügen bereits in unserem Bundesland über vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, auf die sie zurückgreifen können. Ich habe sie eben schon benannt. Gehörlose und schwerhörige Menschen können wie Menschen mit anderen Handicaps und Behinderungen im Übrigen auch ihren Grad der Behinderung feststellen lassen und dadurch Leistungen in Anspruch nehmen. Über die Eingliederungshilfe an dieser Stelle nach BTHG ist eben auch schon gesprochen worden. Und sicher lässt sich immer darüber diskutieren, ob Leistungen erweitert und angesichts neuer technischer Möglichkeiten angepasst werden können. Für ein explizites Landesgeld sehe ich angesichts der bereits zu gewährenden Unterstützungsmöglichkeiten keine Möglichkeit. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich kann jetzt zwar schwerlich noch nach einer Zwischenfrage fragen, aber ich frage Sie, Frau Abgeordnete, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten...
wir müssten jetzt mal darüber reden. Sie haben das nicht zu kommentieren. Ich habe nur gesagt, dass eigentlich – und das steht in unserer Geschäftsordnung – eine Frage, die kurz und präzise ist, zuzulassen ist. Ich lasse auch eine kurze Einleitung zu. Ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass sie eben nur kurz sein darf, damit ich sie zulassen kann. Und jetzt können Sie Ihre Frage stellen.
Ein tauber Mensch will zur Apotheke gehen und sich notwendige Medikamente holen. Er verliert sein Portemonnaie, hat damit kein Geld mehr, geht zur Bank und versucht dort, händeringend zu erklären, dass er das Portemonnaie verloren hat oder dass er die Person ist mit dem entsprechenden Konto.
Das ist eine Wahnsinnshürde und er kommt nicht zum Erfolg. Das ist ein Beispiel aus der realen Welt sozusagen. Meinen Sie, dass so einem Menschen die bloße Debatte hilft in diesem Fall, wie Sie ja angekündigt haben: „Gut, dass wir darüber reden!“?
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Ministerin Stefanie Drese und Peter Ritter, DIE LINKE)
Ja, genau, die 100 Euro helfen ihm in diesem Fall sicherlich nicht. Also ich kann mir da vorstellen, wenn mir so ein Mensch begegnet,