Protocol of the Session on January 29, 2020

Mit dem Inkrafttreten der neuen Jugendförderungsverordnung, um die es Ihnen mit Ihrem Gesetzentwurf im Kern ging, haben wir des Weiteren die Definition der Alterskohorte zur Berechnung der Landesförderung neu aufgestellt. Statt der 10- bis 26-Jährigen wird nun die Gruppe der 6- bis 21-Jährigen als Grundlage der Förderung betrachtet. Und wenn wir hier über die Bezugsgröße debattieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist natürlich klar, dass Ihnen das nicht gefällt, dennoch gilt man mit 18 als erwachsen. Insofern ist die Förderung zielschärfer, und das Achte Sozialgesetzbuch definiert, wie ich finde, den Auftrag der Jugendhilfe sehr zutreffend: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Dieser Auftrag stellt auch für uns die Richtschnur dar, indem es darum geht, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, und zwar unabhängig von Herkunft, Religion und Nationalität. Genau an diesen Auftrag sind auch wir mit der Kinder- und Jugendhilfe Mecklenburg-Vorpommern gebunden, die genannten Änderungen werden hierzu weitere Beiträge leisten. Ihrem Gesetzentwurf werden wir auch in Zweiter Lesung nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag ist von der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordneten Frau Bernhardt, eine Kurzintervention angemeldet worden.

Bitte schön, Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Frau Friemann-Jennert, Sie meinen ja, dass die Erhöhung der Landesmittel, die zu Recht ein erstes Zeichen war, ein Etappenziel gewesen sei, und ich frage mich sozusagen, warum wir nicht jetzt den Schritt gegangen sind und zu einer bedarfsgerechten Kinder- und Jugendförderung gekommen sind. Die Probleme sind da, sie werden uns immer und immer wieder von Brandbriefen gezeigt, wie die Situation tatsächlich aussieht. Am Geld kann es nicht liegen, wir haben gerade diese Woche gehört, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse von 270 Millionen Euro hat. Also für mich stellt sich die Frage, für uns stellt sich die Frage, warum wir weiterhin zusehen ob der prekären Situation in der Kinder- und Jugendarbeit.

Zum Zweiten war ja hier in der Diskussion die Alterskohorte mehrfach angesprochen worden. Auch Sie bezogen sich sozusagen darauf, dass es für 18-Jährige das Gerechtere sei. Ich frage mich, wir haben bisher bis zu den 26-Jährigen gefördert, auch wenn man die Diskussionsbeiträge heute ansieht, müsste das ja nach Ihren

Worten, nach Ihren Vorstellungen dann bisher falsch gewesen sein. Nur mal zur Erinnerung, das SGB VIII gilt für die 0- bis 26-Jährigen, und wir reden hier eben nicht nur von Jugendklubs, wo 21- bis 26-Jährige geparkt werden, wie Sie es nennen,

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

sondern eben …

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Habe ich nicht gesagt.)

Sie beschränken es auf 18-Jährige.

(Maika Friemann-Jennert, CDU: Habe ich nicht gesagt. – Jens-Holger Schneider, AfD: Ich habe das gesagt.)

Es geht aber nicht nur um Jugendklubs, sondern auch 21- bis 26-Jährige sind in der Verbandsarbeit – ich hatte mehrere Verbände aufgeführt – tätig.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Und insofern erhalten wir die Alterskohorte nach wie vor aufrecht, bis zu 26-Jährige zu fördern, und insofern kann ich nicht nachvollziehen, dass die Alterskohorte hier ständig heruntergeschraubt wird. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Frau Abgeordnete, möchten Sie erwidern?

Ja, zwei kurze Anmerkungen würde ich schon machen.

Also legen Sie mir bitte nicht irgendetwas in den Mund, was ich nicht gesagt habe!

(Jens-Holger Schneider, AfD: Genau. Ich habe es gesagt. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Also da verwahre ich mich gegen.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ich habe es gesagt.)

Aber ich möchte noch mal sagen, es muss ja nicht unbedingt falsch gewesen sein, was wir gemacht haben. Das war bisher der gangbare Weg, jetzt wird ein anderer Weg beschritten, und ich bin auch gespannt darauf – das muss ich so sagen –, ob wir dann auf diesem Weg, ob wir dann noch mal was verändern können. Wir haben ja gesagt beim letzten Mal schon, dass wir unbedingt schauen müssen, ob sich das dann tatsächlich bewährt. Wir können doch nicht, in die Glaskugel kann ich nicht gucken.

Und insofern würde ich jetzt dann gerne auch mal sehen, ob der Weg dazu führt, dass wir einen, sage ich mal, stringenteren Weg auch für die jungen Leute dann gehen können, und wenn das dann nicht reicht, das Geld, dann haben wir doch jederzeit die Möglichkeit, noch mal wieder nachzusteuern.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, dass es nicht reicht, das wissen wir doch schon jetzt, Mensch!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

(Torsten Renz, CDU: Nicht aufgeben! Nicht aufgeben, Frau Bernhardt! – Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Machen wir auch nicht. Machen wir auch nicht.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.)

und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter auf Drucksache 7/4204.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4204 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und der fraktionslosen Abgeordneten, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4204 abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten jetzt in die vereinbarte Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.00 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung 13.05 Uhr

__________

Wiederbeginn: 14.03 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder

(allgemeine Unruhe)

und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4, wenn es etwas leiser geworden ist: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, auf Drucksache 7/4206.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Landesausführungsgesetz SGB II – AG-SGB II) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4206 –

In der 73. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Dr. Jess.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Wir reden heute über den Gesetzentwurf der AfD zum Ausführungsgesetz SGB II in Zweiter Lesung. Die Finanzierung der Hartz-IV-Belastungen der Kommunen bei uns im Land scheint ein schwieriges Thema zu sein, denn sowohl die Sozialministerin als auch die Redner der LINKEN, der CDU und der SPD konnten oder wollten es am 17. Oktober 2019 in der Ersten Lesung nicht umfassend darlegen, was für Probleme da bestehen.

Auch für die Redakteurin Frau Koslik von der „Schweriner Volkszeitung“ scheint das Problem ein Buch mit sieben Siegeln zu sein, wenn sie am vergangenen Montag schreibt: „Bei anderen Punkten muss man... raten, was damit gemeint sein könnte...“, und sie zitiert unseren TOP 4 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetz“ und endet mit: „Alles klar, was gemeint ist?“ Da kann ich nur sagen, ja, recht hat sie, denn nichts ist klar.

Deshalb werde ich hier noch einmal die Rechtslage darstellen und damit unsere Position und die Intention unseres Gesetzentwurfes erläutern.

(Torsten Renz, CDU: Ein Glück!)

Nach dem Grundgesetz tragen Bund und Länder einschließlich ihrer Kommunen alle Ausgaben zur Wahrnehmung ihrer jeweils zugeordneten Aufgaben gesondert. Da die Hartz-IV-Lasten für die Kommunen insgesamt nicht mehr allein zu tragen waren, beteiligt sich der Bund seit 2005 an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IVBedarfsgemeinschaften mit unterschiedlichen Beteiligungsraten.