Protocol of the Session on January 29, 2020

Und deswegen sind viele Schritte in den letzten …

(Vincent Kokert, CDU: Herr Minister, können Sie ein bisschen lauter reden, ich verstehe gar nichts mehr?!)

Ja, das ist wirklich unmöglich, muss ich sagen. Wir stehen hier vor einem Riesendilemma und der rechte Flügel ist nicht bereit und in der Lage, hier mal ein bisschen zuzuhören.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Da kann Ihre Partei ja eine Aussprache einbringen... – Glocke der Präsidentin)

Einen Moment bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen ist das Präsidium dazu da, wenn, zur Ordnung zu rufen, das mache ich jetzt hiermit, zum anderen, Herr Minister, bitte ich jetzt tatsächlich, auch zur Sache zu kommen, damit wir dieses vernünftige Gesetz oder dieses Gesetz auf den Weg bringen können.

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielmehr – und das ist die Gesetzeseinbringung, sehr geehrte Frau Präsidentin –, vielmehr muss sichergestellt werden im Übrigen, dass die Informationswege, die Zuständigkeiten eindeutig geklärt sind und dass alle Optionen geprüft werden, um alles daranzusetzen, dass ein Eintrag verzögert, möglichst sogar verhindert wird. Und dazu ist dieses Gesetz eben da.

Es ist ein Baustein, und darauf komme ich noch mal zurück, zur Historie. ASP ist seit 2007 über Georgien im Übrigen eingetragen worden, und der Gesetzentwurf, der von der Bundesebene runtergebrochen wird, auf das Land herunter auch aktualisiert wird, ist dazu ein Bündel dieses Maßnahmenpaketes. Und ich glaube, es ist schon wichtig, dass man noch mal zur Kenntnis nimmt, wie eigentlich dieser Prozess abgelaufen ist. Und ich will noch mal sagen, über Georgien im Übrigen, dann über die baltischen Staaten nach Polen und mittlerweile dann über die Tschechische Republik, Moldawien, Rumänien und so weiter, Ungarn, sind alle betroffen.

Auch deswegen habe ich im Übrigen – auch das will ich hier ausdrücklich sagen – mit der Defender-Übung erhebliche Probleme, die in den nächsten Tagen ablaufen soll. Aber das ist nur ein Teil meiner Sorge, auch dazu will ich eine ganz klare Aussage treffen. Und ich will in dem Zusammenhang auch deutlich machen, dass wir es, was die Dynamik anbetrifft, mit einer ganz hohen Situation und Ansteckungsgefahr zu tun haben. Und insofern, glaube ich, darf man auch erkennen, nicht nur für Deutschland besteht das Risiko, sondern auf der gesamten Welt.

Und deswegen ist der Rahmenplan der ASP, was das Gesetzgebungsverfahren angeht, von entscheidender Bedeutung. Und ich will auch an dieser Stelle auch noch mal betonen, es ist uns leider bis heute auch europa- und weltweit nicht gelungen, und der Corona-Virus zeigt ja auch mit einem Finger im Übrigen darauf hin, dass wir es mit Seuchenverläufen zu tun haben, die zum Teil nicht mehr beherrschbar sind. Und deswegen brauchen wir Gesetzesverfahren, die uns auch die entsprechenden Vorkehrungen treffen lassen. Ich sage noch mal, allein die Wertschöpfungskette pro Jahr macht in diesem Land im Schweinebereich gut 1 Milliarde aus. Und ich hoffe, dass wir davon verschont bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich dann auf Bundesebene die Gesetzgebung zur ASP angeschaut hat, dann ist klar, dass wir hier Verschärfungen benötigen und letzten Endes damit auch die Einbindung der Landkreise sauber absolviert wird. Und deswegen sind wir in einem engen Austausch, im Übrigen auch mit den Behörden auf bundesdeutscher Ebene: mehrere Gespräche mit der Bundesministerin in den letzten Tagen geführt oder auch zur Stunde gerade im Übrigen auch wichtige Gespräche auf höchster Ebene der Veterinäre in Polen, in Warschau, wo unsere Kolleginnen und

Kollegen mit dabei sind. Und auch die EU-Mission, wo die EU-Kommission im Übrigen mit Brandenburg, Sachsen und wir beteiligt sind, da sind wir gerade in höchsten Verhandlungen. Und deswegen ist jede, jede Präventionsstrategie und verändernde Rahmenbedingungen sind notwendig, um dann auch auf die Situation reagieren zu können.

Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, dann geht es um die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, die einen wesentlichen Bestandteil einer funktionierenden Tierseuchenbekämpfung darstellt. Mit diesem Gesetz passen wir im Übrigen – noch mal – nun das Landesrecht an das Bundesrecht an. Die Länder sind gehalten, dieses im Übrigen landesrechtlich bis möglichst zum 12. Februar zu erlassen. Und im Übrigen habe ich gerade in dieser Woche auch durchs Kabinett die entsprechende Verordnung bereits auf den Weg gebracht. Bei den Änderungen handelt es sich hauptsächlich um Änderungen redaktioneller, aber auch rechtsförmlicher Art. An den Grundsätzen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte ändert sich nichts. Da sind wir, glaube ich, gut davor, und es ist auch ein Segen im Übrigen, dass wir einen Betreiber haben, mit dem wir hier in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis stehen.

Darüber hinaus wird die Pflicht zur Beseitigung verendeter wild lebender Tiere, die natürlich auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung zu beseitigen sind, in eine klare Kostenregelung hineingeführt. Die Kosten haben die Landkreise und kreisfreien Städte zu tragen, denn diese sind für die Bekämpfung der Tierseuchen zuständig. Auch das, glaube ich, ist hier noch mal ein entscheidender Punkt, weil jeder Abgeordnete wird gegebenenfalls damit konfrontiert werden. Fakt ist – noch mal –, die kreisfreien Städte und die Landkreise sind für die Tierseuchenbekämpfung zuständig, wir sind die Fachbehörde, die da drübersteht.

Bislang gab es im Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes keine ausdrücklichen Regelungen dieser Kosten, sodass es nun angezeigt ist, klare Regelungen und damit die Kosten in diesem Spezialrecht auch herauszuarbeiten. Insofern gehe ich davon aus, dass die Anpassung des Landesrechtes dann auch in der Folgeänderung so in das Gesetz, in ein Artikelgesetz hineinformuliert ist. Eingehen möchte ich dabei ausdrücklich noch mal auf das Landesjagdgesetz, das wir im Artikel 2 dann auch ändern werden, denn es geht letzten Endes immer wieder auch darum, vorsorgende Maßnahmen gegebenenfalls auch bei der Entnahme von Elterntieren auch vorzunehmen im Sinne des vorsorgenden Verbraucher- und des Tierschutzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist nur ein kleiner Teil, aber wichtiger Baustein im Rahmen dieses komplexen – ich hoffe, es ist deutlich geworden –, komplexen Präventions- und Krisenmanagements. Und ich hoffe, dass es nicht zu dieser Krise kommt, dass wir verschont bleiben, aber wir sind auf jeden Fall darauf vorbereitet. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4614 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 7/4615.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Erste Lesung) – Drucksache 7/4615 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Zunächst, bevor ich mit der eigentlichen Sache beginne, noch mal zu Herrn Grimm. Ich habe vorhin etwas gesagt zu ihm, dafür habe ich einen Ordnungsruf erhalten, das war „vermeintlicher Anwalt“, glaube ich. Das nehme ich zurück, entschuldige mich dafür. Das war nicht sachgerecht. Das andere lasse ich natürlich stehen, aber diesen Ordnungsruf habe ich zu Recht erhalten und das nehme ich, wie gesagt, zurück.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Drucksache 7/4615 legen Ihnen die Fraktionen von SPD und CDU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Hintergrund ist ein Hinweis des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 26. September 2019, Aktenzeichen 2/18. Es war ja schon die Sprache davon.

Meine Damen und Herren, diesen Hinweis nehmen die einreichenden Fraktionen sehr ernst und greifen ihn mit dem Gesetzentwurf auf. Das Hauptaugenmerk wird auf das Verfahren zur Änderung des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes M-V“ gerichtet. Dessen Änderungen sollen zukünftig auch im Plenum des Landtages beschlossen, somit eine breite öffentliche Diskussion geführt werden.

Zunächst nach Überweisung in den Finanzausschuss wollen wir eine schriftliche … Nee, Quatsch, Entschuldigung, jetzt bin ich …Wir wollen eine breite öffentliche Diskussion, so war das.

Zunächst haben wir uns dazu entschlossen und auch mit den anderen Fraktionen darüber gesprochen, den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen und dann ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Ziel einer Zweiten Lesung soll der 1. April 2020 sein. Das ist kein Aprilscherz, die erste Sitzung im April findet tatsächlich am 1. April statt. Ich darf Sie also darum um Überweisung des relativ schlanken Gesetzentwurfes in den Finanzausschuss bitten und bin auch auf die folgen

de Aussprache nach dem ersten Punkt doch sehr gespannt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Gundlack.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Reinhard Meyer, oh, in Vertretung für den Finanzminister der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe natürlich die Diskussionen vorhin auch sehr genau verfolgt und ich glaube, der Finanzminister würde hier und heute jetzt sagen, dass die Bürgerprojekte, die durch die Abgeordneten des Landtages auf den Weg gebracht worden sind, hervorragend sind. Ich glaube, das darf man ausdrücklich unterstreichen. Und wenn man im Übrigen den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen aufgreifen darf, dann ist es so, dass das Landesverfassungsgericht ja Hinweise gegeben hat, wie man dieses Gesetz anpassen sollte. Auch die Landesregierung hat das Urteil im Übrigen gemeinsam mit dem Prozessbevollmächtigten Herrn Korioth natürlich ausgewertet und intensiv ausgewertet. In seiner Urteilsbegründung hat das Gericht ja insbesondere die Rolle des Plenums angesprochen und die Entscheidung über die Einnahmen und die Entnahmen besonders herausgehoben. Nach einhelliger Einschätzung sollte diesen Hinweisen auch durch eine Änderung des Strategiefondsgesetzes dann Rechnung getragen werden. Dabei soll das Hauptaugenmerk auf das Verfahren zur Änderung des Wirtschaftsplanes gelegt werden. Auch das, glaube ich, ist hier in dem Gesetz ja vorgesehen.

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen stellen darüber hinaus im Übrigen auf eine klare Beschlussfassung des Landtages ab, verbunden mit einer gesetzlich verankerten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, was sicherlich auch ein wichtiger Hinweis ist. Letzterer behält auch weiterhin bei Änderungen des Wirtschaftsplanes dieses Initiativrecht aufrecht. Ziel ist es, dass der Finanzausschuss künftig eine Vorlage zur Beschlussfassung dem Plenum vorlegt und dieses dann ins Plenum hier in dieses Hohe Haus eingebracht wird. Das Verfahren würde wie folgt dann sich ausgestalten: Sobald Klarheit über eine Zuführung an das Sondervermögen „Strategiefonds des Landes MecklenburgVorpommern“ besteht, wird der Finanzausschuss in Kenntnis gesetzt. Der Finanzausschuss würde auch weiterhin über die Änderungen des Finanz- und des Wirtschaftsplanes beraten, inklusive der Vorschläge der zu fördernden Einzelprojekte

(Dietmar Eifler, CDU: Viel Transparenz.)

das Ergebnis und damit Transparenz noch deutlicher herstellen, obwohl es das ja heute auch ist. Das Ergebnis dieser Beratung soll dann dem Plenum des Landtages mit dieser Beschlussempfehlung vorgelegt werden und zugeleitet werden. Abschließend erfolgt die Beratung der

Beschlussempfehlung und die Beschlussfassung über die Änderung des Wirtschaftsplanes damit in diesem Hohen Hause.

Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Verfahren die Beteiligung des Landtages sicherstellen und somit die Hinweise des Verfassungsgerichtes vollumfänglich dann auch natürlich nachvollziehen und berücksichtigen. Damit sollte auch die Forderung im Übrigen der Opposition erfüllt sein, die das Organstreitverfahren eher auch mehr oder weniger angesprochen hat und mehr oder weniger losgetreten hat, da sie sich in ihren Rechten verletzt sah. Auch das ist ja hier schon angedeutet worden. Eine solche Rechtsverletzung hat das Landesverfassungsgericht indes im Übrigen nicht festgestellt.

Insofern darf ich ausdrücklich mal sagen: Die Projekte, die mir der Finanzminister noch mal auf den Weg gegeben hat, sind schon bezeichnend. Wenn wir hier dem Ehrenamt helfen, Projekte auf den Weg zu bringen, ob das die Kirchen sind, ob das im Übrigen Feuerwehren sind oder ob das im Übrigen auch Maßnahmen für den Insektenschutz, für den Klimaschutz, aber auch für die Seniorenbetreuung sind, dann kann ich nur sagen, diese vielen Projekte, die hier auf den Weg gebracht worden sind, hätte es ohne diesen Strategiefonds und damit die Bürgerbeteiligung in der Form nicht gegeben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Insofern ist das wirklich erfolgreich.

Und dass wir bei einer guten Haushaltsführung – ich glaube, das hätte der Finanzminister auch gesagt –,

(Torsten Renz, CDU: Aber nicht so gut.)

einer sehr, sehr guten Haushaltsführung im Übrigen den Bürgern auch mal direkt etwas zusätzlich wieder zurückgeben, ist, glaube ich, eine hervorragende Geste. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Grimm.

(Minister Dr. Till Backhaus: Herr Grimm, jetzt aber keine Märchen!)

Haben Sie von mir noch nicht gehört.

(Minister Dr. Till Backhaus: Ich sag ja. – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)