Protocol of the Session on January 29, 2020

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: So ist es!)

Wenn das die Position der AfD ist, nehme ich das erstaunt zur Kenntnis.

Und man kann das natürlich auch so machen,

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Dr. Ralph Weber, AfD)

man kann das natürlich auch so machen, dass man ihnen sagt, wir müssen hier den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Mindestmaß, eigentlich wollen Sie ihn ja abschaffen, wenn man das ganz ehrlich hier merkt. Das ist schön, dass Sie das bestätigen. Das kann ich mir bei Ihnen auch gut vorstellen. Dann müssen Sie den Leuten im Land aber auch sagen, was das heißt.

(Beifall Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Das heißt zum Beispiel, dass das beliebteste Nachrichtenmagazin in Deutschland, das „Nordmagazin“, dann nicht mehr ausgestrahlt wird.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Das müssen Sie den Leuten dann hier auch so deutlich sagen. Und Sie müssen dann den Leuten auch sagen,

dass es Serien wie „Tatort“, „Polizeiruf“ oder möglicherweise wichtige Sportveranstaltungen im öffentlichrechtlichen Fernsehen nicht mehr gibt.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Das sollten Sie den Leuten dann auch ganz ehrlich sagen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Über das Finanzierungssystem, da gibt es bei uns in der Tat Diskussionen auch in der CDU. Sie müssen da aber nicht die WerteUnion heranziehen, Herr Lerche. Ich glaube, Herr Mitsch ist nicht mal in seinem Kreisvorstand und auch nicht als Delegierter zum Bezirksparteitag gewählt worden, insofern spricht er, glaube ich, kaum für die CDU.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Dann besteht ja noch Hoffnung!)

Und dass es in einer Volkspartei auch mal unterschiedliche Meinungen gibt, ist ja ganz normal.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Sehr gut, Herr Reinhardt!)

Am Ende glaube ich, der AfD geht es darum, den öffentlichrechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Wir sagen da ganz klar, nein.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gerade in einer Zeit, wo es irgendwie, wo die Wahrheit irgendwie jeder für sich deuten kann, wo wir mit Fake News arbeiten, stehen wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ihnen geht es doch am Ende nur darum, dass die Leute möglichst auf Ihre wenigen Informationsquellen, die Sie selber zur Verfügung stellen, reduziert sind und Ihnen immer mehr auf den Leim gehen werden.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Deshalb werden wir diesem Staatsvertrag zustimmen und Ihr Ansinnen ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten

der Fraktionen der SPD und CDU –

Wir stimmen

hier erst mal der Überweisung zu, noch

nicht dem Staatsvertrag, deswegen! –

Man

muss aber Leistung auch anerkennen

und Nichtleistung anerkennen! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Vielen Dank, Herr Reinhardt.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder dieses Gefühl, wenn man vorne steht und sagt, ich dachte, wir reden über was ganz anderes, also über das, was der Minister hier angesprochen hat, als er die dreiundzwanzigste Änderung ja darin eingeführt hat sozusagen.

Die AfD ist dann mal wieder etwas abgeglitten beim Thema Rundfunk,

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

aber das kennen wir ja schon.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: Vorwärts immer! – Wolfgang Waldmüller, CDU: Genauso ist es! Die AfD nimmt ihren Lauf!)

Der Kollege Reinhardt hat, glaube ich, alles dazu gesagt, deshalb will ich das jetzt auch nicht unbedingt wiederholen.

Nicht nachzuvollziehen ist die ablehnende Haltung an dieser Stelle, denn es ist doch eine gute Nachricht, dass Inhaber/-innen von Nebenwohnungen nun befreit werden können. Und gut ist auch, dass der Kreis der befreiungsberechtigten Personen auf Ehepartner/-innen und Lebenspartner/-innen erweitert wurde.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

An dieser Stelle sind wir uns auf jeden Fall einig.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Peter Ritter, DIE LINKE)

In der Novelle des Staatsvertrages wird auch geregelt, dass der Beitragsservice keine Adressen privater Personen mehr kaufen darf. Und auch das begrüßen wir ausdrücklich.

Allerdings, und da kommt das kleine „Aber“, wir sprachen eben über Parteien, in denen es unterschiedliche Meinungen gibt. Herr Reinhardt, das ist überraschenderweise bei uns auch manchmal so.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Das kann ich mir gar nicht vorstellen!)

Deshalb gibt es bei uns eine sehr rege Diskussion zum sogenannten Meldedatenabgleich, der ja nun, wie Herr Minister schon sagte, ab 2022 alle vier Jahre ermöglicht werden soll. Der Hintergrund ist, für alle, die es nicht wissen: Über einen Meldedatenabgleich werden beitragspflichtige Inhaber/-innen von Wohnungen identifiziert, die bisher den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt haben.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

2018 fand der letzte Abgleich der Meldedaten statt und führte dazu, dass 3,3 Millionen Anfragen an Wohnungsadressen verschickt wurden. Abgeschlossen ist dieser Prozess noch nicht, aber bisher wurden circa 600.000 neue Beitragszahler/-innen identifiziert. Und die Summe, Herr Minister, nannten Sie auch schon: Man rechnet in den Ländern mit Zusatzeinnahmen von ungefähr 100 Millionen Euro jährlich, also schon eine ordentliche Summe. Dies entspricht umgerechnet auf den monatlichen Rundfunkbeitrag einem Anteil von ungefähr 25 Cent.

Allerdings, soweit ich weiß, warten wir noch auf den Bericht der Finanzkommission, der im Februar kommen soll. Der KEF-Bericht ist noch nicht da – nein –, Herr Minister nickt, gut, dann habe ich da nichts verpasst.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Der Bericht kommt also noch und dann obliegt es auch der KEF zu entscheiden, ob ein Meldedatenabgleich verhältnismäßig ist. Das heißt, diese Abgleiche können auch durchaus ausgesetzt werden. Um dieses Prozedere zu bewerten, erscheint es uns durchaus sinnvoll, die Berechnungen und die Empfehlungen der KEF abzuwarten.