Protocol of the Session on January 29, 2020

Nach der jetzt Zweiten Lesung dürfte dieser Sachverhalt aufgrund der Eindeutigkeit des Ausgleichsmechanismus geklärt sein. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Mitbürger! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Ich stehe jetzt hier noch mal, weil ich den Redebeitrag vom Kollegen Foerster nicht so ganz nachvollziehen kann.

Es ist richtig, es gibt Mängel im SGB II, haben wir ja schon häufiger drüber gesprochen, das ist aber nicht Gegenstand unseres TOP 4, über den wir jetzt beraten. Und natürlich werden den Kommunen auch anderweitig Mittel oder Kosten aufgelastet, die vielleicht von den Kommunen abzuhalten wären, auch richtig. Aber Ihr Redebeitrag, der hat mich so ein bisschen erinnert an den Schulaufsatz zum Thema „Ameisen“. Der fängt dann an mit dem Satz: „Ameisen werden vom Ameisenbär gefressen“, und dann kommen nur noch Ausführungen zum Ameisenbär.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Was wir hier geltend gemacht haben mit diesem Gesetzentwurf, da geht es um diese 3,14 Prozent Mittel, die den Gemeinden vorenthalten werden, den Kreisen und Gemeinden vorenthalten werden, weil es Bundeszuweisungen sind, die an die Gemeinden weiterzureichen sind. Das erfolgt nicht. Dazu hat Herr Heydorn was gesagt, Sie keinen Ton dazu.

Insofern habe ich aus Ihrem Redebeitrag auch nicht entnommen, warum Sie jetzt unseren Antrag ablehnen. Weil es woanders andere Mängel gibt? Mag sein, dass es die gibt beim SGB II, hatten wir schon mehrfach gesagt. Bringen Sie doch mal eine überarbeitete Liste über die Realkosten, und dann können wir gerne darüber sprechen, dass wir das mittragen würden. Aber der Hinweis darauf, anderswo geht auch einiges schief, ist doch kein Argument,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

um einen vorgelegten Gesetzentwurf abzulehnen. Insofern muss ich das zurückweisen und muss sagen, leider nichts verstanden. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes MecklenburgVorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch auf Drucksache 7/4206.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Somit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift und damit der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4206 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes, auf Drucksache 7/4207.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4207 –

In der 73. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Widerspruch kann ich nicht erkennen, weder sehen noch hören, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Dr. Jess.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Wir reden in Zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der AfD zum Kommunalen Versorgungsverband. Die lebhaften parteiübergreifenden Beiträge der LINKEN, der SPD und der CDU am 17. Oktober 2019 hatten gezeigt, dass die anderen Parteien kein Interesse daran haben, Sachverhalte aufzuklären und die Finanzaufsicht zu verbessern

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

und ineffiziente Strukturen beim Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern zu ändern.

Herr Liskow, bitte ruhig bleiben!

(Beate Schlupp, CDU: Das nennt sich lebhafte Debatte!)

Vor drei Monaten hatte ich gehofft, heute weitere Aussagen über das Finanzgebaren des Kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern und zum Untreuefall in Kiel machen zu können.

(Beate Schlupp, CDU: Wir sind doch hier nicht in der Schule!)

Vor allem war ich der Meinung, dass unsere kritischen Anmerkungen bezüglich der derzeitigen Organisationsstruktur des Versorgungsverbandes mehr Resonanz erfahren würden, denn dass diese nicht optimal sein können, das ist ja wohl nicht zu übersehen. Drei Verwaltungsstandorte, und zwar in Kiel sowie in Schwerin und in Strasburg in Mecklenburg-Vorpommern, das ist schon etwas speziell und sicherlich nicht besonders effektiv.

Für den Innenminister sind keine Gründe ersichtlich, weshalb er die Finanzen und das Verwaltungshandeln des Kommunalen Versorgungsverbandes prüfen sollte. Der Innenminister beschränkt seine Tätigkeit auf die Rechtsaufsicht gemäß Paragraf 1 Absatz 3 des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes. Auch zu einer möglichen Verletzung der Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrates gemäß Paragrafen 4 bis 6 der Satzung hat der Innenminister keine Meinung. Außer einigen formalen Aussagen habe ich vom Innenminister am 11. Dezember 2019 nur den Hinweis erhalten, dass in Kiel die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Eine eigene Anfrage meiner Fraktion bei der Staatsanwaltschaft in Kiel ist von dort noch nicht beantwortet worden.

(Beate Schlupp, CDU: Warum wohl?!)

Insgesamt hat die Zeit von Oktober bis heute für weitere Aufklärungen leider nicht ausgereicht. Aus Sicht meiner Fraktion ist die Fachaufsicht über den Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 28 Jahren weder vom Land noch durch den Vorstand des Verbandes hinreichend ausgeübt worden. Diese fehlende Fachaufsicht hat die intransparenten Finanzgeschäfte der Vergangenheit begünstigt. Daran ändert auch die Feststellung nichts, dass die Kieler Kollegen den Unterschlagungsversuch selbst erkannt und aufgedeckt haben sollen.

Das Geld, welches in Kiel verwaltet wird, sind Finanzmittel der Kommunen unseres Landes. Im April 2018 hat die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet, ich zitiere: „Aus der Kasse des Kommunalen Versorgungsverbandes ist offenbar ein Millionenbetrag verschwunden.“ Zitatende. Und wenn heute die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und Hintergründe und Ursachen für diesen Untreuefall noch nicht aufgearbeitet worden sind, dann sollte das aus Sicht meiner Fraktion den Innenminister aktiv werden lassen. Die Bürger unseres Landes haben ein Recht auf Transparenz und umfassende Informationen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

„Die überörtliche Prüfung des“ Kommunalen „Versorgungsverbandes obliegt dem Landesrechnungshof“ MecklenburgVorpommern, nachzulesen in Paragraf 14 Absatz 2 des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes. Leider hat es eine überörtliche Prüfung bislang noch nie gegeben. Möglicherweise würde eine gründliche Prüfung der Finanzen und des Verwaltungshandelns des Kommunalen Versorgungsverbandes Klarheit in die Vorgänge bringen. Somit bleiben noch viele Fragen zum Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern aus den letzten 28 Jahren offen.

Es gehört zu den finanzpolitischen Grundsätzen meiner Fraktion, Verantwortung und Fürsorge gegenüber den Gemeinden bei uns im Land zu übernehmen, und hierzu gehört auch Verantwortung und Fürsorge gegenüber deren Vermögensanlagen.

(Beate Schlupp, CDU: Sie sitzen in dem Verband.)

Ich darf Ihnen versprechen, wir werden im Interesse der betroffenen Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern an diesem Thema dranbleiben, bis hinreichende Transparenz erreicht ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Auch in diesem Falle kritisieren wir, dass die Überweisung unseres Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse nicht ermöglicht wurde. Die dafür verantwortlichen Abgeordneten sollten sich fragen, ob sie damit nicht ein Übermaß an Machtarroganz präsentieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oooh!)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten zunächst und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorne.

Unterbrechung 14.28 Uhr

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Wiederbeginn: 14.30 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung, die unterbrochene Sitzung fort und das Wort hat für die SPD-Fraktion jetzt der Abgeordnete Tegtmeier.

(Zurufe aus dem Plenum: Der? Die!)

Habe ich „der“ gesagt? Entschuldigung, die Abgeordnete Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste!

Herr Dr. Jess, mir sind ja eben fast die Tränen gekommen.

(Tilo Gundlack, SPD: Vor Lachen oder vor Weinen?)