(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Was wollen Sie denn dann? Sie wollen gar nichts! – Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Jochen Schulte, SPD)
Wir haben prinzipiell kein Problem mit einem Untersuchungsausschuss, aber wir werden ihm nur zustimmen, wenn es einen neuen Erkenntnisstand gibt, der ihn braucht.
(Jochen Schulte, SPD: Sie wollen es doch dann! – Peter Ritter, DIE LINKE: Lesen bildet! Lesen Sie die Protokolle, dann werden Sie die Frage …)
(Jochen Schulte, SPD: Herr Holm, machen Sie es doch ganz einfach: Sagen Sie doch einfach, Sie wollen nicht!)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/291. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/291 mit den Stimmen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Namensänderung ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald, Drucksache 7/285. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/347 vor.
Antrag der Fraktion der AfD Namensänderung Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald – Drucksache 7/285 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Professor Dr. Ralph Weber von der Fraktion der AfD.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen und liebe Gäste! Eine Vielzahl von Rechtsaufsichtsbeschwerden ist seit dem Beschluss des Senats über diese Namensänderung im Bildungsministerium eingegangen, begleitet von Demonstrationen, Mahnwachen und vielen anderen Veranstaltungen. Und all das zusammengenommen hat Gehör gefunden im Bildungsministerium, die Namensänderung ist zunächst vom Tisch. Das Bildungsministerium hat nicht zugestimmt.
Das ist wirklich verstandene Hochschulautonomie, den Ball zurückzuspielen an die Hochschule wegen erkannter Verfahrensfehler mit der Bitte:
Die Rechtsaufsichtsbeschwerden haben eine Vielzahl von Fehlstellungen im Senatsbeschluss aufgezeigt. Zum einem beginnt das schon damit, dass nach der Grundordnung der Universität Greifswald zunächst der akademische Senat und anschließend ein erweiterter Senat solche Beschlüsse zu fassen hat. Das war hier nicht der Fall, es ist gleich der erweiterte Senat einberufen worden, der dann den Beschluss gefasst hat. Wenn die Rektorin zur Rechtfertigung vorträgt, dass man seit Jahren so vorgeht, so mag das der Fall sein, macht aber den Verfahrensverstoß nicht besser und ändert nichts daran, dass das vorgesehene Abstimmungsverfahren nicht eingehalten worden ist.
Zum Zweiten hat der Senat der Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald bei einer seiner wiederholten Befassungen mit der Frage der Namensänderung im Oktober 2016 beschlossen, dass die drei Statusgruppen der Universität vor einer Entscheidung über diese Namensänderung befragt werden sollen. Darauf ist nicht zurückgekommen worden, keine der Statusgruppe ist befragt worden. Man hat ein Jahr später die Namensänderung durch Beschluss vollzogen. Der Beschluss im Senat vom Oktober 2016 hat aber eine Selbstbindung im Verfahren des Senats festgelegt, auch deswegen war die Vorgehensweise fehlerhaft.
Zum Dritten hat mindestens einer der studentischen Senatoren bei dieser Abstimmung mitgewirkt, der zum Zeitpunkt der Abstimmung sein Studium bereits beendet hat und exmatrikuliert war. Er hat sich dann pro forma für einen anderen Studiengang eingeschrieben, aber in den sozialen,
aber in den sozialen Netzwerken gepostet, dass er diesen Studiengang nicht antreten und nicht studieren werde.
Ohne Studienwilligkeit fehlt aber die Voraussetzung, erneut Student der Universität geworden zu sein, und damit die Berechtigung, als akademischer Senator mitzuwirken.
Allein diese drei Gründe waren ausreichend, um den Rechtsaufsichtsbeschwerden zum Erfolg zu verhelfen.
Aber machen wir uns nichts vor, die eigentliche Diskussion ist damit nicht beendet. Sie wird weitergehen, die Universität wird neu entscheiden wollen und müssen und sie wird in der Lage sein, Verfahrensfehler zu beheben. Deswegen müssen wir auch über die Sache weiterreden.
Die selbsternannten Gralshüter der politischen Korrektheit und ordnungsgemäßen Vergangenheitsbewältigung werden keine Ruhe geben und sich mit dem Namensbestandteil „Ernst-Moritz-Arndt“ nicht abfinden. Insofern muss man auch den Sachargumenten noch mal kurz Gehör verschaffen hier im Landtag, damit der Senat das bei seiner erneuten Entscheidung zugrunde legen kann, denn Ernst Moritz Arndt bildet einen Gutteil der vorpommerschen Identität ab und gehört zur Universität Greifswald genauso wie zum vorpommerschen Selbstverständnis.
Arndt ist 1769 auf Rügen geboren worden, hat in Greifswald studiert und dann dort als Professor an der Philosophischen Fakultät gewirkt. Vorgeworfen wird ihm, er sei Franzosenfeind gewesen. Arndt wurde im gleichen Jahr wie Napoleon geboren und entwickelte sich dann in der Zeit der Befreiungskriege, die diesen Namen übrigens völlig zu Recht tragen – Befreiung von einem überharten Joch an Besatzungsmacht –, zu einem der wirkmächtigsten kulturellen Gegner der politischen und militärischen Besatzung seiner vorpommerschen Heimat.
Und, liebe Abgeordnete gerade auch von der LINKEN, wenn Sie sich mit uns zu Recht dagegen wehren, dass von Rammstein aus Drohnen in einen nicht zu rechtfertigenden Krieg geschickt werden, dass in unserem Land Biowaffen, Chemiewaffen und Atomwaffen gelagert werden, ohne dass wir dagegen etwas machen können, dann ist das im Vergleich zu dem, wogegen sich Arndt gewehrt hat, eine sehr harmlose Form von Besatzungsmacht, der wir ausgesetzt sind. Wir wehren uns gegen diese harmlosen Formen und Ernst Moritz Arndt hat sich gegen die viel stringentere Form der Besetzung seines Heimatlandes so gewehrt, wie man es von jedem guten Patrioten erwarten kann.
Er hat nichts anderes gemacht, als das zu Papier zu bringen, was sein Volk gedacht hat. Ein Franzosenhasser war er deshalb nicht. Er war jemand, der sich gegen die Besatzung aufgelehnt hat. Im Gegenteil, wenn Sie sich mal der Mühe unterziehen, sein Werk einigermaßen Revue passieren zu lassen, er war ein großer Fan der französischen Sprache und der französischen Kultur und hat sie in mehreren Werken ausdrücklich gelobt. Es war also kein Hass gegen Frankreich, sondern Widerstand gegen eine aufgezwungene Besatzung, die ihn getrieben
Zum Zweiten wird gesagt, Ernst Moritz Arndt sei Antisemit gewesen, und in der Tat, wenn man sich seine Werke anschaut, finden sich in vereinzelten Randbemerkungen Zitate, die das belegen können. Eine groß angelegte germanistische Dissertation hat deswegen den angeblichen Antisemitismus von Ernst Moritz Arndt untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass in Betrachtung seines Gesamtwerkes antisemitischen Äußerungen in Arndts Werken nur eine, ich zitiere wörtlich, „marginale Bedeutung“ zukommt. Im Vergleich zu dem etwa, was Martin Luther, den wir im Luther-Jahr als großen Reformator zu Recht feiern, von sich gegeben hat, war Ernst Moritz Arndt sehr harmlos in seiner Ausdrucksweise. Trotzdem wird niemand ernsthaft der Universität Halle-Wittenberg antragen, ihren Namen Luther-Universität abzulegen, oder auch nur ernsthaft darüber nachdenken. Er ist also weder ein Franzosenhasser noch ein ausgewiesener Antisemit,