Hasserfüllte Lieder als, Zitat, „Zeichen“, Zitatende, gegen Hass, ist das nicht widersprüchlich? Wie wäre es, Hass gegen jedermann, auch gegen Deutsche, abzulehnen?
Ich fasse zusammen: Dem Antrag zur Ausweitung des Volksverhetzungsparagrafen ist zuzustimmen, weil es auf dem Prinzip der Gleichwertigkeit aller Mitglieder der Gesellschaft beruht, das deutsche Volk als solches als Angriffs- und somit Schutzobjekt der Volksverhetzung anzuerkennen. Bei Hass und Hetze darf kein Unterschied zwischen den Menschen gemacht werden. Gleichzeitig fordern wir von der AfD Zurückhaltung in der Heranziehung des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch. Er darf nicht inflationär gebraucht werden, für politische Zwecke bemüht werden und zur Kriminalisierung von politischen Gegnern herangezogen werden. Das gilt auch für andere Vorwürfe, in denen die Justiz für die Politik missbraucht werden soll. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Ich dachte, die Justiz wäre unabhängig.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/279. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/279 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8, also vereinbarungsgemäß für den zurückgezogenen Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Netzentgeltmodernisierungsgesetz im Bundesrat unterstützen, auf Drucksache 7/348.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Netzentgeltmodernisierungsgesetz im Bundesrat unterstützen – Drucksache 7/348 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Thema „Solidarische Wälzung der Netzentgelte“ treibt uns als Landtag ja schon eine ganze Weile um. Bereits in der vergangenen Legislatur hat der Landtag sich eindeutig positioniert. Wir wollen und wir brauchen eine solidarische, eine bundesweite Wälzung der Netzentgelte. Das darf auch nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Wir brauchen sie jetzt. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung tatsächlich spätestens bis zum Sommer eine Regelung auf den Weg bringt, die dann ab 2018 in Kraft treten kann.
Das ist in etwa der Inhalt der mehrheitlich beschlossenen Vorlage der Bundesratsausschüsse für das Plenum des Bundesrates. Es darf nicht länger dauern. Wenn doch, wenn es doch länger dauert, kommt die Wälzung vielleicht irgendwann, aber sie könnte dann bedeuten, dass die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns den Netzausbau zweimal bezahlt, den bei uns und den in den anderen Bundesländern.
Es ist nicht länger hinzunehmen, dass diejenigen in den Hintern gekniffen sind – salopp gesagt –, die Vorreiter bei der Energiewende sind. Wenn wir nicht endlich eine solidarische Verteilung der Kosten in den Griff bekommen, dann werden uns die Menschen noch mehr vorwerfen, warum in Gottes Namen wir denn überhaupt Vorreiter bei der Energiewende sein wollen, und fragen, ob wir es wirklich verantworten können, dass das Land mit den geringsten Einkommen die höchsten Kosten bei der Energiewende zu tragen hat. Es wird dann noch mehr Akzeptanz für die Energiewende den Bach runtergehen. Und ein Stück weit ist das zumindest auch nachvollziehbar. Gerade im ländlichen Raum sitzen die Menschen auf ihrer Terrasse, schauen auf einen nahe liegenden Windpark und müssen dann auch noch 10 Cent pro Kilowattstunde mehr bezahlen als in manchen westdeutschen Großstädten. Da stimmt etwas nicht, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Meine Argumente, mit denen ich den Menschen diese Ungerechtigkeit zu erklären versuche, nämlich, dass es im Kapitalismus nun mal so ist, dass, wenn der Staat nicht regulierend eingreift, das Streben nach Profit das Wichtigste ist, diese, …
… diese Erklärung hilft den Menschen, die mit gerunzelter Stirn auf ihre Stromrechnung schauen, trotzdem nicht viel weiter.
Meine Damen und Herren, es war und ist – gestatten Sie mir das zu sagen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen – eine Frechheit, dass die Bundesregierung und allen voran der ehemalige Energieminister Gabriel die schon versprochene solidarische Wälzung der Netzentgelte wieder einmal verschieben wollte. NordrheinWestfalen hat offenbar Druck gemacht und sich durchgesetzt. Sie sehen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auch hier gilt das Gesetz des Stärkeren. Was zählen da schon die hohen Kosten für die Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Land Thüringen hatte daraufhin angekündigt, eine Bundesratsinitiative starten zu wollen. Am 10. Februar wurde dann der Antrag in den Bundesrat eingebracht. Mittlerweile hat Thüringen seinen Antrag zurückgestellt, weil in den Bundesratsausschüssen die Wiedereinführung der entsprechenden Regelung in den Gesetzentwurf der Bundesregierung favorisiert worden ist. Der Wirtschafts-, der Umwelt- und der Innenausschuss des Bundesrates haben getagt und mehrheitlich Anträgen zugestimmt, dass die solidarische Wälzung wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen werden soll. Die Chancen dafür stehen also mehr als gut und dann bräuchte es den Antrag aus Thüringen tatsächlich nicht mehr.
Meine Damen und Herren, neben dem wichtigen Feld der solidarischen Verteilung bei den Netzentgelten hat der Bundesrat auch noch die Regelungen zu den vermiedenen Netzentgelten in den Blick genommen. Wir haben uns übergreifend über die Parteien und Fraktionen für die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte eingesetzt. Allerdings ist der Vorschlag der Bundesregierung viel zu pauschal gefasst und differenziert nicht nach dezentralen Erzeugungsanlagen, wie Kraft-WärmeKopplungsanlagen und den volatilen Erzeugungsanlagen, denn während Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die Netze tatsächlich entlasten, sieht es beispielsweise bei Windkraftanlagen heute ganz anders aus. Gerade dort, wo viel Strom erzeugt wird, werden die Netze stärker belastet und über alle Netzspannungsebenen übertragen. Deshalb ist eine Streichung der vermiedenen Netzentgelte bei volatilen Erzeugungsanlagen richtig.
Wenn nun aber pauschal für alle die vermiedenen Netzentgelte gestrichen werden, wird das viele Kraft-WärmeKopplungsanlagen-Betreiber an den Rand des wirtschaftlichen Ruins führen. Das betrifft dann zu großen Teilen auch die Stadtwerke. Gerade, wenn wir uns die Bedeutung von Kraft-Wärme-Kopplung für die Energiewende im Wärmebereich ansehen, wäre das fatal. Das können wir nicht wollen. Deshalb wäre es auch an dieser Stelle sinnvoll, wenn sich die Landesregierung zu den Beschlüssen der Bundesratsausschüsse positiv verhält, da dort die Streichung der dezentralen Erzeugungsanlagen aus den
Regelungen vorgesehen ist. Im Übrigen wird auch dieser Schritt die Stromkunden zumindest ein Stück weit entlasten. Immerhin könnte das letztlich 2 Cent pro Kilowattstunde bedeuten.
Nur einmal nebenbei erwähnt, DIE LINKE hat im Bundestag bereits vor zwei Jahren den Vorschlag gemacht, die vermiedenen Netzentgelte bei volatilen Anlagen zu streichen und für dezentrale Erzeugungsanlagen beizubehalten. Sie können sich gar nicht vorstellen, was es da für einen Aufschrei gab. Aber es ist letztlich schön, dass sich am Ende doch so viele hinter einem LINKEN-Vorschlag versammeln können.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin heute zufrieden darüber, dass es den vorliegenden interfraktionellen Antrag gibt. Ich bin zufrieden damit, dass uns die Entlastung der Menschen in MecklenburgVorpommern gemeinsam am Herzen liegt. Er bestätigt, dass sich an unserer gemeinsamen Haltung zur solidarischen Wälzung der Netzentgelte nichts geändert hat. Eine Reduzierung der Netzentgelte macht die Energiewende, die wir dringend brauchen, noch nicht sozial, aber es wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es wäre ein symbolträchtiger Schritt.
Ich bin guter Hoffnung, dass der Bundesrat eine positive Entscheidung treffen wird, an der Mecklenburg-Vorpommern mit beteiligt ist. Und dann hoffe ich, dass sich der Bundesrat gegenüber der Bundesregierung durchsetzen kann. Aufgrund der geschilderten Ereignisse war es folgerichtig, unseren Antrag zurückzuziehen. Ein gemeinsamer Antrag mit den Koalitionsfraktionen hat deutlich mehr Gewicht.
(Torsten Renz, CDU: Unnötig Welle gemacht mit dem Thüringen-Antrag und das hat deutlich gemacht, dass das unnötig war. Das war nämlich gar kein Dringlichkeitsantrag.)
Es wird Sie nicht wundern, dass ich natürlich für eine breite Zustimmung werbe. Sollte es im Bundestag zu anderen als den erwarteten Ergebnissen kommen, dann sprechen wir uns zu diesem Thema erneut in den kommenden Landtagssitzungen wieder. Wir lassen an dieser Stelle definitiv nicht locker und kämpfen für eine sozial gerechtere Energiewende.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Jetzt müssen Sie aber auch mitklatschen. – Beifall Jochen Schulte, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich zunächst, dass das Thema „Bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte“ diesen Landtag im Rahmen eines interfraktionellen Antrages erneut und breit getragen beschäftigt. Wir reden nicht zum ersten Mal dar
über. Ich will die Gelegenheit nutzen, vielleicht im Anschluss an Frau Dr. Schwenke über den aktuellen Stand in Sachen Netzentgelte zu informieren und noch mal an die Historie zu erinnern, denn wie Sie wissen, vertritt unser Land seit Jahren an der Stelle relativ konsequent und in diesem Hohen Hause, glaube ich, auch weitgehend einheitlich das Ziel, die Kosten für den Netzausbau gerecht auf die ganze Republik zu verteilen.
Die Frage, wer eigentlich die Ursprungsidee hatte, finde ich spannend. Das ist, glaube ich, die Frage von Henne und Ei. Da gäbe es diesen oder jenen, der noch andere Gedanken einstreuen wollte, aber über Urheberschaften zu streiten, fünf, sieben, neun Jahre nach dem Entstehen, scheint mir müßig. Wir können auf jeden Fall gemeinsam – und das ist ja die Schwierigkeit, wenn Sie für die Energiewende positiv werben wollen – in unserem Land nur schwer erklären, dass die Menschen in jenen Bundesländern, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und somit die Energiewende schultern, dafür auch noch den überwiegenden Teil der Kosten tragen.
Wir produzieren bei uns einen großen Teil des sauberen Stroms, den wir dann in die gesamte Republik exportieren und der dort dringend gebraucht wird. Ohne den kämen die Kolleginnen und Kollegen nicht zurande. Und Stromkunden hierzulande müssen teilweise deutlich höhere Netzentgelte leisten als zum Beispiel die Kunden im Süden und im Westen Deutschlands.
Zu dieser Differenz ist deutlich zu sagen, es sind im Übrigen nicht nur Ost-West-Konflikte oder Nord-SüdFragen, sondern diese ziehen sich auch hier im Bundesland als Stadt-Land-Gefälle quer durch unsere Mitte. Wenn Sie die einschlägigen Karten und Grafiken dazu ansehen, werden Sie in den Städten unseres Landes mit ihren Stadtwerken in der Regel deutlich geringere Netzentgelte finden als im ländlichen Raum. Dies resultiert vor allem aus dem Umstand, dass erneuerbare Energien vornehmlich dezentral in der Fläche erzeugt werden. Das bedeutet insbesondere, dass erneuerbare Energien gerade auch im ländlichen Raum erzeugt werden, in dem keine Stadtwerke vorhanden sind. Wir haben deshalb an manchen Stellen erhebliche Herausforderungen im Netzausbau zu leisten.
Kleine Gemeinden, die wir bisher – mal ein bisschen zugespitzt formuliert – mit einem „Klingeldraht“ mit Strom versorgt haben, erzeugen jetzt vor ihrer Haustür riesige Mengen an Energie, die sie selbst nicht brauchen, die dann abgeholt werden müssen und dafür deutlich verstärkte Stromnetze brauchen, um sie in die großen Lastzentren nicht nur dieses Landes, sondern nach Berlin, nach Hamburg und zum Teil in die Mitte und in den Süden Deutschlands zu transportieren. Wenn wir diese Netzausbaukosten allein im regionalen Umkreis auf die Netzentgelte aufteilen, können Sie das vor Ort natürlich keinem erklären. Berechtigterweise ist das kritisiert worden. Wir fordern deshalb als Landesregierung, aber auch in diesem Hohen Hause seit vielen Jahren nachdrücklich die bundesweit einheitliche Wälzung der Netzentgelte.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Vollständigkeit gehört dann auch der kleine, aber erhebliche Haken der Demokratie dazu: Sie brauchen Mehrheiten. Eine solche Entscheidung treffen wir in MecklenburgVorpommern nicht allein, und auf Bundesebene ist für entsprechende Gesetzesänderungen dann eine Mehrheit zunächst im Bundestag, nicht nur in der Bundesregie
rung, sondern im Bundestag und dann auch im Bundesrat erforderlich. Und da prallen dann – das muss man auch deutlich formulieren – unterschiedliche Interessen und Welten aufeinander. Auf der einen Seite sind es die Bundesländer vornehmlich im Norden und im Osten der Republik, im Übrigen zunehmend auch Bayern, die den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Nutzen der ganzen Republik vorantreiben, aber bei den Kosten sich alleingelassen fühlen. Sie haben auf der anderen Seite die Bundesländer, die das Ziel Energiewende fleißig mit unterzeichnet haben, die gern andernorts erzeugten sauberen Strom nutzen wollen, die von den historisch niedrigen Preisen an der deutschen Strombörse in Leipzig mit ihren großen Unternehmen durchaus profitieren, aber die Kosten für den damit notwendig verbundenen Netzausbau gern außerhalb der eigenen Landesgrenzen belassen möchten.
Wir kämpfen seit Jahren Schulter an Schulter mit Thüringen, mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen für die gerechte Verteilung der Kosten der Energiewende auf alle Länder und haben in den letzten eineinhalb Jahren als zuverlässigen Mitstreiter Bayern an unsere Seite bekommen.
Neben der bundeseinheitlichen Verteilung der Netzentgelte – darauf haben Sie hingewiesen – fordern wir aber auch seit Langem die Abschaffung dieser vermiedenen Nutzungsentgelte für volatile Einspeiser. Vermiedene Netzentgelte sind etwas, was Sie eigentlich keinem Normalverbraucher erklären können. Ich übersetze es mal wie folgt: Die Idee ist, wo dezentral Strom erzeugt wird, brauche ich keine großen Stromnetze mehr, weil dort kein Strom mehr hin muss, keiner weg muss. Also spare ich mir Geld im Netzausbau, und das wiederum wird dem, der die Windkraftanlage, der die Solaranlage, die Biogasanlage hat, zusätzlich in die Hand gedrückt und wiederum über die Netzentgelte umgelegt.
Der Bund hat diese Punkte erstmals in seinem Weißbuch zum Strommarkt vor circa zweieinhalb Jahren aufgegriffen. Da wurde auch aufgenommen, dass erstens die vermiedenen Netzentgelte abgebaut werden und zweitens die Übertragungsnetzentgelte künftig bundesweit zu wälzen sind. Wie Sie sehen, hat es dann im Folgenden jedoch Änderungen gegeben.
Wir haben vor allem immer wieder gegen Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat angekämpft, die aus anderen Teilen Deutschlands kommen und die aus ihrer Sicht sagen, wenn entsprechend geändert wird, wird das bei uns zu geringfügig höheren Kosten führen. Ich werbe immer dafür, dass das, was bei uns an riesigen Abschmelzungen passiert, bei denen zu ganz geringfügigen Zuwächsen kommt. Wenn Sie nämlich 1,6 Millionen Menschen weniger zahlen lassen und 18 Millionen Nordrhein-Westfalen diese Summe gegenfinanzieren, dann wissen Sie, dass bei denen jeweils pro Person ein Bruchteil dessen ankommt, was bei uns als Entlastung da ist. So ist die Mehrbelastung eigentlich sehr überschaubar.
Wir haben gleichwohl erlebt, dass das ein schwieriger politischer Prozess ist. Wir haben es über mehrere Gesetzgebungsverfahren vor allem in EEG-Novellen immer wieder versucht und auch zum Teil erfolgreich in Bundesratsanträgen gemeinsam, zumindest in Mehrheiten, festgestellt und als Punkte in die Agenda gehoben, letztmalig im Jahr 2016 in der EEG-Novelle. Es ist dann ausdrück
lich versprochen worden, dass man ein gesondertes Änderungsgesetz machen wird, in dem die vermiedenen Netzentgelte angegangen werden und zusätzlich darin die bundesweite Übertragungsnetzentgeltwälzung angegangen wird.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung hat sich beides zunächst auch gefunden. Wir wissen, dass erneut massiver Widerstand – vor allem im Bundestag – signalisiert worden ist aus den Ländern, die sich benachteiligt sehen, wenn eine solche Änderung erfolgt, sodass der letztlich im Bundeskabinett beschlossene Entwurf leider nicht mehr die bundesweite Übertragungsnetzentgeltwälzung vorsieht.
Wir haben im Bundesrat in den Ausschüssen allerdings weiterhin dafür geworben. Es gibt entsprechende Ausschussdrucksachen, die genau das als Anregung an die Bundesregierung und an den Bundestag zusätzlich vorsehen. Ich wäre dankbar, wenn wir am Freitag im Bundesrat diese Beschlüsse zunächst fassen lassen und schauen, welche Wirkungen das im Bundestagsverfahren nach sich zieht.
Ich will deutlich festhalten, die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte ist weiterhin vorgesehen mit einem kleinen, aber erheblichen Wermutstropfen: