Protocol of the Session on December 12, 2019

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.

Herr Minister, was unternimmt die Landesregierung, um die Jarmener Mühle als Mühlenstandort zu erhalten?

Ja, sehr geehrte Frau Kollegin Rösler, die Landesregierung hat Anfang November mit den Betreibern der Mühle und unter Beteiligung der Stadt Jarmen ein intensives Gespräch geführt. Wir haben dort

angeboten, dass wir einerseits Fort- und Weiterbildung, Qualifizierung für die Mitarbeiter organisieren werden, wir haben angeboten, dass wir auch bereit sind, neue Produkte, die dort verarbeitet werden sollen oder sollten, dann auch begleiten und fördern würden. Der Betreiber hat erklärt, dass unter den jetzigen Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche Führung nicht möglich ist, und hat in besonderer Weise vorgetragen, dass in der Mühle Weizen und dann auch Roggen gemahlen werden und einer neuen Qualitätsstufe zugeführt werden sollen. Das haben wir zur Kenntnis genommen.

Wir haben dem Unternehmen angeboten, weitere Gespräche zu führen, um die Förderwürdigkeit der Dinge zu besprechen, und das österreichische Unternehmen hat zugesagt, demnächst oder relativ kurzfristig im Wirtschaftsministerium dann zu weiteren Gesprächen zu erscheinen. Das Ergebnis ist allerdings offen. Wir legen alles auf den Tisch, was wir können. Wir wollen, dass die Mühle in Jarmen, auch vielleicht unter einem neuen Qualitätsstern, weiter betrieben wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und ich will mich ausdrücklich bei Egbert Liskow bedanken und auch bei Robert Liskow, die also da intensiv auch vermittelt haben.

Eine Nachfrage: Wie verträgt sich die geplante Schließung der noch einzig vorhandenen Industriemühle in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Anspruch auf Stärkung der regionalen Produktion und Verarbeitung und mehr Klimaschutz und der Verkürzung von Transportwegen?

Ja, das ist eine offene Frage, die Sie stellen. Ich kann genauso sagen, wir produzieren hier im Land auch Roggen und Weizen. Da geht es also auch um die Frage der Veredlung und der Qualitätsverbesserung. Uns ist wichtig im Wirtschaftsministerium, dass wir dort eine neue Produktion installieren, allerdings muss der Inhaber da auch mitspielen. Und das werden wir jetzt sehen, wie sich da die nächsten Gespräche dann darstellen. Wir haben alle Karten gezeigt, die wir haben, und wir haben sie auch zu Gesprächen im Wirtschaftsministerium eingeladen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Gestatten Sie mir noch einmal ganz kurz den Hinweis, dass Anmerkungen beziehungsweise Vorgaben des Präsidiums auch nicht vom Rednerpult zu kommentieren sind.

Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung.

(Heiterkeit bei Tilo Gundlack, SPD: Buff!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Drucksache 7/3695, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung, Drucksache 7/4462. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4557, ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD

auf Drucksache 7/4558 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4559 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3695 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung (9. Ausschuss) – Drucksache 7/4462 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 7/4557 –

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 7/4558 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/4559 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Koplin.

Frau Präsidentin, danke für das Wort! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Drucksache 4462 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zum Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie mein schriftlicher Bericht vor. Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in vier Sitzungen sowie in einer öffentlichen Anhörung beraten. An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei den Expertinnen und Experten für mündliche und schriftliche Stellungnahmen bedanken.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Absicht, aufgrund des stufenweise in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetzes zwingend notwendige Anpassungen der landesrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Landesausführungsgesetzes zu den Sozialgesetzbüchern IX und XII vor, zudem auch zum Einrichtungenqualitätsgesetz, zum Kommunalsozialverbandsgesetz, zum Landesblindengeldgesetz und zum Flüchtlingsaufnahmegesetz, die Änderungen erfahren. Es werden auch auf Grundlage des Einrichtungenqualitätsgesetzes erlassene Verordnungen angepasst.

Die Beschlüsse des Ausschusses sehen unter anderem ergänzend eine Aufnahme eines Vertreters der Landesverbände der Pflegekassen in die Landesarbeitsgemeinschaft Soziales vor. Außerdem soll die rückwirkende aufwandsbezogene Kostenerstattung des Landes für die Jahre 2018 und 2019 durch Rechtsverordnung erfolgen, die noch der Zustimmung des Innen- und Europaausschusses und des Sozialausschusses bedarf. Es wird auch klargestellt, dass die Verfahren nach der Schiedsstellenlandesverordnung für die am 31. Dezember 2019 anhängigen Verfahren weiter gilt.

Zu den finanziellen Auswirkungen hat das Land zum Zeitpunkt der abschließenden Beratungen im Ausschuss noch Konnexitätsverhandlungen mit den Kommunen geführt. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat dazu in der Ausschusssitzung am

27. November erklärt, dass der Gesetzentwurf gegebenenfalls in der Zweiten Lesung, also heute, auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse zur Konnexität angepasst werden solle. Soweit auch bis dahin keine Einigung erzielt werden könne, käme die Einfügung einer Verordnungsermächtigung in Betracht. Bei einer Verschiebung der Zweiten Lesung in den Januar 2020 fehle es ab 1. Januar nächsten Jahres an der Grundlage für Zahlungen an Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX. Die Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich können gegebenenfalls separat zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich verankert werden.

Das Finanzministerium hat zu diesem Thema darauf hingewiesen, dass es zwar noch keine Verständigung mit den kommunalen Landesverbänden über den Mehrbelastungsausgleich gebe, das Land habe aber bereits die Erstattung in einer Höhe angeboten, die von einem Mehrbedarf ausgehe, der weit über dem vom Bund angenommenen Umfang liege.

Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass alle Anzuhörenden die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes grundsätzlich begrüßen, denn dadurch wird die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Es wurde von den meisten Angehörten angemerkt, dass Verbesserungen in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nach wie vor auf der Agenda stehen müssen.

Der Allgemeine Behindertenverband in MecklenburgVorpommern hat erklärt, der Gesetzgeber habe die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Verfahren zur Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung nicht umgesetzt und den Ländern erhebliche Ausgestaltungsspielräume überlassen. Die individuellen Lebensentwürfe und Zielvorstellungen der Menschen mit Behinderungen seien nicht Grundlage und bildeten deren Wunsch- und Wahlrecht weder im Landesrahmenvertrag noch im Gesetzentwurf ab. Eine echte Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wäre die Einführung eines Landesteilhabegeldes in diesem Gesetz.

Der Landesverband der Lebenshilfe befürchtet im Leistungsgeschehen der Eingliederungshilfe wörtlich „Abschiebungen in die Pflege“ bei Situationen, in denen festgelegt werde, dass der Anspruch auf Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht mehr vertretbar sei.

Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern meint, für die Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung dürfe eine Auswahl von Maßnahmen nicht nur nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Dies untergrabe die Zielrichtung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Dreescher Werkstätten haben den Fokus des Bundesteilhabegesetzes auf individuelle personenzentrierte Hilfe herausgestellt. Menschen mit einer geistigen und/oder psychischen Behinderung fiele es sehr viel schwerer, ihre Bedürfnisse zur Teilhabe zu artikulieren. Insbesondere Menschen mit schweren mehrfachen Behinderungen hätten in dem System eine besonders hohe Hürde. Daher seien Beratung und Unterstützung bei den Hilfeplangesprächen zwingend. Es müsse darüber nachgedacht werden, wie eine Kommunikation überhaupt erfolgen könne, und es müsse entsprechend qualifiziertes Personal vorgehalten werden.

Der Städte- und Gemeindetag unseres Landes befürchtet, dass das Gesetz eine überdimensionale zusätzliche Bürokratie verursache und nur mit einem enormen personellen Aufwand umzusetzen sei. Durch das Bundesteilhabegesetz und das Bedarfsermittlungsinstrument des Integrierten Teilhabeplans erhielten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, personenzentrierte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür müssten die Kommunen zum 1. Januar nächsten Jahres das notwendige Personal einstellen können. Ein Teilhabegeld sei nicht zielführend und daher nicht zu befürworten.

Der Landkreistag benennt als größten Kritikpunkt an dem vorliegenden Gesetzentwurf die Frage der Konnexität. Die Einberechnung einer Effizienzrendite ab dem Januar nächsten Jahres sei aufgrund der vielen Übergangsregelungen zudem unrealistisch. Durch den Paradigmenwechsel erscheine eine Diskussion über die Einführung eines Landesteilhabegeldes verfrüht und solle frühestens nach der Übergangsphase aufgenommen werden.

Die Fraktionen der SPD und CDU haben einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Dieser wurde im Ausschuss einstimmig angenommen, deshalb findet er sich inhaltlich in der Empfehlung des Ausschusses wieder, über den ich bereits gesprochen habe.

Außerdem hat der Ausschuss auch einstimmig dafür votiert, dem Plenum die Annahme von zwei Entschließungen zu empfehlen. Die erste Entschließung fordert einen zügigen Abschluss der Konnexitätsverhandlungen. Diese Entschließung ist jetzt unter Ziffer II der Beschlussempfehlung zu finden. Die zweite Entschließung betont die wichtige Rolle des Integrationsförderrates und dessen notwendige Weiterentwicklung zum Inklusionsförderrat. Diese Entschließung ist unter Ziffer III in der Beschlussempfehlung zu finden.

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD haben an diesen Abstimmungen über den Gesetzentwurf und die Entschließungen nicht teilgenommen. Zur Begründung hat die Fraktion DIE LINKE erklärt, der Gesetzentwurf enthalte nach der Darstellung der Fraktionen der SPD und CDU und des Sozialministeriums keine abschließenden Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich nach dem Konnexitätsgrundsatz. Dieser sei aber durch Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes vorgeschrieben. Es sei kein geordnetes parlamentarisches Verfahren, wenn die Beschlussfassung im federführenden Ausschuss in dem Bewusstsein erfolge, dass in der Zweiten Lesung weitere Änderungen am Gesetzentwurf erfolgen müssten.

Die Fraktion der AfD hat sich der Auffassung der Fraktion DIE LINKE angeschlossen und auf rechtliche Bedenken hingewiesen. Der Ausschuss solle die abschließende Beratung nicht vornehmen, solange die Ergebnisse der Konnexitätsverhandlungen nicht vorlägen.

Demgegenüber hat die Fraktion der SPD betont, für eine Planungssicherheit der betroffenen Menschen müsse die Zweite Lesung in jedem Fall im Dezember dieses Jahres erfolgen. Die Auszahlung der Unterstützungsleistungen sei sonst gefährdet, da das Bundesteilhabegesetz ab dem 1. Januar 2020 vollumfänglich gelte und umgesetzt werden müsse.

Die Fraktion der CDU hat herausgestellt, dass die Träger ab dem 1. Januar eine sichere Finanzierung bräuch

ten. Dies sei aber unabhängig von den Konnexitätsverhandlungen, deren Gegenstand die Auszahlungen des Landes an die kommunale Ebene seien.

Der Innen- und Europaausschuss hat in seiner Sitzung am 21. November beschlossen, dass aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gespräche der Landesregierung zum Konnexitätsausgleich eine abschließende Beratung im Ausschuss noch nicht erfolgen könne, und den Sozialausschuss um eine Fristverlängerung für die Abgabe der mitberatenden Stellungnahme gebeten. Der Sozialausschuss hat dem nicht entsprochen.

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 12. September, am 24. Oktober und abschließend am 21. November beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung seitens der Fraktion der AfD mehrheitlich beschlossen, aus finanzpolitischer Sicht die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes zu empfehlen.

In seiner 70. Sitzung am 28. November hat der Finanzausschuss erneut zum Gesetzentwurf beraten, unter Berücksichtigung der im Sozialausschuss angenommenen Änderungsanträge. Der Finanzausschuss hat bei Nichtteilnahme der Fraktion der AfD mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen, aus finanzpolitischer Sicht im Rahmen einer zweiten Stellungnahme nach Paragraf 55 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages zu empfehlen, den Gesetzentwurf mit den vom Sozialausschuss beschlossenen Änderungen anzunehmen sowie den beiden vom Sozialausschuss vorgesehenen Entschließungen zuzustimmen.

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 27. November beraten und einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Nichtteilnahme der Fraktionen DIE LINKE und AfD beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 3695 mit den vom Ausschuss beschlossenen Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, daher um Ihr abschließendes Votum. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.