Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich will jetzt hier an dieser Stelle nicht auf die ganze Historie der Hartz-IV-Gesetzgebung,
Ich will jetzt lieber mal zum Antrag reden und vielleicht zwei Dinge an der ganzen Sache schon mal vorweg klarstellen. Es hat – darauf ist ja selbst Herr Koplin, glaube ich, eingegangen, wenn ich das richtig mitbekommen habe –, es hat ja jetzt gerade den SPD-Bundesparteitag gegeben und die SPD hat sich ja klar und deutlich zu einer entsprechenden Weiterentwicklung – gerade, was die Frage Grundsicherung, Kindergrundsicherung, soziale Rechte, Stärkung des Einzelnen
Und vor dem Hintergrund – und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das lassen Sie mich dann an dieser Stelle auch mal deutlich machen –, vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich in seiner Entscheidung, die hier ja auch der heutigen Debatte zugrunde liegt, den Gesetzgeber aufgefordert hat, die entsprechenden Regelungen neu zu gestalten, erlaube ich mir an dieser Stelle mal, aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu zitieren. Da muss man nicht lange suchen, Herr Kollege Koplin, das ist ganz am Ende der Entscheidung. Da heißt es nämlich: „Der Gesetzgeber hat neu zu regeln, ob und wie Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 SGB II sanktioniert werden. Es liegt in seinem Entscheidungsspielraum, ob er weiterhin Leistungsminderungen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten vorgeben und in unterschiedlicher Höhe ansetzen will.“
Daraus wird schon deutlich, dass der Bundesgesetzgeber halt auch nicht in der Situation ist zu sagen, ich tue jetzt einfach nichts, sondern es gibt hier den bundesverfassungsgerichtlichen Auftrag, diese Sache neu zu regeln. Und ich gehe auch davon aus, dass der Bundesgesetzgeber das tun wird.
Davon gehe ich auch deswegen aus, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, weil auch im Ergebnis dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesarbeitsminister ausdrücklich klargestellt hat – und da kommen wir dann auch zu dem Inhalt Ihres Antrages –, ausdrücklich klargestellt hat, dass, obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eben nicht für unter 25-Jährige aufgrund des zugrunde liegenden Rechtsstreits einschlägig ist, gleichwohl die Entscheidungsgründe und die darin enthaltenen Urteilsgründe dazu herangezogen werden, auch für die unter 25Jährigen eine verschärfte Sanktionierung über 30 Prozent hinaus tatsächlich in Zukunft nicht mehr zu handhaben, bis entsprechend eine entsprechende Novellierung dort vorliegt.
Was bedeutet das im Ergebnis? Dieser Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist schlichtweg überflüssig. Und vor dem Hintergrund kann ich mich auch nur der Auffassung des Wirtschaftsministers anschließen und wir werden diesen Antrag heute hier an dieser Stelle ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen – das sei mir gestattet außerhalb meiner Rede –, meinem geschätzten Kollegen Foerster von hier aus auch noch mal die besten Genesungswünsche zu senden,
weil sonst ist er ja immer hier der Kontrapart bei dem Thema „Arbeitsmarkt und Hartz IV“. Und ich würde mich freuen, wenn das dann im nächsten Jahr auch wieder so sein wird an der Stelle.
Herr Ritter, Sie haben es mir ja nicht abgenommen. Ich habe noch mal ins Protokoll geschaut. Als ich die Dringlichkeit hier abgelehnt habe, da habe ich ja gesagt, ich freue mich auf die Debatte, und Ihr Zwischenruf war dann, das nehme ich Ihnen nicht ab. Das können Sie mir ruhig abnehmen. Ich freue mich immer auf Debatten.
Das werden Ihnen vielleicht die Kolleginnen und Kollegen ja auch vom gestrigen Tag noch mal gesagt haben.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn Sie das dann auch im Nachgang über die Debatten richtig berichten, dann ist ja okay.)
die kann ich hier entkräften: Ich habe jetzt nicht vor, noch mal die Historie von Hartz IV hier darzulegen. Ich glaube, das haben wir in der Vergangenheit genug getan, die ist auch allen bekannt, und von daher will ich jetzt auch gar nicht groß auf das eingehen, was beispielsweise der Koalitionspartner am Wochenende dort beschlossen hat.
Ich will aber zum Antrag Folgendes sagen, und das, glaube ich, ist vielleicht in der Einbringung auch ein bisschen zu kurz gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht hat ja festgestellt, dass Sanktionen nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, Sanktionen in der Ausgangsausgestaltung des Nachranggrundsatzes legitim sind. In einfachen Worten: Also alle sind verpflichtet, allen zu helfen, die diese Hilfe brauchen.
Damit einher geht aber, dass jeder auch die Verantwortung hat, mitzuwirken, um den Zustand der Hilfe zu beenden. Das ist ja eigentlich auch der Grundsatz von Hartz IV: Fördern und Fordern! Und vom Verfassungsgericht bestätigt worden ist, dass es eine Mitwirkungspflicht gibt und dass die Verletzung der Mitwirkungspflicht sanktioniert werden darf. Das bedeutet also im Urteil des Verfassungsgerichts, Sanktionen von 30 Prozent sind unproblematisch.
Von daher habe ich jetzt nicht so richtiges Verständnis dafür, da sind eigentlich alle Redner schon drauf einge
gangen, warum wir jetzt hier im Rahmen der Normenkontrollklage in das Verfahren, was bereits läuft, eingreifen sollen, denn die Bundesregierung in Person des Bundesarbeitsministers und Sozialministers ist aufgefordert, hier eine Neuregelung auf den Tisch zu legen. Ich habe auch hohes Vertrauen darin, dass diese Koalition auch über das nächste Frühjahr hinaus Bestand hat, dass also auch der Kollege Heil
und die nötige Zeit hat, dort auch das vorzulegen. Von daher sehe ich jetzt gar nicht die Notwendigkeit einer Normenkontrollklage hier.
Und, Herr Koplin, vielleicht erklären Sie mal, ich habe jetzt nichts gefunden dort, wo DIE LINKE Verantwortung trägt, Thüringen, Berlin – Brandenburg ja jetzt Gott sei Dank nicht mehr –, dort, glaube ich,