Ja, Herr Innenminister, jeder Staat muss selbst für seine Menschenrechte sorgen, das ist mir ja sehr wohl bewusst, aber in Länder, die die Menschenrechte des Einzelnen nicht einhalten, darf eben nicht abgeschoben werden.
Manchmal ist es so, für jeden sind Menschenrechte etwas anderes. Unsere Auffassungen von Menschenrechten sind sehr weit gefasst. Dazu zählt auch die gesundheitliche Versorgung zum Beispiel, auch da gibt es ja immer andere Auffassungen.
Und ich fange einmal mit dem Beispiel der Straftäter an. Ich wusste, dass das kommt. Darum habe ich bewusst in der Einbringung nur über Terroristen und Kriegstreiber geredet, und jetzt rede ich mal über Straftäter, die ich natürlich auch nicht will. Und Sie müssen mir nicht erklären, was in Güstrow los ist. Güstrow ist dauernd in den Schlagzeilen wegen irgendwelcher Morde. Es steht gerade wieder ein 22-jähriger Güstrower wegen versuchten Mordes vor Gericht. Also erzählen Sie mir nicht, was in meiner Stadt los ist!
Herr de Jesus Fernandes, ich habe jetzt das Wort und Sie halten den Mund. Ich habe Ihnen das letztens schon mal gesagt,
Einen Moment! Jetzt ist mal Ruhe, jetzt habe ich das Wort und ich erkläre hier noch mal das parlamentarische Verfahren: Das Wort hat der Redner. Es sind kurze Zwischenrufe zulässig, die können von niemandem hier verboten werden. Nur, wenn diese kurzen Zwischenrufe in einen Dialog beziehungsweise Monolog ausufern, dann hat das Präsidium, sprich die amtierende Präsidentin, darauf zu reagieren. Und ich bitte doch, jetzt auch beim letzten Tagesordnungspunkt diese Regeln zu beachten.
Wir kommen mal zu dem immer von Ihnen genannten Beispiel der Vergewaltiger, weil das alle umtreibt. Vergewaltiger sind Verbrecher. Ich bin eine Frauenrechtlerin und ich habe vergewaltigte Frauen aus Bosnien geholt. Ob das legal oder illegal ist, ist mir egal.
Aber in Afghanistan, im Irak und im Iran ist das Vergewaltigen von Frauen nämlich gestattet. Dort sind nicht die Vergewaltiger die Straftäter, sondern die Frauen. Und darum werden dort Vergewaltiger gar nicht verurteilt, wie Sie das immer denken, wenn Sie sie dorthin abschieben, sondern wenn Sie Vergewaltiger nach Afghanistan,
in den Irak und in den Iran abschieben, werden dort die Frauen bestraft, die vergewaltigt werden. Das erzählen Sie doch immer, und so ist es auch! Und deswegen finden wir und noch einige andere Menschen, die sich mit Menschen- und Frauenrechten befassen, dass Vergewaltiger ins Gefängnis gehören. Und da gehören sie auch hin!
Und sie gehören nicht in Freiheit auf irgendeinen Flughafen in Kabul, sondern sie gehören in Haft. Und in Afghanistan werden sie nicht in Haft genommen. Fahren Sie da hin und gucken Sie sich das an! Die werden wieder auf die Frauen losgelassen. Das hilft den Frauen also überhaupt nicht.
Und ich erzähle Ihnen jetzt mal eine Geschichte von einer irakischen Frau, die in ein Frauenschutzhaus gegangen ist, weil sie sich von ihrem Mann getrennt hat. Aber ihr Mann hatte Aufenthaltsrecht, sie nicht. Sie wurde abgeschoben mit ihren drei Kindern, zurück in den Irak. Herzlichen Glückwunsch!
Eine Frau, die ihren Mann verlässt, in den Irak abschieben, weil wir glauben, weil irgendein Auswärtiges Amt eingeschätzt hat, dass ihr nichts passiert?!
Und wir nehmen jetzt auch mal das Beispiel der Ukrainer. Da kann ich Ihnen jetzt ein gutes Beispiel nennen, warum wir das aufgeschrieben haben.
Ich kenne eine junge Frau, die ist genau legal mit einem Visum hierhergekommen, um den Lebensunterhalt für ihre Kinder, die sie alleine erzieht, und ihre Eltern zu verdienen. Und wenn sie sich hier hätte ein ordentliches Leben aufgebaut, wollte sie diese Kinder nachholen. Dann kam es, wie es kommt bei jungen Frauen, sie hat sich noch mal verliebt, sie hat geheiratet, sie hat noch ein Kind bekommen und sie hat ordnungsgemäß einen Antrag zum Familiennachzug gestellt. Die Kinder sind zur Hochzeit gekommen, sollten dann wieder zurück, weil dann ein Visum gestellt werden sollte. Alle Papiere waren gut. Und dann passierte etwas mit ihren Eltern. Es gibt niemanden mehr, der in der Ukraine ist und diese Kinder versorgen kann. Soll ich Ihnen sagen, was unsere Ausländerbehörde gesagt hat? Egal, die Kinder gehen zurück, und wenn sie ins Heim gehen. Und das verstößt gegen die Menschenrechte! Das verstößt gegen die Menschenrechte, weil Sie können doch nicht einfach Kinder alleine in die Ukraine zurückschicken,
wie bei einheimischen Kindern. Und anscheinend ist nämlich diese aufgeheizte Stimmung in diesem Land wie schon 1993 dafür verantwortlich, dass immer und immer wieder die Vorbehaltsklausel ins Feld geführt wird.