Protocol of the Session on November 14, 2019

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ha! Zweierlei Maß.)

welcher Kinderarzt, der händeringend gesucht wird überall, bewirbt sich denn an einem Krankenhaus,

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

wo permanent in der Öffentlichkeit suggeriert wird, dass du dich hier gar nicht zu bewerben brauchst, weil das und das? Das hat schon was mit Schlechtreden zu tun.

(Christian Brade, SPD: Ja, wenn man nicht mal weiß, dass man sich da bewerben kann?! Das ist das Problem.)

Nein, konstruktive Gespräche, aber nicht schlechtreden, das ist eben die Frage.

(Glocke der Vizepräsidentin)

Und deswegen ist für mich die Herangehensweise eben keine richtige.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Deshalb sind Sie damals auf die Straße gegangen?!)

Und ich komme jetzt auch zum Schluss.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Ich glaube, diese Gespräche werden geführt. Wir haben jetzt gesehen, Frau Bernhardt, wir haben jetzt gesehen, dass die Fortschritte, die wir alle erhofft hatten, dass die nicht eingetreten sind, überhaupt keine Frage.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Und deswegen haben wir ja auch den Dringlichkeitsantrag auf den Weg gebracht. Ich glaube aber – ich wiederhole das noch einmal –, dass das Beschimpfen nicht der richtige Weg ist,

(Zuruf von Christian Brade, SPD)

sondern dass es dazu geht, dass man lösungsorientiert

(Ann Christin von Allwörden, CDU, und Torsten Renz, CDU: Sie haben doch angefangen!)

Überzeugungsarbeit da leisten muss.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Christian Brade, SPD: Ich habe überhaupt nicht geschimpft. – Glocke der Vizepräsidentin)

Und Sie haben das gehört, dafür stehen wir auch und dafür werde ich mich persönlich natürlich auch genauso einsetzen, überhaupt keine Frage. Und Sie haben ja auch vom Minister gehört, welche Wege da beschritten werden. Insofern können wir da, ich will nicht sagen, optimistisch, aber mit Zuversicht weiter in die Gespräche gehen, so, wie es der Minister gesagt hat, in der Hoffnung natürlich oder mit der Zielsetzung eines guten Ausgangs, mit dem Erhalt der Pädiatrie und der Geburtenstation. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4309. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4309 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE auf Drucksache 7/4369. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE auf Drucksache 7/4369 einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Holger Arppe, fraktionslos, hat zwischenzeitlich seinen Antrag auf Drucksache 7/4289 von dieser Tagesordnung zurückgezogen.

(Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Minister Harry Glawe: Schade eigentlich.)

Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 34.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wäre der Höhepunkt der Sitzung gewesen.)

Der Antrag wird in der Dezemberlandtagssitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen von Beschäftigten im mittleren Justizdienst zeitnah umsetzen, auf Drucksache 7/4296.

Antrag der Fraktion der AfD Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen von Beschäftigten im mittleren Justizdienst zeitnah umsetzen – Drucksache 7/4296 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Christoph Grimm für die Fraktion der AfD.

Ja, vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht bei diesem Antrag um die Bezüge von Mitarbeitern des mittleren Justizdienstes, die im öffentlichen Dienst als Angestellte Aufgaben in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften in

unserem Bundesland übernehmen. Und der Anlass dafür kommt aus Kassel, nämlich vom Bundesarbeitsgericht. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von Ende Februar 2018, Aktenzeichen 4 AZR 816/16, sind zahlreiche dieser Mitarbeiter aufgrund der tatsächlich von ihnen ausgeübten Tätigkeiten in eine falsche Entgeltgruppe eingeordnet und können höhere Bezüge beanspruchen. In dem Urteil wird festgestellt, dass die selbstständige Betreuung von Aktenvorgängen in den Geschäftsstellen und Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften bis zum Abschluss des Verfahrens ein abgrenzbares Arbeitsergebnis darstellt und somit neue Maßstäbe bei der Bewertung dieser Tätigkeiten in Bezug auf die richtige Eingruppierung begründet.

Zur Erklärung, weil das ja nicht alle so genau wissen, wie das so läuft bei einer Geschäftsstelle: Früher war es so, dass es eine Dreiteilung gab. Und zwar gab es den Schreibdienst. Das waren die, die mit Kopfhörern auf dem Kopf irgendwelche Bänder abgeschrieben haben. Dann gab es die Kanzlei. Dort wurden Urteile ausgefertigt, also gestempelt, gesiegelt, Ausfertigungen hergestellt. Außerdem gab es als Drittes die Kostenstelle. Und diese drei unterschiedlichen Segmente wurden im Laufe der Zeit vereinheitlicht, sodass jeder Mitarbeiter einer Geschäftsstelle alle diese drei Bereiche zu bedienen hatte. Das ist eine Vereinigung von schwierigen und weniger schwierigen Arbeiten und das ist die Begründung für dieses Gerichtsurteil.

Große Teile der Betroffenen können danach eine Höherstufung von E6 auf E9 der Entgelttabelle TV-L 2019 verlangen. Das heißt, eine Steigerung ergibt sich daraus pro Monat um ungefähr 380 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass ein Antrag gestellt wird durch den Betroffenen. Und die Folge ist, dass der Anspruch auf Zahlung rückwirkend ab Antragstellung einschließlich Zinsen dann entsteht. Zum 10. August 2018 haben insgesamt 368 Mitarbeiter der Gerichte und 23 Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften bereits einen Antrag auf Überprüfung und Höhergruppierung gestellt.

Meine Damen und Herren, was ich bis eben gesagt habe, dokumentiert nach meiner Auffassung, dass hier also Handlungsbedarf besteht, Handlungsbedarf aufseiten des Justizministeriums. Und es ist deshalb erstaunlich, dass bisher eigentlich nichts passiert ist. Stattdessen ist bekannt, dass mehrere Erlasse an die Behörden geschickt wurden und die dortigen Behörden leider angewiesen wurden, die Mitarbeiter zu vertrösten und ruhigzuhalten. Ich meine, das kann auf Dauer nicht gut gehen, und deshalb dieser Antrag, der ein zeitnahes Aktivwerden des Justizministeriums verlangt.

Natürlich wissen wir, dass es in jedem Einzelfall einer Prüfung bedarf. Das ist vielleicht aufwendig, muss aber sein. Diese Anträge sind zu bearbeiten, und das möglichst zeitnah. Als Begründung möchte ich zunächst anführen, dass der Dienstherr eine Fürsorgepflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis zunächst hat. Außerdem ist es natürlich wichtig, dass Rechtssicherheit einkehrt. Darüber hinaus sollte man eine ansonsten drohende Klagewelle – eine Klage ist, glaube ich, schon bekannt, vielleicht sind es auch schon mehrere –, sollte man möglichst vermeiden, denn auch dieses kann zu höheren Kosten führen, als da wären Zinsen und auch die Prozesskosten.

Von daher sehe ich den Antrag durchaus als gerechtfertigt an und bitte Sie, mir da zu folgen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren so. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Justizministerin. Bitte, Frau Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, und zwar schon aus dem Jahr 2018, entschieden worden ist, dass eine Geschäftsstellenmitarbeiterin des Bundesverwaltungsgerichtes, die bisher in der TV-L 6 eingruppiert war, in ihrer Eingruppierung in eine TV-L 9 einzugruppieren und zu vergüten wäre. Ganz überwiegend ist es so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestellen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in anderen Bundesländern in die Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert sind.

Bei seiner Entscheidung stellte das Bundesarbeitsgericht in einer ausdrücklichen Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung im Wesentlichen darauf ab, dass die gesamte Tätigkeit – so, wie Sie gerade ausgeführt haben, Herr Grimm – als einheitlicher Arbeitsvorgang zu betrachten sei. Es soll danach für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-L ausreichen, wenn die Tätigkeit in diesem einheitlichen Arbeitsvorgang nur in einem kleinen, sei es auch ein sehr kleiner Teil, als schwierig einzustufen ist.

Meine Damen und Herren, diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist durchaus nicht unumstritten.

(Horst Förster, AfD: Genau.)

Zwei Kammern des Berliner Arbeitsgerichtes haben sich in den erstinstanzlichen Urteilen aus dem Mai und dem Juni 2019 gegen die Feststellung des Bundesarbeitsgerichtes gestellt und haben dazu entschieden, dass die Sachbehandlung einer Geschäftsstelle an Gerichten und Staatsanwaltschaften eben nicht als einheitlicher Arbeitsvorgang zu betrachten sei. Beide Kammern stellten in ihren Entscheidungen darauf ab, dass diese Feststellung zur Einheitlichkeit eines Arbeitsvorganges und die damit einhergehende Verschiebung von Wertigkeiten in den Tätigkeiten einer Geschäftsstelle einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellten. Das hierzu anhängige Berufungsverfahren bleibt zunächst auch hier abzuwarten.

Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel, ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes auf die Serviceeinheiten in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften eins zu eins übertragen werden kann. Dafür dürften die Aufgaben in den Geschäftsstellen der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften doch auch zu unterschiedlich sein. Mein Geschäftsbereich geht deswegen gegenwärtig nicht davon aus, dass eine flächendeckende Übertragbarkeit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes auf alle Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Betracht kommt.

Auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes folgten im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl von Höher

gruppierungsanträgen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden einige Hundert Anträge auf Höhergruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Servicestellen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gestellt, über die bislang – das ist so – nicht entschieden ist.

Im Nachgang zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes waren sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes einig, dass zwingend eine tarifvertragliche Lösung gefunden werden soll. In den Tarifvertragsverhandlungen im März 2019 konnte hierzu jedoch keine Einigung erzielt werden. Es war jedoch bereits angekündigt, dass nach Abschluss der Redaktion des Tarifabschlusses erneut Gespräche von den Tarifvertragsparteien hierzu aufgenommen werden sollten. Und ich unterstütze ausdrücklich eine solche angestrebte Verhandlungslösung. Mit meinen Justizministerkolleginnen und -kollegen habe ich auf unserer 90. Konferenz am 5. und 6. Juni 2019 in Lübeck-Travemünde folgenden Beschluss gefasst, ich zitiere: