Ich möchte mal Folgendes sagen: Also hier wurde ja das Urteil offenbar gar nicht richtig verstanden.
Das Verfassungsgericht hat überhaupt nicht über den Strategiefonds und seine Verfassungsmäßigkeit insgesamt entschieden, sondern es hat entschieden, ob die klagenden Abgeordneten in ihren persönlichen Rechten verletzt sind.
Darum ging es, und nur das wurde entschieden, das heißt, der entscheidende Teil wurde eigentlich offengelassen.
Und jetzt kann man doch nicht damit kommen und sagen, so einfach ist die Welt, der Strategiefonds hilft, er tut Gutes, er ist flexibel, er macht Bürgerprojekte, und das ist alles ganz toll.
Das haben Sie durchgehend alle gebracht, dieses Argument. Darum geht es doch überhaupt nicht. Es geht darum, dass hier Teile der Finanzmöglichkeiten, über die in unserem Parlament, hier in diesem Haus diskutiert werden soll, über die Debatten geführt werden sollen, über die dann hier auch abgestimmt werden soll, dass diese Teile ausgelagert wurden nach außen und dass im Finanzausschuss darüber dann entschieden wird. Und das geht nicht, meine Damen und Herren. Das ist also, wie ich meine, unzulässig.
Und ich meine, dass die LINKEN auf einem sehr richtigen Weg sind, die haben den richtigen Riecher. Das ganze Ding ist eigentlich verfassungswidrig. Und ich sage Ihnen noch mal was: Es scheint ein Zeichen unserer Zeit zu sein, dass man Haushaltsmittel auslagert in ganz andere Entscheidungsgremien und den Parlamenten entzieht.
Im Bundestag ist nämlich genau dasselbe passiert, und merkwürdigerweise unser Verfassungsgericht hat darauf Bezug genommen. Die haben nämlich den EFSF, also diese europäische Finanzsicherungsfazilität, zitiert. Das ist nämlich auch so ein Beispiel. Und ein anderes Beispiel kann ich Ihnen auch noch nennen: Das ist der ESM, also der Europäische Stabilitätsmechanismus. Da müsste es spätestens jedem klar sein, was das für ein Irrsinn ist. Über die Köpfe des Parlaments hinweg wird in den Bundeshaushalt hineingelangt. Es werden namhafte Beträge herausgenommen, bis zu 190 Milliarden, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
So, und dann geht es richtig los: Hinter verschlossenen Türen und zugehängten Fenstern wird darüber entschieden, was mit diesem Geld gemacht wird. So was geht überhaupt nicht.
Es wird dem Parlament die Möglichkeit entzogen, hier in freier Rede in einer Debatte unter Wahrnehmung der Rechte aus Artikel 22 Absatz 2 Landesverfassung … Das ist nämlich gesagt worden, und da ist das Gericht nämlich selber zu den Bedenken gekommen, sonst hätten Sie ja gar nicht angefangen, das verfassungskonform auszulegen. Also das ist schon ziemlich ernst, meine Damen und Herren. Das bitte ich Sie zu beachten.
Und jetzt noch etwas – das war ja nur der verfassungsrechtliche Teil meiner Ausführungen –: Was bleibt, ist ja die politische Auseinandersetzung um dieses Unding Strategiefonds. Das ist ein Unding. Und da müssen Sie uns doch erlauben, dass wir da auch am Ball bleiben und das weiter kritisieren. Was Sie hier machen, ist nicht in Ordnung.
(Tilo Gundlack, SPD: Sie haben ja noch einen neuen Antrag gestellt für die Haushaltsplanung, dass Sie ihn abschaffen wollen. Machen Sie das ruhig!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor, ich schließe die Aussprache.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag, Entschuldigung, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4292 zur Beratung an den Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete Frau Weißig, bei Ablehnung durch die Fraktion der SPD und der CDU abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Dreizehnter Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 33 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Achter Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz, Sechster Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017, Drucksache 7/2166,...
... sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Dreizehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit MecklenburgVorpommern gemäß Paragraf 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes, zum Sechsten Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz und zum Achten Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017, Drucksache 7/3685, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 7/4316.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Dreizehnter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) Achter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Sechster Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 – Drucksache 7/2166 –
Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Dreizehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V), zum Sechsten Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) und zum Achten Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Berichtszeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 – Drucksache 7/3685 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diese doch schöne und lange Ankündigung. Mein Bericht wird sicherlich etwas kürzer.
Meine Damen und Herren, in der letzten Landtagssitzungswoche hat der Petitionsausschuss Ihnen die Beschlussempfehlung und den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten vorgestellt und heute stellt Ihnen der Petitionsausschuss den Tätigkeitsbericht und die Beschlussempfehlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor und dazu natürlich auch die Stellungnahme, die abgegeben wurde durch die Landesregierung.
Gemäß Artikel 35 Absatz 1 ist der Petitionsausschuss beauftragt, diesen Bericht hier zu beraten. Folgerichtig wurde dann am 16.03.2019 mit Amtlicher Mitteilung federführend an den Petitionsausschuss dieser Bericht überwiesen und in der Mitwirkung an die zuständigen Ausschüsse. Dann hat der Petitionsausschuss anschließend in zwei Sitzungen diese Unterrichtung beraten, und am 26.09.2019 hat dazu dann der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an dieser Sitzung teilgenommen und hat uns erklärt, dass sein Bericht also vom Prinzip nicht ganz kritikfrei ist, aber dennoch die meisten Kritiken und Hinweise, die es gab, dadurch ausgeräumt, dass sie sich damit befasst haben. Dafür danken wir dem Landesbeauftragten und seinen Mitarbeitern recht herzlich, dass sie im Vorwege des Berichtes also schon hier wesentliche Teile bearbeitet hatten.
Allerdings sagte uns der Landesbeauftragte dann, dass es insbesondere eine intensive Diskussion bei der Einführung der sogenannten Bodycams gab, insbesondere bei der beabsichtigten Änderung des Gesetzes für Sicherheit und Ordnung unseres Landes, und er nicht rechtzeitig zur Ersten Lesung seinen Bericht abgeben konnte, weil die Erprobungsphase doch länger dauerte. Allerdings wird er dann seinen Bericht in der Zweiten Lesung des Gesetzes abgeben, weil bis dahin aufgrund dieser Evaluation, die wie gesagt länger dauerte, er auch dazu in der Lage ist.
Im weiteren Verlauf hat der Landesbeauftragte noch mal auf diese EU-Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen, dass dadurch die Bedeutung und das öffentliche Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gestärkt wurde. Und eine besondere neue Aufgabe ist eben, gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes die Ahndung und Sanktionen bei Verstößen vorzunehmen. Als weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit nannte der Landesbeauftragte die Informationsveranstaltungen, die er verstärkt durchführt mit seiner Behörde, insbesondere in Medienbildung und auch in dem Bereich der Medienkompetenzförderung.