Ehe Herr Dr. Jess mit seiner Rede beginnt, möchte ich zu solch später Stunde – das ist nicht so häufig in unserem Parlament – eine weitere Besuchergruppe auf der Tribüne begrüßen. Ich gehe davon aus, dass Sie eine Gruppe des Wirtschaftsministeriums sind. Ist das richtig? – Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste!
Wir debattieren jetzt in Erster Lesung den Entwurf der Landesregierung zur Novelle des Finanzausgleichsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern.
Herr Minister, Sie haben recht, es gibt einige Komponenten des Finanzausgleichs, die sind durchaus positiv zu bewerten. Trotzdem, im Rahmen der Zweiten Lesung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der AfD-Fraktion habe ich heute schon einiges zu den vertikalen Finanzbeziehungen zwischen unseren Kommunen und dem Land gesagt. Ich möchte nun noch Kritik am parlamentarischen Prozess üben.
Meine Damen und Herren, wir meinen, es ist nicht fair gegenüber den 726 Gemeinden unseres Landes, indem nächsten Monat durch den Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/21 die vertikale Finanzverteilung und die Fördertöpfe festgelegt werden und dann noch zwei Monate über die horizontale Verteilung zwischen den Gemeinden gestritten werden soll, denn das FAG wird ja erst im nächsten Jahr verabschiedet werden. Wir meinen deshalb, dass eine Verschiebung des Beschlusses zum Haushalt um zwei Monate nur konsequent wäre, damit
Dann könnten die Parlamentarier ausführlich über BundLänder-Finanzbeziehungen diskutieren, so, wie es der Innenminister im September angekündigt hat.
Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs ist seit Jahren bei uns im Land ein drängendes Problem. Der Landesrechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein schlüssiges Gesamtkonzept für die kommunale Ebene in Mecklenburg-Vorpommern fehlt.
Der von der Regierung jetzt vorgelegte Gesetzentwurf hat eine lange Vorgeschichte. Auf dem Kommunalgipfel am 19. Februar 2014 haben Land und kommunale Landesverbände sich auf zusätzlich 40 Millionen Euro für die Jahre 2014 bis 2017 verständigt. Im Gegenzug haben die Kommunen auf eine Klage gegen den Finanzausgleich verzichtet. Vom Innenministerium sind Gutachten zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs in Auftrag gegeben worden. Professor Dr. Lenk vom Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management hat fristgemäß geliefert.
Der FAG-Beirat hat sich dann am 11. Mai 2017 darauf geeinigt, den kommunalen Finanzausgleich in zwei Stufen zu novellieren. Die erste Stufe mit wenigen und nicht grundlegend in die Systematik des Ausgleichssystems eingreifenden Änderungen ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Wir haben dem Gesetz damals zugestimmt, weil es als erster Schritt angekündigt worden war, der in die richtige Richtung ging. Der zweite Schritt sollte die Novelle des FAG als Ganzes beinhalten und nun zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, was ja nicht mehr zu schaffen ist.
Zur Kommunalwahl sind gemeindescharfe Ergebnisse des neuen FAG M-V auf Basis eines Referentenentwurfes vom Innenministerium veröffentlicht worden. Dieses Zahlenwerk hat bei vielen Bürgermeistern im Land, insbesondere von Grundzentren, nur ein Kopfschütteln ausgelöst. Nachverhandlungen und Fortsetzungsgespräche bis in den September hinein führten zu Verbesserungen, der Innenminister hat es bereits ausführlich dargestellt.
Neue gemeindescharfe Berechnungen zum jetzt vorgelegten FAG-Entwurf fehlen bislang. Als AfD-Fraktion erwarten wir vom Innenminister neue gemeindescharfe Zahlen, die auch die zukünftige Einwohnerentwicklung im Land weitgehend berücksichtigen.
Letztlich bleiben derzeit folgende Fragen offen: Erhalten die Gemeinden langfristig ausreichende Mittel, um das Ziel, Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, erreichen zu können und die Aufgaben der Daseinsvorsorge, des Infrastrukturausbaus sowie die freiwilligen Leistungen für ihre Bürger gewährleisten zu können? Können durch diesen Gesetzentwurf zusätzliche Belastungen der Gemeinden durch die Bevölkerungsentwicklung aufgefangen werden oder werden Gemeindeaufgaben, die durch die Fläche begründet sind, zukünftig in unveränderter Höhe anfallen? Oder werden gegebenenfalls geringere Zuweisungen im FAG M-V auf Dauer tatsächlich durch ein weiteres überproportionales Steuerwachstum ausgeglichen?
Die vollständige Umsetzung der Festlegungen aus dem Fortsetzungsgespräch zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Regierung vom September 2019 liegen dem Finanzausschuss noch nicht vor. Beispielsweise fehlt noch eine Anpassung der Haushaltsplanung und bislang gebildete Abzugsbeträge für ehemalige IFG-Mittel.
Die Auflösung der vielen Landesfördertöpfe ist mit diesem FAG-Entwurf nicht ausreichend gelungen aus unserer Sicht. Reinhard Dettmann hat sich in seiner Amtszeit immer gegen die goldenen Zügel des Landes ausgesprochen.
Mit dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist auch die Pflicht der finanziellen Eigenverantwortung verbunden. Die Bürgermeister und die Kommunalvertretungen vor Ort können und sollen selbst entscheiden, was das Beste für Städte und Gemeinden ist. Finanzielle Eigenverantwortung erreicht die Regierung nicht, indem sie die Gemeinden zu Bittstellern bei einer Vielzahl von Fördertöpfen macht. Eigenverantwortung erwerben die Gemeinden nur durch Wirtschaften mit eigenen Mitteln. Deshalb muss die angemessene finanzielle Grundausstattung der Gemeinden Vorrang vor zweckgebundenen Förderungen haben. Wir haben mit dem FAG einen weiteren Schritt in diese Richtung, aber dieser darf noch nicht der letzte sein. Die Bürger und Kommunalpolitiker vor Ort wissen, was sie brauchen, und hier im Parlament sollten die Regierungsvertreter nicht kommunale Gelder des Bundes zweckentfremden.
Meine Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Gemeindesteuerkraftzuweisungen in voller Höhe direkt an die Gemeinden weitergereicht werden, ohne dass landespolitische Zwecke damit verbunden werden. Ein anteiliger Einbehalt durch das Land und die indirekte Weitergabe über zweckgebundene Förderungen und Zuweisungen schwächt die kommunale Selbstverwaltung und stärkt die Ministerialbürokratie in Schwerin. Dies lehnen wir ab.
Bürokratische Fördertöpfe und eine Politik der goldenen Zügel lehnen wir ab. Aus unserer Sicht ist deutlich mehr Geld in der Finanzausgleichsmasse bereitzustellen.
Die Möglichkeit der Kommunen, Investitionen aus eigenen Haushaltsmitteln zu stemmen, ist zu unterstützen. Eine allgemeine kommunale Infrastrukturpauschale wäre hierfür geeignet.
Neben der finanziellen Stärkung der Gemeinden ist uns die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein wichtiges Anliegen. Ich habe mit Bürgermeistern und Verantwortlichen aus Kommunen und Kreisen gesprochen. Sie waren der Meinung, dass dieses FAG, diese FAGNovelle eine, aber noch nicht die große Lösung ist. Aber alle waren auch der Meinung, jetzt ist wohl keine große Veränderung mehr erreichbar, es darf aber noch nicht der letzte Schritt auf dem Weg sein. Das bedeutet, der Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern wird ständig zu beobachten sein.
Wir erwarten die Diskussion der FAG-Novelle in den Ausschüssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich will gar nicht auf die einzelnen Ausführungen eingehen, Herr Dr. Jess, nur auf eines: Das Innenministerium ist ja für Transparenz in den Fragen da, und natürlich haben wir mit dem Tag, wo wir den Orientierungserlass rausgegeben haben, auch die Zahlen gemeindescharf ins Netz gestellt. Wenn Sie ins Netz geschaut hätten, wüssten Sie auch die gesamten Daten, was die Kommunen derzeit als Planungsgrundlage haben. So viel zu dem Thema. – Danke schön.
Herr Dr. Jess, die Verschiebung des Haushaltes wäre, glaube ich, für die kommunale Ebene die schlechteste Lösung. Der Minister hat eben gesagt, wie hier Vorsorge getroffen worden ist. Die kommunale Ebene braucht Planungshoheit. Das hat sie zunächst. Und wenn marginale Korrekturen nach den abschließenden Beratungen im Landtag vonnöten sein sollten, wird das sach- und fachgerecht umgesetzt werden.
Wir haben bei der Debatte um das Schulgesetz darüber gesprochen, wie lange so ein Gesetz mitunter braucht, damit es nicht nur auf den Weg, sondern auch zum Abschluss kommt. Mit dem Finanzausgleichsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben wir einen wesentlich längeren Abstimmungsverlauf hinter uns gebracht als zwischen der letzten und dieser Novelle des Schulgesetzes. Darauf möchte ich noch mal hinweisen. Hier sind viele Meilensteine eigentlich oder auf dem Weg zu benennen, die man benennen könnte, viel mehr. Ich kenne seit mindestens 15 Jahren die Forderung der kommunalen Ebene nach einer aufgabengerechten Finanzausstattung. Aufgabengerechte Finanzausstattung, das ist eine uralte Forderung, die man allerdings ziemlich schwer greifen konnte. Und das hatte viele, ganz unterschiedliche Gründe.
Der Minister hat vorhin zwei Wörter in den Raum geworfen, vertikale und horizontale Finanzausstattung.
Das hat er nicht umsonst getan, weil viele Jahre ist man immer nur davon ausgegangen, landesseitig, dass es eher um die horizontale Verteilung, eine gerechtere horizontale Verteilung gehen könne. Und die vertikale Verteilung hat man – das muss man doch, denke ich, mal hier gestehen –, sage ich mal, eigentlich sehr weit hinten angestellt, weil wir haben regelmäßige Überprüfungen bei der Aufgabenverteilung oder der Aufgabenwahrnehmung von Land und kommunaler Ebene, ob das alles noch angemessen ist, und haben lange Zeit auch durchgetragen, dass insbesondere die horizontale Finanzverteilung verbesserungswürdig ist. Und dazu haben wir ja auch in der letzten kleinen Novelle einiges eingeleitet und erste Spuren praktisch hinterlassen.
Aber warum ist dieser ganze Prozess so schwierig gewesen und warum haben wir so lange gebraucht, um da überhaupt einigermaßen einvernehmlich etwas hinzubekommen? Es weiß ja jeder, wenn wir in verschiedenen Ebenen verhandeln, der Gutachter, den der eine beauftragt, wird vom anderen vielleicht nicht anerkannt und umgekehrt, weil jeder meint, es kommt immer auf den Auftrag an, den ich auslöse, was denn hinten dabei rauskommt. Deshalb war es eben total wichtig, dass kommunale Ebene und Landesregierung sich einen gemeinsamen Gutachter ausgewählt haben. Und nicht nur das, dieser gemeinsam akzeptierte Gutachter hat gemeinsam formulierte Ziele erhalten, also man hat sich im Vorfeld geeinigt, wo will man hin, wie soll das geschehen, auf welcher Grundlage soll das geschehen, also welche Zahlen sollen hier erhoben werden und wie soll die Betrachtungsweise überhaupt sein, weil es ist ja auch nicht zu Unrecht gesagt worden, so ein Gutachter kann nur ein Gutachten erstellen aufgrund von Entwicklungen, wie sie gewesen sind. Woher soll er wissen, was in der Zukunft passiert? Er ist ja schließlich kein Hellseher. Das ist ja kein wissenschaftliches Gutachten, in die Zukunft zu spekulieren, sondern man kann nur aufgrund von knallharten Fakten und Ergebnissen der Vergangenheit Dinge ableiten und dann annehmen.
Der Minister sagte vorhin, dieses Gutachten ist über jeden Zweifel erhaben. Ich würde das unterstreichen, denn auch dieser Gutachter war natürlich gebunden an den Auftrag und er war aber auch dem verpflichtet, dass zwischenzeitlich einige Ergänzungen zu dem Auftrag dazukamen, wenn man sah, dass man in die eine Richtung so wenig zufriedenstellende Ergebnisse erhielt, dass man vielleicht andere Betrachtungsweisen noch einmal mit einbeziehen musste. Das ist alles gelungen. Neujustierungen sind zwischenzeitlich erfolgt. Deswegen war der Weg auch ein sehr langer und das Endergebnis lag noch nicht so auf dem Tisch, wie das ursprünglich mal geplant war. Aber ich denke mal, das Ergebnis hat allgemein die Akzeptanz gefunden. Das war die erste Grundlage, das war der erste schwere Stein auf dem Weg.
Die erste wirklich gute Vereinbarung war dann das 10Punkte-Papier vom März dieses Jahres, das abgestimmt worden ist, das allerdings auch noch einige Punkte offenließ. Jeder weiß, jeder hat die Kritik gehört, bei den Punkten, die noch abgearbeitet werden sollten durch Regierungsumbildung und so weiter und so fort, ging das alles nicht so flott, wie man das wollte, sodass allerdings am 24. September die strittigen Punkte und darüber hinaus einiges mehr endverhandelt wurden und wir jetzt ein Ergebnis haben, das der Innenminister in den Eckpunkten vorgestellt hat. Eine bedarfsgerechtere Ausgestaltung des Finanzausgleichssystems bedeutet, dass natürlich die Erwartungshaltung auch befriedigt wird, vielleicht nicht vollumfänglich, aber doch zum großen Teil ist mehr Geld im System, nicht nur durch einen erheblichen Anstieg der kommunalen Finanzausstattung aufgrund von Steuerwachstum und der Neuordnung der Länderfinanzen, sondern durch zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt.
Hier natürlich ist Kern vieler Forderungen auch die Infrastrukturpauschale, also Spielraum für die kommunale Ebene, selbst Entscheidungen zu treffen, Geld zu haben, das nicht der Haushaltskonsolidierung eventuell anheimfällt, sondern wirklich Geld, mit dem man rechnen kann, nicht nur heute, sondern morgen und übermorgen. Das
bedeutet auch, dass Gemeinden, die vielleicht noch keinen Superhaushalt haben, auf Grundlage dieser Zuwendungen pauschale Kredite aufnehmen können, um zu investieren, um für die Zukunft ihrer Gemeinde zu investieren.
Der Minister hat hier, ich glaube, fast alle 16 Kernelemente dieses Gesetzesvorhabens schon benannt. Deswegen will ich die auch nicht alle wiederholen. Nach mir kommen ja noch einige Redner, die werden sicherlich zu dem einen oder anderen Punkt auch noch gern etwas sagen.
Was für mich auch noch von besonderer Bedeutung ist, ist natürlich die weitere nachhaltige Entschuldung unserer Gemeinden. Das Konzept, das sich dahinter verbirgt und hier mit aufgenommen wurde, die Sonderzuweisungen für nach wie vor besonders finanzschwache Gemeinden spielen eine große Rolle. Wir haben eben noch mal die Forderung oder den Vorwurf gehört, dass wir hier immer noch die Politik der goldenen Zügel praktisch fahren, weil wir nicht genug Förderprogramme auflösen. Wir haben über die Auflösung von Fördertöpfen ausgiebig und vielseitig diskutiert und werden das garantiert auch noch weiter tun, denn wir können natürlich Fördertöpfe auflösen, was wir aber absolut vermeiden müssen, ist, dass wir Drittmittelfinanzierung dabei in die Tonne kloppen, also auf Drittmittel verzichten, nur, weil wir meinen, wir müssten hier vielleicht mehr Spielraum schaffen und uns praktisch leider dann damit selbst hinten in die Hacken fahren. Das muss natürlich vermieden werden und darauf werden wir besonders achten.
Hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist allerdings noch die Tatsache, dass die Entflechtungsmittel, die eigentlich der kommunalen Ebene nach dem neuen Finanzausgleich nicht mehr zustehen würden, im Pott drinbleiben und die also weiterhin auch für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Der Innenminister sprach eben beim übertragenen Wirkungskreis den Dünnbesiedlungsfaktor an. Ich fürchte, da hat sich noch einiges an Diskussionsstoff ergeben, weil ich höre, dass innerhalb der Kreise die Einigkeit nicht so groß ist. Es schien erst so, als wenn das eine gemeinschaftliche Forderung wäre. Ich fürchte, das werden wir noch mal hochkant stellen müssen, weil meine Landrätin mir zum Beispiel sagt, das war so irgendwie insgesamt noch nicht wirklich abgestimmt. Auch der Sache werden wir uns annehmen.
Eine Sache – ich weiß nicht, ob ich die nur überhört habe – finde ich auch nicht unbeachtlich, den Auszahlungsbetrag für die Feuerschutzsteuer. Ich weiß nicht, ob Sie das schon angesprochen hatten, Herr Minister, vielleicht hatte ich auch schon mal einen kleinen Aufmerksamkeitseinbruch zur vorgerückten Stunde, aber da wird immerhin die Pauschalzuweisung von 4,6 Millionen auf 5,8 Millionen Euro angehoben. Ich finde, auch das sollte man nicht unerwähnt lassen.
Ich werde jetzt nicht alle anderen Punkte auch noch mal wiederholen, ich möchte meinen nachfolgenden Rednern noch ein paar Punkte lassen, die ich vielleicht noch nicht konkret angesprochen habe.
Ich glaube, wir haben hier einen sehr fundierten guten Gesetzentwurf für die Beratungen in den Ausschüssen vorliegen. Ich bin sehr gespannt auf die Beratungen und
auch auf die Anträge, die dann noch kommen. Und ich bin auch sehr gespannt darauf, wie sich die kommunale Ebene des Weiteren mit einbringt. Ich glaube, wir haben ein sehr gutes Verfahren gefunden zu verhandeln, bis ein akzeptables Ergebnis auf dem Tisch liegt. Und so sollten wir weiter verfahren und so werden wir uns hier der Sache auch als SPD-Fraktion annehmen. Ich freue mich auf die Behandlung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.