Des Weiteren will ich darauf hinweisen – das hat, glaube ich, auch mein Kollege von der SPD schon gesagt –, die Aus- und Weiterbildung, da sind mittlerweile 250 Ärzte in Aus- und Weiterbildung, so viel hatte MecklenburgVorpommern noch nie. Also das heißt, auch die Ärztekammer kommt immer mehr ihrer Verantwortung nach.
Und dass es eben so ist, beim Verdienst der Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern will ich noch eins mal mitteilen: Mecklenburg-Vorpommern ist nicht das Land, das bei den Ärzten an letzter Stelle in Deutschland steht bei der Bezahlung. Mecklenburg-Vorpommern steht bei der Bezahlung von Ärzten an vierter Stelle in Deutschland. Das ist sozusagen auch ein Ergebnis der letzten Jahre, das natürlich in Verhandlung mit den Krankenkassen, aber auch mit Zuschüssen et cetera, also in besonderer Weise durch die Allgemeinmediziner, Hausärzte und Fachärzte erreicht worden ist, manchmal auch zum Leidwesen der Krankenkassen, aber es ist einfach Tatsache. Das heißt, die Voraussetzungen für die Honorierung von Ärzten sind in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie noch nie.
Und wenn es darum geht, den Sicherstellungsauftrag jetzt infrage zu stellen, Herr Koplin, oder die Frage, ist eine Geschäftsstelle nötig oder nicht nötig, natürlich ist die nötig. Man muss auch damit rechnen, dass der eine oder andere Widerspruch zur Entscheidung einlegt, und oftmals ist es so, dass nicht derjenige einen Widerspruch einlegt, der den Medizinstudienplatz bekommen hat in einem Auswahlverfahren, sondern diejenigen, die ihn nicht bekommen haben. Von daher sind Aufwendungen dann auch zu ersetzen. Und ich habe ja vorhin in meiner Rede gesagt, dass die Geschäftsstelle durch die KV, das heißt durch die Juristen, sozusagen ausgestattet werden muss, um in Klageverfahren, wenn sich Dritte in einen Studienplatz einklagen wollen, dann auch die Dinge vor Gericht zu vertreten. Das ist der Hintergrund. Es geht nicht darum, dass wir der KV dann noch Geld schenken wollen, sondern es geht einfach darum, das Verfahren rechtssicher zu gestalten und natürlich auch den Klageweg im Auge zu haben. Das ist der Hintergrund.
Und von daher verstehe ich die Argumentation eigentlich von Ihnen nicht, dass Sie natürlich vortragen, dass mehr Frauen jetzt Medizin studieren. Das ist ja in den letzten Jahren eben so gewesen, dass eben auch junge Frauen deutlich bessere Abiturabschlüsse machen als Männer. Und von daher ist es doch so, dass derjenige, der eine gute Leistung abliefert, dann auch die Chance hat, Medizin zu studieren, wenn er das möchte. Von daher ist das eigentlich nicht zu kritisieren.
Meine Damen und Herren, das war ein Kurzdurchlauf. Ich will nur darauf hinweisen, es gibt verschiedene Ansätze, die die Landesregierung sozusagen verfolgt. Und das Landarztgesetz ist ein Gesetz, das sich sehen
lassen kann, und ich denke, dass es auch dazu beitragen wird, dass bei der Ärzteschaft in besonderer Weise relativ hohe Zustimmung zu erwarten ist und dass Leute, die einen Medizinstudienplatz bekommen, eine zweite Chance kriegen, die sie sonst im normalen Verfahren nicht hätten. – Vielen Dank.
Ehe Herr Ehlers sein Wort beginnt, möchte ich eine neue Besuchergruppe auf der Tribüne begrüßen. Das sind Mitglieder der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Ist das richtig? – Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Fülle der Themen, die wir heute hier im Landtag hatten, ob es das Schulgesetz ist, Hochschule oder gleich das Thema FAG, ich glaube, da ist das Thema Landarztgesetz gut eingebettet, denn die medizinische Versorgung hier im Land ist eines der entscheidenden Zukunftsthemen für Mecklenburg-Vorpommern. Wenn wir diese Frage nicht gelöst bekommen und so gelöst bekommen, dass wir auch in Zukunft im ländlichen Raum die medizinische Versorgung sicherstellen können, dann wird es vor allem in den Bereichen Probleme geben. Ich glaube, da sind wir uns alle miteinander einig, und ich habe selten ein gesundheitspolitisches Thema gehört, wo zum Gesetzentwurf der Landesregierung sich alle so weit einig waren. Ich habe schon fast gedacht, aber Herr Koplin hat ja noch mal die Kurve bekommen kurz zum Schluss, wir machen gleich einen Antrag, heute schon zu beschließen, nach so viel Zustimmung und eher allgemeiner Kritik am Zeitpunkt und am Verfahren.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir müssen auch über zwei, drei Punkte noch mal intensiv miteinander diskutieren und wir haben es ja schon ein, zwei Mal auch hier gemacht. Ich erinnere mich an eine Aktuellen Stunde von uns im Oktober 2017 zum Thema „Medizinische Versorgung in ganz MecklenburgVorpommern“. Da habe ich ja die These aufgestellt, dass man auch mit 2,4 im Abitur ein guter Arzt sein kann. Da gab es ja gleich Kritik. Ich glaube, Dr. Jess hat sofort gesagt, Riesenskandal und kann man alles nicht und das müssen wir auch hier und die Noten ganz wichtig. Ich bleibe bei meiner These. Man muss mich nicht auf 2,4 festnageln,
aber die Note als alleiniges Kriterium anzusetzen, halte ich für falsch, denn ich habe selbst erlebt, bei mir im Wahlkreis kommen Menschen zu mir, die sagen, mein Sohn hat hier gerade ein 1,3er-Abitur gemacht, möchte hier im Land Mecklenburg-Vorpommern studieren, würde sich auch verpflichten, als Landarzt hier zu arbeiten, kriegt hier aber keinen Studienplatz.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, solange wir diese Probleme vor der eigenen Haustür nicht gelöst bekommen, solange brauchen wir auch nicht woanders
hinzuschauen, dass uns da jemand hilft. Oder auch die Situation, dass viele Leute – das kenne ich auch aus meinem Umfeld – nach Wien gehen, nach Budapest, um dort zu studieren. Die sind dann weg, die kriegen wir nur ganz, ganz schwer wieder hierher zurück. Ausnahmen gibt es, aber in der Regel gehen die dann woandershin, gründen dort ihre Familien, und die sind für MecklenburgVorpommern dann verloren.
Und wir haben im Landtag im Dezember letzten Jahres auf Initiative der Koalitionsfraktionen einen Antrag – ich glaube, es war sogar einstimmig – beschlossen, dass wir dieses Landarztgesetz wollen und die Landarztquote auf den Weg gebracht werden soll. Deswegen, glaube ich, war der Landtag hier in der Tat auch schon mit Impulsgeber für das ganze Thema.
Und aus meiner Sicht sind zwei Punkte jetzt auch für die anschließende Ausschussberatung hier ganz wichtig, über die wir diskutieren müssen. Wenn wir uns mal die Zahlen anschauen, die jetzt auch noch mal gerade bundesweit veröffentlicht wurden, der Ärztetag und auch das Bundesgesundheitsministerium, die sehen einen Bedarf von bundesweit 6.000 zusätzlichen Studienplätzen im Bereich Medizin. 15.000 Absolventen pro Jahr – bundesweit, wie gesagt, rede ich von – soll es jährlich geben und aktuell haben wir 10.000 Studienplätze. Da sieht man schon mal, dass dort eine Lücke klafft zu dem, was bundesregierungsseitig, ärztetagseitig gesehen wird. Und von daher, finde ich, muss man über das Thema reden, auch über die Ausbildungskapazitäten – und Herr Koplin hat richtigerweise es ja gesagt –, auch an den medizinischen Fakultäten.
Natürlich ist uns allen bekannt, dass ein Medizinstudienplatz deutlich kostenintensiver ist als ein Studienplatz im Bereich Sozialwissenschaft oder in anderen Fragen, aber ich glaube, wir müssen über die Fragen auch reden, weil das, was wir heute machen, ist wahrscheinlich ein wichtiger Blaustein, aber ich glaube, wir sind auch alle miteinander der Meinung, dass das das Problem logischerweise nicht insgesamt löst. Ich glaube, das ist auch allen Beteiligten hier klar, deswegen müssen wir auch über die Ausbildungskapazitäten und dann natürlich auch über mögliche zusätzliche Mittelbedarfe reden, und deswegen haben wir als Fraktion beispielsweise auch die ErnstMoritz-Arndt-Universität als Anzuhörende für die Anhörung benannt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Was für eine Universität?! Sie sind wohl nicht ganz auf der Höhe der Zeit, Herr Kollege?! – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
Und ein zweiter Punkt, der, glaube ich, auch ganz wichtig ist an der Stelle, ist das Thema Zahnmedizin. Wir haben es gehört, dass es auch dort in den Bereichen ähnliche Probleme gibt. Das ist auch keine große Überraschung, dass die Dinge, die wir in der Humanmedizin haben, sich natürlich auch auf den Bereich Zahnmedizin auswirken und gerade auch im ländlichen Raum es dort die Probleme gibt. Deswegen, glaube ich – und deswegen haben wir auch die Zahnärztekammer mit dazu bewegt zu dem Gesetz –, muss man schauen, wie man diese Frage mit diesem Gesetz, mit weiteren Gesetzen eventuell auch gelöst bekommt, denn das gehört für uns auch zueinander. Auch Zahnmedizin ist ein wichtiger Punkt und auch da sehen wir, dass wir dort gerade im ländlichen Raum auch Probleme haben.
Und von daher freue ich mich nach der konstruktiven Debatte hier in der Ersten Lesung dann auf eine sehr konstruktive Debatte auch im Ausschuss, und ich glaube, es ist in der Tat ein guter Tag für die Gesundheitspolitik hier in Mecklenburg-Vorpommern, aber es ist halt auch nur ein erster Schritt und weitere müssen aus unserer Sicht folgen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4300 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, an den Bildungsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren – kleinen Moment noch, Herr Minister –, während der Debatte zu Tagesordnungspunkt 7 hat der Abgeordnete de Jesus Fernandes dem Landesrechnungshof eine Aussage unterstellt, die er so im Untersuchungsausschuss nicht vorgetragen hat. Ich fordere Sie deshalb auf, dies zukünftig zu unterlassen.
Außerdem ist es unzulässig, aus einem amtlichen Protokoll einer Sitzung eines Untersuchungsausschusses zu zitieren, auch wenn es sich um ein Protokoll einer öffentlichen Sitzung handelt. Alle Protokolle eines Untersuchungsausschusses dürfen bis zur Erstattung des Berichts nur von berechtigten Personen eingesehen werden und nicht jedem zugänglich gemacht werden. Das bestimmt so der Paragraf 14 Absatz 4 des Untersuchungsausschussgesetzes.
ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze, auf Drucksache 7/4301.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neu- fassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 7/4301 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Innenminister genauso wie die Abgeordneten kommen wir viel im Land umher. Wir treffen viele Bürger, viele ehrenamtlich Tätige, jede Woche diskutiere ich mit Bürgermeistern, Kommunalpolitikern, Vereinsvorsitzenden, Feuerwehrkameraden und anderen über aktuelle Probleme in den Gemeinden und in den Städten. Und egal, wohin wir kommen, überall sagt man mir, Herr Innenminister, wir Kommunen brauchen mehr Geld, wir wollen mehr finanzielle Spielräume, wir wollen mehr gestalten können, und das verstehe ich.
Ich glaube, das verstehen wir alle nur zu gut. Niemand engagiert sich in einer Gemeindevertretung gern, um die Sparkonzepte eines bestellten Konsolidierungsbeauftragten umzusetzen. Es engagiert sich auch niemand dafür, dass vielleicht mal in zehn Jahren eine größere Investition ins Auge gefasst werden kann. Nein, wer sich für seine Stadt, für seine Gemeinde einsetzt, der hat es auch verdient, dass er über mehr entscheiden kann als nur über die nächste Sparrunde.
In diesem Lichte sind wir eines der Kernprojekte dieser Landesregierung angegangen, die Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Ich mache auch keinen Hehl daraus als Innenminister, dass ich nicht gerade sehr glücklich darüber bin, dass wir eines dieser Kerngesetze abends 18.00 Uhr auf der Tagesordnung haben, aber das ist eine Entscheidung des Parlamentes, denn es ist für uns, für die Kommunen, für den Landkreis und für die Gemeinden ein ganz wichtiges Gesetz.
Was lange währt, wird endlich gut, das passt auch hier zu dem Thema sehr gut. Wir haben lange, und zwar gemeinsam, in unzähligen Runden darüber diskutiert. Es war ein anstrengender, aber es war zum Schluss auch ein konstruktiver Prozess. Wir haben wirklich über alle Stellschrauben diskutiert, horizontal wie vertikal. Es hat viele Jahre gebraucht, bis wir uns zu dieser Entscheidung durchgerungen haben, aber ich glaube, im Ergebnis aller, die jetzt mitgewirkt haben, sowohl als Opposition als auch in der Regierung, wissen wir, dass sich die Diskussion um dieses Thema allemal gelohnt hat.
Die Erwartungen waren von Anfang an sehr hoch, der Druck für alle Beteiligten entsprechend groß, aber heute stehe ich vor Ihnen und kann sagen, ja, wir haben Wort gehalten, wir haben geliefert, wir haben die Erwartungen in dem einen oder anderen Punkt möglicherweise sogar übertroffen: mehr Geld für die kommunale Familie, gerechtere Verteilung der Mittel, Stärkung der kleinen Gemeinden, eine Infrastrukturpauschale, die neue Möglichkeiten schafft, und auch Planungssicherheit nicht nur ins nächste Jahr, sondern Planungssicherheit darüber hinaus, was für viele Kommunen eine ganz wichtige Frage ist.
Ich lege Ihnen heute ein Finanzausgleichsgesetz vor, das eine Zeitenwende einläutet. Unsere Kommunen werden finanziell freier, unabhängiger und damit automatisch natürlich auch wieder selbstbewusster. Wir reduzieren die Abhängigkeit von Fördertöpfen des Landes und schaffen neue Gestaltungsspielräume. Keine Frage,
heute ist aus meiner festen Überzeugung ein guter Tag für die Landkreise, für die Kommunen, für die Gemeinden hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzausgleichsgesetz wurde vollständig novelliert. Es sind neue Verteilungsinstrumente aufgenommen worden, andere wurden überarbeitet, doch jetzt im Einzelnen:
Erstens. Die kommunale Familie erwartet im nächsten Jahr im wahrsten Sinne des Wortes einen Geldregen. Die eigenen Steuereinnahmen wachsen voraussichtlich um gut 30 Millionen Euro. Das allein ist schon eine positive Entwicklung. Die Landesregierungszuweisungen in der Summe explodieren geradezu. Sie klettern um 290 Millionen Euro. Hinzu kommen Zuweisungen für Theater und ehemalige Entflechtungsmittel sowie die Übergangspauschale für zentrale Orte. Unterm Strich haben nächstes Jahr Städte, Gemeinden und Landkreise über 350 Millionen Euro mehr in der Kasse als noch in diesem Jahr. So viel Geld...
Also dieses Gemurmel im Saal ist der Wichtigkeit dieses Gesetzes nicht angemessen. Das will ich nur mal bemerken. Ich bitte Sie doch, Ihrem Minister auch den entsprechenden Respekt zu erweisen.
(Torsten Renz, CDU: Unser, unser aller! – Andreas Butzki, SPD: Auch Ihrer! – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sind ja ruhig.)