Protocol of the Session on November 13, 2019

Es besteht aus meiner Sicht auch gar keine Not, das hier jetzt zu behandeln. Wir können das ruhig und gelassen auch im großen Aufschlag im Finanzausgleich machen, den wir ja dann wahrscheinlich im März in Zweiter Lesung hier behandeln, weil die Kommunen haben bereits Planungssicherheit. In der letzten Woche wurde der

Orientierungsdatenerlass zur Aufstellung der Haushalte herausgegeben, deshalb können die alle mit ihren Haushalten planen. Und wir können so was nicht jetzt beim Haushalt, sondern solche Vorschläge – darum würde ich Sie doch herzlich bitten – dann, wenn wir über das Finanzausgleichsgesetz diskutieren, hier mit reinzubringen und nicht isoliert einen Stein hier rauszubrechen. Das zerstört den Finanzausgleich und verbessert ihn nicht. Und deshalb werden auch wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetztes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4012.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Marc Reinhardt, CDU: Lieber nicht.)

Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4012 mehrheitlich abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4012 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4013.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4013 –

In der 70. Sitzung des Landtages am 4. September 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Professor Dr. Ralph Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen

und liebe Gäste! Ich möchte das relativ kurz machen. Es geht um die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes, den wir hier eingebracht hatten, um deutlich zu machen, dass in diesem Lande „Familie“ großgeschrieben und wertgeschätzt wird. Deswegen wollten wir gerne, dass die Erhebung von Kurtaxen, die Kurabgaben bei solchen Personen, die Verwandte bis zum dritten Grade besuchen, ausgeschlossen ist. Dazu haben wir in Paragraf 11 Absatz 2 einen Satz 5 neu einfügen wollen, aus dem sich ergibt, dass nicht als ortsfremde und damit kurabgabepflichtige Personen diejenigen gelten, die Verwandte bis zum dritten Grad besuchen.

Wir halten das als Zeichen für sehr wichtig, als Zeichen nach außen, dass in diesem Land Familie wertgeschätzt wird, Familienbesuche funktionieren sollen und nicht durch Kurabgaben in irgendeiner Form erschwert werden. Wir wissen, dass im Moment heftigere Debatten über die Kurabgaben als solche – da gibt es verschiedene Baustellen – geführt werden, die uns in diesem Punkt hier nicht tangiert haben. Wir wollen einzig und allein klarstellen, dass diejenigen, die zu Familienbesuchen in eine kurtaxpflichtige Gemeinde fahren, diese Kurtaxe nicht bezahlen müssen. Das soll ein Signal sein, das als Tourismusland von uns auch nach außen verschickt wird.

Dazu dieser Antrag, den wir hier in Zweiter Lesung wiederholen und erneut um Zustimmung bitten, weil wir glauben, dass es für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland – und um klarzustellen, dass wir ein familienfreundliches Tourismusland sind – besonders wichtig ist. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Professor Dr. Weber, Sie werden es nicht glauben, aber die Ziele finde ich ja gar nicht falsch. Familienfreundliches Land –

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

da haben wir gar nichts gegen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Wunderbar!)

Auch alle Maßnahmen, die das befördern – da werden Sie bei uns keine riesigen Wiederstände jedenfalls merken.

Wogegen wir allerdings sind, ist, dass Sie die Satzungshoheit der Kommunen mit dieser gesetzlichen Regelung untergraben wollen. Sie wollen hier eine Pflicht davon machen, was man auf freiwilligem Wege nicht nur machen kann, sondern auch tut. Ich habe mir eine einzige Satzung einfach mal beispielsweise nur mal gegriffen, rausgenommen, eine Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Bad Doberan. Und ich habe nur diese eine mal angeschaut, und da ist nämlich genau das drin enthalten, was Sie hier vorschlagen. Da sind befreit Kinder, Kindeskinder, Geschwister, Geschwisterkinder, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Söhne,

Schwäger, Schwägerinnen von Personen, die in der Stadt Bad Doberan halt ihren Wohnsitz haben. Also es ist alles möglich.

Wir halten sehr viel von der Satzungshoheit der Kommunen in den Bereichen, die Gemeindegebiet der Kommunen sind. Und deswegen ist das auch der Hauptgrund, warum wir Ihren Antrag ablehnen und Ihren Gesetzentwurf ablehnen, und das wird auch so bleiben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es an dieser Stelle auch kurz machen. Meine Fraktion hat sich vor einer Woche intensiv mit Fragen der Tourismusfinanzierung in unserem Land befasst. Dazu hatten wir kompetente Gesprächspartner eingeladen – vom DEHOGA-Präsidenten über den Handelsverband Nord bis zum Tourismusverband. Und, meine Damen und Herren, das war eine wirklich interessante Diskussionsrunde, die bei allen offenen Fragen im Einzelnen zweierlei verdeutlicht hat:

Erstens brauchen wir den vorliegenden Gesetzentwurf nicht, weil er zu kurz springt. Die Problemdiskussionen und Lösungsansätze im Land sind hier schon weiter. Da ist von einem Positionspapier die Rede, dem neben dem Tourismusverband auch der Städte- und Gemeindetag zustimmen wird, so hieß es, und es hat vor allem den Zweck, so war es zu hören, das Durcheinander in der Diskussion zu glätten. Man darf also gespannt sein.

Meine Damen und Herren, zweitens war in dieser Diskussionsrunde die Erwartung unüberhörbar, dass die Landesregierung so langsam aus den Puschen kommen möge, auch oder gerade, weil es vor Ort eben noch unterschiedliche Auffassungen gibt. Wird die Idee der Modellregion von den einen gelobt, fragt der andere, wozu beziehungsweise was will man testen, es ließen sich doch auch Erfahrungen anderer Bundesländer nutzen.

Meine Damen und Herren, ich habe abschließend aus dieser Runde die Erkenntnis mitgenommen, dass wir zügig beginnen sollten, eine Änderung des KAG aber der falsche Startschuss wäre. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Rösler.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben ja das letzte Mal ausführlich dazu Stellung genommen, auch inhaltlich sehr ausführlich Stellung genommen. In der Konsequenz haben wir gesagt, das ist ein Schnellschuss, und es bleibt auch ein Schnellschuss, deswegen, aus dem Grund heraus, weil Sie zum einen die Konnexität nicht beachtet haben, zum anderen, das, was gerade eben gesagt worden ist, Sie greifen einen einzigen Punkt raus.

Die ganze Sache ist wesentlich komplexer, und man kann auch nicht suggerieren, dass mit diesem einzigen Punkt, den Sie hier aufgreifen, alles in Ordnung wäre. Es ist richtig, dass es hier ganz andere Positionspapiere in der Branche selbst schon gibt, die jetzt dann umgesetzt werden sollen. Und insofern ist es auch ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Wir bleiben dabei. Den Rest der Argumentation kann man dann in der Drucksache zum letzten Redebeitrag nachlesen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Waldmüller.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/4013.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4013 mehrheitlich abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4013 ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/4014.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4014 –