Nach einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung sind die gesundheitlichen Risiken des Rauchens von Wasserpfeife nicht geringer als die von Zigaretten.
Oft werden sogar größere Mengen an Schadstoffen, wie beispielsweise Teer und Kohlenmonoxid, inhaliert als
durch konventionelles Rauchen einer Zigarette. Das kaum wahrnehmbare Kohlenstoffmonoxid kann im Extremfall zu Ohnmacht, Kreislaufproblemen oder sogar zum Tod führen. Fälle gab es in der Bundesrepublik Deutschland genug, mehr als Sie im Text der Begründung nachlesen können,
und deshalb entschied sich vor Kurzem die Hamburger Bürgerschaft, eine Regelung auf den Weg zu bringen. Man stellte sich dort die Frage: Wie kann man diese Probleme staatlicherseits einschränken, wie kann man verhindern, dass Menschen hohen Mengen an Kohlenstoffmonoxid ausgesetzt sind?
Diese Fragen müssen wir uns nun auch in MecklenburgVorpommern stellen. Aufgrund fehlender juristischer Auseinandersetzung befinden sich die Shisha-Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern in einem Graubereich. Wasserpfeifenkonsum unterliegt hier nicht dem Anwendungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes. Rein formell gibt es immerhin einen arbeitsrechtlichen Schutz. Eine rechtliche Bestimmung zum Schutz der Beschäftigten ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe, der TRGS 900, der Gefahrstoffverordnung für Kohlenmonoxid, durch einen Arbeitsplatzgrenzwert von 35 Milligramm pro Kubikmeter festgelegt.
Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes kann im Bedarfsfall durch eine Messung in der Betriebsstätte überprüft werden. Doch leider wurde hier auch wenig kontrolliert. Kontrollen wurden in Shisha-Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern durch die Arbeitsschutzbehörde getätigt. So gab es von 2014 bis 2018 genau vier Kontrollen, und dabei wurden zehn Mängel festgestellt, siehe Drucksache 7/3386. Die Anforderungen an die Gefahrstoffverordnung und Fragen des Gaststättenrechtes wurden dabei nicht geprüft. Hier müssen wir aber nun mit einem neuen Gesetz tätig werden, um eben auch derartige Kontrollen dauerhaft und unabhängig von unangekündigten Kontrollen zu erfassen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wurden grob fünf Punkte von der Hamburger Verwaltung herausgearbeitet, wir wollen dies nun auch für Mecklenburg-Vorpommern:
Erstens. Shisha-Einrichtungen müssen über eine fest eingebaute raumlufttechnische Anlage verfügen, die während der gesamten Öffnungszeiten der ShishaEinrichtungen zu betreiben ist.
Zweitens. In Raucherbereichen, in denen die Kohle oder andere Materialien vorglühen oder die glühenden Kohlen oder organischen Materialien aufbewahrt werden, ist eine Rauchgasabzugsanlage zu betreiben.
Drittens. In der Shisha-Einrichtung sind funktionsfähige Kohlenstoffmonoxidwarngeräte gut sichtbar so zu installieren, die ein deutliches akustisches und optisches Alarmsignal aussenden, wenn Grenzwerte drohen erreicht zu werden.
Viertens. In den Wasserpfeifeneinrichtungen sollen klare Hinweistafeln mit Warnungen zu den Gesundheitsgefahren aufgestellt werden.
Und fünftens. Es muss eine regelmäßige technische Überprüfung durch Fachpersonal und Behörden geben.
In vergangenen Landtagssitzungen haben viele Abgeordnete hier bei Themen wie dem Nichtraucherschutz auf Spielplätzen oder bei der Legalisierung von Cannabis gezeigt, wie wichtig ihnen die Gesundheit insbesondere von Minderjährigen und jungen Leuten ist. Wir können nicht zulassen, dass Shisha-Einrichtungen rechtsfreie Räume bleiben, in denen die Gesundheit massiv gefährdet werden kann.
Helfen Sie uns dabei, dass derartige Einrichtungen sicherer werden und der Shisha-Konsum gesünder wird!
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Aufgrund der vermehrten Kohlenmonoxidintoxikation durch Besucher von ShishaEinrichtungen und angeblich fehlender gesetzlicher Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Arbeitnehmern hat die AfD heute diesen Gesetzesantrag auf den Tisch gelegt, der allerdings nur von Kohlenstoffmonoxid spricht.
Meine Damen und Herren, als Gesundheits- und Arbeitsminister ist es mir natürlich wichtig, dass wir uns um die Personengruppen insgesamt kümmern. Zudem geht es ja auch darum, Schutz für Beschäftigte und die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen auf den Weg zu bringen. Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen werden in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert und sie sind auch Bestandteil der Kontrollen, die durch das LAGuS stattfinden.
Meine Damen und Herren, natürlich ist es so, dass der Gesetzentwurf aus Hamburg fast eins zu eins abgeschrieben worden ist durch die AfD, bis auf eine Ausnahme, da geht es um die zuständige Behörde, und die zuständige Behörde wird dann sicherlich das Ministerium oder das Landesamt für Gesundheit oder was auch immer werden.
Jedenfalls ist es ja so, dass Sie einerseits so tun, als wenn hier im Land überhaupt nichts kontrolliert wird, und zweitens muss ich sagen, Arbeitsschutz wird eingehalten. Drittens, gerade, wenn Sie darüber reden, dass die Gesundheitsrisiken beim Einsatz von Kohlen et cetera beim Shisha-Genuss eingebracht werden, dann müssen auch einerseits Lüftungsmöglichkeiten bestehen, zweitens
dürfen die Angestellten nicht ständig dem Rauch ausgesetzt werden, und drittens ist es so, dass natürlich in besonderer Weise in Hamburg diese Shisha-Gaststätten wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Das kann man, glaube ich, für Mecklenburg-Vorpommern noch nicht feststellen. Nichtsdestotrotz denke ich, dass wir das Nichtraucherschutzgesetz insgesamt ernst nehmen müssen, denn Rauchen ist schädlich und mittlerweile wird auch durch die Bevölkerung Rauchen auf öffentlichen Plätzen, auf Bahnhöfen et cetera und in gesellschaftlichen Räumen de facto nicht mehr durchgeführt und es wird toleriert.
Meine Damen und Herren, von daher ist es, glaube ich, heute noch nicht an der Zeit, das Rauchverbot einerseits zu kritisieren, das ist völlig klar. Die Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, und die Belastungen durch Tabakrauch sind zu minimieren. Das ist insgesamt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird durch das Nichtraucherschutzgesetz des Bundes und auch bei der Umsetzung im Land eingehalten.
Meine Damen und Herren, das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat etliche Kontrollen durchgeführt. Kollege Lerche ist darauf eingegangen. Von daher glauben wir, dass wir insgesamt heute nicht darüber entscheiden sollten, dass wir diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überweisen. Ich kann den Kolleginnen und Kollegen im Landtag nur empfehlen, ihn heute abzulehnen.
Bei der AfD ist es ja so, Sie stellen Kleine Anfragen, dann thematisieren Sie das Thema, schießen es hoch, machen aber selbst wenig dafür, um insgesamt gesellschaftspolitisch die Dinge so zu organisieren, dass sie dann auch funktionieren. Von daher...
und die Frage von Arbeitsplatzkontrollen über Lüftungsvorrichtungen sind durch die Landesregierung schon lange erfüllt und durchgesetzt. Jeder, der eine Zulassung haben will, muss diese Voraussetzungen auch erfüllen. Von daher glaube ich, dass wir am Anfang einer Debatte stehen, aber noch nicht am Ende eines Gesetzgebungsverfahrens.
Meine Damen und Herren, wir werden Handlungsempfehlungen auf den Weg bringen, wir werden unsere Behörden weiterarbeiten lassen und man kann auch darüber nachdenken, ob man nicht über den Weg einer Verordnung oder eine kürzere Debatte die Dinge so gestalten kann, dass Shisha-Gaststätten dann sozusagen einer intensiven Kontrolle unterzogen werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als sich vor reichlich drei Jahren die AfD anschickte, Parlamentsstühle im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern erklimmen zu wollen, ließ sie es an großen Worten nicht fehlen. In der Präambel ihres Wahlprogramms für Mecklenburg-Vorpommern, also an einer Stelle, wo es um das Grundsätzliche geht, schrieb sie, dass sie erkenne, weshalb es hierzulande Politikverdrossenheit gebe. Gezielten scharfen Blickes machte sie Parteien für selbiges Phänomen verantwortlich. Dass sie ebenfalls eine Partei ist, geschenkt, denn sie will ja ganz anders sein, eine Alternative eben. So denn! Dem womöglich arglosen Leser ihres Wahlprogramms teilt sie mit, Zitat: „Die Parteien haben zu viel Macht, sie greifen in zu viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein.“
„Wir sehen es als unsere Aufgabe, diesen Einfluss zurückzudrängen. Parteien dienen der politischen Willensbildung …, nicht seiner Kontrolle.“
Gut gebrüllt! Wie macht sie, die selbsternannte Alternative, es denn nun mit dem Zurückdrängen des Eingriffs der Parteien in zu viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens? Wie hält sie es damit, die Menschen nicht noch weiter mit Kontrollen zu traktieren? Die AfD macht es so gar nicht alternativ, sondern so, wie sie es vordem bei anderen geißelte: Sie schreibt einen Gesetzentwurf. Mit ihm will sie eingreifen, regulieren, unterbinden.