Protocol of the Session on October 17, 2019

Einen weiteren Schwerpunkt bildete hier auch sein Einsatz für barrierefreies Bauen. Der Petitionsausschuss begrüßt dieses Engagement und empfiehlt Ihnen, den Einsatz des Bürgerbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen besonders zu würdigen und die Fortsetzung sicherzustellen.

Das gemeinsame Ziel sowohl des Bürgerbeauftragten als auch des Petitionsausschusses besteht darin, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu stärken und zu gewährleisten, dass bei berechtigten Anliegen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diesen zum Erfolg zu verhelfen.

Ich bedanke mich im Namen des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und ganz persönlich danke ich Ihnen oder dir für die freundschaftliche und kollegiale Zusammenarbeit in dem letzten Jahr und darüber hinaus.

Mit der weiteren Empfehlung, die Tätigkeit verfahrensmäßig für erledigt zu erklären, schließe ich meine Ausführungen und bitte um Ihre Zustimmung zu dem Bericht. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Stephan J. Reuken, AfD)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich bitte jetzt unseren Bürgerbeauftragten Herrn Matthias Crone an das Rednerpult. Herr Crone, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass am Ende der Beratungen des Berichts des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2018 in den Ausschüssen heute noch einmal Gelegenheit zur Aussprache besteht, und ich danke auch dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dass er dieses Thema noch einmal so gut zusammengefasst hier eingeführt hat. Die Aussprache heute ermöglicht es mir, auf einige Punkte noch einmal einzugehen, die in den Beratungen und im Bericht eine besondere Rolle gespielt haben. Und es ist mir auch möglich, so auf den einen oder anderen Punkt aktualisierend einzugehen.

Gestatten Sie, dass ich zunächst auf die Ausschussberatungen zurückkomme. Im Rechtsausschuss hat in der Beratung die Arbeit der hauptamtlichen gesetzlichen Betreuer und ihre Vergütung eine wichtige Rolle gespielt. Es bestand Einigkeit, dass die Arbeit der Berufsbetreuer und der Betreuungsvereine angesichts eines doch voraussehbaren Ansteigens der Fallzahlen an komplexen Betreuungssituationen eher noch wichtiger wird. Zwar ist auf Bundesebene mittlerweile eine moderate Anpassung der Betreuervergütung erfolgt, doch es muss sich noch zeigen, ob damit die hauptberufliche Betreuung hinreichend vergütet wird. Wenn das nicht der Fall ist, ist zu befürchten, dass Berufsbetreuer immer mehr Betreuungsfälle übernehmen, damit sie sozusagen auf ihre Rechnung kommen, dann aber die Qualität leidet, oder dass die Betreuer ganz aus der Tätigkeit ausscheiden. Beides wäre nicht gut für die Betreuten, die ja in aller Regel auch dem Kreis der Menschen mit Behinderungen angehören. Gerade deshalb ist es mir ein Anliegen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinen Möglichkeiten alles tut, um eine gute Betreuung zu sichern. Die Förderung des Landes für die Betreuungsvereine gehört für mich dazu und ich danke von daher auch für die bekräftigende Entschließung im Rechtsausschuss.

Im Finanzausschuss wurde in Bezug auf einen Steuerfall die Frage aufgeworfen, wie weit die vom Gesetz zugelassene Beratungsmöglichkeit des Bürgerbeauftragten reicht. Ich glaube doch, dass ich in der Beratung deutlich machen konnte, dass unsere Arbeit und die Verwaltungspraxis in der Dienststelle des Bürgerbeauftragten die vorgesehenen Grenzen einhalten.

Im Wirtschaftsausschuss wurde deutlich, dass wir trotz Ankündigungen aus früheren Jahren noch immer keine aktualisierte Pflanzenabfallverordnung in kurzer Zeit bekommen werden, und das in Zeiten des Klimaschutzes. Der Punkt bleibt also auf der Tagesordnung.

Im Energieausschuss erhielten wir die Information, dass die Beherbergungsstättenverordnung nach Jahren der Beratung nun endlich kommen werde. Sie regelt unter anderem, wie barrierefrei Hotelneubauten sein müssen. Noch haben wir die Verordnung nicht, aber Vorfreude, schönste Freude für betroffene Architekten, den Bürgerbeauftragten und, ich hoffe, auch für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern.

Im Sozialausschuss hat die Verweigerung von Empfangsbestätigungen – der Vorsitzende des Petitionsausschusses beschrieb es ja gerade – bei der Abgabe von Anträgen oder Unterlagen in Einrichtungen der Arbeitsverwaltung eine Rolle gespielt. Der 24. Bericht weist ja aus, dass Leistungsberechtigte auch aus Sicht des Bun

desarbeitsministeriums erwarten dürfen, für eingereichte Unterlagen eine Empfangsbestätigung durch die Arbeitsverwaltung zu erhalten, insbesondere dann, wenn sie im Einzelfall zur Wahrung von Ansprüchen ja auch vorgelegt werden müssen, und das sind ja die meisten Unterlagen. Dieses an sich normale Arbeitsinstrument einer bürgerfreundlichen Verwaltung sollte gängig sein und es ist gar nicht zu verstehen, weshalb Verwaltungen sich dagegen sperren. Die Entschließung, die in der Beschlussempfehlung dem Landtag heute vorliegt, wäre eine Hilfe – auch für meine Arbeit generell –, an diesen Stellen für Bürger und Bürgerinnen Vereinfachungen zu schaffen, die dann ruhig auch in anderen Verwaltungen gelten sollten.

Genauso wichtig ist mir die Bekräftigung in der Entschließung, dass eine grundlegende Klärung anzustreben ist, wie trotz Beteiligung des Kommunalen Schadensausgleiches an der Regulierung von Schadensfällen sinnvoll Petitionsverfahren durchgeführt werden können. Auch die Erfahrungen aus dem Jahr 2019 bestärken mich darin, in diesen Anstrengungen nicht nachzulassen. In einem Fall eines relativ klar erkennbaren Schadenszusammenhangs beklagte die Sachbearbeiterin einer Stadtverwaltung uns gegenüber sinngemäß: Die regulieren ja nie, wir müssen uns verklagen lassen und am Ende doch bezahlen.

In einem anderen Fall aus 2019 sollte eine von der Kommune schon durchgeführte Schadensregulierung nach Einschaltung des KSA wieder rückgängig gemacht werden, was mit unserer Hilfe verhindert werden konnte. Ich halte es deshalb für wichtig, angesichts dieser Praxis, dass die Gesellschafter des KSA eine vernünftige Arbeitsregelung für den Umgang mit Petitionen beim KSA durchsetzen. Ich werde mich, bekräftigt durch die Entschließung, dafür einsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Broschüre zum Jahresbericht 2018 erstmals mit einer Überschrift versehen, sie heißt: „Mehr Beteiligung wagen“. Das bezieht sich natürlich zunächst auf das Kapitel im Jahresbericht zu kommunalen Angelegenheiten. Hier waren Kommunen manches Mal zu ängstlich, zu kleinlich oder auch nur rechtlich falsch orientiert. Ich kann zum Beispiel nur sagen, keine Angst vor Bürgerfragen, die sich auch auf die Tagesordnung der aktuellen Sitzung beziehen.

Aber es geht ja nicht nur um kommunale Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, sondern auch um staatliche Planfeststellungsverfahren, Formen der direkten Demokratie, um gelebte Ausfüllung gesetzlicher Beteiligungsrechte bis hin zu einem modernen Teilhabeverständnis, etwa im Jugendhilferecht oder bei der Festlegung von Bedarfen von Menschen mit Behinderungen. Beteiligung ist hier ein umfassendes, ein übergreifendes Thema, ein durchgängiges Prinzip. „Teilhabe“, „Teilnahme“, „Mitwirkung“, „Mitsprache“, „Einbeziehung“ – das alles sind Begriffe aus derselben geistigen Wurzel, es ist die Wurzel eines modernen Menschenbildes, eines modernen Gesellschafts- und Staatsverständnisses.

Natürlich weiß ich, Beteiligung ermöglichen, das macht Arbeit und es bindet Kraft. Ich bin aber tief davon überzeugt, dass sich Aufwand und Wagnis lohnen. Mehr Beteiligung von Bürgern, auch außerhalb von rechtsförmlichen Verfahren, mehr Information und Transparenz führen am Ende auch zu mehr Zustimmung und Zufriedenheit und zu mehr Bereitschaft für die allgemeine Teil

nahme an den öffentlichen Angelegenheiten. Auch das ist ja der Sinn von Beteiligung und auch das ist übrigens Sinn eines Petitionsrechtes und der Einrichtung eines Bürgerbeauftragten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um Beteiligung, vor allem Teilhabe geht es ganz ausdrücklich bei den Menschen mit Behinderungen, deren Anliegen dem Bürgerbeauftragten gesetzlich ja besonders zugewiesen sind. Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch sollen die Selbstbestimmung und volle gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine individuelle Lebensführung gefördert werden, die der Würde des Menschen entspricht.

Dieser Anspruch, der auf die UN-Behindertenrechtskonvention zurückgeht, trifft im Alltag im Verwaltungsvollzug auf viele Barrieren, und gerade die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist für uns ein Thema in diesem Zusammenhang. Dieses Gesetz ist ja ein großes Paket, das Systemänderungen mit sich bringt. Die voraussehbaren Schwierigkeiten habe ich Ihnen im Jahresbericht schon angedeutet.

Nun gibt es Rückmeldungen aus der Praxis. Berater beklagen einen uneinheitlichen Umgang mit den Vorlagen für einen integrierten Teilhabeplan zur Bewilligung von Hilfen, nicht nur dem Inhalt nach, auch in der Dauer der Bearbeitung je nach Träger. Acht Träger der Eingliederungshilfe gibt es im Land, das hat der Landesgesetzgeber nun einmal so entschieden, aber er hat sicher nicht übermäßige Unterschiede im Verwaltungsvollzug gewollt. Es ist gut, wenn Hilfen in einem Kreis schnell und bedarfsgerecht ausgereicht werden, es ist nicht gut, wenn sie woanders erst nach vielen Monaten kommen und dann nicht einmal das Minimum des Nötigen erreicht wird. Hilfen dürfen nicht abhängig vom Zuständigkeitsgebiet sein. Wir brauchen einheitliche Kriterien, wir brauchen eine klare Wirksamkeitskontrolle, und ich werde sehr darauf achten, dass wir zu gleichen und angemessenen Hilfebedingungen gelangen im ganzen Land, und ich gehe davon aus, dass die Fachaufsicht mit aller Kraft dasselbe tun wird.

Meine Damen und Herren, Sie entnehmen dem Bericht, dass das Amtsverständnis des Bürgerbeauftragten nicht darin besteht, den Petenten in allen Punkten, in allen Anliegen immer recht zu geben. Natürlich sind die Grenzen des Rechts einzuhalten und natürlich darf auch nicht jeder Behördenfehler immer gleich zum Staatsversagen erklärt werden. Nein, wir haben keinen schlechten Staat, wir haben kein schlecht verwaltetes Land, wir haben auch nicht das falsche System. Das haben wir gestern in Waren im Gedenken an die friedliche Revolution vor 30 Jahren gemeinsam bekräftigt. Das Grundgesetz und unsere Landesverfassung sind gelungene Fundamente für einen lebenswerten Staat, auf sie kann und muss gebaut werden, und das tun wir ja auch.

Nehmen wir die Verwaltung. Es ist für mich unbestritten, sehr viele Beamte und Bedienstete, übrigens auch in Jugendämtern, tun mehr als nur ihre Pflicht, und Politiker sind auch mehr als 40 Stunden im Einsatz. Das möchte ich unterstreichen. Aber wir dürfen das Vertrauen haben, dass es in unserem Land im Regelfall, im Normalfall in einem Verwaltungsverfahren oder einem Planverfahren und auch in politischen Entscheidungsprozessen mit rechten Dingen zugeht. Und trotzdem, viele Bürger haben dieses Grundvertrauen nicht oder nicht mehr. Also müssen wir es stärken, immer wieder.

Und was können wir tun, damit Vertrauen gedeiht und nicht verkümmert? Ich will Ihnen einige Hinweise aus meiner Sicht, aus meiner Arbeit geben.

Erstens. Verfahrensabläufe sind offen für Beteiligung und einsichtig für Betroffene zu gestalten.

Zweitens. Rechtliche und politische Vorgaben sind zügiger abzuarbeiten. Die Pflanzenabfallverordnung, von der ich sprach, oder die Beherbergungsstättenverordnung sind natürlich keine guten Beispiele.

Drittens. Erwartungshorizonte sollen wir nicht enttäuschen. Nehmen wir die landesweite Ehrenamtskarte, das wird ja noch beraten. Vor fast zwei Jahren gab der Landtag den Startschuss zur Einführung. Das hat Erwartungen geweckt. Heute sind wir noch nicht am Ziel, aber wir müssen uns bewusst sein, es wird Zeit. Vorfreude ist gut, lange unerfüllte Sehnsucht nicht. Also lieber bald klein anfangen und weiterentwickeln, als noch lange warten.

Viertens. Ordentliche Ausstattung mit Personal und für Personal, ordentliche Arbeit braucht ordentliche Bedingungen. Das merke ich durchaus, wo es schwankt.

Fünftens. Qualitätskontrolle vornehmen und Qualität bilden durch Fortbildung.

(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.)

Ich bin bald so weit, Frau Präsidentin.

Sechstens. Haltung stärken durch Vorbild und Führung. Im EU-Kodex heißt es übrigens bei der guten Verwaltung: „Der Beamte ist sich seiner öffentlichen Vertrauensposition bewusst und geht anderen mit gutem Beispiel voran.“ Der Kodex hat recht. Beamte, öffentliche Bedienstete, auch Abgeordnete sind in einer öffentlichen Vertrauensposition. Sie müssen Vertrauen bilden, mit einem bloßen Handeln nach dem Gesetz ist es nicht getan, aber sie brauchen Grundvertrauen und einen Vorschuss an Vertrauen, ohne den ein Arbeiten nicht möglich ist. Beides bedingt sich.

Meine Damen und Herren, meine Mitarbeiterinnen, meine Mitarbeiter und ich konnten durch unsere Arbeit hoffentlich durch Aufklärung, Verbesserung, durch Zuspruch und Kritik etwas beitragen zu diesem Grundvertrauen, von dem ein freiheitlicher Staat lebt, und ich hoffe, wir konnten vielen Menschen dabei auch helfen. Für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr und auch für Ihre Geduld, Frau Präsidentin.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, Holger Arppe, fraktionslos, und Christel Weißig, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Crone.

Sie haben vielleicht an meiner Reaktion gemerkt, ich habe Ihnen etwas mehr Zeit zugebilligt, als Sie eigentlich angemeldet hatten. Aber ich denke, das ist der Sache dann auch angemessen.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Kröger.

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern!

Herr Dachner, als Erstes vorangestellt, wir werden Ihrer Beschlussempfehlung gern nachkommen.

Herr Crone hat eben einen Eindruck vermitteln können von seiner Tätigkeit, einen sehr nachhaltigen Eindruck, denke ich. Auch sein Bericht stellt ja, das müssen wir uns alle vor Augen halten, nur eine sehr kleine Auswahl der umfangreichen Arbeit, die er jeden Tag zu leisten hat, dar, und es sind vor allen Dingen Bürger, die dabei sind, wie er auch schon sagte, das Vertrauen in die Politik zu verlieren. Das heißt, die Instanz des Bürgerbeauftragten ist äußerst wichtig im Sinne derjenigen, die drohen abzugleiten in die Politikverdrossenheit. Und deswegen kann man diese Arbeit gar nicht hoch genug wertschätzen.

Ich selbst habe mir auch mal einen Favoriten rausgesucht aus Ihrem Bericht. Das ist der Versuch der Stadt Dömitz, die Festung in die Landesträgerschaft zu überführen. Ich fand besonders beeindruckend, sage ich mal, mit welchen Argumenten das gescheitert ist. Mit denselben Argumenten hätte man eigentlich, sage ich mal, auch den Erwerb des Schlosses Ludwigsburg ablehnen können, und ich denke mal, für die Stadt ist das kein gutes Zeichen. Die werden sich ungerecht behandelt fühlen, denn es zeigt, nur da, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Dass nicht unbedingt alles gleich zu sehen ist, ich meine gut, Eigentumsverhältnisse Stadt, Eigentumsverhältnisse privat – ich sehe eigentlich die Privaten noch schwieriger an der Geschichte.

Aber das ist eine Geschichte, die mich besonders beeindruckt hat, weil sie eben nicht zum Erfolg geführt hat, und deswegen möchte ich in den Dank, den ich dem Bürgerbeauftragten im Namen meiner Fraktion ausrichten möchte, ihm auch viel Kraft in der Bewältigung der Niederlagen, die er in seiner Arbeit zwangsweise erleiden möchte, für die Zukunft wünschen, und damit schließe ich meine Rede. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Kröger.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Stamer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte hat im Jahr 2018 über 1.700 Petitionen behandelt. Die im Vergleich zu den letzten Jahren leicht gestiegene Anzahl an Petitionen führt Herr Crone auf ein gestiegenes Problembewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zurück. Er stellt fest, dass Bürgerinnen und Bürger heute vermehrt Entscheidungen von der Politik und der Verwaltung erwarten, an denen sie möglichst beteiligt sind und die sie auch nachvollziehen können.