weil da stehen schöne Worte drin, aber ohne Konsequenz, ohne jegliche Konsequenz. Ich halte die Verkehrspolitik, die in diesem Lande betrieben wird, für völlig kontraproduktiv, und daran ändert auch nichts, dass man sich hinstellt und sagt, sagen Sie, das kostet alles viel Geld. Selbstverständlich kostet das Geld!
Klimaschutz und Daseinsvorsorge kosten Geld, und wenn wir das nicht machen, kostet es noch mehr, dann kostet es nämlich auch das Vertrauen der Menschen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4019. Wer dem zuzu
stimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4019 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen von AfD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Änderung der Gewinnthesaurierung nach Paragraf 34a Einkommensteuergesetz, Drucksache 7/4022.
Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Änderung der Gewinnthesaurierung nach § 34a Einkommensteuergesetz – Drucksache 7/4022 –
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir nun eben über die Kapitalgesellschaften und eine Besonderheit bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften gesprochen haben, kommen wir jetzt zu den Personengesellschaften. Wir haben in MecklenburgVorpommern, wie Sie wahrscheinlich alle wissen, überwiegend kleine und mittlere Unternehmen, und sehr viele von ihnen sind in der Rechtsform der Personengesellschaft organisiert, also zum Beispiel als Kommanditgesellschaft, als OHG, vor allen Dingen aber als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als Einzelunternehmer. Das sind die vorherrschenden Formen. Und hier ist die Besteuerung der Unternehmensgewinne anders als in den Kapitalgesellschaften. Es fließt unmittelbar in die persönliche Steuererklärung des Unternehmers und muss dort mit dem Steuersatz des Unternehmers versteuert werden.
Wir wissen aber auch, dass der Anteil der investierenden Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern geringer ist als im Bundesdurchschnitt. Wenn Sie sich den Mittelstandsatlas der Kreditanstalt für Wiederaufbau anschauen, dann sind das in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent, im Bundesdurchschnitt 42 Prozent. Da kann man sagen, das ist ja nicht so viel, 4 Prozent, aber immerhin, wir liegen unter dem Schnitt. Und wir sehen auch, dass die Investitionen, wenn sie dann durchgeführt werden, überwiegend mit Krediten finanziert werden müssen, nämlich zu 40 Prozent. Im Bundesdurchschnitt sind das nur 30 Prozent, die Eigenmittelfinanzierung liegt bei nur 44 Prozent, im Bundesdurchschnitt bei 53, also jeweils gut 10 Prozentpunkte drunter. Das deutet darauf hin, dass die kleineren und mittleren Unternehmen, die als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft geführt werden in Mecklenburg-Vorpommern, zu wenig eigene Investitionsmittel haben, zu wenig Eigenmittel haben, um investieren zu können.
Wir haben hier schon häufiger darüber gesprochen, wie kann es uns gelingen, dass Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich stärker wird. Und der entscheidende Punkt oder einer der ganz entscheidenden Punkte ist es natürlich, dass die Unternehmen einen ausreichenden Kapitalstock haben. Das ist genau der große Nachteil, den wir, den unsere Unternehmen hier noch haben, verglichen mit anderen Regionen in Deutschland und in der
Welt. Das liegt auch in der Historie des Landes begründet. Wir haben eben erst 30 Jahre Zeit gehabt, aber es ist auch schon ein langer Zeitraum, 30 Jahre, und langsam wird es Zeit, dass der Kapitalstock in MecklenburgVorpommern ähnlich groß ist wie in anderen Bundesländern. Und dafür gibt es ja auch etwas. Es gibt die Thesaurierungsbegünstigung nach dem Paragrafen 34a des Einkommensteuergesetzes, der genau dazu führen soll, dass auch Personengesellschaften Gewinne thesaurieren können und nicht benachteiligt werden gegenüber Kapitalgesellschaften.
Aber dieser Steuersatz ist eben einfach heute nicht mehr zeitgemäß – das sind ja diese 28,5 Prozent –, und dieser Steuersatz ist einfach zu hoch. Und deswegen läuft unser Antrag in diese Richtung, auch eine Bundesratsinitiative zu starten. Das geht in diesem Bereich gar nicht anders, weil das Steuerrecht eben überwiegend auf Bundesebene geregelt wird beziehungsweise in einer engen Verbindung zwischen Land und Bund. Wir können dort nicht anders an diese Sache herangehen, aber ich hoffe, dass wenigstens hier Einvernehmen besteht, dass wir als Mecklenburg-Vorpommern unsere eigenen Interessen auch selber vertreten müssen und hier mit einem Vorschlag an die anderen Bundesländer herangehen, um zu schauen, wie wir unsere Kapitalbasis in unseren Firmen hier im Land stärken können.
Wir haben einen Vorschlag gemacht, der darauf hinausläuft, dass das Ganze aufkommensneutral sein soll. Wir möchten also keine große Entlastung der Unternehmen an dieser Stelle. Ähnlich wie wir es bei der Gewerbesteuer auch gefordert haben, ging es nicht gleich darum, die große Unternehmenssteuerreform durchzuführen, sonst würde Herr Meyer wieder zu Recht sagen, darüber können wir Tage und Wochen diskutieren und kämen hier im Landtag nicht weiter. Wir brauchen eine Unternehmenssteuerreform, das ist richtig, aber das können wir so aus einem Guss hier natürlich nicht liefern als kleine Oppositionsfraktion, auch wenn Herr Hersel das vielleicht gleich wieder fordern wird. Das geht nicht. Man muss sich Schritt für Schritt die Themen vornehmen und muss eben versuchen, einzelne Themen abzuarbeiten. Und die Gewinnthesaurierung bei Personengesellschaften ist eben ein ganz wesentlicher Punkt.
Und deswegen geht es uns erst mal darum, die Kapitalbasis zu stärken, und dann muss man im nächsten Schritt sehen, wie man die Unternehmenssteuerreform oder auch die Einkommensteuerreform so hinbekommen kann, dass sie gerechter wird und zielführender ist. Wie Sie wissen, geht es mir immer nicht so sehr um die Gerechtigkeit – das ist mehr so das Argument der linken Seite –, sondern mir geht es vor allen Dingen auch um die zielführende Funktion, dass das, was dabei herauskommt, unser Land auch nach vorne bringt und in Zukunft besser entwickelt.
Mit meinem Vorschlag oder mit unserem Vorschlag sind wir nicht alleine. Sie wissen wahrscheinlich, dass es da auch Alternativvorschläge und viele Vorschläge gibt, zum Beispiel vom BDI, aber auch vom DIHK, vom BDA und so weiter. Also alle möglichen Verbände machen dort Vorschläge. Und das ist insofern für uns besonders wichtig – das habe ich vergessen zu erwähnen –, weil ja die Fälle der Thesaurierung auch stark abgenommen haben. Wir hatten dazu eine Kleine Anfrage gestartet, Drucksache 7/3669. Und die Fallzahlen sind eben massiv nach unten gegangen. 123 waren es noch im Jahr 2013, dann
100, dann 90, dann 74, dann 53. Also es geht einfach immer weiter runter, und das liegt eben auch daran, dass die Grenzsteuersätze bei uns im Land relativ niedrig sind, weil sie einfach gar nicht so ertragsstark sind, die Unternehmen, sodass sich die 28,5 Prozent gar nicht begünstigend auswirken. Allein deshalb ist der Satz zu niedrig.
So, die Vorschläge der anderen gibt es also auch, und seit Neuestem – ich vermute, dass Herr Liskow da vielleicht darauf hinweisen wird –, seit Neuestem gibt es auch den Vorschlag von Minister Altmaier, der auch in diese Richtung zielt, der auch sagt, wir müssen da etwas tun, wir müssen die Gewinnthesaurierungsfähigkeit der kleinen Unternehmen, der Personenunternehmen stärken. Das war ursprünglich mit diesem Gesetz vielleicht gar nicht so vorgesehen, ursprünglich ging es um die größeren Personengesellschaften, aber gerade wir hier aus Mecklenburg-Vorpommern müssen dafür Sorge tragen, dass auch die kleinen und mittleren Unternehmen nicht vergessen werden, denn das ist die Stärke unseres Landes. Nur so können wir auch für die Zukunft vorsorgen.
Ich bitte Sie also, diesen Antrag wohlwollend und sachlich zu diskutieren, und hoffe, dass wir das dann im Finanzausschuss noch mal verstärken können, denn eins ist natürlich völlig klar, eine Bundesratsinitiative kann man nicht mal eben so aus dem Ärmel schütteln und hier im Landtag in fünf Minuten perfekt aufs Trapez bringen – also wer das erwartet, Herr Hersel, der hat unrealistische Vorstellungen –,
sondern wir müssen das im Finanzausschuss beraten und müssen da natürlich die diversen Punkte, die damit zusammenhängen, zusammentragen. Und ich rechne fest damit, dass die Parteien SPD und CDU natürlich auch ihre Beziehungen, die sie in die Bundesregierung haben und in die anderen Bundesländer, dort auch gewinnbringend einsetzen können. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV – Dr. Ralph Weber, AfD: Die anderen sollen eure Arbeit machen, super!)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 61 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch ein Steuerthema und nicht so ganz einfach, aber, Herr Wildt, Sie haben vorhin bei TOP 36 gesagt, Sie wollen insgesamt sparsam sein mit Bundesratsinitiativen.
Immerhin müssen wir jetzt hier schon gleich die zweite an diesem Tag konstatieren. Und ob man das alles immer so auf die Schnelle machen sollte, da habe ich dann doch meine Bedenken, aber ich komme darauf zurück, weil wir reden jetzt ja über die Änderung der Gewinnthe
saurierung nach Paragraf 34a Einkommensteuergesetz. Und Sie haben ja bereits auf Ihre Kleine Anfrage dazu hingewiesen. Ich komme darauf zurück, denn wir müssen zunächst mal feststellen nach der Kleinen Anfrage, dass diese vor gut zehn Jahren geschaffene Regelung in den letzten vier Jahren – in Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls – immer seltener in Anspruch genommen wurde.
Zunächst einmal zur Gewinnthesaurierung: Was heißt das eigentlich? Einbehaltene Gewinne. Und einbehaltene Gewinne sollen möglichst in dem Unternehmen wieder investiert werden, damit man damit Arbeitsplätze schafft, damit man das Unternehmen fitter macht für die Zukunft. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Ich habe da auch eine sehr persönliche Meinung, dass in der Vergangenheit die Gewinnthesaurierung eigentlich nicht gut genug behandelt worden ist im Steuerrecht. Lange war es so, dass sie eigentlich eher benachteiligt wurde, was volkswirtschaftlich ja von Vorteil wäre, dass tatsächlich reinvestiert wird, was erwirtschaftet worden ist. Insofern glaube ich, es ist hier grundsätzlich, Herr Wildt, ein richtiger Ansatz, darüber zu reden, und insofern ein Thema, das uns noch länger beschäftigen sollte.
Allerdings geht es ja hier auch um das Verhältnis zu den Kapitalgesellschaften, deswegen ist diese Regelung eingeführt worden. Und wir müssen auch mal festhalten, dass es natürlich eine Alternative gibt für Personenunternehmen, nämlich nach dem Einkommensteuersatz entsprechend erfasst zu werden, das Ganze zwischen 14 und 45 Prozent. Und wenn man jetzt mal genauer hinguckt – und insofern muss man in der Tat mit Experten darüber diskutieren –: Warum ist denn das in den letzten Jahren so zurückgegangen? Zunächst einmal gibt es die Regelung erst seit zehn Jahren, das heißt, die Personengesellschaften machen damit ihre Erfahrungen. Sie müssen natürlich immer die Alternative sehen zu der Versteuerung nach der Einkommensteuer, Sie müssen die Alternative sehen, ob man möglicherweise in personengebundenen Unternehmen zu lange die Gewinne einbehalten muss im Unternehmen, ohne dass man auch nennenswert reinvestieren kann, was für die Liquiditätssituation gut ist, aber für das Unternehmen nicht entsprechend zielführend, sodass in der Tendenz eher große Personengesellschaften – ich betone: große Personengesellschaften! – von dieser Regelung profitieren, die kleinen und mittleren, von denen wir sprechen, aber nicht.
Und insofern gilt es dann auch immer, Herr Wildt, darüber zu reden, was ist eigentlich Mittelstand. Der Mittelstand in der Definition in Mecklenburg-Vorpommern – da sind wir uns sicherlich einig – ist ein bisschen anders als der Mittelstand in Baden-Württemberg, wo Sie dann manchmal Unternehmen haben, wo ich immer geschluckt habe, wenn die gesagt haben, ich bin Mittelständler, wie viel Mitarbeiter haben Sie, 7.000. Das gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Deswegen auch hier beim Steuerrecht Obacht, wer profitiert eigentlich letztendlich davon und von dieser Regelung, die Sie vorgeschlagen haben. Im Moment sind es eher die großen Personengesellschaften.
Da lohnt es sich, darüber zu diskutieren, was eigentlich unsere Zielgruppe von Landes- und Bundespolitik ist für
Insgesamt gilt natürlich auch hier, das Ganze ist ein fein austariertes System. Aber nun haben wir ja gehört, dass der Bundeswirtschaftsminister jetzt auch Aktivitäten zeigt, dass man über das ganze Thema Mittelstand mal nachdenken sollte. In diesen vielen Vorschlägen, die ich gesehen habe, die alle noch ein wenig oberflächlich formuliert sind, ist auch das Thema Gewinnthesaurierung drin: Absenkung auf 25 Prozent. Und das, meine Damen und Herren, führt dazu, dass ich auch als Landesregierung nur empfehlen kann, dass man zusammen mit Experten das im Finanzausschuss ehrlich diskutieren kann und sich gemeinsam Gedanken darüber machen kann, was passt eigentlich zu unserer Wirtschaftsstruktur von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Frage haben wir alle zusammen noch nicht beantwortet. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Nun also Teil zwei der Steuerreform, diesmal im Einkommensteuergesetz. Die Gewinnthesaurierung nach Paragraf 34a zielt darauf ab, nicht entnommene Gewinne von Personengesellschaften im Unternehmen zu belassen und einer pauschalen Besteuerung zuzuführen.
Ziel dieser Regelung – das haben wir schon gehört – war und ist im Übrigen, einkommensteuerpflichtige Personengesellschaften gegenüber den körperschaftssteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften nicht zu benachteiligen. Während die Gewinne von Gewerbebetrieben aufgrund der Steuerprogression im Einkommensteuerrecht über 40 Prozent liegen können, sind die Gewinne von Kapitalgesellschaften einem festen Steuersatz von 50 Prozent unterworfen. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt da die Belastung dann bei etwa 30 Prozent. Daher kann der Gewerbetreibende eine Gewinnthesaurierung nach Paragraf 34a EStG beantragen und nicht entnommene Gewinne pauschal mit 28,25 Prozent versteuern.
Wer kann das beantragen? Es gibt eine große Einschränkung, der Betrieb muss bilanzieren. Damit sind die freien Berufe schon raus, da sie ihre Gewinne mit der etwas einfacheren Einnahmeüberschussrechnung ermitteln können, ebenso insbesondere kleinere Gewerbebetriebe, die ebenfalls keine Bilanzierungspflicht haben. Für die Übriggebliebenen gilt es dann, genau abzuwägen, ob und wann sie diese Option ziehen. Da braucht es meiner Meinung nach unbedingt einen Steuerberater und eine langfristige Unternehmensplanung, denn wenn sie diese Gewinne im späteren Zeitraum doch benötigen, weil es im Unternehmen vielleicht nicht läuft, dann müssen sie hier mit 25 Prozent nachversteuern.
Herr Kollege Wildt, Sie haben auf Ihre Anfrage hingewiesen, die hatte ich mir natürlich auch angeschaut. Die geringen Fallzahlen – der Finanzminister hat seine Thesen dazu bereits gebracht, denen kann ich durchaus folgen –: Ich denke, dass bei unseren Unternehmen,
kleinen und mittelständischen Unternehmen, eher andere Wege gegangen werden, um Investitionen zu tätigen. Ich denke an den Investitionsabzugsbetrag nach 7g EStG, der auch wesentlich einfacher zu gestalten ist.
Der Finanzminister hat bereits angedeutet, dass man der Überweisung in den Finanzausschuss zustimmt. Dem kann ich mich durchaus anschließen, auch wenn ich im Gesamtplan immer noch meine These oder meine Rede von vorhin in Erinnerung rufen will, dass der Modus hier doch ein sehr individueller ist und Aufwand und Nutzen genau abgewägt werden müssen. Grundsätzlich kann man aber darüber reden, ob man diese Thesaurierung steuerlich weiter begünstigt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich nachfragen: Einen offiziellen Antrag auf Überweisung hat es derzeit noch nicht gegeben. Soll der denn gestellt werden?