Protocol of the Session on September 6, 2019

Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste und Zuschauer! Heute, zum Freitag, werden also die richtig heißen Eisen angepackt. Die Freie Wähler/BMV-Fraktion möchte endlich den Gordischen Knoten durchschlagen und den Bund zur großen Steuerreform auffordern. Ich rechne jetzt fest mit Dutzenden Einzelanträgen wie diesen beiden in der heutigen Tagesordnung.

Beginnen wir aber mit dem Paragrafen 8b Absatz 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes. Dort ist festgehalten, dass der Gewinn durch die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch eine Kapitalgesellschaft bei der steuerlichen Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Im Klartext: Die Gewinne sind steuerfrei, nahezu steuerfrei, das hat der Finanzminister gerade ausgeführt.

Die Beweggründe für die Einführung des Paragrafen haben Sie in Ihrer Antragsbegründung bereits dargestellt. Die signifikanten Gründe zur Abschaffung haben Sie versucht in der Einbringung ein bisschen nachzuliefern. Sie haben zum einen die Investmentgesellschaften angesprochen. Hier wäre zu überlegen, ob diese Investmentgesellschaften möglicherweise als Finanzinstitute registriert sind, die von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind. Wie das möglicherweise gerade bei ausländischen Investmentgesellschaften aussieht, in diversen Doppelbesteuerungsabkommen, da lehne ich mich mal jetzt noch nicht so weit aus dem Fenster.

Ein Aspekt vielleicht – auch um mal was Positives zu diesem Satz beziehungsweise Paragrafen zu sagen,

könnte man sich überlegen – ist gerade die Start-upSzene in Deutschland, die jungen Gründerunternehmen, die sehr innovative Projekte zurzeit entwickeln. Also gerade Berlin ist zurzeit eine Hochburg von Neugründungen und Start-ups. Diese Unternehmen brauchen vor allem eins, die brauchen Geld, um ihre teilweise wunderbaren und innovativen Projekte an den Markt zu bringen, an den Kunden zu bringen, und hier wäre es durchaus vorteilhaft für Geber von Wagniskapital, dass sie auch möglicherweise über diesen Paragrafen Anreize bekommen, in diese Unternehmen zu investieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ein Punkt, der aus meiner Sicht etwas zu kurz kommt, der Finanzminister hat ebenfalls darauf hingewiesen, das ist der Modus, den Sie hier ansetzen. Sie meinen, einen Satz aus dem Gesetz zu streichen, behebt die ganzen von Ihnen vorgetragenen Problematiken. Sie starten eine Bundesratsinitiative für diesen einen Satz. Sie wollen den Bundestag dazu bringen, dieses Gesetz zu öffnen, und ich habe mir mal die Mühle gemacht herauszusuchen, welcher Rattenschwanz an Gesetzen noch an diesem Satz hängt. Allein im Körperschaftsteuergesetz habe ich neun Querverweise auf diesen Paragrafen gezählt.

Weiter öffnen Sie das Einkommensteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, das Außensteuergesetz, das Umwandlungsgesetz, das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, das Investmentsteuergesetz und das REIT-Gesetz. All das und noch viel mehr wollen Sie anfassen, um Unternehmen in unserem Land höheren Steuerbelastungen auszusetzen. Allein schon aus diesem Grund kann man Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir werden den Antrag allerdings auch nicht ablehnen, denn wir sehen in ihm einen verzweifelten Hilfeschrei nach einer umfassenden Steuerreform, die angesichts der zu erwartenden konjunkturellen Schwäche dringend geboten ist. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Freie Wähler/BMV fordert mit dem Antrag die Landesregierung auf zu einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Paragrafen 8 des Körperschaftsteuergesetzes. Auf die Geschichte und Entstehung dieser Vorschrift ist der Minister eingegangen. Im Jahr 2000, zur rot-grünen Regierungszeit, ist diese Vorschrift eingeführt worden, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund. Und da will ich noch mal auf die geschichtliche Darstellung eingehen. Die wirtschaftliche Situation, die globale wirtschaftliche Situation 1999, 2000 und später, dann allein der damaligen Bundesregierung unter Helmut Kohl anzulasten, ist vielleicht ein bisschen zu kurzsichtig, denn die Deutschland AG ist ja im Laufe der Zeit der Bundesrepublik Deutschland entstanden, und da waren ja auch viele Bundeskanzler in Amt und Würden gewesen. Aber der Zeitpunkt ist vielleicht entscheidend, dass man dafür gesorgt hatte, Verkäufe von Kapitalgesellschaften an Kapitalgesellschaften nicht steuerpflichtig zu machen, weil die Wirtschaft schwächelte.

Wenn wir heute die Prognosen hören, das ist nicht dramatisch, aber wir hören von allen Seiten, dass heute weltweit die Wirtschaft, zumindest die Entwicklung, stagniert und die Zuwächse etwas weniger werden. Insofern ist der Grund für die Einführung heute deutlich erkennbar nicht weggefallen. Auch erschließt sich nicht die Aktivität für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Herr Wildt, Sie haben selbst davon gesprochen, dass in Mecklenburg-Vorpommern DAX-Unternehmen nicht vorhanden sind. Wir haben – und da will ich auch noch mal auf die Verkäufe eingehen – durchweg überwiegend KMUs, kleine und mittelständische Unternehmen. Und Sie haben auch angesprochen die Verkäufe. Richtigerweise oder fairerweise muss man dazusagen, wenn heute ein Unternehmen verkauft wird, eine GmbH, ein Unternehmer, ein Bauunternehmer verkauft es, wird das, wenn der Ertrag privat zufließt – häufig wird das ja auch für die Altersvorsorge verwendet –, auch versteuert. Ausgenommen natürlich, wenn die Verkaufserlöse im Unternehmen bleiben, dann unterliegt das auch dieser Vorschrift, das ist richtig.

Wir sehen auch keine Notwendigkeit, das an dem Punkt heute grundsätzlich zu ändern. Und auch auf die Wirkung will ich noch mal eingehen. Der Minister sagte ja und Herr Hersel hat das auch noch mal angesprochen: Das Verändern an einem Punkt hat eine unglaubliche Wirkung und zieht eine Wirkung nach sich, die hier mit diesem Antrag so gar nicht abgebildet werden kann. Von da aus ist das doch ein sehr komplexes Thema und unsere Position dazu ist unverändert. Wir sehen diesen Antrag, diese Aufforderung, die Landesregierung soll beim Bundesrat einen dahin gehenden Antrag stellen, für Mecklenburg-Vorpommern nicht gegeben. Das hat nichts damit zu tun, ein selbstbewusstes Bundesland zu sein. Es geht auch um die Bindung von Ressourcen in der Verwaltung, in der Administration, und von daher werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Eifler.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Rösler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den Koalitionären ist es so üblich, dass man sich überall und bei allen bedankt. Ich glaube, das können wir als Opposition auch. Und, Herr Wildt, ich möchte Ihnen ganz herzlich danken, dass Sie uns ein so überaus spannendes Thema hier bescheren, nämlich die Abschaffung der Steuerfreiheit bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften. Sie fordern in Ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative. Sie haben darüber gesprochen, über die volkswirtschaftlichen Effekte dieser Regelung, dass diese eben sowohl positiv als auch negativ seien. Ich will hier auch nichts wiederholen, wobei Sie sagen, ich meine, auch zu Recht, dass die negativen Effekte so signifikant seien, dass die steuerliche Begünstigung nicht mehr zu rechtfertigen ist. Solche legalen Steuervermeidungstatbestände – so benenne ich sie auch – werden genutzt und es lassen sich durch Holdingstrukturen schon erhebliche Steuern sparen. Das sollten wir uns zu Recht anschauen.

Und vollkommen richtig, Herr Wildt, es ist eine Frage der Steuergerechtigkeit. Das ist für uns der wichtigste Aspekt.

Wir halten es für wichtig, dass wir die Gelegenheit haben, uns mit diesem Sachverhalt noch näher zu befassen. Dazu wäre eben auch die Diskussion im Finanzausschuss genau richtig. Ich denke, dass die eine oder andere Frage, auch nach der heutigen Debatte, offen ist, und ich glaube, die wenigsten von uns sind ausgewiesene Steuerexperten. Insofern ist das genau der richtige Ort, der Finanzausschuss, noch einmal darüber zu sprechen.

Also wir verschließen uns dem Anliegen der Fraktion Freie Wähler/BMV keineswegs. Wir stehen dem sehr positiv gegenüber, und sollte der Überweisung nicht zu- gestimmt werden, wäre ja immer noch die Möglichkeit der Selbstbefassung gegeben.

(Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Rösler.

Das Wort hat jetzt für Fraktion der SPD Herr Schwarz.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Der Landtag soll eine Bundesratsinitiative ergreifen. In der Begründung schreibt die Fraktion – und Frau Rösler ging schon zum Teil darauf ein –: „Aus heutiger Sicht sind die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Effekte sowohl positiv als auch negativ, wobei die negativen Effekte so signifikant sind, dass zumindest die steuerliche Begünstigung nicht mehr zu rechtfertigen ist.“ Das Ziel der Änderung dieses Paragrafen war ja, die Veräußerungsgewinne aus einer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft denen aus der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gleichzustellen und somit den Standort Deutschland für die Kapitalgesellschaft mit Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften attraktiv zu machen. Das schien aus damaliger Sicht sinnvoll, was der Antragsteller ja auch bestätigt.

Nach den Ausführungen des Finanzministers, die durchaus noch einmal deutlich und nachvollziehbar waren, lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion Freie Wähler/BMV Herr Wildt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Vielen Dank für die sachliche Debatte! Wir werden natürlich den Weg der Selbstbefassung beschreiten und das Thema im Finanzausschuss noch mal aufgreifen. Da gehört es nämlich auch tatsächlich hin.

Herr Hersel hat durchaus zu Recht darauf hingewiesen, dass da noch viele andere Gesetze dranhängen, das kann man hier im Plenum unmöglich besprechen. Deswegen muss dieser Antrag in den Finanzausschuss, und da wird er auch so oder so landen.

Herr Meyer, Sie und einige Kollegen, auch Herr Eifler und im Grunde genommen Thomas Schwarz haben

darauf hingewiesen, wie die Situation damals war, im Jahr 2000. Das ist alles richtig, das habe ich ja auch gar nicht bestritten, dass es damals gute Gründe gab, solch einen Weg zu beschreiten, aber keiner kann ernsthaft sagen, dass die Situation heute noch genauso ist wie vor 20 Jahren. Und keiner kann die Augen davor verschließen, was in den letzten 20 Jahren passiert ist. Ich meine, wenn wir so arbeiten würden, was vor 20 Jahren oder vor 30, 40, 50 Jahren mal opportun war, dann könnten wir ja die Arbeit hier quasi einstellen.

Also wir müssen schon auf die neuen Erkenntnisse eingehen und wir müssen auf die wichtigen Dinge eingehen, die in der Zwischenzeit passiert sind. Und es ist eben viel passiert. Es wurden Tausende von Unternehmen verkauft, häufig verbunden mit Arbeitsplatzabbau, denn wenn jemand mehrere Unternehmen zusammenkauft, um sie dann zu fusionieren, dann hat er einen bestimmten Zweck, den er dabei verfolgt. Und in der Regel geht es eben darum, Synergieeffekte zu generieren. Das bedeutet eben, Mitarbeiter abzubauen, auch gerade aus einem Hochlohnland wie Deutschland, das wir zum Glück immer noch sind, und das bedeutet natürlich dann in der Regel, Arbeitsplätze zu verlagern. Man muss eben auch fragen: Wer tritt denn als Käufer dieser Gesellschaften auf? Wenn das jetzt nur eine normale andere kleine Kapitalgesellschaft ist, und die kauft ihren Wettbewerber auf und das Ganze wird dadurch ein bisschen größer und wettbewerbsfähiger, dann ist dagegen nichts zu sagen. Das ist das normale Leben in der Wirtschaft. Aber wir haben zu einem erheblichen Umfang Finanzinvestoren, die aktiv sind und dieses Handeln mit Unternehmen als Geschäftszweck betreiben, die also Unternehmen aufkaufen und weiterverkaufen.

Selbst kenne ich ein Unternehmen sehr gut, was innerhalb von zehn Jahren fünfmal verkauft wurde, jedes Mal mit einer Wertsteigerung, die jedes Mal steuerfrei war und die natürlich dann am Ende eine unheimlich hohe Erwartungshaltung an die Belegschaft und das Management erweckt hat, diesen Gewinn oder diese Wertsteigerung irgendwann zu verdienen. Dahinter standen Bankkredite, die bedient werden müssen, und dahinter stehen Renditeerwartungen, die dann auch erfüllt werden müssen. Und das ist im Prinzip nicht mehr möglich, das ist unmenschlich und führt am Ende zum Schaden für dieses Unternehmen und zur Abwicklung von ganzen Unternehmen und Unternehmensteilen. Diese Finanzinvestoren sind eben keine Einzelfälle, sondern bei den erwähnten 1.100 kleinen und mittleren Unternehmen, die pro Jahr verkauft werden, etwa 400 bis 500 größeren Unternehmen, tauchen die Finanzinvestoren zu etwa 20 Prozent als Käufer auf. Das ist also ein signifikanter Marktanteil und das muss man sich mal genauer anschauen, zumal wir in den nächsten drei Jahren etwa 500.000 Unternehmenswechsel haben werden, einfach durch die Nachfolgeregelungen.

Deswegen wird dieses ganze Thema immer drängender für uns und den deutschen Markt mit seinen vielen sogenannten Hidden Champions, mit seinen vielen Mittelstandsunternehmen, die erfolgreich sind, die weltweit auch erfolgreich sind. Das ist natürlich höchst attraktiv gerade für solche Finanzinvestoren, dort dann zum Zuge zu kommen, solche Unternehmen aufzukaufen und Gewinne einfach nur aus dem Weiterverkauf zu realisieren. Und da muss eine verantwortungsvolle Politik einschreiten. Das ist in diesem Fall die Bundesregierung. Aber da wir hier nicht im Bundestag sind,

muss ich ausnahmsweise mal diesen Weg gehen. Sie wissen, dass ich damit sehr sparsam umgehe, mit Bundesratsinitiativen, aber an dieser Stelle kommen wir natürlich nicht daran vorbei oder jedenfalls ich nicht, da ich keine Möglichkeit habe, an den Bundestag heranzukommen. Da bitte ich an der Stelle mal einfach um Nachsicht.

(Torsten Renz, CDU: Kandidatur 21.)

Ja, das kann man dann alles noch später mal überlegen, Herr Renz.

Dann sagte Herr Eifler, dass es auch alles gar nicht so schlimm ist, weil das Geld im System bleibt, das Geld bleibt ja im Unternehmen. Das ist natürlich nicht richtig. Frau Rösler hat schon darauf hingewiesen, es geht um die Holdingstrukturen, es geht um Obergesellschaften, die diese Gewinne einfahren. Es sind eben keine Privatpersonen, die das dann ihrer privaten Versteuerung unterwerfen, sondern es sind Holdinggesellschaften. Dort bleibt das Geld dann auch stehen, häufig im Sinne einer vermögensverwaltenden Gesellschaft. Es wird also überhaupt nie ausgeschüttet und niemals der Versteuerung unterworfen und bleibt damit natürlich sozusagen im indirekten Privatvermögen des Gesellschafters. Also diese Fälle sind ja nicht selten, sondern wir wissen, dass jetzt eine immer größere Gruppe in Deutschland tatsächlich als Privatier leben kann. Mittlerweile sind das 650.000 Menschen.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Mir geht es natürlich nicht darum, irgendwelche Neiddebatten zu entfachen, darum geht es gar nicht, sondern es geht darum, wirklich sicherzustellen, dass die Dinge gerecht laufen einerseits und auf der anderen Seite auch volkswirtschaftlich zum gewünschten Ergebnis führen. Ich kann einfach nicht rechtfertigen, dass ein Unternehmer jeden Euro, den er erwirtschaftet als Gewinn, der Körperschaftsteuer unterwerfen muss, nur die Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften nicht. Nur dieses eine Kapitel ist ausgeschlossen.

Ich bin eben angesprochen worden in der Zwischenzeit, was eigentlich stille Reserven sind. Ich setze natürlich hier auch einiges voraus in dieser Debatte, das ist mir bewusst. Was sind stille Reserven? Ich möchte es mal ganz kurz erklären: Wenn Sie also ein Unternehmen kaufen, eine Beteiligung kaufen für zum Beispiel 1 Million Euro, und das Unternehmen wirtschaftet positiv, dann ist das nach 20 Jahren vielleicht viel mehr wert als diese 1 Million, hoffentlich. Nehmen wir mal an, es ist dann 100 Millionen wert, und wenn Sie es verkaufen, dann machen Sie 99 Millionen Euro Gewinn. Und diese 99 Millionen sind, mit der geringen Ausnahme von Herrn Meyer, die er angesprochen hat, quasi steuerfrei. So ein Thema haben wir sonst nirgendwo in der deutschen Wirtschaft und ich bin der Meinung, auch an dieser Stelle gehört es nicht mehr hin. Die Ausnahmesituation, die wir vielleicht Ende der 90er-Jahre hatten, ist schon lange vorbei, und die CDU insbesondere, aber auch die SPD, die ja ihre Fehler zunehmend eingesteht,

(Minister Reinhard Meyer: Das war kein Fehler.)

sind aufgefordert, diese Fehler zu korrigieren. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/4021 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und Freie Wähler/BMV abgelehnt.